Rechtsprechung
LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit eines Überwachungssystems bei einem desorientierten Heimuntergebrachten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung im Falle der Anbringung eines Desorientiertenüberwachungssystems bei Bewohnern eines Altenheims; Vereinbarkeit des Einsatzes eines Desorientiertenüberwachungssystems mit dem Grundrecht der Menschenwürde
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- htw-saarland.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 1906 Abs. 4, 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ; Art. 1 Abs. 1 GG
Zum Anbringen eines Funkchips am Handgelenk der Betroffenen sowie deren Zurückhalten im Altenzentrum [Altenheim, Funkchip, offen geführtes Heim, Armbandsender, Desorientiertenüberwachungssystem, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, freiheitsentziehende Maßnahme, ...
Verfahrensgang
- AG Göppingen, 23.05.2008 - 11 XVII 128/08
- LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 225
- FamRZ 2009, 544
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 08.01.1997 - 15 W 398/96
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Bestellung …
Auszug aus LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
In jedem Einzelfall stellt sich lediglich die Frage, ob die Betroffene allein durch eine entsprechende Bitte oder durch Überredung zur Rückkehr bewegt werden kann oder ob ein darüber hinausgehender Zwang erforderlich ist, der auch dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst wird, wenn er keine körperliche Gewalt gegen die Betroffene erfordert (OLG Hamm vom 08.01.1997, 15 W 398/96, BtPrax 1997, 162).Eine die Genehmigungsbedürftigkeit ausschließende Einwilligung (OLG Hamm, vom 08.01.1997, 15 W 398/96, BtPrax 1997, 162 und BayObLG vom 14.02.1996, 3Z BR 15/96, FamRZ 1996, 1375) ist der Betroffenen nach dem ärztlichen Zeugnis Dr. F. nicht mehr möglich.
- OLG Hamm, 22.06.1993 - 15 W 145/93
Freiheitsentziehung; Bettgitter; Bauchgurte am Rollstuhl; Betreuung; …
Auszug aus LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
Kann letzteres nicht gänzlich ausgeschlossen werden, handelt es sich beim Anbringen des Funkchips und der dem Pflegepersonal vorgegebenen Reaktion auf das Verlassen des Heims durch den Bewohner um eine Maßnahme, die als Ganzes darauf ausgerichtet ist, die Betroffene über einen längeren Zeitraum die Freiheit zu entziehen (so im Ergebnis auch OLG Brandenburg vom 19.01.2006, 11 Wx 59/05, FamRZ 2006, 1481, wonach bei einem Personenortungssystem, das darauf gerichtet ist, notfalls durch Zwang am Verlassen des Hauses zu hindern, jedenfalls die möglicherweise erforderlich werdenden Zwangsmaßnahmen einer vorherigen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu unterstellen sind; vgl. ferner Schwab in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2002, § 1906 Rn 34 und OLG Hamm vom 22.06.1993, 15 W 145/93, BtPrax 1993, 172 zum Anbringen eines Bettgitters und Bauchgurtes im Rollstuhl). - BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96
Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in eine geschlossene …
Auszug aus LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
Eine die Genehmigungsbedürftigkeit ausschließende Einwilligung (OLG Hamm, vom 08.01.1997, 15 W 398/96, BtPrax 1997, 162 und BayObLG vom 14.02.1996, 3Z BR 15/96, FamRZ 1996, 1375) ist der Betroffenen nach dem ärztlichen Zeugnis Dr. F. nicht mehr möglich. - OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05
Betreuung: Keine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Anbringung von …
Auszug aus LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
Kann letzteres nicht gänzlich ausgeschlossen werden, handelt es sich beim Anbringen des Funkchips und der dem Pflegepersonal vorgegebenen Reaktion auf das Verlassen des Heims durch den Bewohner um eine Maßnahme, die als Ganzes darauf ausgerichtet ist, die Betroffene über einen längeren Zeitraum die Freiheit zu entziehen (so im Ergebnis auch OLG Brandenburg vom 19.01.2006, 11 Wx 59/05, FamRZ 2006, 1481, wonach bei einem Personenortungssystem, das darauf gerichtet ist, notfalls durch Zwang am Verlassen des Hauses zu hindern, jedenfalls die möglicherweise erforderlich werdenden Zwangsmaßnahmen einer vorherigen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu unterstellen sind;… vgl. ferner Schwab in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2002, § 1906 Rn 34 und OLG Hamm vom 22.06.1993, 15 W 145/93, BtPrax 1993, 172 zum Anbringen eines Bettgitters und Bauchgurtes im Rollstuhl).
- AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15
Die Annahme einer lediglich abstrakten Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen …
Viele Gerichte erachten die Maßnahme für genehmigungspflichtig i.S.d. § 1906 Abs. 4 BGB, wenn sie der Feststellung des Verlassens eines offenen Heimes dient und entsprechende Maßnahmen auslöst (LG Ulm FamRZ 2009, 544; AG Stuttgart-Bad Cannstadt FamRZ 1997, 704; LG Bielefeld BtPrax 1996, 232).
Rechtsprechung
LG Detmold, 23.07.2008 - 3 T 126/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rückforderung Betreuervergütung einzusetzendes Vemögen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
FGG § 56 Abs. 1; BGB 1908 i Abs. 1; BGB § 1836 c Nr. 2; BGB § 1836 e Abs. 1; SGB XII § 90
Rückforderung Betreuervergütung einzusetzendes Vemögen - Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei Ermittllung des einzusetzenden Vermögens bei tatsächlich erfolgtem Abfluss aus dem Vermögen; Erstattung der Betreuervergütung aus dem Privatvermögen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Detmold - 23 XVII Sch 694
- LG Detmold, 23.07.2008 - 3 T 126/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 544
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07
Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger …
Auszug aus LG Detmold, 23.07.2008 - 3 T 126/08
Solange ein dem Betroffenen zustehender Gegenstand nicht aus seinem Vermögen abgeflossen ist, muss er dem Aktivvermögen zugerechnet werden, auch wenn insoweit möglicherweise Vollstreckungsmaßnahmen Dritter drohen könnten (…vgl. BayObLG, FGPrax. 2004, S. 25 (S. 26); OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, S. 1593 ff.).
- LG Detmold, 08.02.2011 - 3 T 161/10
Annahme einzusetzenden Vermögens bei einer der Altersversorgung dienenden …
Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09). - LG Detmold, 26.01.2011 - 3 T 161/10
Vergütungsregress gegen den Betroffenen; Kapitallebensversicherung als …
Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09). - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2011 - L 8 SO 157/11 Dies gilt unabhängig davon, ob die Verbindlichkeit des Betroffenen durch öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheid festgelegt oder tituliert ist; solange Geldmittel noch nicht aus dem Vermögen abgeflossen sind, müssen diese vielmehr dem Aktivvermögen zugerechnet werden, auch wenn insoweit möglicherweise Vollstreckungsmaßnahmen Dritter drohen könnten (vgl. LG Detmold, Beschluss vom 23. Juli 2008, 3 T 126/08 mwN, juris Rn 10).