Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 09.03.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.03.2007 - 4 WF 29/07   

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https://dejure.org/2007,6779
OLG Köln, 21.03.2007 - 4 WF 29/07 (https://dejure.org/2007,6779)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.2007 - 4 WF 29/07 (https://dejure.org/2007,6779)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 2007 - 4 WF 29/07 (https://dejure.org/2007,6779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anordnung von monatlichen Ratenzahlungen ; Rechtmäßigkeit eines Nichtabhilfebeschlusses im familiengerichtlichen Verfahren; Anrechnung fiktiver Einkünfte bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115
    Fiktive Berechnung einzusetzenden Einkommens nur in klaren Missbrauchsfällen - Feststellung schuldhafter Arbeitsverweigerung bei ungenutzten Erwerbsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Trotz Arbeitslosigkeit besteht Verpflichtung Raten im Verfahrenskostenhilfe zu zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1338
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 06.07.2006 - 4 WF 120/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Bedürftigkeit im

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2007 - 4 WF 29/07
    Der Senat weist nochmals darauf hin, dass das Familiengericht in seinem Nichtabhilfebeschluss sich auf die Rechtsprechung des Senates stützen kann (vgl. OLG Köln, FamRZ 2006, 1549 f.).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im

    Wer es offenkundig leichtfertig unterlässt, eine tatsächlich bestehende und zumutbare Erwerbsmöglichkeit zu nutzen, und die Bedürftigkeit somit ohne weiteres beseitigen kann, handelt rechtsmissbräuchlich; in diesem Fall sind der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei die erzielbaren Einkünfte fiktiv zuzurechnen (BGH NJW 2009, 3658; OLG Köln - 4. Zivilsenat - OLGR 2007, 549; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1239).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2009 - 15 WF 245/08

    Prozesskostenhilfe: Zurechnung eines fiktiven Einkommens im Rahmen der

    Nach anderer - strengerer - Ansicht, die sich das Amtsgericht im Ergebnis zu eigen gemacht hat, sollen fiktive Einkünfte in erzielbarer Höhe bereits dann angesetzt werden können, wenn die um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei ohne weiteres auf eine nach der Arbeitsmarktlage mögliche Erwerbstätigkeit verwiesen werden kann, sie jedoch keine Bemühungen um die Aufnahme einer solchen Tätigkeit dargelegt hat (OLG Köln, MDR 1998, 1434; FamRZ 2007, 1338; wohl auch Brandenb. OLG - 1. FamS -, FamRZ 2005, 1912; offen gelassen in BVerfG, NJW-RR 2003, 1725).
  • OLG Nürnberg, 14.01.2015 - 11 WF 1716/14

    Rechtsbeschwerde, Glaubhaftmachung, OLG Brandenburg, Sofortige Beschwerde,

    Dennoch kann Prozesskostenhilfe im Einzelfall unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs zu versagen sein (i.d.S. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 734; OLG Köln FamRZ 2007, 1338, 1339; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1120, 1121; KG MDR 2004, 710; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1153; 1997, 376; OLG Naumburg FamRZ 2001, 924; Zöller/Philippi ZPO 27. Aufl. Rdn. 6; a.A. OLG Köln MDR 1998, 1434, das fiktive Einkünfte auch ohne Rechtsmissbrauch zurechnen will).
  • OLG Köln, 30.08.2011 - 19 W 30/11

    Anrechnung fiktiven Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Die Fähigkeit, durch zumutbare Arbeit Geld zu verdienen, ist wie Einkommen zu behandeln (vgl. OLG Köln vom 21.03.2007 - 4 WF 29/07 - Rn. 4; vom 06.07.2006 - 4 WF 120/06 - Rn. 2; jeweils zitiert nach juris; Philippi in: Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 115 Rn. 6).
  • AG Köln, 29.06.2009 - 312 F 143/09
    An der Feststellung, ob eine schuldhafte Arbeitsverweigerung vorliegt, hat die Partei mitzuwirken (vgl. OLG Köln, FamRZ 2006, 1549, FamRZ 2007, 1338).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.03.2007 - 10 WF 272/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14168
OLG Nürnberg, 09.03.2007 - 10 WF 272/07 (https://dejure.org/2007,14168)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.03.2007 - 10 WF 272/07 (https://dejure.org/2007,14168)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. März 2007 - 10 WF 272/07 (https://dejure.org/2007,14168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einsatzfähigkeit einer Lebensversicherung mit dem das Schonvermögen übersteigenden Rückkaufswert für die Kosten der Prozessführung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 906
  • FamRZ 2007, 1338
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 21.03.2006 - 10 WF 338/06

    PKH: Einsatz eines Bausparvertrages - Einsatz einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2007 - 10 WF 272/07
    Zwar hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. Beschluss vom 21.3.2006, FamRZ 2006, 1284), dass Lebensversicherungen grundsätzlich nicht abweichend von sonstigem Sparvermögen bewertet werden können und jedenfalls ein Beleihen der Lebensversicherung zumutbar ist.
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.03.2007 - 10 WF 272/07
    Der Senat hat in der zitierten Entscheidung darauf hingewiesen, dass der bei der Unterhaltsberechnung gemäß der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2005, FamRZ 2005, Seite 1817, zu bewilligende Vorsorgefreibetrag von 4 % des Bruttoeinkommens auf das Prozesskostenhilferecht ohne gesetzliche Regelung nicht übertragen werden kann.
  • OLG Nürnberg, 19.02.2008 - 7 UF 739/07

    Prozesskostenhilfe: Einsatz einer für die zusätzliche Altersvorsorge bestimmten

    Unverwertbarkeit komme nur dann in Betracht, wenn die Verwertung im Einzelfall eine unzumutbare Härte § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 Abs. 3 S. 2 SGB XII darstellt (vgl. z. B. OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1174; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2008, 11; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; 2007, 1338; Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl. § 115 Rn. 48; ausführlich zum Meinungsstand: OLG Brandenburg im Beschluss vom 08.01.2008, 9 UF 2077/07 - juris).

    Auch aus der Anerkennung zusätzlicher Altersvorsorgeaufwendungen in Unterhaltsverfahren durch den Bundesgerichtshof (BGHZ 163, 84 = FamRZ 2005, 1817) kann nicht abgeleitet werden, dass eine Lebensversicherung, die einer zusätzlichen Altersvorsorge dienen soll, nicht einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 3 ZPO darstellt (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; 2007, 1338; siehe aber OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1850).

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