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Rechtsprechung
   OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7964
OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05 (https://dejure.org/2005,7964)
OLG München, Entscheidung vom 04.08.2005 - 33 Wx 81/05 (https://dejure.org/2005,7964)
OLG München, Entscheidung vom 04. August 2005 - 33 Wx 81/05 (https://dejure.org/2005,7964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erdacht auf Missbrauch der Betreuerstellung, Kein Akteneinsichtsrecht

  • Judicialis

    FGG § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 34 Abs. 1
    Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Missbrauch der Stellung eines Betreuers zur Verschiebung von Vermögenswerten des Betreuten in sein eigenes Vermögen; Verdächtigungen gegen einen Betreuer hinsichtlich des Missbrauchs der Betreuerstellung ohne konkrete Anhaltspunkte; Versagung der Akteneinsicht und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 21.07.2003 - 16 Wx 147/03

    Einsicht in die Betreuerakten durch den künftigen Alleinerben

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05
    Inwiefern etwas anderes gelten könnte, wenn ein Erbvertrag abgeschlossen worden ist (vgl. hierzu OLG Köln vom 21.7.2003 = FamRZ 2004, 1124), kann hier dahinstehen, da eine solche Fallgestaltung nicht vorliegt.
  • OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07

    Kein Recht der pflichtteilsberechtigten Tochter auf Einsicht in Betreuungsakten

    Eventuell ihm zustehende Erbansprüche können zu Lebzeiten des Betroffenen und potentiellen Erblasses grundsätzlich kein Akteneinsichtsrecht begründen (Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 34 Rn. 17a), da der spätere Erblasser, solange er lebt, frei bzw. im Rahmen der bestehenden und vom Vormundschaftsgericht überwachten Betreuung über sein Vermögen verfügen kann (OLG München BtPrax 2005, 234).

    Hat das Gericht ein berechtigtes Interesse bejaht, entscheidet es über die Gewährung von Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG München BtPrax 2005, 234; Keidel/Kahl Rn. 15).

    Bei der Ermessensausübung ist vor allem das Recht des Betroffenen auf seine informationellen Selbstbestimmung zu beachten, das als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist (Keidel/Kahl Rn. 15c) und gegen das berechtigte Interesse an der Akteneinsicht abzuwägen (OLG München BtPrax 2005, 234).

  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10

    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

    Ein berechtigtes Interesse im Sinne der §§ 34 Abs. 1, 78 Abs. 1 S. 1 FGG liegt nach allgemeiner Auffassung dann vor, wenn der Antragsteller ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft macht, das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (BGH a. a. O., 382; BayObLGZ 1995, 1, 4; Rpfleger 1997, 162; FamRZ 1998, 638, 639; OLG Zweibrücken, a. a. O.; OLG München BtPrax 2005, 234).
  • LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Das zuständige Gericht hat über die Gewährung der Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. OLG München BtPrax 2005, 234; OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 22; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 34 FGG Rdnr. 15).

    Dabei ist auf Seiten des Betroffenen insbesondere dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht zu beachten, das als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 23; OLG München BtPrax 2005, 234, zitiert nach juris Rdnr. 10; BayObLG a.a.O., juris Rdnr. 13; BVerfGE 65, 1, 41 f).

  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    c) Hat das Gericht ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht bejaht, entscheidet es über die Gewährung von Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG München, OLG-Report 2006, 62).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04

    Betreuungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des entlassenen Betreuers

    Befindet sich der Antragsteller nämlich bereits im Besitz erbetener Informationen und ist nicht ersichtlich, dass die erstrebte Akteneinsicht zu weiteren Erkenntnissen führt, fehlt insoweit das berechtigte Interesse (BayObLG, NJW-RR 1998, 294; OLG München, BtPrax 2005, 234 = OLG-Report 2006, 62; Kahl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 34, Rdn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9100
OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05 (https://dejure.org/2005,9100)
OLG München, Entscheidung vom 08.08.2005 - 33 Wx 133/05 (https://dejure.org/2005,9100)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Genehmigung einer Unterbringung, Sofortige weitere Beschwerde

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; BGB § 1906; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 70m

  • rechtsportal.de

    Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter Unterbringung auch bei Erledigung der Hauptsache vor Einlegung des Rechtsmittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmittel zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Genehmigung einer Unterbringung durch einen Betreuer; Sofortige weitere Beschwerde im Fall der Erledigung der Hauptsache noch vor Einlegung des Rechtsmittels; Grundlagen der gerichtlichen Genehmigung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306).

    Der Betroffene legt durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtswidrigkeit überprüft sehen möchte (vgl. BayObLGZ 2002, 304/309 f.).

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).

    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Beschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).

  • BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03

    Voraussetzung für eine Unterbringung zur Begutachtung und nachträgliche

    Auszug aus OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05
    Eine sofortige weitere Beschwerde mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der Genehmigung einer Unterbringung festzustellen, ist zulässig, auch wenn sich die Hauptsache noch vor Einlegung des Rechtsmittels erledigt hat (vgl. BayObLG Beschluss vom 18.3.2004 - 3Z BR 253/03).

    Dies muss nicht nur für die Fälle gelten, in denen sich nach Einlegung eines zulässigen Rechtsmittels die Hauptsache erledigt hat, sondern auch für die Fälle, in denen die Erledigung bereits vor der Einlegung des Rechtsmittels eintrat (vgl. BayObLG Beschluss vom 18.3.2004 - 3 Z BR 253/03).

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach

    Auszug aus OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05
    Nur wenn Gegenstand der Beschwerdeentscheidung auch die Überprüfung der ursprünglichen Rechtmäßigkeit der Genehmigung und/oder der Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung war, ist dem Gericht der weiteren Beschwerde auch die Entscheidung über diese Verfahrensgegenstände eröffnet (vgl. Senatsbeschluss vom 11.5.2005 - 33 Wx 045/05; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774; BayObLG FamRZ 2002, 908/909).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).
  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774; BayObLG FamRZ 2002, 908/909).
  • OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05

    (Unterbringung des Betreuten: Begrenzung des Verfahrensgegenstandes der weiteren

    Auszug aus OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05
    Nur wenn Gegenstand der Beschwerdeentscheidung auch die Überprüfung der ursprünglichen Rechtmäßigkeit der Genehmigung und/oder der Durchführung der Unterbringung bis zur landgerichtlichen Entscheidung war, ist dem Gericht der weiteren Beschwerde auch die Entscheidung über diese Verfahrensgegenstände eröffnet (vgl. Senatsbeschluss vom 11.5.2005 - 33 Wx 045/05; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02).
  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Wendet sich ein Betroffener mit der Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff = FGPrax 2002, 281; BayObLG BtPrax 2003, 184; OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).
  • OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des

    Wendet sich ein Betroffener mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff; BayObLG BtPrax 2003, 184; Senat OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 10.08.2005 - 2 T 511/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26597
LG Koblenz, 10.08.2005 - 2 T 511/05 (https://dejure.org/2005,26597)
LG Koblenz, Entscheidung vom 10.08.2005 - 2 T 511/05 (https://dejure.org/2005,26597)
LG Koblenz, Entscheidung vom 10. August 2005 - 2 T 511/05 (https://dejure.org/2005,26597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Festsetzung der Vergütung einer vormundschaftsgerichtlich bestellten und berufsmäßigen Betreuerin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Entlassung einer Vereinsbetreuerin mit Bestellung zur Berufsbetreuerin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 64
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05

    Vormundschaft: Wirksamkeit der Bestellung eines Vereinsbetreuers durch das

    Auch diese Entscheidung ist von konstitutiver Wirkung und deshalb in einem nachfolgenden Vergütungsverfahren nicht mehr erneut zu prüfen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2001, 201f.; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1540f.; LG Koblenz, FamRZ 2001, 303; 2006, 64; Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2005; § 1897, Rdn. 11; Bienwald, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1908e, Rdn. 9; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69, Rdn. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., Anh zu § 1836 - § 7 VBVG, Rdn. 4; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., Rdn. 794).
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