Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 13.04.2010

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 19 U 124/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19568
OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 19 U 124/09 (https://dejure.org/2010,19568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.02.2010 - 19 U 124/09 (https://dejure.org/2010,19568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 19 U 124/09 (https://dejure.org/2010,19568)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Recht eines Bevollmächtigten zum Widerruf der Solidarvollmacht eines anderen gleichrangigen Bevollmächtigten; Erforderlichkeit der Beauftragung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers gem. § 1896 BGB im Falle mangelnder Geschäftsfähigkeit des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerruflichkeit gleichrangiger Generalvollmachten, Gleichwertigkeit der Vollmacht im Prozess,
    , Kontrollbetreuung, Vollmachtsüberwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - 8 O 171/08
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 19 U 124/09

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1762
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2022 - 10 W 8/21

    Widerruf der Vorsorgevollmacht von weiteren Einzelvertretungsberechtigten

    Dies hatte der Vollmachtgeber jedoch ersichtlich nicht gewollt, als er sich dafür entschied, mehreren Personen eine Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen, weshalb im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) im Regelfall - und so auch hier - eine entsprechende konkludente Beschränkung der Vertretungsmacht jedes Einzelbevollmächtigten zu ermitteln ist (siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3.2.2010, 19 U 124/09).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 20 W 38/18

    Grundbuch: Nachweis, dass keine Schenkung vorliegt

    Dies folgt daraus, dass die Genehmigung das Bestehen der Vertretungsmacht voraussetzt und hinzukommen muss, weil ohne sie die Vertretungsmacht nicht ausreicht (Senat FamRZ 2010, 1762, zitiert nach juris).

    Aus diesen Erwägungen heraus hat mithin das Grundbuchamt grundsätzlich im Rahmen der Überprüfung der Vertretungsbefugnis des Betreuers auch die Entgeltlichkeit der Verfügung zu überprüfen (KG FGPrax 2012, 145; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O.; vgl. auch Senat FamRZ 2010, 1762).

  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19

    Auftreten als Bevollmächtigter

    Soweit vereinzelt vertreten wird, dass der Widerruf einer Vollmacht durch einen von mehreren vertretungsberechtigten Bevollmächtigten im Regelfall nicht mehr vom stillschweigenden Umfang der Vollmacht gedeckt sei (OLG Karlsruhe; FamRZ 2010, 1762, 1763; ohne nähere Begründung auch LG Meiningen, FamRZ 2015, 955, 956), ist zu berücksichtigen, dass es maßgeblich auf eine Auslegung der abgegebenen Erklärungen im Einzelfall ankommt.
  • OLG Frankfurt, 08.06.2015 - 20 W 100/15

    Grundbuch: Bestimmung des Umfangs einer Pflegschaft

    Auch die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Rangänderungsbewilligung vom 31.10.2014 durch weiteren Beschluss vom 08.12.2014 könnte eine fehlende Vertretungsmacht des Pflegers zur Abgabe der maßgeblichen Erklärung nicht ersetzen (vgl. die Nachweise bei Senat FamRZ 2010, 1762, zitiert nach juris); insoweit ist dem Grundbuchamt ebenfalls zu folgen.

    Dem kommt vor dem Hintergrund Bedeutung zu, dass das Grundbuchamt ebenso wie die Wirksamkeit einer Vollmacht den Umfang der Vertretungsmacht selbständig zu prüfen hat (vgl. Demharter, GBO, 29. Aufl., § 19 Rz. 74 ff.; Senat FamRZ 2010, 1762, je m. w. N.).

  • LG Meiningen, 05.08.2014 - 4 T 65/14

    Missbrauch von zwei gleichzeitig bestehenden gleichrangigen Vorsorgevollmachten

    Diese ist vorliegend trotz zweier Vollmachten deshalb erforderlich, weil bei gleichrangigen Generalvollmachten mangels abweichender Bestimmung des Vollmachtgebers keiner der Bevollmächtigten befugt ist, die Vollmacht des jeweils anderen zu widerrufen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1762 = BtPrax 2010, 178 = Justiz 2010, 198 - zitiert nach juris -).
  • LG Augsburg, 31.08.2020 - 54 T 1374/20

    Erkrankung, Beschwerde, Betreuung, Behinderung, Krankheit, Gutachten, Facharzt,

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl.: BGH NJW 2015, 3575; BGH NJW 2012, 2885; NJW 2015, 3575; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1762).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.04.2010 - 20 W 90/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18488
OLG Frankfurt, 13.04.2010 - 20 W 90/10 (https://dejure.org/2010,18488)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.04.2010 - 20 W 90/10 (https://dejure.org/2010,18488)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. April 2010 - 20 W 90/10 (https://dejure.org/2010,18488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht

    Pflichten des Grundbuchamtes, Vetretungsbefugnis des Betreuers

  • rechtsportal.de

    Prüfung der Vertretungsmacht eines Betreuers durch das Grundbruchamt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1762
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.07.1986 - BReg. 2 Z 60/86

    Wirkung der Eintragung eines nicht entstandenen Erbbaurechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2010 - 20 W 90/10
    Dies folgt daraus, dass die Genehmigung das Bestehen der Vertretungsmacht voraussetzt und hinzukommen muss, weil ohne sie die Vertretungsmacht nicht ausreicht (BGH FamRZ 1961, 473, 475; BayObLG Rpfleger 1986, 471; Palandt/Diederichsen: BGB, aaO., § 1828, Rdnr. 14; Soergel/Zimmermann: BGB, 13. Aufl., § 1828, Rdnr. 20; Wagenitz in Münchener Kommentar, 5. Aufl., § 1828 BGB, Rdnr. 30; Bettin in Bamberger/Roth: BGB, 2. Aufl., 2008, § 1828, Rdnr. 6; Demharter, aaO., § 19, Rdnr. 74 unter d)).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2012 - 20 W 57/11

    Grundbuch: Überprüfung der Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters bei

    Dies folgt daraus, dass die familiengerichtliche Genehmigung das Bestehen der Vertretungsmacht der Handelnden voraussetzt und hinzukommen muss, weil ohne sie die Vertretungsmacht nicht ausreicht (BGH FamRZ 1961, 473, 475; BayObLG Rpfleger 1986, 471; Senat Beschl. v. 13.04.2010 -20 W 90/2010-; Palandt/Diederichsen: BGB, a. a. O., § 1828, Rdnr. 14; Soergel/Zimmermann: BGB, 13. Aufl., § 1828, Rdnr. 20; Wagenitz in Münchener Kommentar, 5. Aufl., § 1828 BGB, Rdnr. 30; Bettin in Bamberger/Roth: BGB, 2. Aufl., 2008, § 1828, Rdnr. 6; Demharter: GBO, 28. Aufl., § 19, Rdnr. 74 unter d).
  • LG Düsseldorf, 28.04.2021 - 12 O 188/18
    Die anhängigen Verfassungsbeschwerden begründen keine neue Rechtshängigkeit (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.12.2019, I-20 W 90/10, nv).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20

    Abhängigkeit der Eintragung einer Erwerbsvormerkung von Genehmigung bzw.

    Zu Recht weist der vertretungsberechtigte Notar darauf hin, dass die dort einzuholende betreuungsgerichtliche Genehmigung das Grundbuchamt nicht von der Prüfung entbindet, ob die - genehmigte - Verfügung dem Schenkungsverbot unterfällt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. April 2010 - 20 W 90/10 -, Rn. 17, juris).
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