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   OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06   

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https://dejure.org/2007,2983
OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06 (https://dejure.org/2007,2983)
OLG München, Entscheidung vom 17.04.2007 - 2 UF 1607/06 (https://dejure.org/2007,2983)
OLG München, Entscheidung vom 17. April 2007 - 2 UF 1607/06 (https://dejure.org/2007,2983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf laufende und rückständige Nutzungsentschädigung für die Zeit des Getrenntlebens und die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung; Auswirkungen eines freiwilligen Verlassens der Ehewohnung auf den Nutzungsentschädigungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HausratsVO § 2; HausratsVO § 3
    Gerichtliche Zuständigkeit und Anwendbarkeit der HausratsVO bei Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung für das Familieneigenheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freiwillig aus Ehewohnung ausgezogen - trotzdem Nutzungsentschädigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 381
  • NZM 2007, 824 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 1655
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03

    Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung bislang dazu entschieden, dass eine Nutzungsvergütung unter Miteigentümern nur als Folge einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss nach § 745 Abs. 2 BGB angeordnet werden könne, wobei diese Nutzungsänderung dann auch einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung beinhalte (BGH, FamRZ 1982, 355 ; 1986, 436 ; 1994, 98 und 822; 1996, 931; offen gelassen in FamRZ 2006, 930 ).

    in seiner Entscheidung vom 15.02.2006 (FamRZ 2006, 930 ) hat der Bundesgerichtshof für die Trennungszeit bei freiwilligem Auszug eines Ehegatten die Vorschrift des § 1361 b Abs. 2 BGB a.F. analog für anwendbar erklärt.

  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung bislang dazu entschieden, dass eine Nutzungsvergütung unter Miteigentümern nur als Folge einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss nach § 745 Abs. 2 BGB angeordnet werden könne, wobei diese Nutzungsänderung dann auch einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung beinhalte (BGH, FamRZ 1982, 355 ; 1986, 436 ; 1994, 98 und 822; 1996, 931; offen gelassen in FamRZ 2006, 930 ).

    Der Ehegatte, der endgültig ausgezogen ist, kann vom anderen Ehegatten eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung nach § 745 Abs. 2 BGB verlangen (BGH, FamRZ 1982, 355, 356).

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Nach einer zu Recht im Vordringen befindlichen Ansicht ist deshalb § 1361b BGB auch hier Sondervorschrift gegenüber der gemeinschaftsrechtlichen Regelung (OLG Dresden, NJW 2005, 3151; OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1392; Johannsen/Henrich/Brudermüller, § 1361b Rdn. 33 a.E.; Haußleiter/Schulz, Kap. 4 Rdn. 56).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 10 WF 53/01

    Grundsatz der Zurückhaltung bei der Anordnung der Erstattung der Gerichtskosten

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Da der Antragstellerin die von ihr begehrte Nutzungsvergütung ganz überwiegend zugesprochen wurde, waren die Gerichtskosten gemäß § 20 Satz 1 HausratsVO in vollem Umfange aufzuerlegen, Dafür war nach dem Grundsatz, dass auch bei einer Kostenentscheidung nach § 20 HausratsVO i.d.R. jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1356 ), von einer Erstattungspflicht der außergerichtlichen Kosten einer Partei abzusehen.
  • OLG Hamm, 20.12.1985 - 4 W 148/85
    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Wird durch Urteil entschieden, wo Beschlussform vorgesehen ist, gibt es daher Berufung und Beschwerde (OLG Hamm, MDR 1986, 417 ).
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung bislang dazu entschieden, dass eine Nutzungsvergütung unter Miteigentümern nur als Folge einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss nach § 745 Abs. 2 BGB angeordnet werden könne, wobei diese Nutzungsänderung dann auch einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung beinhalte (BGH, FamRZ 1982, 355 ; 1986, 436 ; 1994, 98 und 822; 1996, 931; offen gelassen in FamRZ 2006, 930 ).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Wenn ein Gericht eine Entscheidung abweichend von der im Gesetz vorgesehenen Form als Urteil oder Beschluss erlassen hat, dann darf der Fehler des Gerichts aber nicht zulasten der Parteien gehen; deshalb ist sowohl das Rechtsmittel gegeben, das der erkennbar gewordenen Entscheidungsart entspricht, wie dasjenige, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen gegeben waren (Grundsatz der Meistbegünstigung: BGHZ 40, 265).
  • OLG Köln, 18.02.2002 - 14 WF 17/02

    Einfache Beschwerde gegen die Aussetzungsentscheidung in einer Hausratsache

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Gleichwohl wird bei Zuweisung einer Wohnung an den Nichteigentümer nach § 3 HausratsVO ein Anspruch auf Nutzungsvergütung bejaht, da nur bei Festsetzung einer solchen Vergütung (und zeitlicher Befristung der Zuweisung) der Eingriff in die Eigentümerrechte als verfassungsrechtlich zulässige Begrenzung des Eigentum angesehen werden könne (BayObLG, FamRZ 1974, 22; OLG Köln, FamRZ 2002, 1124 ; Johannsen/Henrich/Brudermüller, § 3 HausratsVO Rdn. 11).
  • OLG Jena, 22.11.2005 - 2 W 597/05

    Zuständigkeit des Gerichts für die Bemessung der Nutzungsentschädigung der vorher

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Das Thüringer Oberlandesgericht hat in seiner Entscheidung vom 22.11.2005 - 2 W 597/05, in der Abwägung dieser Argumente für die Zeit des Getrenntlebens der Zuständigkeitskonzentration beim Familiengericht den Vorzug gegeben.
  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93

    Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden

    Auszug aus OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
    Streiten die Ehegatten darüber, in welcher Höhe der in der Wohnung Verbleibende dem anderen eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat, so braucht der andere nicht zunächst auf Zustimmung zu einer angemessenen Neuregelung klagen, er kann vielmehr sofort den Zahlungsanspruch einklagen, der sich aus der angemessenen Neuregelung ergibt (BGH, FamRZ 1994, 822 ).
  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94

    Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts

  • OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91

    Ehegatten; Hausgrundstück; Alleineigentum; Trennung; Vergütungsanspruch;

  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 43/92

    Nutzung eines Hauses nach Ehescheidung

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

  • KG, 25.02.2015 - 3 UF 55/14

    Ehewohnung bei Getrenntleben: Wohnungszuweisung aus Gründen des Kindeswohls;

    Die überwiegende Rechtsprechung gewährt seit der Entscheidung des BGH vom 15. Februar 2006 (FamRZ 2006, 930 ff.) einen Anspruch auf Entrichtung einer Nutzungsvergütung entsprechend § 1316b Abs. 3 Satz 2 BGB, auch wenn eine Nutzungsberechtigung und die korrespondierende Überlassungsverpflichtung fehlen (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 725; OLG Dresden NJW-RR 2005, 31, 51; OLG Hamm FamRZ 2008, 1936; FamRZ 2008, 1639; FamRZ 2011, 892; KG FamRZ 2008, 1933; OLG München FamRZ 2007, 1655).
  • OLG Bremen, 03.03.2014 - 4 UF 181/13

    Rechte der Ehegatten an einem auf einem Gemeinschaftskonto befindlichen Guthabens

    Soweit der Antragsteller darauf hinweist, dass angesichts des erst mit Schreiben vom 31.8.2012 erfolgten Neuregelungsverlangens der Anspruch auf Nutzungsentgelt erst ab 1.1.2013 bestehe, weil ihm eine Überlegungsfrist von 4 Monaten zugebilligt werden müsse (vgl. OLG München, FamRZ 2007, 1655), so folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 UF 95/12

    Wohnungsüberlassung an den getrenntlebenden Ehegatten: Berechnung eines

    Unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Mietspiegel der U... GeWo GmbH für den Amtsbereich G... ( www.....de ) für vollständig sanierte Häuser eine Kaltmiete von 4 EUR bis 5 EUR/m² vorsieht und der qualifizierte Mietspiegel 2009 der Stadt P... für nicht preisgebundene Wohnungen von einer Wohnfläche mit mehr als 95 m² bei einem Baujahr ab 2001 eine Nettokaltmiete zwischen 5, 01 EUR und 6, 47 EUR/m² nennt, kann im Wege der Schätzung entsprechend § 287 BGB (vgl. BGH, FamRZ 2008, 1325 Rn. 17; siehe auch OLG München, NJW 2008, 381, 383; Boden/Cremer, a.a.O., § 1361b Rn. 32; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 1 Rn. 39) angenommen werden, dass eine der Ehewohnung vergleichbare Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu einem Mietzins von 5, 50 EUR/m² zu bekommen wäre.

    Vor allem erfolgt aber keine Auseinandersetzung mit der Problematik, dass die Ansprüche unterschiedlichen Verfahrensordnungen unterliegen (siehe dazu auch OLG München, NJW 2008, 381; KG, NJW 1957, 1441 f.; FamVerf/Schael, § 3 Rn. 68).

  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 UF 154/10

    Nutzungsentschädigung für die im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehende

    Wie der Senat mit Urteil vom 1. Juli 2010 (3 UF 222/09) ausgeführt hat, richtet sich der Anspruch auf Zahlung von Nutzungsentschädigung für die Zeit des Getrenntlebens der Parteien nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB als lex specialis gegenüber der Vorschrift des § 745 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2008, 1639; OLG München, FamRZ 2007, 1655).
  • OLG Hamm, 27.02.2008 - 33 U 29/07

    Ausschluss der Nutzungsentschädigung aus § 745 Abs. 2 BGB wegen Vorrang der

    Soweit in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten wird, dass auch bei freiwilligem Auszug zur Bestimmung der nachehelichen Nutzungsentschädigung die einschlägigen Vorschriften der Hausratsverordnung analog anzuwenden seien (OLG München - 17.04.2007 - FamRZ 2007, 1655; ablehnende Anmerkung von Wever, FamRZ 2007, 1658), bedarf dies vorliegend keiner Entscheidung, da die Parteien noch nicht rechtskräftig geschieden sind.
  • OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 UF 222/09

    Nutzungsentschädigung, Ehewohnung

    Der Anspruch für die Zeit des Getrenntlebens der Parteien richtet sich nach § 1361b III 2 BGB als lex specialis gegenüber der Vorschrift des § 745 II BGB (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2008, 1639; OLG München, FamRZ 2007, 1655).

    Für die Zeit ab Rechtskraft der Ehescheidung der Parteien besteht - entsprechend den Ausführungen zu oben 1. - ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Nutzungsentgelt in entsprechender Anwendung der §§ 2,3 HausratsVO (vgl. auch hierzu OLG Hamm, FamRZ 2008, 1639; OLG München, FamRZ 2007, 1655).

  • OLG Naumburg, 23.04.2009 - 8 U 17/08

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsvergütung während der Trennungszeit bei

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, FamRZ 2007, S. 1655, 1657 , hat das Landgericht der Beklagten eine Überlegungsfrist von vier Monaten zugebilligt.

    Rechtsfehlerfrei ist das Landgericht nämlich davon ausgegangen, dass sowohl für den Anspruch nach § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB , d.h. für den Zeitraum des Getrenntlebens der Parteien, als auch für denjenigen auf Neuregelung gemäß § 745 Abs. 2 BGB , d.h. für den Zeitraum ab Rechtskraft der Ehescheidung im Dezember 2006, jeweils Voraussetzung sei, dass die Verpflichtung des in dem gemeinsamen Objekt verbleibenden Ehegatten zur Leistung von Nutzungsvergütungsansprüchen der Billigkeit entsprechen müsse (vgl. BGH, FamRZ 2006, S. 930, 934 betr. § 1361 b BGB a.F.; BGH, NJW 1986, S. 1339, 1340 [BGH 11.12.1985 - IVb ZR 83/84] ; BGH, a.a.O., S. 1340, 1341 betr. § 745 Abs. 2 BGB; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, S. 1241, 1242 zu § 745 Abs. 2 BGB; OLG München, FamRZ 2007, S. 1655, 1657 ).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09

    Anwaltsregress wegen unterbliebener Bezifferung eines Nutzungsvergütungsanspruchs

    Denn ein Anspruch auf Nutzungsvergütung folgte dann nicht mehr aus § 1361 b BGB, sondern ergab sich aus §§ 2, 3 HausratsVO (vgl. OLG München FamRZ 2007, 1655 ff.; OLG Köln FamRZ 2002, 1124; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1361 b Rn. 27; vgl. auch Verfügung des OLG Köln, a.a.O).
  • AG Detmold, 02.08.2013 - 33 F 158/12

    Feststellung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung des gemeinsamen Eigentums

    Das Gericht ist dabei der Ansicht, dass wenn sich die Ehegatten nach der freiwilligen Überlassung über die Höhe der Nutzungsentschädigung streiten, es nicht erforderlich ist, dass der Andere zunächst die Zustimmung zu einer angemessenen Neuregelung einklagt, sondern kann direkt den Zahlungsanspruch geltend machen (Vgl. OLG München v. 17.04.2007 FamRZ 2007, 1655ff.).
  • OLG Hamm, 08.01.2013 - 6 UF 96/12

    Verfahrenswert des Antrages auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die

    Soweit die Antragstellerin die laufende Zahlung einer Nutzungsentschädigung nach Rechtskraft der Scheidung beansprucht, ergibt sich ihr Anspruch aus § 745 II BGB (vgl. OLG Hamm FamRZ 2011, 481; OLG München FamRZ 2007, 1655).
  • OLG Bremen, 31.03.2010 - 4 WF 32/10

    Entschädigung für die Nutzung des im Alleineigentum des anderen Ehegatten

  • OLG Jena, 25.02.2008 - 11 Sa 1/08

    Zuständigkeit des Familiengerichts; Nutzungsentschädigung für Ehewohnung bei

  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 W 41/11

    Ehewohnung bei Getrenntleben: Gerichtszuständigkeit für den vor dem 1. September

  • OLG Naumburg, 07.07.2009 - 3 WF 157/09

    Zuständigkeit der Familiengerichte für einen Anspruch auf Vergütung der Nutzung

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/10

    Haftung wegen unzureichender Beratung

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 Sdb (FamS) Zust 6/08

    Zuständigkeit des Familiengerichts bei Antrag auf Zahlung von Nutzungsentgelt

  • LG Kassel, 22.12.2008 - 1 T 161/08

    Ansprüche auf Nutzungsentschädigung wegen Mitbenutzung eines vormals als

  • OLG Frankfurt, 06.07.2023 - 6 UF 170/22

    Nutzungsregelung an der Wohnung und Zuweisung von Haushaltsgegenständen nach

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