Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 08.11.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.2007 - C-396/05, C-419/05, C-450/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1460
EuGH, 18.12.2007 - C-396/05, C-419/05, C-450/05 (https://dejure.org/2007,1460)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - C-396/05, C-419/05, C-450/05 (https://dejure.org/2007,1460)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - C-396/05, C-419/05, C-450/05 (https://dejure.org/2007,1460)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Habelt

    Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Möser

    Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Wachter

    Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • EU-Kommission PDF

    Habelt

    Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • EU-Kommission

    Habelt

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf innerhalb der Gemeinschaft zuwandernde und abwandernde Arbeitnehmer und Selbstständige mit dem Freizügigkeitsgebot; Auswirkung der Zurücklegung von Beitragszeiten in der Zeit von 1937 bis 1945 in ...

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1408/71; ; EG Art. 18; ; EG Art. 39; ; EG Art. 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer: Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DIE ZAHLUNG EINER ALTERSRENTE DARF VERTRIEBENEN DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT ODER VOLKSZUGEHÖRIGKEIT NICHT DESHALB VERWEIGERT WERDEN, WEIL SIE IHREN WOHNSITZ IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT HABEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Habelt

    Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anhänge III und VI - Freizügigkeit - Art. 18 EG, 39 EG und 42 EG - Leistungen bei Alter - Beitragszeiten außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland - Nichtexportierbarkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kürzung von Rentenzahlungen für im Ausland lebende Deutsche verstößt gegen EU-Recht

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Wachter

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Berlin - Auslegung des Artikels 42 EG-Vertrag - Gültigkeit des Anhangs VI Teil D, Deutschland, Nr. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 419 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 487 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 31.03.1977 - 79/76

    Fossi

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Dazu verweisen sie auf die Urteile des Gerichtshofs vom 31. März 1977, Fossi (79/76, Slg. 1977, 667), und vom 22. Februar 1979, Tinelli (144/78, Slg. 1979, 757), in denen die Gültigkeit des Ausschlusses von Leistungen wie den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden vom Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 bestätigt worden sei.
  • EuGH, 22.02.1979 - 144/78

    Tinelli

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Dazu verweisen sie auf die Urteile des Gerichtshofs vom 31. März 1977, Fossi (79/76, Slg. 1977, 667), und vom 22. Februar 1979, Tinelli (144/78, Slg. 1979, 757), in denen die Gültigkeit des Ausschlusses von Leistungen wie den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden vom Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 bestätigt worden sei.
  • EuGH, 12.07.1984 - 237/83

    Prodest / Caisse primaire d'assurance maladie de Paris

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Wie der Gerichtshof in Randnr. 15 des Urteils vom 30. April 1996, Boukhalfa (C-214/94, Slg. 1996, I-2253), ausgeführt hat, können Gemeinschaftsvorschriften auf eine außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ausgeübte Berufstätigkeit anwendbar sein, wenn das Arbeitsverhältnis einen hinreichend engen Bezug zu diesem Gebiet behält (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Juli 1984, Prodest, 237/83, Slg. 1984, 3153, Randnr. 6, vom 27. September 1989, Lopes da Veiga, 9/88, Slg. 1989, 2989, Randnr. 15, und vom 29. Juni 1994, Aldewereld, C-60/93, Slg. 1994, I-2991, Randnr. 14).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-154/05

    Kersbergen-Lap und Dams-Schipper - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Insbesondere kann, wie der Gerichtshof bereits anerkannt hat, die Gewährung von Leistungen, die eng an das soziale Umfeld gebunden sind, legitimerweise von der Voraussetzung eines Wohnsitzes im Staat des zuständigen Trägers abhängig gemacht werden (vgl. u. a. Urteile vom 27. September 1988, Lenoir, 313/86, Slg. 1988, 5391, Randnr. 16, vom 4. November 1997, Snares, C-20/96, Slg. 1997, I-6057, Randnr. 42, und vom 6. Juli 2006, Kersbergen-Lap und Dams-Schipper, C-154/05, Slg. 2006, I-6249, Randnr. 33).
  • EuGH, 27.09.1988 - 313/86

    Lenoir / Caisse d'allocations familiales des Alpes-Maritimes

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Insbesondere kann, wie der Gerichtshof bereits anerkannt hat, die Gewährung von Leistungen, die eng an das soziale Umfeld gebunden sind, legitimerweise von der Voraussetzung eines Wohnsitzes im Staat des zuständigen Trägers abhängig gemacht werden (vgl. u. a. Urteile vom 27. September 1988, Lenoir, 313/86, Slg. 1988, 5391, Randnr. 16, vom 4. November 1997, Snares, C-20/96, Slg. 1997, I-6057, Randnr. 42, und vom 6. Juli 2006, Kersbergen-Lap und Dams-Schipper, C-154/05, Slg. 2006, I-6249, Randnr. 33).
  • EuGH, 27.09.1989 - 9/88

    Lopes da Veiga / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Wie der Gerichtshof in Randnr. 15 des Urteils vom 30. April 1996, Boukhalfa (C-214/94, Slg. 1996, I-2253), ausgeführt hat, können Gemeinschaftsvorschriften auf eine außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ausgeübte Berufstätigkeit anwendbar sein, wenn das Arbeitsverhältnis einen hinreichend engen Bezug zu diesem Gebiet behält (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Juli 1984, Prodest, 237/83, Slg. 1984, 3153, Randnr. 6, vom 27. September 1989, Lopes da Veiga, 9/88, Slg. 1989, 2989, Randnr. 15, und vom 29. Juni 1994, Aldewereld, C-60/93, Slg. 1994, I-2991, Randnr. 14).
  • EuGH, 05.03.1998 - C-194/96

    Kulzer

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs fallen nämlich Rentner, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten zum Bezug von Rente berechtigt sind, auch wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausüben, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem System der sozialen Sicherheit unter die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 über die Arbeitnehmer (vgl. u. a. Urteil vom 5. März 1998, Kulzer, C-194/96, Slg. 1998, I-895, Randnr. 24).
  • EuGH, 07.02.2002 - C-28/00

    DISKRIMINIERUNG DURCH DAS ÖSTERREICHISCHE RECHT IM FALL VON IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Zunächst ist festzustellen, dass sich Personen in der Situation von Frau Habelt und Frau Möser nach Art. 94 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 darauf berufen können, dass für die Feststellung des Anspruchs auf Leistungen nach dieser Verordnung - im vorliegenden Fall ab dem 1. Februar 1988 - sämtliche Versicherungs-, Beschäftigungs- und Wohnzeiten berücksichtigt werden, die nach deutschem Recht vor Anwendung dieser Verordnung zurückgelegt worden sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 7. Februar 2002, Kauer, C-28/00, Slg. 2002, I-1343, Randnrn.
  • EuGH, 11.09.2007 - C-287/05

    Hendrix - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 12 EG, 17 EG, 18 EG

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 über die Aufhebung der Wohnortklauseln um Maßnahmen zur Durchführung des Art. 42 EG handelt, die zur Herstellung der durch Art. 39 EG garantierten Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Bereich der sozialen Sicherheit ergriffen wurden (vgl. u. a. Urteile Jauch, Randnr. 20, und vom 11. September 2007, Hendrix,C-287/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 52).
  • EuGH, 30.04.1996 - C-214/94

    Boukhalfa / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
    Wie der Gerichtshof in Randnr. 15 des Urteils vom 30. April 1996, Boukhalfa (C-214/94, Slg. 1996, I-2253), ausgeführt hat, können Gemeinschaftsvorschriften auf eine außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ausgeübte Berufstätigkeit anwendbar sein, wenn das Arbeitsverhältnis einen hinreichend engen Bezug zu diesem Gebiet behält (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Juli 1984, Prodest, 237/83, Slg. 1984, 3153, Randnr. 6, vom 27. September 1989, Lopes da Veiga, 9/88, Slg. 1989, 2989, Randnr. 15, und vom 29. Juni 1994, Aldewereld, C-60/93, Slg. 1994, I-2991, Randnr. 14).
  • EuGH, 04.11.1997 - C-20/96

    FREIZÜGIGKEIT

  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll

  • EuGH, 09.11.1995 - C-475/93

    Thévenon und Stadt Speyer-Sozialamt / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

  • EuGH, 29.06.1994 - C-60/93

    Aldewereld / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 21.02.2006 - C-286/03

    DEM FAMILIENANGEHÖRIGEN EINES GRENZGÄNGERS, DER MIT DIESEM ZUSAMMENLEBT, DARF EIN

  • EuGH, 08.03.2001 - C-215/99

    Jauch

  • EuGH, 07.02.1991 - C-227/89

    Rönfeldt / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

  • EuGH, 10.05.2001 - C-389/99

    Rundgren

  • EuGH, 23.11.2000 - C-135/99

    Elsen

  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rentner, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten zum Bezug von Rente berechtigt sind, auch dann, wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausüben, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem System der sozialen Sicherheit unter die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 über die Arbeitnehmer fallen, soweit auf sie keine besonderen Bestimmungen anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 1998, Kulzer, C-194/96, Slg. 1998, I-895, Randnr. 24, und vom 18. Dezember 2007, Habelt u. a., C-396/05, C-419/05 und C-450/05, Slg. 2007, I-11895, Randnr. 57).
  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 15/16 R

    Anrechnung einer ausländischen Rente auf die deutsche Rente nach § 31 FRG

    Die Verordnung 1408/71 EWGV ist auf den Kläger persönlich anwendbar; er fällt als Rentner unter die Bestimmungen über die Arbeitnehmer (Art. 2 Abs. 1 EWGV 1408/71; vgl EuGH Urteil vom 18.12.2007 - C-396/05 - SozR 4-6035 Art. 42 Nr. 2 - Juris RdNr 57) .

    Dazu zählen auch die Leistungen nach dem FRG; es handelt sich dabei nicht um ein "Leistungssystem für Opfer des Krieges und seiner Folgen" iS des Art. 4 Abs. 4 EWGV 1408/71 (vgl EuGH Urteil vom 18.12.2007 - C-396/05 - SozR 4-6035 Art. 42 Nr. 2 - Juris RdNr 106 f ).

    Nach beiden Verordnungen sind auch die Versicherungszeiten, die bereits vor Beginn der Anwendung der EWGV 1408/71 bzw EGV 883/2004 in dem Mitgliedstaat - dh selbst vor dem Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union zum 1.5.2004 - zurückgelegt worden sind, zu berücksichtigen (Art. 94 Abs. 1 bis 3 EWGV 1408/71; Art. 87 Abs. 2 EGV 883/2004; EuGH Urteil vom 18.12.2007 - C-396/05 - SozR 4-6035 Art. 42 Nr. 2 - Juris RdNr 55) .

  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 36/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit

    Denn der EuGH habe am 18.12.2007 (C 396/05, C 419/05, C 450/05 - SozR 4-6035 Art. 42 Nr. 2) entschieden, dass entgegen der Auffassung des BSG und des BVerfG Fremdrentenansprüche keine besonderen kriegsbedingten Sozialleistungen seien.

    Dass es sich bei Renten, die auf Beitragszeiten nach dem FRG beruhen, um Leistungen der sozialen Sicherheit iS von Art. 4 Abs. 1 EWGV Nr. 1408/71 handelt, die Renten deshalb vom sachlichen Geltungsbereich der VO erfasst werden und somit auch in das EU-Ausland zu zahlen sind, hat der EuGH am 18.12.2007 (C-450/05 - SozR 4-6035 Art. 42 Nr. 2 RdNr 109, 125, 129) bereits entschieden; einen Zahlungsanspruch auf die Witwenrente kann die Klägerin aber auch hieraus ersichtlich nicht ableiten.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3043
BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06 (https://dejure.org/2007,3043)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06 (https://dejure.org/2007,3043)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2007 - 2 BvR 2466/06 (https://dejure.org/2007,3043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den Familienzuschlag für Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit weiterer Voraussetzungen zur Gewährung eines Familienzuschlags der Stufe 1 an einen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten; Voraussetzungen einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung wegen sexueller Orientierung; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; Richtlinie 2000/78/EG; ; BBesG § 40 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Gewährung eines Familienzuschlags an Beamte in einer eingetragen Lebenspartnerschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 487
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (45)

  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr dargelegt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Verschiedenbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern bei Vergütungsbestandteilen, die gezahlt werden, weil der Beschäftigte in einer Gemeinschaft mit einer weiteren Person lebt, keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung sei (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P und C-125/99 P, NvwZ 2001, 1249 = Slg. 2001, I-4319).

    Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die maßgebende Statutsbestimmung keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts des Betroffenen und daher auch keinen Verstoß gegen Art. 119 EGV a.F. darstelle, da es für die Gewährung der Haushaltszulage keine Rolle spiele, ob der Beamte ein Mann oder eine Frau sei (Slg. 2001, I-4319 ).

    Die Vorschrift verletze auch nicht das Gleichbehandlungsgebot, da es in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft an einer allgemeinen Gleichstellung der Ehe mit den übrigen Formen gesetzlicher Lebenspartnerschaften fehle und sich ein Beamter in eingetragener Lebenspartnerschaft daher für die Zwecke der Anwendung des Statuts nicht in der gleichen Lage befinde wie ein verheirateter Beamter (Slg. 2001, I-4319 ).

    Der Begriff Ehe bezeichnet aber auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P und C-125/99 P, Slg. 2001, I-4319 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06
    Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zu stellen, obwohl es gemeinschaftsrechtlich dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfGE 82, 159 ).

    Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde ist das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage, ob eine innerstaatliche Norm des einfachen Rechts mit einer vorrangigen Bestimmung des europäischen Gemeinschaftsrechts unvereinbar ist und ob ihr deshalb die Geltung versagt werden muss, nicht zuständig; eine Entscheidung über diese Normenkollision ist insoweit der umfassenden Prüfungs- und Verwerfungskompetenz der zuständigen Gerichte überlassen (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 82, 159 ).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06
    a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).

    Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).

    Art. 33 Abs. 5 GG ist im Zusammenhang mit Art. 6 Abs. 1 GG auszulegen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ).

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Die Befangenheit der Richter folge aus deren Mitwirkung an den Beschlüssen der für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2007 (BVerfGK 12, 169), vom 8. November 2007 (- 2 BvR 2466/06 -, FamRZ 2008, S. 487 ff.) sowie vom 6. Mai 2008 (BVerfGK 13, 501) zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag für Lebenspartner.
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Die Befangenheit der Richter folge aus deren Mitwirkung an den ablehnenden Beschlüssen der für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2007 (BVerfGK 12, 169), vom 8. November 2007 (- 2 BvR 2466/06 -, FamRZ 2008, S. 487 ff.) sowie vom 6. Mai 2008 (BVerfGK 13, 501).
  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 298/13

    VBL-Satzung § 56 Abs. 1 Satz 4 (in der bis zum 1. Dezember 2001 geltenden

    Das Bundesverfassungsgericht hatte noch 2008 die mittlerweile aufgegebene Auffassung vertreten, Art. 6 Abs. 1 GG schaffe einen sachlichen Differenzierungsgrund für die Beschränkung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags auf Verheiratete und schließe deshalb eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG aus (BVerfG, NJW 2008, 2325 Rn. 13; FamRZ 2008, 487, 488 f.; NJW 2008, 209, 210 f.; vgl. Classen, FPR 2010, 200, 201 f.).
  • VerfGH Bayern, 28.04.2015 - 6-VII-13

    Kopplung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags zugunsten von Großelternteilen

    Zur Familie des Beamten gehören auch die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Beamten lebenden Kinder (BVerfG vom 9.6.1970 BVerfGE 29, 1/9; vom 8.11.2007 FamRZ 2008, 487 Rn. 23).
  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08

    Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen;

    Zu der Familie des Beamten gehören sein Ehegatte und die Kinder, mit denen eine familiäre Gemeinschaft besteht (BVerfG, Beschl. v. 8.11.2007, FamRZ 2008, 487; BVerfGE 29, 1, 9).
  • BVerwG, 19.06.2013 - 2 B 45.12

    Versorgung von Ruhestandsbeamten; Alimentationsprinzip; kinderbezogene

    Zu seiner Familie gehören auch die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Beamten lebenden Kinder (BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1979 - 2 BvL 14/66 - BVerfGE 29, 1 ; Kammerbeschluss vom 8. November 2007 - 2 BvR 2466/06 - FamRZ 2008, 487 Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 4 S 170/13

    Wiederaufleben des Witwengeldes kein hergebrachter Grundsatz des

    Zu Recht stellt die erstinstanzliche Entscheidung insoweit darauf ab, dass sich der Grundsatz der Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und deren Hinterbliebenen nur auf die Angehörigen der Beamtenfamilie im engeren Sinne erstreckt (BVerfG, Beschluss vom 21.01.1969, a.a.O.; Beschluss vom 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06 -, FamRZ 2008, 487) und dass die Beamtenwitwe mit der Wiederheirat in einen anderen Familienverband eintritt und damit aus dem Kreis derer ausscheidet, für die dem Dienstherrn die Fürsorgepflicht obliegt (so auch BVerwG, Urteil vom 31.01.2002, a.a.O.).
  • VG Münster, 14.06.2010 - 4 K 901/09

    Anspruch eines in Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf Familienzuschlag der

    Ergänzend ist anzumerken: Soweit bisher die Mehrheit der Gerichte die Auffassung vertreten hat, das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft sei mit dem Rechtsinstitut der Ehe nicht vergleichbar, der Gesetzgeber dürfe die Ehe fördern, weil Ehen typischerweise zur Gründung einer Familie führten, Lebenspartnerschaften hingegen typischerweise nicht, die Beschränkung des Verheiratetenzuschlags auf verheiratete Beamte sei daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 20.09.2007 - 2 BvR 855/06 - vom 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06 - jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 2 C 33/06 - a.a.O.
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