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   OLG München, 09.05.2008 - 12 UF 1854/07   

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https://dejure.org/2008,9744
OLG München, 09.05.2008 - 12 UF 1854/07 (https://dejure.org/2008,9744)
OLG München, Entscheidung vom 09.05.2008 - 12 UF 1854/07 (https://dejure.org/2008,9744)
OLG München, Entscheidung vom 09. Mai 2008 - 12 UF 1854/07 (https://dejure.org/2008,9744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Elterliche Sorge: Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Mutter wegen Umzugs in ihr Heimatland Peru

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter bei beabsichtigtem Umzug nach Peru

  • fr-blog.com

    Alleiniges Sorgerecht, damit die Mutter mit Kindern auswandern kann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter bei beabsichtigtem Umzug nach Peru

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 512
  • FamRZ 2008, 1774
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 11.01.2006 - 4 UF 229/05

    Zur Frage der Aufenthaltsbestimmungsrechtsübertragung im einstweiligen

    Auszug aus OLG München, 09.05.2008 - 12 UF 1854/07
    Für die Sorgerechtsentscheidung ist vielmehr entscheidend darauf abzustellen, was dem Kindeswohl am besten dient (OLG Köln FamRZ 2006, 1625).

    Bestehen dort seine sozialen Bindungen, in die die Kinder mit einbezogen werden, ist dies bei der Kindeswohlprüfung zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 2006, 1625; 1626).

  • OLG Stuttgart, 09.09.1998 - 17 UF 309/98

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen das im

    Auszug aus OLG München, 09.05.2008 - 12 UF 1854/07
    Auch wenn die gemeinsame elterliche Sorge den normativen Regelfall darstellt, kann die Alleinsorge nicht als ultima ratio verstanden werden, so dass der Beibehaltung der gemeinsamen Sorge grundsätzlich nicht der Vorrang gegenüber der Einzelsorge zukommt (OLG Hamm FamRZ 1999, 39).
  • OLG Frankfurt, 14.07.1993 - 6 UF 5/93

    Getrennt lebende Elternteile; Eindruck als Bezugsperson; Sorgerechtsübertragung;

    Auszug aus OLG München, 09.05.2008 - 12 UF 1854/07
    Nach dem Förderungsprinzip erhält derjenige Elternteil die elterliche Sorge, von dem das Kind für den Aufbau seiner Persönlichkeit die meiste Unterstützung erwarten kann, welcher Elternteil also für das Kind die stabilere und verlässlichere Bezugsperson zu sein verspricht (OLG Ffm FamRZ 1994, 920).
  • OLG Hamm, 17.01.1980 - 3 UF 75/79
    Auszug aus OLG München, 09.05.2008 - 12 UF 1854/07
    Gegebenenfalls ist sogar der emotionalen Förderung der Vorzug vor schulischer Förderung einzuräumen (OLG Bamberg FamRZ 1980, 484).
  • OLG Koblenz, 04.05.2010 - 11 UF 149/10

    Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils

    Der Senat schließt sich in Übereinstimmung mit der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung der vermittelnden Ansicht an (so auch OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 1588; OLG Köln NJW-RR 2006, 1588; OLG München FamRZ 2008, 1774;OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 435; OLG München FamRZ 2009, 1600; KG Berlin FamRZ 2010, 135).

    Als beachtlicher Grund wird auch angesehen, wenn der Umzug erfolgt, um die berufliche und wirtschaftliche Existenz zu sichern (OLG München FamRZ 2008, 1774).

    Allein der Umstand, dass ein Elternteil mit gemeinsamen Kindern in seine ausländische Heimat umsiedeln will, rechtfertigt es nicht, ihm die beantragte Übertragung des Personensorgerechts bzw. als Teil hiervon des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu verweigern; auch in einem solchen Fall ist vielmehr entscheidend darauf abzustellen, was dem Kindeswohl am besten dient (OLG München FamRZ 2008, 1774).

  • OLG München, 09.04.2009 - 2 UF 1818/08

    Elterliche Sorge: Gründe des sorgeberechtigten Elternteils für den gemeinsamen

    Als beachtlicher Grund wird auch angesehen, wenn der Umzug erfolgt, um die berufliche und wirtschaftliche Existenz zu sichern (OLG München, FamRZ 2008, 1774).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2009 - 9 UF 1655/08

    Umgangsrecht: Duldungspflicht des Umgangsberechtigten hinsichtlich eines Umzugs

    Es ist deshalb darauf abzustellen, dass ein mit Einschränkungen des Umgangs eines Elternteils verbundener Umzug des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern voraussetzt, dass beachtenswerte Gründe für den Umzug sprechen (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 9. Mai 2008, Az. 12 UF 1854/07, FamRZ 2008, 1774).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2008 - 2 UF 88/08

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zur Umsiedlung eines Elternteils in

    Als beachtlicher Grund wird auch angesehen, wenn der Umzug erfolgt, um die berufliche und wirtschaftliche Existenz zu sichern (OLG München, FamRZ 2008, 1774).
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