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   OLG Zweibrücken, 17.03.2005 - 2 UF 204/04   

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https://dejure.org/2005,4794
OLG Zweibrücken, 17.03.2005 - 2 UF 204/04 (https://dejure.org/2005,4794)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.03.2005 - 2 UF 204/04 (https://dejure.org/2005,4794)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. März 2005 - 2 UF 204/04 (https://dejure.org/2005,4794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Abänderung einer rechtskräftigen Entscheidungen über den Versorgungsausgleich; Zulässigkeit der prozentualen Festlegung des schuldrechtlich auszugleichenden Betrages; Relevanter Zeitpunkt für die Frage der Nachträglichkeit; Abtretung von ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 d Abs. 2; ; BGB § 1587 g Abs. 3; ; VAHRG § 10 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587d Abs. 2 § 1587g Abs. 3; VAHRG § 10a
    Korrektur fehlerhafter Entscheidungen zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    § 10 a VAHRG findet auch auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich analog Anwendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 03.09.2001 - 2 UF 104/01

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich - Ausgleichsrente - Festsetzung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2005 - 2 UF 204/04
    Zur Zulässigkeit der prozentualen Festlegung des schuldrechtlich auszugleichenden Betrages (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3. September 2001 - 2 UF 104/01 = FamRZ 2002, 399 = OLGReport 2002, 30).

    Der Senat hält an seiner mit Beschluss vom 3. September 2001 (FamRZ 2002, 399 = OLGR 2002, 30) geäußerten Rechtsauffassung zur Zulässigkeit der prozentualen Festlegung des Ausgleichsbetrages fest.

  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZB 183/88

    Einbeziehung einer Besitzstandsrente; Anpassung des Ausgleichsbetrages

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2005 - 2 UF 204/04
    Der Senat lässt mit Rücksicht auf die grundsätzliche Bedeutung der Frage der analogen Anwendung von § 10 a VAHRG auf Verfahren betreffend die Abänderung von Entscheidungen zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich und der Zulässigkeit der Festlegung der Ausgleichsrente mit einem prozentualen Anteil (insoweit anders: BGH FamRZ 1990, 380 [382]) die Rechtsbeschwerde zu (§ 641 EUR Abs. 2 i. V. m. § 543 Abs. 2 ZPO.
  • BGH, 03.03.1993 - XII ZB 93/91

    Umfang der Korrektur im Abänderungsverfahren - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2005 - 2 UF 204/04
    § 10 a VAHRG, der im Interesse der materiellen Gerechtigkeit eine Korrektur früherer Fehler erlaubt (sog. Totalrevision - BGH FamRZ 1993, 796 = NJW 1993, 1615), gilt unmittelbar nur für den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich.
  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 132/85

    Einbeziehung einer lebenslangen Geldrente aufgrund der Übertragung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2005 - 2 UF 204/04
    Von einer mündlichen Verhandlung (§ 53 b FGG) hat der Senat abgesehen, da nicht zu erwarten ist, dass durch eine solche wesentliche neue Gesichtspunkte zutage gefördert werden (BGH FamRZ 1988, 936 [937]).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2002 - 5 UF 140/02

    schuldrechtlicher Versorgungsausgleich, Dynamisierung, prozentualer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.03.2005 - 2 UF 204/04
    Die hiergegen, insbesondere vom 5. Senat des Pfälzischen Oberlandesgerichts(OLGR 2003, 177), geäußerten Bedenken an der fehlenden Vollstreckbarkeit bei prozentualer Festlegung des Ausgleichsbetrages teilt der Senat nicht.
  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 177/04

    Berechnung und Titulierung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente

    a) Die Festsetzung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente als Prozentsatz der vom Schuldner bezogenen Gesamtbetriebsrente wird in Rechtsprechung und Literatur überwiegend für zulässig gehalten (OLG Zweibrücken - 2. ZS - FamRZ 2006, 276, 277; 2002, 399; OLG München FamRZ 1999, 869 f.; Palandt/Brudermüller BGB 66. Aufl. § 1587 f Rdn. 11; Dörr/Hansen NJW 2002, 3140, 3146; Glockner/Vucko-Glockner Versorgungsausgleich in der Praxis § 3 Rdn. 47; Staudinger/Rehme BGB 2004 § 1587 g Rdn. 13; Scholz/Stein/ Bergmann Praxishandbuch Familienrecht Kap. M Rdn. 293; vgl. auch OLG Thüringen FamRZ 2001, 627, 628 und OLG Brandenburg FamRZ 2004, 118, 119 für den schuldrechtlichen Ausgleich von Auffüllbeträgen nach § 315 a SGB VI; differenzierend: Bamberger/Roth/Gutdeutsch BGB § 1587 g Rdn. 34).
  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 304/12

    Beschwerdeentscheidung zur rückwirkenden Zahlung einer Ausgleichsrente im Rahmen

    Da diese unterschiedliche Regelung zwischen dem schuldrechtlichen und dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich in Rechtsprechung und Schrifttum vielfach als unbefriedigend empfunden wurde, wurde verbreitet die Ansicht vertreten, entweder § 10 a VAHRG analog auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich anzuwenden (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 276) oder die Prüfungskompetenz des mit einem Abänderungsverfahren nach § 1587 g Abs. 3 iVm § 1587 d Abs. 2 BGB befassten Gerichts - über den Wortlaut des § 1587 d Abs. 2 BGB hinaus - auf die Korrektur materieller Fehler der Erstentscheidung zu erstrecken (OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 372, 373; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 1587 g BGB Rn. 24 und § 3 a VAHRG Rn. 40).
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