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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 5 WF 82/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6805
OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 5 WF 82/06 (https://dejure.org/2006,6805)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.07.2006 - 5 WF 82/06 (https://dejure.org/2006,6805)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 5 WF 82/06 (https://dejure.org/2006,6805)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligte eines Sorgerechtsverfahrens wegen Maßnahmen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB; Erfordernis einer Beschwerdeberechtigung bei einem Prozesskostenhilfeantrag im Sorgerechtsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 14; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 8; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9; ; FGG § 57 Abs. 2; ; FGG § 64 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; ZPO § 127; ; BGB § 1666

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Großmutter eines Kindes ist keine Beteiligte eines Sorgerechtsverfahrens wegen Maßnahmen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 302
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.07.2003 - 11 WF 35/03

    Die Bestimmung des § 57 Nr. 8 FGG - Beschwerderecht zugunsten Verwandter und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 5 WF 82/06
    Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I., 1942) wurde indes die Anwendbarkeit der genannten Beschwerdebestimmungen in Familiensachen ausgenommen (§§ 57 Abs. 1, 64 Abs. 3 Satz 3 FGG; vgl. etwa OLG Hamm, FamRZ 2004, 887).
  • OLG Köln, 17.06.1991 - 27 WF 69/91

    Verfahren; Von Amts wegen; Prozeßkostenhilfe; Großmutter; Kind; Wahrnehmung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 5 WF 82/06
    An der Gegenansicht (OLG Köln FamRZ 1992, 199; Zimmermann in Keitel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 14 Rdnr. 4) kann aus Rechtsgründen nicht festgehalten werden.
  • OLG Jena, 09.12.2008 - 1 UF 162/08

    Keine Beschwerdeberechtigung der Großmutter eines Kindes im Verfahren nach § 1666

    Eigene Rechte der Großmutter sind durch das vorliegende Sorgerechtsverfahren nicht berührt (OLG Zweibrücken; FamRZ 2007, 302 nicht für den Fall einer Einleitung eines Verfahrens gemäß § 1666 BGB durch die Großmutter).
  • OLG Hamburg, 11.06.2008 - 2 WF 61/08

    Sorgerechtsverfahren: Formelle Beteiligung von Verwandten des Kindes

    Eigene Rechte der Großmutter sind durch das vorliegende Sorgerechtsverfahren nicht berührt (OLG Zweibrücken; FamRZ 2007, 302 selbst für den Fall einer Einleitung eines Verfahrens gemäß § 1666 BGB durch die Großmutter).
  • OLG Hamm, 13.01.2010 - 8 UF 185/09

    Zulässigkeit der Beschwerde der Großeltern gegen die Entziehung der elterlichen

    Eigene Rechte der Großeltern werden durch ein Sorgerechtsverfahren gem. § 1666 BGB grundsätzlich nicht berührt (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2007, 302 selbst für den Fall einer Einleitung eines Verfahrens gemäß § 1666 BGB durch die Großmutter).
  • OLG Brandenburg, 23.09.2008 - 10 UF 148/08

    Beschwerdebefugnis eines als Ergänzungspfleger bestellten Großelternteils eines

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 15.08.2006 - 3 W 54/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16262
OLG Rostock, 15.08.2006 - 3 W 54/06 (https://dejure.org/2006,16262)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.08.2006 - 3 W 54/06 (https://dejure.org/2006,16262)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. August 2006 - 3 W 54/06 (https://dejure.org/2006,16262)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Betreuung nach § 1896 BGB; Rechtmäßigkeit der Anordnung einer vorläufigen Betreuung; Überprüfung eines Grundrechtseingriffs auf seine Rechtmäßigkeit; Berechtigtes Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtmäßigkeit einer ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeitsprüfung bei abgelaufener vorläufiger Betreuung

  • Judicialis

    FGG § 27; ; BGB § 1896

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
    Feststellungsinteresse an Rechtmäßigkeit einer Betreuungsanordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsanordnung kann auch nach Ablauf überprüft werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Rostock, 15.08.2006 - 3 W 58/06

    Verzicht auf wiederholte Anhörung des Betreuten bei mehrfacher Anordnung der

    Auszug aus OLG Rostock, 15.08.2006 - 3 W 54/06
    Das Amtsgericht Greifswald genehmigte daher am 15.03.2006 zunächst eine weitere vorläufige Unterbringung und sodann die Unterbringung für ein Jahr mit Beschluss vom 12.04.2006, den das Landgericht auf die Beschwerde der Betroffenen mit Beschluss vom 28.04.2006 bestätigte und dessen rechtliche Überprüfung Gegenstand des Verfahrens 3 W 58/06 ist.
  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus OLG Rostock, 15.08.2006 - 3 W 54/06
    Ein solcher tiefer Eingriff ist auch die Anordnung einer vorläufigen Betreuung, da diese den Betroffenen in seinen freien Entscheidungen und damit in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt (BVerfG Beschl. vom 02.08.2001 - 1 BvR 618/93 - NJW 2002, 202 ).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers

    Offen bleiben kann im übrigen die Frage, ob nicht bei einer Betreuungsanordnung, die sich üblicherweise über einen längeren Zeitraum erstreckt und selbst hier als vorläufige Anordnung immerhin sechs Monate andauern sollte, der "typische Verfahrensablauf" die Durchführung eines Rechtsmittels durch alle Instanzen zulässt ( a.A. wohl OLG Rostock, FamRZ 2007, 302).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 13.06.2006 - 4 T 202/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32443
LG Bonn, 13.06.2006 - 4 T 202/06 (https://dejure.org/2006,32443)
LG Bonn, Entscheidung vom 13.06.2006 - 4 T 202/06 (https://dejure.org/2006,32443)
LG Bonn, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 4 T 202/06 (https://dejure.org/2006,32443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Bonn - 36 III 168/05
  • LG Bonn, 13.06.2006 - 4 T 202/06

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 11.02.1997 - 16 WF 20/97

    Überlassung von Kinderfreibeträgen oder dem Haushaltsfreibetrag aus § 242 BGB

    Auszug aus LG Bonn, 13.06.2006 - 4 T 202/06
    Der früher aufgestellte Grundsatz, Bezeichnungen für Gegenstände und Begriffe fehle von vornherein der Namenscharakter, kann so nicht mehr anerkannt werden (für den Begriff "Sonne" vgl. BayObLG a.a.O.; für den Begriff "Uragano" = ital. für Sturzwind/Unwetter: BayObLG NJWE-FER 1997, 172f).

    Die Anordnung einer Kostenerstattung zugunsten der Beteiligten zu 1. (§ 13a Abs. 1 S. 1 FGG) ist nicht geboten, da die Beteiligte zu 2. erörterungswürdige Zweifel an der Zulässigkeit des Vornamens "November" haben konnte (BayObLG, NJWE-FER 1997, 172f).

  • BVerfG, 03.11.2005 - 1 BvR 691/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Vornamens "Anderson"

    Auszug aus LG Bonn, 13.06.2006 - 4 T 202/06
    Der Standesbeamte sah auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3.11.2005 (NJW 2006, S. 1414f), auf die die Beteiligten zu 1. sich berufen, keine Möglichkeit zur Beurkundung des gewünschten zweiten Vornamens.

    In seiner Entscheidung vom 3.11.2005 (NJW 2006, 1414 [BVerfG 03.11.2005 - 1 BvR 691/03] f: es ging um die Eintragung des - weiteren - Vornamens "Anderson" - ) hat das Bundesverfassungsgericht betont, der Staat sei in Ausübung seines Wächteramts nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet, das Kind vor verantwortungsloser Namenswahl durch seine Eltern zu schützen; allerdings bedürfe es hierzu der Festellung von Tatsachen im Einzelfall und der sorgfältigen Abwägung zwischen dem geschützten Interesse der Eltern, für ihr Kind einen Vornamen zu bestimmen, und der möglichen Gefährdung des Kindeswohls (BverfG a.a.O., 1415).

  • BayObLG, 07.07.1994 - 1Z BR 35/94

    Vorname "Sonne" für ein Mädchen

    Auszug aus LG Bonn, 13.06.2006 - 4 T 202/06
    Das Amtsgericht hat nach Auffassung der Kammer die Grenzen des den Beteiligten zu 1. als Eltern zustehenden Namenserteilungsrechts zu eng gezogen und damit zugleich die Schwelle für ein staatliches Eingreifen in dieses Recht zu niedrig angesetzt (vgl. BayObLG , MDR 1994, 1014ff).
  • AG Tübingen, 25.01.1994 - 11 GR 171/94

    Zweifel an der Eintragungsfähigkeit eines einem Monatsnamen entsprechenden

    Auszug aus LG Bonn, 13.06.2006 - 4 T 202/06
    Auf die Entscheidung des Amtsgerichts Tübingen vom 25.1.1995 (11 GR 171/94, Bl. 7f d.A.) wies der Standesbeamte hin.
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