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   OLG Köln, 18.02.2008 - II-4 WF 24/08   

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https://dejure.org/2008,9016
OLG Köln, 18.02.2008 - II-4 WF 24/08 (https://dejure.org/2008,9016)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.2008 - II-4 WF 24/08 (https://dejure.org/2008,9016)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - II-4 WF 24/08 (https://dejure.org/2008,9016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung von Prozesskostenhilfe für die Auskunftsstufe einer beabsichtigten Stufenklage zur Erhöhung von titulierten Unterhaltsansprüchen; Auswirkungen einer Erledigung der Hauptsache in einem Parallelverfahren auf den Prozesskostenhilfeantrag; ...

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Keine Erfolgsaussicht beabsichtigter Rechtsverfolgung bei Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1259
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 28.03.2006 - 1 WF 74/06

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2008 - 4 WF 24/08
    Auf die von den Klägern angesprochene Frage, welcher Zeitpunkt - Zeitpunkt der Entscheidungsreife oder der sog. Bewilligungsreife - für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung zugrundezulegen ist und ob eine rückwirkende Bewilligung erfolgen muss, weil das Gericht die Entscheidung pflichtwidrig verzögert hat (vgl. dazu OLG Braunschweig FamRZ 2006, 961; Zöller/Philippi, a.a.O., § 119 Rn. 46), kommt es im vorliegenden Fall nicht an, da dem Amtsgericht eine pflichtwidrige Verzögerung des Prozesskostenhilfeverfahrens nicht vorgeworfen werden kann.
  • OLG Köln, 21.08.1997 - 14 WF 77/97
    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2008 - 4 WF 24/08
    Die Erledigung der Hauptsache führt zum Wegfall der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe darf in solchen Fällen grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden, da ansonsten unzulässigerweise Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren bewilligt würde (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 1545 für den Fall der Erledigung in der Beschwerdeinstanz; OLG Bamberg FamRZ 2001, 922 für den Fall der Erledigung der Auskunftsstufe einer Stufenklage; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 114 Rn. 3 und 20 a).
  • OLG Bamberg, 18.10.2000 - 2 WF 159/00

    Zur Frage des Zeitpunkts der Beurteilung der Erfolgsaussicht bei beantragter

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2008 - 4 WF 24/08
    Die Erledigung der Hauptsache führt zum Wegfall der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe darf in solchen Fällen grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden, da ansonsten unzulässigerweise Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren bewilligt würde (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 1545 für den Fall der Erledigung in der Beschwerdeinstanz; OLG Bamberg FamRZ 2001, 922 für den Fall der Erledigung der Auskunftsstufe einer Stufenklage; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 114 Rn. 3 und 20 a).
  • OLG Hamm, 04.11.2013 - 22 W 60/13

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Hier war das einstweilige Verfügungsverfahren mit Eingang der Erledigungserklärung des Verfügungsbeklagten abgeschlossen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.04.2010, 1 BvR 362/10; BVerwG, Beschluss vom 03.03.1998, 1 PKH 3/98; OLG Köln,FamRZ 2008, 1259; Musielak/Fischer, a.a.O., Rn. 13 zu § 114; Zöller/Geimer, a.a.O., Rn. 2c zu § 117).
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