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   OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - II-2 UF 97/06   

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OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - II-2 UF 97/06 (https://dejure.org/2006,2897)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2006 - II-2 UF 97/06 (https://dejure.org/2006,2897)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - II-2 UF 97/06 (https://dejure.org/2006,2897)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe von Hauratsgegenständen gegenüber dem getrennt lebenden Ehepartner; Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem als Hausratsgegenstand eingestuften Fahrzeug; Definition des Hausratsgegenstandes im Falle eines durch beide Ehepartner gemeinsam ...

  • Judicialis

    BGB § 932; ; BGB § 1368; ; BGB § 1369; ; BGB § 1369 Abs. 1; ; BGB § 1369 Abs. 3; ; HausratsVO § 8; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 8; ; ZPO § 621 d Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Pkw als "Gegenstand des ehelichen Haushalts"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1001
  • MDR 2007, 663
  • FamRZ 2007, 1325
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Koblenz, 07.07.2005 - 9 WF 371/05

    Zuständigkeit des Familiengerichts: Pkw als Hausratsgegenstand nur bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Da in einem solchen Fall das Auto für sämtliche familiären Belange genutzt wird, soll der Schwerpunkt der Nutzung im familiären Bereich jedenfalls dann liegen, wenn das Fahrzeug "in großem Umfang" für familiäre Zwecke genutzt wurde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 889, 890; OLG Koblenz FamRB 2006, 102 f.).

    Dies soll insbesondere auch dann gelten, wenn das Fahrzeug von einem Ehepartner für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, da auch solche Fahrten letztlich dem Unterhalt der Familie dienen und damit dem privaten Bereich zuzuordnen sind (OLG Koblenz, FamRB 2006, 102 f. KG FamRZ 2003, 1927 m. zust. Anm. Wever, FamRZ 2003, 1928; Brudermüller, FamRZ 2006, 1160).

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03

    Versorgungsausgleichsberechnung: Anwendung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Dies soll insbesondere auch dann gelten, wenn das Fahrzeug von einem Ehepartner für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, da auch solche Fahrten letztlich dem Unterhalt der Familie dienen und damit dem privaten Bereich zuzuordnen sind (OLG Koblenz, FamRB 2006, 102 f. KG FamRZ 2003, 1927 m. zust. Anm. Wever, FamRZ 2003, 1928; Brudermüller, FamRZ 2006, 1160).
  • AG Aachen, 17.04.1989 - 22 F 141/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    In der Instanzenrechtsprechung wird teilweise - insoweit weitergehend - ein PKW dann als Hausrat angesehen, wenn er aufgrund gemeinsamer Zweckbestimmung der Eheleute überwiegend für das familiäre und eheliche Zusammenleben genutzt werden soll und im Wesentlichen nicht nur den persönlichen Zwecken eines Ehegatten dient (OLG Hamm FamRZ 1983, 72; 1990, 57; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1118; OLG Zweibrücken FamRZ 1991, 848; 2005, 902; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1105; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 322, 323).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1983, 794; 1991, 43, 49; 1992, 538) ist ein PKW nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen dem Hausrat zuzuordnen, nämlich dann, wenn er von den Ehegatten gemeinschaftlich zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung genutzt wird.
  • OLG Köln, 20.03.2001 - 22 U 157/00

    Rechtsschutzbedürfnis bei Erheben einer Leistungsklage zur Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    In der Instanzenrechtsprechung wird teilweise - insoweit weitergehend - ein PKW dann als Hausrat angesehen, wenn er aufgrund gemeinsamer Zweckbestimmung der Eheleute überwiegend für das familiäre und eheliche Zusammenleben genutzt werden soll und im Wesentlichen nicht nur den persönlichen Zwecken eines Ehegatten dient (OLG Hamm FamRZ 1983, 72; 1990, 57; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1118; OLG Zweibrücken FamRZ 1991, 848; 2005, 902; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1105; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 322, 323).
  • OLG Naumburg, 04.09.2003 - 8 UF 211/02

    Hausratsverteilungsverfahren wegen eines einzigen im Verteilungsstreit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Da in einem solchen Fall das Auto für sämtliche familiären Belange genutzt wird, soll der Schwerpunkt der Nutzung im familiären Bereich jedenfalls dann liegen, wenn das Fahrzeug "in großem Umfang" für familiäre Zwecke genutzt wurde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 889, 890; OLG Koblenz FamRB 2006, 102 f.).
  • KG, 17.01.2003 - 13 UF 439/02

    Hausratsteilung: Pkw als Haushaltsgegenstand; Zuweisung des Pkw zur vorläufigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Dies soll insbesondere auch dann gelten, wenn das Fahrzeug von einem Ehepartner für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, da auch solche Fahrten letztlich dem Unterhalt der Familie dienen und damit dem privaten Bereich zuzuordnen sind (OLG Koblenz, FamRB 2006, 102 f. KG FamRZ 2003, 1927 m. zust. Anm. Wever, FamRZ 2003, 1928; Brudermüller, FamRZ 2006, 1160).
  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83

    Zuständigkeit der Familiengerichte für eine Streitigkeit um einen Pkw

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1983, 794; 1991, 43, 49; 1992, 538) ist ein PKW nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen dem Hausrat zuzuordnen, nämlich dann, wenn er von den Ehegatten gemeinschaftlich zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung genutzt wird.
  • OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 2 WF 319/03

    Ansprüche eines Ehegatten bei Veräußerung des gemeinsamen Pkw durch den anderen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    In der Instanzenrechtsprechung wird teilweise - insoweit weitergehend - ein PKW dann als Hausrat angesehen, wenn er aufgrund gemeinsamer Zweckbestimmung der Eheleute überwiegend für das familiäre und eheliche Zusammenleben genutzt werden soll und im Wesentlichen nicht nur den persönlichen Zwecken eines Ehegatten dient (OLG Hamm FamRZ 1983, 72; 1990, 57; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1118; OLG Zweibrücken FamRZ 1991, 848; 2005, 902; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1105; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 322, 323).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZB 148/91

    Keine weitere Beschwerde in Hausratssachen - Pkw als Hausratsgegenstand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1983, 794; 1991, 43, 49; 1992, 538) ist ein PKW nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen dem Hausrat zuzuordnen, nämlich dann, wenn er von den Ehegatten gemeinschaftlich zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung genutzt wird.
  • OLG Hamburg, 12.02.1990 - 2 UF 79/89
  • OLG Zweibrücken, 30.01.1991 - 2 UF 87/90

    Anfechtung einer im Hausratsverfahren nach § 1361a BGB in Verbindung mit § 18a

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 111/99

    Hausrat - Pkw - Alleineigentum eines Ehegatten

  • OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 2 UF 84/04

    Behandlung eines familiär genutzten PKW bei der Hausratsteilung

  • OLG Bamberg, 20.10.1982 - 2 WF 153/82

    Zwangsversteigerung eines Anwesens zum Zwecke der Auseinandersetzung der

  • OLG Frankfurt, 25.02.2015 - 2 UF 356/14

    Zum Begriff des Familienstreitverfahrens

    Nach einer dritten Ansicht ist ein PKW bereits dann als Haushaltsgegenstand anzusehen, wenn er neben der beruflichen Nutzung zu Familienzwecken verwendet wird; handelt es sich um das einzige Fahrzeug der Familie, ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich um Hausrat handelt (OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1325, zitiert nach Juris, Rn. 19ff; KG, FamRZ 2003, 1927, zitiert nach Juris, Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2018 - 4 WF 73/18

    Verfahrenskostenhilfe: Entschädigungsansprüche für Nutzung von

    Bei dem Pkw der Antragstellerin handelt es sich um das einzige der Familie zur Verfügung stehende und auch von ihr genutzte Kraftfahrzeug, mithin um einen Haushaltsgegenstand iSd. § 1361 a BGB (vgl. OLG Frankfurt NJW 2015, 2346-2349 mwN.; OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 1325-1327).
  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 73/07

    Verwertbares Vermögen im Rahmen der PKH-Bewilligung - Abgrenzung zwischen

    Ob im vorliegenden Fall der PKW Mercedes bei einer vom Gericht vorzunehmenden Hausratsverteilung zu berücksichtigen wäre, also als Hausrat anzusehen ist, kann dahinstehen (vgl. zu den Voraussetzungen und zum Meinungsstand: OLG Düsseldorf MDR 2007, 663 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 9 W 257/09

    Zuständigkeit des Familiengerichts für einen Antrag auf Herausgabe eines Pkw

    Wer Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs ist, ist hierbei unerheblich, ebenso, ob das Fahrzeug geleast ist (vgl. Palandt/ Brudermüller, BGB, 68. Aufl., § 1361 a, Rz. 4, 5, m.z.w.N.; Zöller- Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 620, Rz. 77 a, m.z.w.N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1325; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2005, 787; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Zweibrücken, FamRZ 2005, 902 ).
  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 74/07

    Zugewinnausgleich - Hausratsverordnung und Güterrecht

    Ob im vorliegenden Fall der PKW Mercedes bei einer vom Gericht vorzunehmenden Hausratsverteilung zu berücksichtigen wäre, also als Hausrat anzusehen ist, kann dahinstehen (vgl. zu den Voraussetzungen und zum Meinungsstand: OLG Düsseldorf MDR 2007, 663 m.w.N.).
  • AG Wiesbaden, 09.09.2016 - 532 F 122/16

    Kraftfahrzeugnutzung nach Ehescheidung - Ausgleichszahlung

    Handelt es sich um das einzige Fahrzeug der Familie, ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich um Hausrat handelt (OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1325; OLG Frankfurt a. a. O.).
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