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   OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05   

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OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05 (https://dejure.org/2005,5820)
OLG München, Entscheidung vom 13.10.2005 - 33 Wx 137/05 (https://dejure.org/2005,5820)
OLG München, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 33 Wx 137/05 (https://dejure.org/2005,5820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkrete Selbsttötungsgefahr, Voraussetzungen für eine Unterbringung

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; FGG § 12; ; FGG § 68b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906; FGG § 68b § 12
    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Selbstschädigung in Betreuungssachen - konkrete Tatsachengrundlage auch bei wiederholter Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsmedikation und vorläufigen Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie; Verpflichtung des Gerichtes zur Darlegung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Unterbringung; Anforderungen an eine freiheitsentziehende Unterbringung durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 445
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
    Sie muss für wichtige Rechtsgüter bestehen und sich mit Wahrscheinlichkeit realisieren, wenn bis zur endgültigen Entscheidung abgewartet wird (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 524/525).

    Zwar ist eine Entscheidung grundsätzlich aufzuheben, wenn die Voraussetzungen des § 1846 BGB nicht gegeben sind (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 566/567), doch lag hier tatsächlich ein - vom Vormundschaftsgericht wohl übersehener - Unterbringungsantrag der Betreuer vom 6.6.2005 vor, so dass deren Beteiligung nicht umgangen wurde.

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach

    Auszug aus OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002, 3Z BR 149/02 m.w.N.; OLG München OLG-Report 2005, 481; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

    Nur wenn Gegenstand der Beschwerdeentscheidung auch die Überprüfung der ursprünglichen Rechtmäßigkeit der Anordnung und/oder der Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung war, ist dem Gericht der weiteren Beschwerde auch die Entscheidung über diese Verfahrensgegenstände eröffnet (vgl. BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02; OLG München aaO).

  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Auszug aus OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJW-FER 2001, 150; OLG München FamRZ 2005, 1196/1197).

    Zwar schließt allein der Umstand, dass bei der Betroffenen bereits eine Chronifizierung des Krankheitsbildes eingetreten ist, die Notwendigkeit einer Behandlung nicht aus, da auch bei chronischen Krankheitsbildern eine weitere Verschlimmerung eintreten und zu irreversiblen Schäden führen kann (vgl. OLG München FamRZ 2005, 1196/1198).

  • OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05

    (Unterbringung des Betreuten: Begrenzung des Verfahrensgegenstandes der weiteren

    Auszug aus OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002, 3Z BR 149/02 m.w.N.; OLG München OLG-Report 2005, 481; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
    Es müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 578/579; BtPrax 2002, 39).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJW-FER 2001, 150; OLG München FamRZ 2005, 1196/1197).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJW-FER 2001, 150; OLG München FamRZ 2005, 1196/1197).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
    Dennoch fehlt der sofortigen Beschwerde nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 2002, 304/306).
  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

    Auszug aus OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
    Es müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 578/579; BtPrax 2002, 39).
  • OLG Schleswig, 07.05.2003 - 2 W 73/03

    Genehmigung einer Unterbringung durch Betreuer bei chronifizierter Schizophrenie

    Auszug aus OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
    Weder der Anhörung noch dem sonstigen Akteninhalt lässt sich entnehmen, dass die chronische Krankheit der Betroffenen sich durch den erneuten Ausbruch erheblich verschlimmert hat oder verschlimmern wird (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2003, 223/224).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Der Betroffene legt durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtswidrigkeit überprüft sehen möchte (vgl. BayObLGZ 2002, 302; OLGR München 2005, 792; OLGR München 2005, 885).

    Nur wenn Gegenstand der Beschwerdeentscheidung auch die Überprüfung der ursprünglichen Anordnung der Unterbringung und/oder der Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung war, ist dem Gericht der weiteren Beschwerde auch die Entscheidung über diese Verfahrensgegenstände eröffnet (OLGR München 2005, 792; OLGR München 2005, 885).

  • OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06

    Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung einer Unterbringung

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. OLG München, FamRZ 2006, 445).

    Im Falle einer einstweiligen Anordnung nach § 70 h FGG muss durch konkrete Tatsachen eine Gefahr für den Betroffenen selbst begründet sein, deren Abwendung keinen Aufschub duldet (vgl. BVerfG, FamRZ 1998, 895, 896; OLG München, FamRZ 2006, 445; Keidel/Kuntze/Kayser, a. a. O., § 70h Rn. 5 m. w. N.).

    Von daher kann eine einstweilige Anordnung nach § 70 h FGG nur erlassen werden, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen (OLG München, FamRZ 2006, 445; Keidel/Kuntze/Kayser, § 70 h Rn. 4, m. w. N.).

  • OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06

    Genehmigung einer Unterbringung: Unterbringung eines psychisch Erkrankten in

    Wohl aber muss dafür eine ernstliche und konkrete Gefahr bestehen (vgl. OLG München, FamRZ 2006, 445).

    Der Senat weist aber vorsorglich darauf hin, dass hierzu gegebenenfalls für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB im einzelnen festzustellen ist, dass dem Betroffenen andernfalls erhebliche Gesundheitsgefahren drohen, wie etwa eine Chronifizierung der Krankheit, eine weitere Verschlimmerung der Krankheit oder sonstige Gefährdungen seiner Gesundheit (vgl. OLG München, FamRZ 2006, 445).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06

    Unterbringungsähnliche Maßnahme; Betreuung: Genehmigung der Fixierung eines

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei § 1846 BGB um eine restriktiv zu handhabende Ausnahmevorschrift handelt, deren Anwendung nicht dazu führen darf, die gebotene Beteiligung des Betreuers am Verfahren zu umgehen (vgl. BayObLB NJW-RR 2000, 524; OLG München BtPrax 2006, 36; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 70 h Rn. 18 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2007 - 11 Wx 35/07

    Unterbringung: Notwendigkeit konkreter Feststellungen im Zusammenhang mit dem

    Dies regelt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJW-FER 2001, 150; OLG München FamRZ 2005, 1196/1197, OLG München, Beschluss vom 13.10.2005, Az.: 33 Wx 137/05).

    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass auch im Fall eines wiederholt untergebrachten Betroffenen sich die Begründung nicht auf formelhafte Wendungen beschränken darf, sondern die Tatbestandsvoraussetzungen im jeweiligen Einzelfall durch die Angabe der Tatsachen konkret nachvollziehbar machen muss (vgl. OLG München, Beschluss vom 13.10.2005, Az.: 33 Wx 137/05).

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2015 - 13 T 6170/15

    Unterbringungsbeschwerde ist unbegründet - Die Voraussetzungen für eine

    In diesem Zusammenhang müssen objektivierbare, konkrete Anhaltspunkte für eine akute Suizidgefahr oder den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens bestehen (BGH NJW-RR 2010, 291; 2010, 1370 (1370, 1371); OLG München BeckRS 2005, 11854).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2009 - 11 Wx 36/09

    Unterbringung eines Betreuten in einer psychiatrischen Klinik: Anforderung an den

    Dies regelt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJW-FER 2001, 150; OLG München FamRZ 2005, 1196/1197, OLG München, Beschluss vom 13.10.2005, Az.: 33 Wx 137/05).
  • AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700
    Dass eine Chronifizierung bereits eingetreten ist, schließt die Notwendigkeit der Heilbehandlung nicht aus, da sich auch eine chronische Erkrankung verschlimmern und zu weiteren Schäden führen kann (zutreffend OLG München, Beschluss vom 30.03.2005, a. a. O., Tz. 20; Beschluss vom 13.10.2005 - 33 Wx 137/05 , Tz. 24, zitiert nach Juris).
  • LG Ansbach, 05.07.2021 - 4 T 688/21

    Voraussetzungen der Anordnung einer freiheitsentziehenden Unterbringung durch ein

    In diesem Zusammenhang müssen objektivierbare, konkrete Anhaltspunkte für eine akute Suizidgefahr oder den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens bestehen (BGH NJW-RR 2010, 291; 2010, 1370; OLG München BeckRS 2005, 11854).
  • LG Ansbach, 10.12.2020 - 4 T 1344/20

    Genehmigung der Unterbringung und Einwilligung zur zwangsweisen Behandlung des

    In diesem Zusammenhang müssen objektivierbare, konkrete Anhaltspunkte für eine akute Suizidgefahr oder den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens bestehen (BGH NJW-RR 2010, 291; 2010, 1370 (1370, 1371); OLG München BeckRS 2005, 11854).
  • LG Ansbach, 25.07.2022 - 4 T 631/22

    Unterbringung und Zwangsmedikation bei Selbstgefährdung aufgrund psychischer

  • LG Lübeck, 28.01.2022 - 7 T 27/22

    Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung einer Unterbringung des Betroffenen

  • LG Ansbach, 23.10.2019 - 4 T 1241/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • LG Kassel, 28.04.2017 - 3 T 438/16
  • LG Darmstadt, 04.05.2010 - 5 T 86/10

    Betreuerbestellung: Zulässigkeit der nachträglichen Feststellung der

  • LG Ansbach, 30.11.2021 - 4 T 1368/21

    Freiheitsentziehende Unterbringung bei nicht vorhandener Krankheitseinsicht

  • LG Ansbach, 17.05.2021 - 4 T 460/21

    Freiheitsentziehende Unterbringung durch einen Betreuer

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2021 - 13 T 49/21

    Voraussetzungen für eine Unterbringungsgenehmigung von über einem Jahr

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