Rechtsprechung
BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1609 Abs. 2 Satz 1, 1603, 1360, 1360 a
Gleichrang der Unterhaltsansprüche der Kinder aus früherer Ehe und der jetzigen Ehefrau nach Wegfall eines Unterhaltsanspruchs der früheren Ehefrau - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs der Ehefrau im Rahmen einer Mangelverteilung neben den gleichrangigen Unterhaltsansprüchen der Kinder des Unterhaltspflichtigen aus der früheren Ehe; Bestimmung des maßgeblichen Einkommens zur Bemessung des Kindesunterhalts; ...
- Judicialis
BGB § 1603; ; BGB § 1609 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1360; ; BGB § 1360 a
- ra.de
- RA Kotz
Unterhalt - Verzicht auf Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung
- RA Kotz
Kindesunterhaltserhöhung - Verzicht auf Erwerbstätigkeit bei Wiederheirat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 § 1609 Abs. 2 S. 1 § 1360 § 1360a
Berücksichtigung des Anspruchs der neuen Ehefrau auf Familienunterhalt im Rahmen der Mangelverteilung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Unterhaltsansprüche der erwerbslosen Ehefrau in zweiter Ehe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Familienunterhalt bei Verzicht auf Erwerbstätigkeit der neuen Ehefrau
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ehegattenunterhalt - Erwerbsobliegenheit beim Familienunterhalt
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2007, 2412
- MDR 2007, 1076
- FamRZ 2007, 1081
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95
Familienarbeit
Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Da die Ehegatten ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung frei bestimmen können (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 527, 528), steht es ihnen grundsätzlich auch frei, Vereinbarungen über die innerfamiliäre Arbeitsteilung zu treffen, die die Kinderbetreuung und Haushaltsführung durch einen Ehegatten auch dann vorsehen, wenn es sich nicht um gemeinsame Kinder handelt (zum Schutz auch der aus Ehegatten und Stiefkindern bestehenden Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG vgl. BVerfGE 18, 97, 105 f.). - BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04
Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen; …
Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Dieser ist Bestandteil des zur Bemessung des Kindesunterhalts maßgeblichen Einkommens (Senatsurteile BGHZ 163, 84, 91, 101 und vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00
Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall
Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363, 365 f.), dass für die Ehefrau der ihrer jeweiligen Lebenssituation entsprechende Eigenbedarf und für die Kinder jeweils 135 % des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung in die Mangelverteilung eingestellt werden.
- BGH, 15.10.2003 - XII ZR 122/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Dabei steht es den Ehegatten frei, ihre Ehe so zu führen, dass ein Partner allein einer Berufstätigkeit nachgeht und der andere sich der Familienarbeit widmet, ebenso wie sie sich dafür entscheiden können, beide einen Beruf ganz oder teilweise auszuüben und sich die Hausarbeit und Kinderbetreuung zu teilen oder diese durch Dritte ausführen zu lassen (Senatsurteil vom 15. Oktober 2003 - XII ZR 122/00 - FamRZ 2004, 366, 368). - BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und …
Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Nur in solchen Fällen ist es nach dem Sinn der gesetzlichen Vorschriften geboten, den sich aus § 1582 BGB ergebenden (relativen) Nachrang der jetzigen Ehefrau gegenüber der geschiedenen Ehefrau auch auf das Rangverhältnis gegenüber den minderjährigen (oder den privilegierten volljährigen) Kindern zu übertragen (Senatsurteil vom 13. April 2005 - XII ZR 273/02 - FamRZ 2005, 1154, 1155). - BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02
Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten …
Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Dieser ist Bestandteil des zur Bemessung des Kindesunterhalts maßgeblichen Einkommens (Senatsurteile BGHZ 163, 84, 91, 101 und vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Daher kann der anzusetzende Betrag insoweit in gleicher Weise wie der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten ermittelt werden (Senatsurteil vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 864). - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den …
Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Diese bloß mittelbare Auswirkung hat hinter dem Schutz, den auch die neue Ehe des Unterhaltspflichtigen nach Art. 6 Abs. 1 GG genießt (vgl. BVerfGE 108, 351, 364), zurückzustehen. - BGH, 05.10.2006 - XII ZR 197/02
Bemessung der Barunterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe, wenn der …
Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Die Grundsätze, die der Senat zur Behandlung der sogenannten Hausmann-Fälle aufgestellt hat (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 5. Oktober 2006 - XII ZR 197/02 - FamRZ 2006, 1827 ff.), sind im vorliegenden Fall schon deshalb nicht heranzuziehen, weil der Beklagte in der neuen Ehe keinen Rollentausch vorgenommen hat, sondern ebenso wie in der vorausgegangenen Ehe einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht. - BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62
Zusammenveranlagung
Auszug aus BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Da die Ehegatten ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung frei bestimmen können (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 527, 528), steht es ihnen grundsätzlich auch frei, Vereinbarungen über die innerfamiliäre Arbeitsteilung zu treffen, die die Kinderbetreuung und Haushaltsführung durch einen Ehegatten auch dann vorsehen, wenn es sich nicht um gemeinsame Kinder handelt (zum Schutz auch der aus Ehegatten und Stiefkindern bestehenden Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG vgl. BVerfGE 18, 97, 105 f.).
- BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von …
Die Mitwirkung an einer solchen Gestaltung der nichtehelichen Gemeinschaft ist dem Pflichtigen im Verhältnis zu seinen unterhaltsberechtigten Eltern nach Treu und Glauben nur dann verwehrt, wenn sie rechtsmissbräuchlich erscheint (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. April 2007, XII ZR 189/04, FamRZ 2007, 1081).Das ist indessen so lange zu verneinen, wie es den berechtigten Interessen innerhalb der neuen Familie entspricht, dass ein Partner zugunsten der Haushaltsführung und Kinderbetreuung auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet (vgl. Senatsurteil vom 25. April 2007 - XII ZR 189/04 - FamRZ 2007, 1081 Rn. 18).
- BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06
Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung …
Dieser steuerliche Vorteil aus der neuen Ehe ist schon deswegen bei der Bemessung des Kindesunterhalts zu berücksichtigen, weil das höhere Nettoeinkommen auch dem Kind des Klägers aus seiner zweiten Ehe zugute kommt und die Unterhaltsansprüche der leiblichen Kinder aus verschiedenen Ehen nicht auf unterschiedlichen Einkommensverhältnissen beruhen können (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 84, 101 = FamRZ 2005, 1817, 1820, vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882, 885 und vom 25. April 2007 - XII ZR 189/04 - FamRZ 2007, 1081, 1082). - BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06
Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige …
Daher kann der anzusetzende Betrag insoweit in gleicher Weise wie der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten ermittelt werden (Senatsurteile vom 25. April 2007 - XII ZR 189/04 - FamRZ 2007, 1081, 1083 und vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 864).
- BGH, 21.01.2009 - XII ZR 54/06
Verpflichtung eines im Haushalt eines Elternteils lebenden Studenten zum Umzug an …
Es begegnet deshalb keinen Bedenken, den Anspruch auf Familienunterhalt im Fall der Konkurrenz mit anderen Unterhaltsansprüchen auf die einzelnen Familienmitglieder aufzuteilen und in Geldbeträgen zu veranschlagen (Senatsurteile vom 30. Juli 2008 - XII ZR 177/06 - FamRZ 2008, 1911, 1914; vom 25. April 2007 - XII ZR 189/04 - FamRZ 2007, 1081, 1083 und vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 864).Die Mitwirkung an einer solchen Gestaltung kann einem Ehegatten allenfalls im Verhältnis zu seinen unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindern aus einer früheren Ehe nach Treu und Glauben unter Umständen verwehrt sein (Senatsurteil vom 25. April 2007, FamRZ 2007, 1081, 1082 f.).
- BGH, 18.11.2009 - XII ZR 65/09
Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick …
Zwar ist die den Anspruch auf Familienunterhalt (§ 1360 BGB) begründende Rollenverteilung gemäß § 1356 BGB gesetzlich zulässig und kann regelmäßig nicht als rechtsmissbräuchlich bewertet werden (vgl. auch Senatsurteil vom 21. Januar 2009 - XII ZR 54/06 - FamRZ 2009, 762 zum Verhältnis von Familienunterhalt und Volljährigenunterhalt und - zur bis 2007 geltenden Rechtslage - Senatsurteil vom 25. April 2007 - XII ZR 189/04 - FamRZ 2007, 1081 zum Verhältnis von Familienunterhalt und Minderjährigenunterhalt). - BGH, 05.11.2008 - XII ZB 217/04
Nichtbestehen eines graduellen Unterschieds zwischen der unbilligen Härte im …
Es begegnet deshalb keinen Bedenken, den anzusetzenden Betrag in gleicher Weise wie den Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten zu ermitteln (vgl. Senatsurteile vom 25. April 2007 - XII ZR 189/04 - FamRZ 2007, 1081, 1083 und vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 864 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 02.04.2014 - U (Kart) 2/13 Das gilt auch für solches Vorbringen, das vom Gericht erster Instanz für unerheblich gehalten worden ist und im Tatbestand keine ausdrückliche Erwähnung gefunden hat (…BGH NJW-RR 2010, 1286 Rn. 10; BGH NJW 2007, 2412, 2416 Rn. 16;… BGH WM 2009, 117, 120 Rn. 30).
Rechtsprechung
BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2679/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Streitwertfestsetzung in Ehesachen bei Gewährung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung; Berücksichtigung des Umstandes der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Reduzierung des Streitwerts
- Judicialis
GG Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de
GG Art. 12 Abs. 1; GKG § 48 Abs. 3 S. 2
Verfassungsrechtliche Grenzen der Streitwertfestsetzung in Ehesachen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 11.09.2006 - 4 WF 174/06
- BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2679/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 10, 322
- NJW 2007, 1445
- FamRZ 2007, 1081
- Rpfleger 2007, 428
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch …
Auszug aus BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2679/06
a) Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat bereits mit Beschluss vom 23. August 2005 (BVerfGK 6, 130) entschieden, dass eine Auslegung der gesetzlichen Vorschriften zur Bestimmung des Streitwerts gegen die Verfassung verstößt, wenn sie dazu führt, dass der Streitwert in Ehesachen wegen der beiderseitigen Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe "stets" oder "im Regelfall" lediglich auf den Mindeststreitwert festgesetzt wird.Diese Auffassung berücksichtigt nicht, dass sich der vorliegende Eingriff in die Berufsfreiheit nicht durch die Verfolgung eines legitimen Zwecks rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGK 6, 130 ).
Eine Berücksichtigung des Umstandes der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Reduzierung des Streitwerts und damit zur nochmaligen Absenkung der Anwaltsvergütung führt auch in dieser Situation zur Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs, weil dem legitimen Ziel der Schonung der öffentlichen Kassen bereits durch die Reduzierung der Vergütungssätze der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte (§ 49 RVG) umfassend Rechnung getragen worden ist (vgl. BVerfGK 6, 130 ).
- BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
Patentgebühren-Überwachung
Auszug aus BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2679/06
b) Dem angegriffenen Beschluss liegt - wie in dem von der Kammer bereits entschiedenen Fall - eine Auslegung der gesetzlichen Regeln zur Streitwertberechnung (§ 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG) zugrunde, die in Verbindung mit den Vorschriften über die Maßgeblichkeit des festgesetzten Streitwerts für die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten (§ 32 Abs. 1 RVG) eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Berufsfreiheit des Beschwerdeführers zur Folge hat (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 97, 12 ). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2679/06
b) Dem angegriffenen Beschluss liegt - wie in dem von der Kammer bereits entschiedenen Fall - eine Auslegung der gesetzlichen Regeln zur Streitwertberechnung (§ 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG) zugrunde, die in Verbindung mit den Vorschriften über die Maßgeblichkeit des festgesetzten Streitwerts für die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten (§ 32 Abs. 1 RVG) eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Berufsfreiheit des Beschwerdeführers zur Folge hat (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 97, 12 ).
- BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10
Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch …
Soweit - wie hier - eine Vergütungsregelung auszulegen ist, kann ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dann vorliegen, wenn an sich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, auf die bereits eine zumutbare Kürzung der anwaltlichen Vergütung gestützt wurde, nochmals herangezogen werden, um weitere Kürzungen desselben Honoraranspruchs zu begründen (vgl. BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ).Diese Umstände stellen zwar vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls dar und können daher als legitime Ziele für Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit auch die Kürzung einer vom Staat geschuldeten Vergütung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2007 - 1 BvR 574/07 -, NJW 2008, S. 1063 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2009 - 1 BvR 2889/06 -, NJW-RR 2010, S. 505 ).
- BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06
Differenzierung zwischen bemittelten und mittellosen Betreuten im Hinblick auf …
Die Schonung der öffentlichen Kassen ist ein legitimes Ziel des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ; 10, 322 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2007 - 1 BvR 574/07 -, NJW 2008, S. 1063 ). - OLG Stuttgart, 12.12.2008 - 17 WF 283/08
Wertfestsetzung: Berücksichtigung von Vermögen bei der Bestimmung des …
Wie aus der bereits genannten Vorschrift des § 48 Abs. 2 GKG hervorgeht, ist zudem die Bedeutung der Sache und ihre Schwierigkeit zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, NJW 2007, 1445, 1446;… Thalmann, a.a.O., Rn. 33). - OLG Oldenburg, 26.01.2009 - 14 WF 236/08
Streitwert des Scheidungsverfahrens
Deshalb ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere fehlerhaft, im Rahmen des Ermessens die Bewilligung von Prozesskostenhilfe als besonderen Gesichtspunkt heranzuziehen (Bundesverfassungsgericht aaO. Beschluss vom 21.Februar 2007 - 1 BvR 2407/06, FamRZ 2007, S. 1080. Beschluss vom 21.Februar 2007 - 1 BvR 2679/06, FamRZ 2007, S. 1081). - SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe - …
Soweit - wie hier - eine Vergütungsregelung auszulegen ist, kann ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dann vorliegen, wenn an sich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, auf die bereits eine zumutbare Kürzung der anwaltlichen Vergütung gestützt wurde, nochmals herangezogen werden, um weitere Kürzungen desselben Honoraranspruchs zu begründen (vgl. BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ).".