Rechtsprechung
   BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1252
BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07 (https://dejure.org/2008,1252)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2008 - XII ZB 184/07 (https://dejure.org/2008,1252)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07 (https://dejure.org/2008,1252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis für die Zurechnung eines Anwaltsverschuldens; Prozessuale Folgen eines nach der Kündigung des Mandatsverhältnisses liegendes schuldhaftes Verhalten eines Anwalts; Zustellungen und formlose Mitteilungen bis zur Anzeige ...

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233 A

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 § 85 Abs. 2
    Zurechnung des Anwaltsverschuldens nach Kündigung des Mandats

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurechnung von Anwaltsverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2713
  • MDR 2008, 1178
  • FamRZ 2008, 1605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84

    Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden -

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07
    Die Fortdauer der Außenvollmacht und zugleich gewisser nachwirkender Schutzpflichten zugunsten der Partei genügen für eine Verschuldenszurechnung nicht; die Zurechnung eines Anwaltsverschuldens setzt vielmehr das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus (BGH Urteil vom 14. Dezember 1979 - V ZR 146/78 - NJW 1980, 999; Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 102/84, VersR 1985, 1185, 1186 und vom 12. Dezember 2001 - XII ZB 219/01 - BGH-Report 2002, 435 - Ls.; Vollkommer aaO § 85 Rdn. 21 und 24).

    In diesem Sinne wird dadurch, dass zwar noch § 87 Abs. 1 ZPO, aber nicht mehr § 85 Abs. 2 ZPO gilt, ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Beteiligten hergestellt (Senatsbeschluss vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 102/84 - VersR 1985, 1185, 1186).

  • BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 218/87

    Pflichten des Verkehrsanwalts hinsichtlich der verkündeten Entscheidung -

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07
    Soweit letzterem eine schuldhafte Verletzung seiner anwaltlichen Sorgfaltspflichten zur Last fällt, weil er den Beklagten nicht von dem Zugang des Prozesskostenhilfebeschlusses unterrichtet hat (vgl. hierzu BGH Urteil vom 2. März 1988 - IVa ZR 218/87 - VersR 1988, 835, 836), ist dem Beklagten dies nicht anzulasten.

    Rechtsanwältin P.-J. brauchte entsprechende Anfragen aber nicht jeweils kurzfristig zu wiederholen, sondern konnte sich darauf verlassen, dass Rechtsanwalt Dr. L. - seiner Verpflichtung entsprechend - sie oder den Beklagten über den Eingang des Prozesskostenhilfebeschlusses bei ihm unverzüglich unterrichten würde (vgl. BGH Urteil vom 2. März 1988 - IVa ZR 218/87 - VersR 1988, 835, 836).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07
    Danach darf der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227; Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04 - FamRZ 2006, 192).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07
    Danach darf der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227; Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04 - FamRZ 2006, 192).
  • BGH, 12.12.2001 - XII ZB 219/01

    Zustellung der PKH-Bewilligung an den als zweitinstanzlichen

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07
    Die Fortdauer der Außenvollmacht und zugleich gewisser nachwirkender Schutzpflichten zugunsten der Partei genügen für eine Verschuldenszurechnung nicht; die Zurechnung eines Anwaltsverschuldens setzt vielmehr das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus (BGH Urteil vom 14. Dezember 1979 - V ZR 146/78 - NJW 1980, 999; Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 102/84, VersR 1985, 1185, 1186 und vom 12. Dezember 2001 - XII ZB 219/01 - BGH-Report 2002, 435 - Ls.; Vollkommer aaO § 85 Rdn. 21 und 24).
  • BGH, 22.11.2000 - XII ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Beginn

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07
    Es entfiel mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beklagten oder seinen Prozessbevollmächtigten (Senatsbeschluss vom 22. November 2000 - XII ZB 28/00 - FamRZ 2001, 1143, 1144).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07
    Danach darf der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227; Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 270/04 - FamRZ 2006, 192).
  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07
    a) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einer Partei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann zu gewähren, wenn sie innerhalb der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch angebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde (Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 125/05 - FamRZ 2006, 32, 33 und vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902).
  • BGH, 14.12.1979 - V ZR 146/78

    Prozeßbevollmächtigter - Mandatskündigung - Versäumnisurteil - Fristversäumung -

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07
    Die Fortdauer der Außenvollmacht und zugleich gewisser nachwirkender Schutzpflichten zugunsten der Partei genügen für eine Verschuldenszurechnung nicht; die Zurechnung eines Anwaltsverschuldens setzt vielmehr das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus (BGH Urteil vom 14. Dezember 1979 - V ZR 146/78 - NJW 1980, 999; Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 102/84, VersR 1985, 1185, 1186 und vom 12. Dezember 2001 - XII ZB 219/01 - BGH-Report 2002, 435 - Ls.; Vollkommer aaO § 85 Rdn. 21 und 24).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZB 125/05

    Maßgebliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07
    a) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einer Partei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann zu gewähren, wenn sie innerhalb der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch angebracht hat und vernünftigerweise nicht damit rechnen musste, dass ihr Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werde (Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 125/05 - FamRZ 2006, 32, 33 und vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901, 1902).
  • BGH, 22.11.1990 - I ZB 13/90

    Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten und des Verkehrsanwalts nach

  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Die Heranziehung eines Vertreters soll nicht zu einer Verschiebung des Prozessrisikos zu Lasten des Gegners führen (vgl. BAG 18. Juli 2007 - 5 AZR 848/06 - AP ZPO § 85 Nr. 22 = EzA ZPO 2002 § 85 Nr. 1; BGH 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07 - NJW 2008, 2713, 2715; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 65. Aufl. § 85 Rn. 2; MünchKommZPO/v. Mettenheim 3. Aufl. § 85 Rn. 9; Musielak/Weth ZPO 6. Aufl. § 85 Rn. 1; Francken Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten S. 50; Holthaus Versäumung der Dreiwochenfrist des § 4 KSchG - Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage trotz Anwaltsverschuldens? S. 92 ff.; Griebeling NZA 2002, 838, 842; Barth SAE 2008, 340, 341).

    Ausreichend ist das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis (BGH 12. Dezember 2001 - XII ZB 219/01 - 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07 - NJW 2008, 2713, 2714; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 85 Rn. 22, 24; MünchKommZPO/v. Mettenheim 3. Aufl. § 85 Rn. 21; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 85 Rn. 12; Musielak/Weth ZPO 6. Aufl. § 85 Rn. 15).

  • BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23

    Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf § 52d FGO; Wiedereinsetzung in

    Da § 85 Abs. 2 ZPO auf dem Gedanken beruht, dass der Beteiligte für seinen Bevollmächtigten als Person seines Vertrauens einzustehen hat (s. BFH-Urteil vom 21.03.2002 - VII R 7/01, BFHE 198, 36, BStBl II 2002, 426, unter II.2.a; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28.03.1989 - VI ZB 9/89, VI ZB 10/89, unter II.2.b aa und vom 11.06.2008 - XII ZB 184/07, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 2713, unter III.3.a; Zöller/Althammer, ZPO, 35. Aufl., § 85 Rz 24, jeweils m.w.N.), muss sich der Beteiligte ein Verschulden nur von dem Bevollmächtigten zurechnen lassen, mit dem im Zeitpunkt der Pflichtverletzung im Innenverhältnis ein wirksamer Mandatsvertrag bestand.

    Wird das Mandatsverhältnis zwischen dem Beteiligten und seinem Bevollmächtigten beendet, besteht dieses Vertrauensverhältnis nicht mehr und eine Verschuldenszurechnung scheidet selbst dann aus, wenn die Prozessvollmacht im Außenverhältnis gemäß § 155 FGO i.V.m. § 87 Abs. 1 ZPO fortbesteht (BFH-Urteil vom 21.03.2002 - VII R 7/01, BFHE 198, 36, BStBl II 2002, 426, unter II.2.a; BGH-Beschlussvom 11.06.2008 - XII ZB 184/07, NJW 2008, 2713, unter III.3.a; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.05.1999 - 4 B 35.99, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2000, 65, unter I.1 und Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17.05.2000 - B 7 AL 16/00 B).

    Hat ein Beteiligter mehrere Bevollmächtigte, haftet er für das Verschulden eines jeden von ihnen, solange die Vertretungszeit (im Innenverhältnis) läuft (s. BGH-Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 184/07, NJW 2008, 2713, unter III.3.a).

    Zwar wäre dem Kläger in diesem Fall ein etwaiges Verschulden seiner ursprünglichen und jetzigen Verfahrensbevollmächtigten --auch aus nachwirkenden Schutzpflichten (s. dazu BGH-Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 184/07, NJW 2008, 2713, unter III.3.a, m.w.N.)-- nicht gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen.

  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 229/13

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax:

    Danach darf einem Beteiligten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Verfahrensbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07 - FamRZ 2008, 1605 Rn. 6 mwN).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 21 W 99/15

    Zuständigkeit des Rechtspflegers im Nachlassverfahren

    Denn die Zurechnung des Verschuldens eines Anwalts setzt - worauf die Beschwerdeführerin im Grundsatz zu Recht hingewiesen hat - das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07, Juris).

    Maßgebend ist dabei der sachlich-rechtliche Inhalt der anvertrauten Interessen, also das anvertraute materielle Rechtsverhältnis, das bei natürlicher Betrachtungsweise auf ein innerlich zusammengehöriges, einheitliches Lebensverhältnis zurückzuführen ist, wobei ein längerer Zeitablauf die Einheitlichkeit des Lebensverhältnisses nicht aufzuheben vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07, Juris Rn 11).

  • BGH, 12.11.2014 - XII ZB 289/14

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist:

    Danach darf einem Beteiligten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Verfahrensbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer durch die Verfahrensordnung eröffneten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07 - FamRZ 2008, 1605 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 05.03.2014 - XII ZB 736/12

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (ständige Rechtsprechung, Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07 - FamRZ 2008, 1605 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 11.11.2015 - XII ZB 257/15

    Versäumung der Berufungsfrist: Notwendiger Inhalt eines Wiedereinsetzungsantrages

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07 - FamRZ 2008, 1605 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 689/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familienstreitssache: Beginn der

    Danach darf einem Beteiligten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Verfahrensbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07 - FamRZ 2008, 1605 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437; BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07, NJW 2008, 2713 Rn. 6; vom 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09, NJW 2010, 1378 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZB 3/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei der

    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts auch nicht rechnen musste (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. v. 9.4.2008 - I ZB 101/06, NJW-RR 2008, 1288 Tz. 7; Beschl. v. 11.6.2008 - XII ZB 184/07, NJW 2008, 2713 Tz. 6).
  • BGH, 06.10.2010 - XII ZB 22/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gewährung der Wiedereinsetzung ohne

  • BGH, 11.11.2009 - XII ZB 174/08

    Beweiskraft eines Eingangsstempels als öffentliche Urkunde; Zulässigkeit des

  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 559/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderliche organisatorische

  • BGH, 26.06.2012 - VI ZB 12/12

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an das

  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 155/13

    Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen: Pflicht des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - 18 B 2004/20

    Umfang der Verschuldenszurechnung des Prozessbevollmächtigten und Zeitpunkt der

  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 221/12

    Familiensache: Wiedereinsetzung bei Beschwerdeeinlegung beim unzuständigem

  • BGH, 10.12.2008 - XII ZB 132/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Frist zur Anbringung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10

    Versäumung der Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage durch Verschulden des

  • BGH, 11.11.2015 - XII ZB 311/15

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung

  • BGH, 13.01.2022 - IX ZB 44/21

    Verwerfung der Gehörsrüge gegen den den Antrag auf Prozesskostenhilfe ablehnenden

  • BGH, 29.06.2011 - XII ZB 691/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtvorlage der Handakte trotz

  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldhafter Verkennung einer

  • BGH, 25.11.2020 - V ZB 89/20

    Begründetheit eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2015 - L 8 SO 394/14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht