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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 197/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5394
OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 197/05 (https://dejure.org/2005,5394)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.12.2005 - 2 W 197/05 (https://dejure.org/2005,5394)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 2 W 197/05 (https://dejure.org/2005,5394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Rechenschaftsanspruchs durch einen Betreuer erst nach Rechtshängigkeit der Klage auf Auskunft; Kostenentscheidung nach Erfüllung der Pflicht zur Rechenschaftslegung; Anspruch auf ergänzende Auskunft trotz Verweis auf Betreuungsakte

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Rechenschaftslegung und Überprüfung

  • Judicialis

    BGB § 1890; ; BGB § 1909 i Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1839 § 1890 § 1908i Abs. 1
    Überprüfung der Rechenschaftslegung des Betreuers - ergänzendes Auskunftsverlangen des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erfüllung der Rechenschaftslegungspflicht wird nicht vom Vormundschaftsgericht geprüft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 574
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 85/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 197/05
    Der Umfang dieser Pflicht bestimmt sich nach §§ 259 ff. BGB; der Betreuer hat Auskunft über die Führung des Amtes zu erteilen, die Entwicklung des Vermögens darzulegen und eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben zu fertigen (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 374; Jürgens/Klüsener, § 1890 Rn. 5).

    Die Verpflichtung des Betreuers umfasst neben einer formell und sachlich richtigen Schlussrechnung und der Vorlage von Belegen auch die Erteilung von Auskünften zur sachlichen Rechtfertigung der Vermögensdispositionen (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 374; MünchKomm/Wagenitz, § 1890 Rn. 6).

  • OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12

    Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von

    Danach hat ein Betreuer nach Beendigung seines Amtes dem Betreuten das verwaltete Vermögen herauszugeben und über die Verwaltung des Vermögens Rechenschaft abzulegen (OLG Schleswig, Beschluss vom 01.12.2005 -2 W 197/05, FamRZ 2006, 574, zitiert nach BeckRS 2006, 00567).
  • LG Saarbrücken, 23.04.2009 - 5 T 12/09

    Rechenschaftspflicht des Betreuers

    Diese erst nach Ende der Betreuung durch den Betreuer entstehende Vorlagepflicht des Betreuers kann das Betreuungsgericht durch die Verhängung von Zwangsgeld durchsetzen (OLG München v. 26.10.2005 - 33 Wx 171/05 - juris - OLGR München 2006, 15; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 25.10.2000 - 3Z BR 229/00 - juris Rn 7 - Rpfleger 2001, 74; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht v. 01.12.2005 - 2 W 197/05 - juris Rn. 17 - FamRZ 2006, 574; Wagenitz in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2008, § 1837 BGB, Rn 11; Pammler-Klein/Pammler in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 1837 BGB Rn 32; Palandt-Diederichsen, § 1890 Rn 4).

    Ist streitig, ob der Betreuer seiner Rechenschaftspflicht sachlich richtig und umfänglich nachgekommen ist, so ist nicht das Betreuungsgericht, sondern das ordentliche Prozessgericht zur Entscheidung berufen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht v. 01.12.2005 - 2 W 197/05 - juris Rn. 17 - FamRZ 2006, 574; Staudinger/ Helmut Engler (2004), § 1890 BGB Rn 22; Wagenitz in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2008, § 1890 BGB, Rn 9 mwN; Klüsener in Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 1890 BGB, Rn 4).

  • LG Flensburg, 19.07.2019 - 2 O 365/16

    Rechtliche Betreuung: Rechtsweg für Schadensersatzanspruch zwischen Betreutem und

    Sofern sich von dem Kläger benötigte Informationen aus der gegenüber dem Betreuungsgericht erfolgten Rechnungslegung nicht ergeben, bleibt ein ergänzender Auskunftsanspruch bestehen (vgl. OLG S., Beschluss vom 1.12.2005, Az. 2 W 197/05, BeckRS 200, 00567).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.11.2005 - 31 Wx 82/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7711
OLG München, 16.11.2005 - 31 Wx 82/05 (https://dejure.org/2005,7711)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2005 - 31 Wx 82/05 (https://dejure.org/2005,7711)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2005 - 31 Wx 82/05 (https://dejure.org/2005,7711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Annahme eines Erwachsenen als Kind; Möglichkeit der Wandlung eines ehemaligen sexuellen Verhältnisses in ein Eltern-Kind-Verhältnis ; Anforderungen an die sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind im Sinne von ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mann will einen Freund adoptieren - Ein "Eltern-Kind-Verhältnis" ist nach einer früheren sexuellen Beziehung auszuschließen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 574 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 9/02

    Voraussetzungen der Erwachsenenadoption - frühzeitiges Eltern-Kind-Verhältnis und

    Auszug aus OLG München, 16.11.2005 - 31 Wx 82/05
    Ob gegebenenfalls das Entstehen einer solchen Beziehung in Zukunft zu erwarten ist, hatte das Landgericht wegen des Todes des Herrn K. aus tatsächlichen Gründen nicht zu prüfen (vgl. BayObLG vom 24.7.2002, BayObLGZ 2002, 243/245).

    Das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLGZ 2002, 243/246; BayObLG FamRZ 1980, 1158/1159).

    Für die Dauerhaftigkeit der "Beistandsgemeinschaft" spricht insbesondere, wenn der volljährige Anzunehmende bereits als Minderjähriger im Haushalt des Annehmenden gelebt und von diesem die für eine Eltern-Kind-Verhältnis prägende Zuwendung erfahren hat (BayObLGZ 2002, 243/246).

  • BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95

    Anzuwendendes Recht bei der Adoption eines erwachsenen Ausländers durch ein

    Auszug aus OLG München, 16.11.2005 - 31 Wx 82/05
    Das Bestehen freundschaftlicher Beziehungen rechtfertigt die Adoption eines Erwachsenen nicht (BayObLG vom 4.9.1995, FamRZ 1996, 435 Ls. 2).
  • OLG Nürnberg, 08.06.2011 - 9 UF 388/11

    Erwachsenenadoption: Bedeutung eines familienbezogenen Motivs

    Das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand geprägt, den sich leibliche Eltern und Kinder üblicherweise gegenseitig leisten (BayObLG FamRZ 1980, 1158 ff., BayObLGZ 2002, 243, BayObLG MittBayNot 2003, 141, OLG München BeckRS 2005, 13619).
  • OLG Zweibrücken, 11.03.2020 - 2 UF 18/20

    Erwachsenenadoption nach vorheriger geschlechtlicher Beziehung

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - umfangreiche freundschaftliche Unterstützungshandlungen erbracht wurden (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 16. November 2005 - 31 Wx 82/05).
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Rechtsprechung
   AG Wiesbaden, 06.09.2005 - 44 XVI 37/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28344
AG Wiesbaden, 06.09.2005 - 44 XVI 37/05 (https://dejure.org/2005,28344)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 06.09.2005 - 44 XVI 37/05 (https://dejure.org/2005,28344)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 06. September 2005 - 44 XVI 37/05 (https://dejure.org/2005,28344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 574
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Münster, 18.04.2002 - 5 T 294/02
    Auszug aus AG Wiesbaden, 06.09.2005 - 44 XVI 37/05
    Ein wichtiger Grund für die Aufhebung eines Annahmeverhältnisses liegt vor, wenn der Fortbestand des Annahmeverhältnisses für einen der Beteiligten unzumutbar ist (vgl. LG Münster, FamRZ 2002, 1655).
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