Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 08.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.02.2009 - 13 WF 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7762
OLG Koblenz, 09.02.2009 - 13 WF 90/09 (https://dejure.org/2009,7762)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.02.2009 - 13 WF 90/09 (https://dejure.org/2009,7762)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 13 WF 90/09 (https://dejure.org/2009,7762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Prozessvollmacht für die Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 124

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2; ZPO § 124
    Umfang der Prozessvollmacht für die Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 898
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bremen, 20.12.2007 - 5 WF 45/07
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2009 - 13 WF 90/09
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (zuletzt FamRZ 2008, 1358) und im Einklang mit der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung die Auffassung (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 47; OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; OLG Köln FamRZ 2007, 908; OLG Bremen FamRZ 2008, 1545), dass eine Zustellung gemäß § 172 ZPO an den Prozessbevollmächtigten nur innerhalb eines anhängigen Verfahrens zu erfolgen hat, welches mit der formellen Rechtskraft der abschließende Entscheidung endet (Thomas/Putzo, ZPO, 29. Auflage ,§ 172 Rn. 6).

    Anders mag die Konstellation zu beurteilen sein, wenn sowohl der Partei als auch dem früheren Prozessbevollmächtigten zugestellt wird (vgl. OLG Bremen FamRZ 2008, 1545).

  • OLG Köln, 23.10.2006 - 4 WF 164/06

    Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe bei Nichtabgabe einer Erklärung nach §

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2009 - 13 WF 90/09
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (zuletzt FamRZ 2008, 1358) und im Einklang mit der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung die Auffassung (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 47; OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; OLG Köln FamRZ 2007, 908; OLG Bremen FamRZ 2008, 1545), dass eine Zustellung gemäß § 172 ZPO an den Prozessbevollmächtigten nur innerhalb eines anhängigen Verfahrens zu erfolgen hat, welches mit der formellen Rechtskraft der abschließende Entscheidung endet (Thomas/Putzo, ZPO, 29. Auflage ,§ 172 Rn. 6).
  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2009 - 13 WF 90/09
    Es kommt nicht darauf an, ob der bevollmächtigte Rechtsanwalt das Hauptsacheverfahren seinerzeit durch einen Prozesskostenhilfeantrag eingeleitet hat (so aber BAG, Beschluss vom 19. Juli 2006- 3 AZB 18/06 bei juris, und ihm folgend OLG Brandenburg FamRZ 2008, 72), denn die Bevollmächtigung zur Beantragung der Prozesskostenhilfe begründet nicht die Vermutung, der Anwalt sei auch für das Verfahren zur Änderung des Bewilligungsbeschlusses (§ 120 Abs. 4 ZPO) bevollmächtigt.
  • OLG Brandenburg, 03.03.2004 - 9 WF 49/04

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für ein Ehescheidungsverbundverfahren:

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2009 - 13 WF 90/09
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (zuletzt FamRZ 2008, 1358) und im Einklang mit der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung die Auffassung (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 47; OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; OLG Köln FamRZ 2007, 908; OLG Bremen FamRZ 2008, 1545), dass eine Zustellung gemäß § 172 ZPO an den Prozessbevollmächtigten nur innerhalb eines anhängigen Verfahrens zu erfolgen hat, welches mit der formellen Rechtskraft der abschließende Entscheidung endet (Thomas/Putzo, ZPO, 29. Auflage ,§ 172 Rn. 6).
  • OLG Koblenz, 04.06.2004 - 7 WF 529/04

    Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfeaufhebungsbeschluss: Beginn der

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2009 - 13 WF 90/09
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (zuletzt FamRZ 2008, 1358) und im Einklang mit der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung die Auffassung (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 47; OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; OLG Köln FamRZ 2007, 908; OLG Bremen FamRZ 2008, 1545), dass eine Zustellung gemäß § 172 ZPO an den Prozessbevollmächtigten nur innerhalb eines anhängigen Verfahrens zu erfolgen hat, welches mit der formellen Rechtskraft der abschließende Entscheidung endet (Thomas/Putzo, ZPO, 29. Auflage ,§ 172 Rn. 6).
  • OLG München, 18.08.1992 - 12 WF 932/92

    Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 120 Abs. 4

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2009 - 13 WF 90/09
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (zuletzt FamRZ 2008, 1358) und im Einklang mit der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung die Auffassung (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 47; OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; OLG Köln FamRZ 2007, 908; OLG Bremen FamRZ 2008, 1545), dass eine Zustellung gemäß § 172 ZPO an den Prozessbevollmächtigten nur innerhalb eines anhängigen Verfahrens zu erfolgen hat, welches mit der formellen Rechtskraft der abschließende Entscheidung endet (Thomas/Putzo, ZPO, 29. Auflage ,§ 172 Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 10 WF 187/07

    Prozeßkostenhilfe: Anforderungen an die Zustellung von Aufforderungen zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2009 - 13 WF 90/09
    Es kommt nicht darauf an, ob der bevollmächtigte Rechtsanwalt das Hauptsacheverfahren seinerzeit durch einen Prozesskostenhilfeantrag eingeleitet hat (so aber BAG, Beschluss vom 19. Juli 2006- 3 AZB 18/06 bei juris, und ihm folgend OLG Brandenburg FamRZ 2008, 72), denn die Bevollmächtigung zur Beantragung der Prozesskostenhilfe begründet nicht die Vermutung, der Anwalt sei auch für das Verfahren zur Änderung des Bewilligungsbeschlusses (§ 120 Abs. 4 ZPO) bevollmächtigt.
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 13 WF 931/07

    Wirksamkeit der Zustellung an die Partei unmittelbar nach rechtskräftigem

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2009 - 13 WF 90/09
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (zuletzt FamRZ 2008, 1358) und im Einklang mit der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung die Auffassung (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 47; OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; OLG Köln FamRZ 2007, 908; OLG Bremen FamRZ 2008, 1545), dass eine Zustellung gemäß § 172 ZPO an den Prozessbevollmächtigten nur innerhalb eines anhängigen Verfahrens zu erfolgen hat, welches mit der formellen Rechtskraft der abschließende Entscheidung endet (Thomas/Putzo, ZPO, 29. Auflage ,§ 172 Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2010 - 13 WF 106/10

    Adressat für Zustellungen im Rahmen der Prozesskostenhilfe nach Ende der Instanz

    Nach Instanzende ist die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung nach § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO und der Aufhebungsbeschluss nach § 124 ZPO an die Partei und nicht an den erstinstanzlich bestellten Rechtsanwalt zuzustellen, es sei denn, der Rechtsanwalt hat sich für das Abänderungsverfahren bestellt (im Anschluss an OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Februar 2009, 13 WF 90/09; OLG Celle, 13. Zivilsenat, Beschluss vom 2. September 2010, 13 W 82/10).

    Die Frage, ob die Zustellung des die Prozesskostenhilfe widerrufenden Beschlusses nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache an die Partei persönlich oder an ihren früheren Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (OLG Naumburg, OLGR 2008, 404 ff.; OLG Köln, FamRZ 2007, 908 ; OLG Hamm, OLGR 2009, 297 f.; OLG Koblenz, OLGR 2009, 377; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 15 WF 198/10 - zitiert nach Juris; Zöller/Philippi, ZPO , 28. Aufl., § 120 , Rn. 28; andere Ansicht: BAG-Beschluss vom 19. Juli 2006, 3 AZB 18/06, zitiert nach Juris, Tz. 8; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 1426; Münchner Kommentar, ZPO/Heublein, 3. Aufl., § 172, Rn. 19).

    Nach Ansicht des Senats ist nach Instanzende die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung nach § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO und der Aufhebungsbeschluss nach § 124 ZPO an die Partei und nicht an den erstinstanzlich bestellten Rechtsanwalt zuzustellen, es sei denn, der Rechtsanwalt hat sich für das Abänderungsverfahren bestellt (OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 13 WF 90/09 - OLG Zelle, 13. Zivilsenat, Beschluss vom 2. September 2010 - 13 W 82/10 -, zitiert nach Juris).

  • OLG Celle, 02.09.2010 - 13 W 82/10

    Adressat für die Zustellung von Verfügungen im

    Eine Zustellung an den - früheren - Prozessbevollmächtigten war nicht gem. § 172 Abs. 1 ZPO erforderlich (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2008, 404 f.; OLG Köln, FamRZ 2007, 908; OLG Hamm, OLGR 2009, 297, 298; OLG Koblenz, OLGR 2009, 377; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 15 WF 198/10, zitiert nach juris Tz. 4; Zöller/ Philippi, ZPO 28. Aufl. § 120 Rdn. 28; Thomas/Putzo/ Hüßtege , ZPO 30. Aufl. § 172 Rdn. 7; Musielak /Fischer , ZPO 7. Aufl. § 124 Rdn. 3 sowie Musielak/ Wolst , ZPO 7. Aufl. § 172 Rdnr. 5; a. A. BAG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06, zitiert nach juris Tz 8; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 1426 f.; MünchKommZPO/ Häublein , 3. Aufl. § 172, Rdn. 19).

    Im Hinblick auf die in den gängigen Kommentaren zitierte obergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, wem der Aufhebungsbeschluss nach den § 120 Abs. 4, § 124 Nr. 2 ZPO zuzustellen ist, durfte dieser nicht darauf vertrauen, dass seiner Partei der Beschluss nicht zugestellt worden ist, wenn er selbst den Beschluss nur formlos erhalten hat (OLG Koblenz, OLGR 2009, 377 f.).

  • OLG Brandenburg, 21.09.2009 - 15 WF 188/09

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung einer Prozessvollmacht auf das

    Jedenfalls dann, wenn nicht nur das Verwaltungsannexverfahren hinsichtlich der Entscheidung über den PKH-Antrag, sondern auch das Hauptsacheverfahren beendet ist, erstreckt sich eine für das beendete Hauptsache- bzw. Bewilligungsverfahren erteilte Prozessvollmacht nicht auf das Überprüfungsverfahren, weil es sich insoweit nicht um denselben "Rechtsstreit" i.S.d. § 81 ZPO handelt (so zu Recht: OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1401; OLG Koblenz, FamRZ 2009, 898; OLG Hamm, MDR 2009, 826).
  • OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09

    Zustellungsadressat der Entscheidung über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe;

    Zuletzt haben sich dieser Auffassung jeweils unter Zulassung der Rechtsbeschwerde, über deren Einlegung dem Senat nichts bekannt ist, Familiensenate des Oberlandesgerichts Koblenz (FamRZ 2009, 898) und des hiesigen Oberlandesgerichts (FamRZ 2009, 1425) angeschlossen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 WF 247/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19819
OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 WF 247/08 (https://dejure.org/2008,19819)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2008 - 9 WF 247/08 (https://dejure.org/2008,19819)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 9 WF 247/08 (https://dejure.org/2008,19819)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,19819) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Umfang der Beiordnung des Prozessbevollmächtigten; Vertretung der Prozesspartei im Überprüfungsverfahren

  • rechtsportal.de

    BRAO § 48 Abs. 2; ZPO § 120 Abs. 4
    Umfang der Beiordnung des Prozessbevollmächtigten; Vertretung der Prozesspartei im Überprüfungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einmal PKH-Anwalt, (fast) für immer PKH-Anwalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 898
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 09.01.2008 - 9 WF 353/07

    Verfahren zur Aufhebung einer Prozesskostenhilfebewilligung: Notwendige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 WF 247/08
    Die Bestellung und Beiordnung des Prozessbevollmächtigten gilt auch für das Überprüfungsverfahren im Rahmen der Prozesskostenhilfe nach § 120 Abs. 4 ZPO , sofern der Prozessbevollmächtigte bereits für das Erstbewilligungsverfahren der Prozesskostenhilfe bestellt war (OLG Brandenburg - 1. Familiensenat -, FamRZ 2008, 1356, 1357; OLG Brandenburg - 2. Familiensenat -, FamRZ 2008, 72 [Nr. 37]; strittig, andere Ansicht OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1358; OLG Naumburg, OLG-R 2008, 404).
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 13 WF 931/07

    Wirksamkeit der Zustellung an die Partei unmittelbar nach rechtskräftigem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 WF 247/08
    Die Bestellung und Beiordnung des Prozessbevollmächtigten gilt auch für das Überprüfungsverfahren im Rahmen der Prozesskostenhilfe nach § 120 Abs. 4 ZPO , sofern der Prozessbevollmächtigte bereits für das Erstbewilligungsverfahren der Prozesskostenhilfe bestellt war (OLG Brandenburg - 1. Familiensenat -, FamRZ 2008, 1356, 1357; OLG Brandenburg - 2. Familiensenat -, FamRZ 2008, 72 [Nr. 37]; strittig, andere Ansicht OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1358; OLG Naumburg, OLG-R 2008, 404).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.1987 - 2 WF 200/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 WF 247/08
    Es muss eine unbehebbare Störung des Vertrauensverhältnisses vorliegen (BGH, NJW-RR 1992, 189 ), die dazu führt, dass die Zusammenarbeit im Rahmen des Mandatsverhältnisses in keiner Weise mehr gewährleistet ist (OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570).
  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 WF 247/08
    Es muss eine unbehebbare Störung des Vertrauensverhältnisses vorliegen (BGH, NJW-RR 1992, 189 ), die dazu führt, dass die Zusammenarbeit im Rahmen des Mandatsverhältnisses in keiner Weise mehr gewährleistet ist (OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 10 WF 187/07

    Prozeßkostenhilfe: Anforderungen an die Zustellung von Aufforderungen zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 WF 247/08
    Die Bestellung und Beiordnung des Prozessbevollmächtigten gilt auch für das Überprüfungsverfahren im Rahmen der Prozesskostenhilfe nach § 120 Abs. 4 ZPO , sofern der Prozessbevollmächtigte bereits für das Erstbewilligungsverfahren der Prozesskostenhilfe bestellt war (OLG Brandenburg - 1. Familiensenat -, FamRZ 2008, 1356, 1357; OLG Brandenburg - 2. Familiensenat -, FamRZ 2008, 72 [Nr. 37]; strittig, andere Ansicht OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1358; OLG Naumburg, OLG-R 2008, 404).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2014 - 4 Ta 85/14

    Prozesskostenhilfe, Nachprüfungsverfahren, Beiordnung eines Rechtsanwalts,

    nicht ohne weiteres herbeiführen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8.10.2008 - 9 WF 247/08 -, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht