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   OLG Rostock, 16.10.2006 - 11 UF 39/06   

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https://dejure.org/2006,4845
OLG Rostock, 16.10.2006 - 11 UF 39/06 (https://dejure.org/2006,4845)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.10.2006 - 11 UF 39/06 (https://dejure.org/2006,4845)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 11 UF 39/06 (https://dejure.org/2006,4845)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG); Begriff der Körperverletzung; Begriff der Gesundheitsverletzung; Begriff der Freiheitsverletzung

  • Judicialis

    ZPO § 519 Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; GewSchG § 1; ; GewSchG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; GewSchG § 2; ; GewSchG § 2 Abs. 1; ; StGB § 239; ; StGB § 240; ; BGB § 1361 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewSchG § 1 Abs. 1 Satz 1; GewSchG § 2 Abs. 1
    Keine Freiheitsverletzung nach § 1 GewSchG bei nur die allgemeine Handlungsfreiheit einschränkenden Nötigungshandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Überlassung der Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnungsüberlassung bei Nötigung?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung bei Nötigung des Partners

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frau will ihren Freund aus dem Haus werfen - Berufung auf das Gewaltschutzgesetz scheitert an hohen Hürden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 661
  • MDR 2007, 528
  • NZM 2007, 703 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 921
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Rostock, 16.10.2006 - 11 UF 39/06
    Eine Verletzung der Gesundheit wird bei jedem Hervorrufen oder Steigern eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustands angenommen (BGHZ 114, 284).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 4 WF 115/12

    Schutzumfang von § 1 GewSchG

    Die Verletzung der Gesundheit setzt darüber hinaus medizinisch feststellbare, nicht nur kurzfristige oder unerhebliche Beeinträchtigungen der körperlichen Funktionsfähigkeit oder des seelischen Wohlempfindens voraus (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2007, 921; Krüger in Münchener Kommentar, a.a.O.).

    Nicht durch § 1 Abs. 1 GewSchG geschützt ist hingegen die allgemeine Handlungsfreiheit, weshalb beispielsweise bei Nötigungen, die nicht mit der Verletzung eines der in § 1 Abs. 1 oder 2 GewSchG genannten Rechtsgüter verbunden sind, keine Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz, sondern lediglich - vor dem Zivilgericht geltend zu machende - allgemeine Unterlassungsansprüche nach §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 240 StGB gegeben sind (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2007, 921; OLG Hamm, FamRZ 2012, 645 = BeckRS 2011, 25808; Heinke, § 1, Rdnr. 9; Krüger in Münchener Kommentar, § 1 GewSchG, Rdnr. 11; Brudermüller in Palandt; § 1 GewSchG, Rdnr. 4 unter Verweis auf BT-Drs.

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