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   VGH Bayern, 26.07.2006 - 16a D 05.1055   

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https://dejure.org/2006,18308
VGH Bayern, 26.07.2006 - 16a D 05.1055 (https://dejure.org/2006,18308)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.2006 - 16a D 05.1055 (https://dejure.org/2006,18308)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 16a D 05.1055 (https://dejure.org/2006,18308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst nach Art. 12 der Bayerischen Disziplinarordnung (BayDO) aufgrund der Veruntreuung von zweimal 5.000 DM zulasten im Pflegeheim lebender Personen; Zerstörung des für das ordnungsgemäße Funktionieren des ...

  • bundesanzeiger-verlag.de PDF

    § 266 StGB; § 267 StGB; Art. 12 DO BY; Art. 22 Abs. 1 Satz 3 DO BY; Art. 71 DO BY
    Gleichbehandlung der Veruntreuung von Vermögen des Dienstherrn und von dem Dienstherrn anvertrautem Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 93 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Berlin, 26.11.2014 - 80 K 8.13

    Disziplinarrechtliche Würdigung von Untreuehandlungen eines Amtsbetreuers

    Die Schädigung des Vermögens der Betreuten ist deswegen nicht anders zu behandeln, als wenn sich die durch die Beklagte begangene Untreue gegen das Vermögen ihres Dienstherrn gerichtet hätte (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 26. Juli 2006 - 16a D 05.1055 -, juris Rn. 113).

    Wer eine solche Situation zur eigenen Bereicherung auf Kosten der Betreuten ausnutzt, begeht sowohl gegenüber dem Dienstherrn als auch der Öffentlichkeit, die gerade bei in Betreuungssachen eingesetzten Beamten eine absolute Lauterkeit der Dienstausübung erwarten darf, einen Vertrauensbruch in einem Maß, der jedes verbleibende Restvertrauen regelmäßig ausschließt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 26. Juli 2006 - 16a D 05.1055 -, juris Rn. 118).

  • VGH Bayern, 20.08.2008 - 16a D 06.3393

    Disziplinarrecht

    Sie beruht vielmehr auf einem dem Beamten zurechenbaren Verhalten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG. Urteil vom 2.4.1998, Az. 1 D 4/98 m.w.N.; Entscheidung des erkennenden Senats vom 26.7.2006, Az. 16a D 05.1055, zitiert jeweils nach Juris; im Zusammenhang mit der Frage der Gewährung eines Unterhaltsbeitrags s. auch BVerwG, Beschluss vom 16.06.2008, Az. 1 DB 2/08; Urteil vom 2.4.1998, Az. 1 D 4/98; Urteil vom 25.11.1997 Az. 1 D 77/97, jeweils Juris).
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