Rechtsprechung
OLG Naumburg, 19.12.2005 - 10 Wx 10/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Täuschung der testamentarischen Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker; Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers; Vorliegen gesetzlicher Pflichten zur richtigen Auskunft
- Judicialis
FGG § 13 a Abs. 1 S. 1; ; FGG § 20 a Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 27; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 550; ; KostO § 2; ; KostO § 131; ; BGB § 2227; ; BGB § 2227 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit der Entlassung des Testamentsvollstreckers, der die testamentarischen Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses getäuscht hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG Dessau - 8 VI 453/01
- LG Dessau, 31.08.2005 - 7 T 103/05
- OLG Naumburg, 19.12.2005 - 10 Wx 10/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 971
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.07.1958 - V ZB 13/58
Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels
Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2005 - 10 Wx 10/05
Gegen die isolierte Kostenentscheidung des Landgerichts findet, wenn, wie hier, gegen eine Hauptsacheentscheidung die weitere Beschwerde statthaft gewesen wäre, die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 20 a Abs. 2, 29 Abs. 4 FGG statt (BGHZ 28, 117, 119; BayObLGZ 1978, 243, 245; 1990, 130; KG, NJW-RR 1987, 77).Ferner hat es richtig festgestellt, dass diese im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf der Grundlage des § 13 a Abs. 1 S. 1 FGG zu erfolgen hat (BGHZ 28, 117, 119) und nur über die außergerichtlichen Kosten zu entscheiden ist, da sich die Zahlungspflicht für die Gerichtskosten unmittelbar aus §§ 2, 131 KostO ergibt.
- BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2005 - 10 Wx 10/05
Gegen die isolierte Kostenentscheidung des Landgerichts findet, wenn, wie hier, gegen eine Hauptsacheentscheidung die weitere Beschwerde statthaft gewesen wäre, die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 20 a Abs. 2, 29 Abs. 4 FGG statt (BGHZ 28, 117, 119; BayObLGZ 1978, 243, 245; 1990, 130; KG, NJW-RR 1987, 77).Der auch im Beschwerdeverfahren nach § 20 a Abs. 2 FGG allein möglichen rechtlichen Nachprüfung gemäß §§ 27 FGG, 550 ZPO (BayObLGZ 1990, 130, 131) hält die angefochtene Entscheidung des Landgerichts im Ergebnis nicht stand.
- BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2005 - 10 Wx 10/05
Ob der festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs des wichtigen Grunds im Sinne des § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayOblG, FamRZ 2001, 54).
- BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2005 - 10 Wx 10/05
Die Entlassung des Testamentsvollstreckers ist immer schon dann zulässig, wenn Umstände vorliegen, die den Erblasser, wenn er noch lebte, mutmaßlich zum Widerruf der Ernennung des erwählten Testamentsvollstreckers veranlasst hätten und die diesen Widerruf als im Interesse der Erben oder sonst Beteiligten liegend erscheinen lassen (BayObLGZ 1953, 357, 365; 1988, 42; … - KG, 27.08.1986 - 24 W 5931/85
Umfang der Befugnisse des Zwangsverwalters zur Wahrnehmung der dem …
Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2005 - 10 Wx 10/05
Gegen die isolierte Kostenentscheidung des Landgerichts findet, wenn, wie hier, gegen eine Hauptsacheentscheidung die weitere Beschwerde statthaft gewesen wäre, die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 20 a Abs. 2, 29 Abs. 4 FGG statt (BGHZ 28, 117, 119; BayObLGZ 1978, 243, 245; 1990, 130; KG, NJW-RR 1987, 77). - BayObLG, 24.01.1991 - BReg. 1a Z 62/89
Vorbehalte gegen eingesetzten Testamentsvollstrecker; Hinderung an einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2005 - 10 Wx 10/05
Bei der Prüfung der Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ist ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus einem für sich genommen unbedeutenden Anlass aus dem Amt zu drängen (BayOBlG, FamRZ 1991, 615, 617; 1997, 1, 26 f.). - BayObLG, 28.07.1978 - BReg. 1 Z 45/78
Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2005 - 10 Wx 10/05
Gegen die isolierte Kostenentscheidung des Landgerichts findet, wenn, wie hier, gegen eine Hauptsacheentscheidung die weitere Beschwerde statthaft gewesen wäre, die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 20 a Abs. 2, 29 Abs. 4 FGG statt (BGHZ 28, 117, 119; BayObLGZ 1978, 243, 245; 1990, 130; KG, NJW-RR 1987, 77).
- KG, 02.11.2015 - 6 W 112/15
Testamentsvollstreckung: Amtsentbindung eines Testamentsvollstreckers bei …
So ist etwa ein wichtiger Grund i.S.d. Gesetzes anzunehmen, wenn Umstände, z.B. auch durch das persönliche Verhalten des Testamentvollstreckers, vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass sein längeres Verbleiben im Amt der Ausführung des letztens Willens des Erblassers hinderlich ist (OLG Naumburg, FamRZ 2006, 971, juris-rz.
Rechtsprechung
LG Koblenz, 14.02.2006 - 2 T 32/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Höhe der Betreuervergütung bei Betreutem Wohnen
Verfahrensgang
- AG Westerburg, 06.12.2005 - 7 XVII 347/04
- LG Koblenz, 14.02.2006 - 2 T 32/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 971 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07
Betreuungsvergütung
Das ist, anders als Deinert (FamRZ 2006, 971) meint, kein Widerspruch. - LG Arnsberg, 24.02.2015 - 5 T 32/15
Bestimmung des einem Betreuer zu vergütenden Zeitaufwands nach einem …
Dabei kann auch der Aufenthalt in einer Außenwohngruppe oder in einer Wohnform des betreuten Wohnens den Begriff des Heimaufenthalts erfüllen (LG Duisburg, BtPrax 2007, 266; LG Koblenz, FamRZ 2006, 971). - AG Westerburg, 27.02.2008 - 7 XVII 376/01
Betreutes Wohnen als Heimaufenthalt?
Die Wohnform des "Betreuten Wohnenes" ist als gewöhnlicher Heimaufenthalt im Sinne des § 5 II 1 VBVG anzusehen (vgl. Beschluss des LG Koblenz vom 14.02.2006, 2 T 32/06 ; AG Westerburg, Beschluss vom 06.12.2005, 7 XVII 347/04 = FamRZ 07, 854).