Rechtsprechung
OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 197/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung des Rechenschaftsanspruchs durch einen Betreuer erst nach Rechtshängigkeit der Klage auf Auskunft; Kostenentscheidung nach Erfüllung der Pflicht zur Rechenschaftslegung; Anspruch auf ergänzende Auskunft trotz Verweis auf Betreuungsakte
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Pflicht zur Rechenschaftslegung und Überprüfung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1839 § 1890 § 1908i Abs. 1
Überprüfung der Rechenschaftslegung des Betreuers - ergänzendes Auskunftsverlangen des Betreuten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Erfüllung der Rechenschaftslegungspflicht wird nicht vom Vormundschaftsgericht geprüft
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 14.09.2005 - 2 O 12/05
- OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 197/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 574
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 85/95
Auszug aus OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 197/05
Der Umfang dieser Pflicht bestimmt sich nach §§ 259 ff. BGB; der Betreuer hat Auskunft über die Führung des Amtes zu erteilen, die Entwicklung des Vermögens darzulegen und eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben zu fertigen (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 374;… Jürgens/Klüsener, § 1890 Rn. 5).Die Verpflichtung des Betreuers umfasst neben einer formell und sachlich richtigen Schlussrechnung und der Vorlage von Belegen auch die Erteilung von Auskünften zur sachlichen Rechtfertigung der Vermögensdispositionen (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 374;… MünchKomm/Wagenitz, § 1890 Rn. 6).
- OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von …
Danach hat ein Betreuer nach Beendigung seines Amtes dem Betreuten das verwaltete Vermögen herauszugeben und über die Verwaltung des Vermögens Rechenschaft abzulegen (OLG Schleswig, Beschluss vom 01.12.2005 -2 W 197/05, FamRZ 2006, 574, zitiert nach BeckRS 2006, 00567). - LG Saarbrücken, 23.04.2009 - 5 T 12/09
Rechenschaftspflicht des Betreuers
Diese erst nach Ende der Betreuung durch den Betreuer entstehende Vorlagepflicht des Betreuers kann das Betreuungsgericht durch die Verhängung von Zwangsgeld durchsetzen (OLG München v. 26.10.2005 - 33 Wx 171/05 - juris - OLGR München 2006, 15; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 25.10.2000 - 3Z BR 229/00 - juris Rn 7 - Rpfleger 2001, 74; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht v. 01.12.2005 - 2 W 197/05 - juris Rn. 17 - FamRZ 2006, 574;… Wagenitz in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2008, § 1837 BGB, Rn 11;… Pammler-Klein/Pammler in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 1837 BGB Rn 32; Palandt-Diederichsen, § 1890 Rn 4).Ist streitig, ob der Betreuer seiner Rechenschaftspflicht sachlich richtig und umfänglich nachgekommen ist, so ist nicht das Betreuungsgericht, sondern das ordentliche Prozessgericht zur Entscheidung berufen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht v. 01.12.2005 - 2 W 197/05 - juris Rn. 17 - FamRZ 2006, 574; Staudinger/ Helmut Engler (2004), § 1890 BGB Rn 22;… Wagenitz in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2008, § 1890 BGB, Rn 9 mwN;… Klüsener in Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 1890 BGB, Rn 4).
- LG Flensburg, 19.07.2019 - 2 O 365/16
Rechtliche Betreuung: Rechtsweg für Schadensersatzanspruch zwischen Betreutem und …
Sofern sich von dem Kläger benötigte Informationen aus der gegenüber dem Betreuungsgericht erfolgten Rechnungslegung nicht ergeben, bleibt ein ergänzender Auskunftsanspruch bestehen (vgl. OLG S., Beschluss vom 1.12.2005, Az. 2 W 197/05, BeckRS 200, 00567).
Rechtsprechung
OLG München, 16.11.2005 - 31 Wx 82/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1767
Kein für Adoption erforderliches Eltern-Kind-Verhältnis bei früherer sexueller Beziehung - Judicialis
BGB § 1767
- rechtsportal.de
BGB § 1767
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Zulässigkeit der Annahme eines Erwachsenen als Kind; Möglichkeit der Wandlung eines ehemaligen sexuellen Verhältnisses in ein Eltern-Kind-Verhältnis ; Anforderungen an die sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind im Sinne von ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mann will einen Freund adoptieren - Ein "Eltern-Kind-Verhältnis" ist nach einer früheren sexuellen Beziehung auszuschließen
Verfahrensgang
- AG Landshut - XVI 29/04
- LG Landshut, 18.08.2005 - 60 T 595/05
- OLG München, 16.11.2005 - 31 Wx 82/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 574 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 9/02
Voraussetzungen der Erwachsenenadoption - frühzeitiges Eltern-Kind-Verhältnis und …
Auszug aus OLG München, 16.11.2005 - 31 Wx 82/05
Ob gegebenenfalls das Entstehen einer solchen Beziehung in Zukunft zu erwarten ist, hatte das Landgericht wegen des Todes des Herrn K. aus tatsächlichen Gründen nicht zu prüfen (vgl. BayObLG vom 24.7.2002, BayObLGZ 2002, 243/245).Das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLGZ 2002, 243/246; BayObLG FamRZ 1980, 1158/1159).
Für die Dauerhaftigkeit der "Beistandsgemeinschaft" spricht insbesondere, wenn der volljährige Anzunehmende bereits als Minderjähriger im Haushalt des Annehmenden gelebt und von diesem die für eine Eltern-Kind-Verhältnis prägende Zuwendung erfahren hat (BayObLGZ 2002, 243/246).
- BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95
Anzuwendendes Recht bei der Adoption eines erwachsenen Ausländers durch ein …
Auszug aus OLG München, 16.11.2005 - 31 Wx 82/05
Das Bestehen freundschaftlicher Beziehungen rechtfertigt die Adoption eines Erwachsenen nicht (BayObLG vom 4.9.1995, FamRZ 1996, 435 Ls. 2).
- OLG Nürnberg, 08.06.2011 - 9 UF 388/11
Erwachsenenadoption: Bedeutung eines familienbezogenen Motivs
Das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand geprägt, den sich leibliche Eltern und Kinder üblicherweise gegenseitig leisten (BayObLG FamRZ 1980, 1158 ff., BayObLGZ 2002, 243, BayObLG MittBayNot 2003, 141, OLG München BeckRS 2005, 13619). - OLG Zweibrücken, 11.03.2020 - 2 UF 18/20
Erwachsenenadoption nach vorheriger geschlechtlicher Beziehung
Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - umfangreiche freundschaftliche Unterstützungshandlungen erbracht wurden (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 16. November 2005 - 31 Wx 82/05).
Rechtsprechung
AG Wiesbaden, 06.09.2005 - 44 XVI 37/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fortbestand des Annahmeverhältnisses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 574
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Münster, 18.04.2002 - 5 T 294/02
Auszug aus AG Wiesbaden, 06.09.2005 - 44 XVI 37/05
Ein wichtiger Grund für die Aufhebung eines Annahmeverhältnisses liegt vor, wenn der Fortbestand des Annahmeverhältnisses für einen der Beteiligten unzumutbar ist (vgl. LG Münster, FamRZ 2002, 1655).
- AG Berlin-Neukölln, 08.05.2009 - 50 XVI 4/09 Damit ist beiden Beteiligten ein Festhalten am Annahmeverhältnis unzumutbar (siehe auch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 6. September 2005, FamRZ 2006, 574).