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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09   

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https://dejure.org/2010,93
BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09 (https://dejure.org/2010,93)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2010 - V ZB 222/09 (https://dejure.org/2010,93)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2010 - V ZB 222/09 (https://dejure.org/2010,93)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 FamFG, § 18 Abs 3 S 2 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 70 Abs 3 S 2 FamFG, § 71 Abs 2 S 1 FamFG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe; Frist zur Nachholung der versäumten Rechtsbeschwerdebegründung; Absehen von der Anhörung des Betroffenen im Rechtsmittelverfahren; Eröffnung des ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 574; FamFG § 18; FamFG § 68 Abs. 3; FamFG § 70; FamFG § 71 Abs. 2; FamFG § 81 Abs. 1; FamFG § 420
    Anwendung von § 574 ZPO bei Rechtsbeschwerde gegen Verweigerung von Verfahrenskostenhilfen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe in Freiheitsentziehungssachen; Frist zur Nachholung einer versäumten Rechtsbeschwerdebegründung; Erfordernis einer Zuleitung des Sicherungshaftantrags der beteiligten Behörde vor der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ZPO § 574, FamFG § ... 18 Abs. 1, FamFG § 71 Abs. 2 S. 1, FamFG § 68 Abs. 3 S. 2, FamFG § 420, FamFG § 81 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 57 Abs. 1, AufenthG § 57 Abs. 2, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1, EMRK Art. 5 Abs. 2, EMRK Art. 6 Abs. 3 Bst. e, KostO § 128 c Abs. 3
    Rechtsbeschwerde, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Verfahrenskostenhilfe, Rechtsbeschwerdebegründung, Haftantrag, schriftliche Übersetzung, Dolmetscherkosten, Zurückschiebungshaft, Anhörung, rechtliches Gehör, Dolmetscher

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe; Frist zur Nachholung der versäumten Rechtsbeschwerdebegründung; Absehen von der Anhörung des Betroffenen im Rechtsmittelverfahren; Eröffnung des ...

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe; Frist zur Nachholung der versäumten Rechtsbeschwerdebegründung; Absehen von der Anhörung des Betroffenen im Rechtsmittelverfahren; Eröffnung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe in Freiheitsentziehungssachen; Frist zur Nachholung einer versäumten Rechtsbeschwerdebegründung; Erfordernis einer Zuleitung des Sicherungshaftantrags der beteiligten Behörde vor der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die persönliche Anhörung des Betroffenen bei der Sicherungshaft

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Wiedereinsetzungsfrist § 18 FamFG

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 184, 323
  • NJW 2010, 10
  • MDR 2010, 767
  • FGPrax 2010, 154
  • FamRZ 2010, 809
  • DÖV 2010, 704
 
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Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Entscheidend ist, ob der Betroffene auf Grund der Übersetzung in der Lage ist, den Haftgrund zu verstehen und seine Rechte zu wahren (EGMR, Urt. v. 5. April 2001, aaO; vgl. zu Strafverfahren BVerfG NJW 2004, 50, 51).

    Wegen dieser Zweckrichtung besteht der Anspruch im gesamten Verfahren und nicht etwa nur in der eigentlichen Hauptverhandlung (BVerfG NJW 2004, 50, 51).

  • OLG Frankfurt, 05.07.1984 - 20 W 169/84
    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Der Betroffene kannte den Sachverhalt schon aus dem parallelen Strafverfahren, in dem aus den von der beteiligten Behörde angeführten Gründen Untersuchungshaft angeordnet worden war, und konnte deshalb, anders als die Betroffenen in den von der Rechtsbeschwerde angeführten Fällen (OLG Frankfurt/Main NJW 1985, 1294; NVwZ 1996, Beilage 5 zu Heft 5/1996, S. 40) von dem Haftantrag nicht überrascht sein.

    Der Betroffene hat sich - wiederum anders als im Fall des Oberlandesgericht Frankfurt/Main (NJW 1985, 1294) - durch seinen Verfahrensbevollmächtigten auch zur Sache geäußert.

  • EGMR, 05.04.2001 - 26899/95

    H.B. c. SUISSE

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Diese Unterrichtung muss aber nicht schriftlich, sie kann auch mündlich erfolgen (EGMR, Urt. v. 21. Februar 1990 - van der Leer ./. Niederlande, Serie A Nr. 170 S. 13 Nr. 27 f.; Urt. v. 5. April 2001, Beschwerde Nr. 26899/95 - H. B. ./. Schweiz Nr. 47 f.; Meyer-Ladewig, EMRK, 2. Aufl., Art. 5 Rdn. 25; Grabenwarter, EMRK, 4. Aufl., § 21 Rdn. 27).

    Entscheidend ist, ob der Betroffene auf Grund der Übersetzung in der Lage ist, den Haftgrund zu verstehen und seine Rechte zu wahren (EGMR, Urt. v. 5. April 2001, aaO; vgl. zu Strafverfahren BVerfG NJW 2004, 50, 51).

  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Es durfte zwar auf Grund der freiheitssichernden Funktion von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Zurückschiebungshaft nur anordnen, wenn es den Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und für die Haftanordnung eine ausreichende tatsächliche Grundlage hatte (BVerfG NVwZ 2008, 304, 305).

    Die vollständige Ausländerakte ist regelmäßig auch notwendige Grundlage der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungshaft (BVerfG NVwZ 2008, 304, 305; InfAuslR 2008, 358, 360; NJW 2009, 2659, 2660; Beschlussempfehlung zum FamFG in BT-Drucks. 16/9733 S. 299).

  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Im Hinblick auf ein unabweisbares praktisches Bedürfnis ist nämlich anerkannt, dass dies auch in der hier gewählten Weise geschehen kann, die Dauer der Sicherungshaft festzulegen und zu bestimmen, dass die Haft nicht mit der Wirksamkeit der Entscheidung beginnt, sondern erst im Anschluss an eine bereits bestehende Untersuchungshaft (Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; Keidel/Budde, aaO, § 425 Rdn. 4; Prütting/Helms/Jennissen, aaO, § 425 Rdn. 8 ff.).

    Davon kann aber, auch bei der gebotenen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks 16/6308 S. 207 f.) Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (dazu: EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Tz. 36 f. - Helmers gegen Schweden), nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG abgesehen werden, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; Beschl. v. 28. Januar 2010, V ZB 2/10, zur Veröff.

  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Das nach § 62 Abs. 1 FamFG erforderliche Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung folgt bei einer Freiheitsentziehung in entsprechender Anwendung von § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG aus dem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198, 200; Senat, BGHZ 153, 18, 20).

    Der Zeitpunkt, zu dem das Gericht des ersten Rechtszugs dem Betroffenen nach § 23 Abs. 2 FamFG den Haftantrag der beteiligten Behörde zuzuleiten hat, bestimmt sich einerseits danach, was zu der dem Richter im Freiheitsentziehungsverfahren obliegenden Sachaufklärung erforderlich ist (BVerfG InfAuslR 1996, 198, 201), andererseits danach, was den Betroffenen in die Lage versetzt, das ihm von Verfassungs wegen zukommende rechtliche Gehör auch effektiv wahrzunehmen (BVerfGE 64, 135, 145; BVerfG NJW 2004, 1095, 1097).

  • OLG Celle, 05.04.2005 - 22 W 12/05

    Kostentragung für die Beiziehung eines Dolmetschers während der Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Nicht anders als ein Angeklagter im Strafverfahren kann der Betroffene seine Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren aber effektiv nur wahrnehmen, wenn ihm jedenfalls in der nach § 420 FamFG vorgeschriebenen Anhörung unentgeltlich ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wird (OLG Celle StV 2005, 452; LG Lübeck StraFo 2004, 130 f.; Prütting/Helms/Jennissen, aaO, § 419 Rdn. 3; in der Bewertung trotz abweichender Entscheidung ähnlich: OLG Düsseldorf JMBl NW 1986, 59, 60).
  • LG Lübeck, 10.02.2004 - 3 T 43/04

    Inhaftnahme bei Anordnung einer Abschiebungshaft; Sicherung der Zurückschiebung

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Nicht anders als ein Angeklagter im Strafverfahren kann der Betroffene seine Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren aber effektiv nur wahrnehmen, wenn ihm jedenfalls in der nach § 420 FamFG vorgeschriebenen Anhörung unentgeltlich ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wird (OLG Celle StV 2005, 452; LG Lübeck StraFo 2004, 130 f.; Prütting/Helms/Jennissen, aaO, § 419 Rdn. 3; in der Bewertung trotz abweichender Entscheidung ähnlich: OLG Düsseldorf JMBl NW 1986, 59, 60).
  • EGMR, 21.02.1984 - 8544/79

    Öztürk ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Damit soll sichergestellt werden, dass er ein faires Verfahren erhält (EGMR NJW 1979, 1091, 1092 - Luedicke, Belkacem und Koc ./. Deutschland; NJW 1985, 1273, 1275 - Öztürk ./. Deutschland; EKMR, NJW 1978, 477).
  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
    Damit soll sichergestellt werden, dass er ein faires Verfahren erhält (EGMR NJW 1979, 1091, 1092 - Luedicke, Belkacem und Koc ./. Deutschland; NJW 1985, 1273, 1275 - Öztürk ./. Deutschland; EKMR, NJW 1978, 477).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZB 83/08

    ATOZ III

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

  • BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die

  • OLG Frankfurt, 20.04.2004 - 20 W 140/04

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die ordnungsgemäße Bekanntgabe einer

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01

    Dolmetscherkosten im Strafverfahren

  • OLG München, 25.10.2007 - 34 Wx 125/07

    D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit,

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08

    Heilung des Verfahrensmangels bei Haftanordnung ohne Beiziehung der

  • EGMR, 19.12.1989 - 9783/82

    KAMASINSKI v. AUSTRIA

  • EGMR, 29.10.1991 - 11826/85

    HELMERS c. SUÈDE

  • EGMR, 29.03.1990 - 11454/85

    KOSTOVSKI v. THE NETHERLANDS (ARTICLE 50)

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 197/07

    Prozesskostenhilfe und Wiedereinsetzung - Beginn der Begründungsfrist für

  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Die Regelung in § 18 FamFG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde nicht zwei Wochen, sondern einen Monat beträgt (im Anschluss an BGH, 4. März 2010, V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 und BGH, 29. Mai 2008, IX ZB 197/07, NJW 2008, 3500).

    Die Regelung in § 18 FamFG muss, ebenso wie die inhaltsgleiche Regelung in § 234 Abs. 1 ZPO in der bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung (dazu Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - FamRZ 2003, 1462, 1463), verfassungskonform ausgelegt werden (BGHZ 184, 323 = FamRZ 2010, 809 [LS] Rn. 9 mwN).

    Er hat dabei aber übersehen, dass das frühere Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine besondere Begründungsfrist kannte und § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO (ebenso wie § 234 ZPO) durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) um eine besondere Monatsfrist bei der Versäumung der Begründungsfrist ergänzt worden ist, um der ansonsten entstehenden verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Verkürzung der Frist für eine bedürftige Partei entgegenzuwirken (BGHZ 184, 323 = FamRZ 2010, 809 [LS] Rn. 9).

    Es gilt vielmehr die Monatsfrist des § 71 Abs. 2 Satz 1 FamFG (BGHZ 184, 323 = FamRZ 2010, 809 [LS] Rn. 9).

  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Demgemäß richtet sich die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 ZPO (BGHZ 184, 323 = FGPrax 2010, 154 Rn. 5).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Diese Verweisung auf die Zivilprozessordnung setzt sich im Rechtsbeschwerdeverfahren fort (BGHZ 184, 323 = FGPrax 2010, 154 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2010 - VII ZB 74/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2231
BGH, 28.01.2010 - VII ZB 74/09 (https://dejure.org/2010,2231)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2010 - VII ZB 74/09 (https://dejure.org/2010,2231)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - VII ZB 74/09 (https://dejure.org/2010,2231)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 766 ZPO, § 18 Nr 3 RVG vom 18.08.2005, § 18 Nr 4 RVG vom 18.08.2005, § 18 Nr 5 RVG vom 18.08.2005, § 19 Abs 2 Nr 2 RVG
    Rechtsanwaltsgebühren: Gesonderte Gebühr für Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Gebühr für die Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • Anwaltsblatt

    § 766 ZPO, § 18 RVG
    Keine zusätzliche Gebühr für Erinnerung nach § 766 ZPO

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsgebühren: Gesonderte Gebühr für Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsgebühren: Gesonderte Gebühr für Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • BRAK-Mitteilungen

    Vergütung - Keine gesonderte Gebühr für die Erinnerung gegen Vollstrekkungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de

    Gesonderte Gebühr für die Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen: Keine Gebühr!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine gesonderte Gebühr für Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine zusätzlichen Anwaltskosten in der Vollstreckungserinnerung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 766 ZPO, § 18 RVG
    Keine zusätzliche Gebühr für Erinnerung nach § 766 ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • MDR 2010, 658
  • FamRZ 2010, 809
  • AnwBl 2010, 627
  • AnwBl Online 2010, 154
  • Rpfleger 2010, 333
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.2004 - IXa ZB 115/04

    Anwaltsgebühren bei wiederholter Erinnerung gegen eine einheitliche

    Auszug aus BGH, 28.01.2010 - VII ZB 74/09
    Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 24. September 2004 - IXa ZB 115/04, NJW-RR 2005, 78 = Rpfleger 2005, 53) hat unter der Geltung von § 57 Abs. 1 Satz 1 BRAGO entschieden, dass in der Zwangsvollstreckung durch die 3/10-Gebühr die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts abgegolten wird, sofern sie dieselbe Angelegenheit betrifft.
  • AG Augsburg, 24.04.2014 - 1 M 3573/14

    Erzwingungshaft: Rechtsbehelf für Geltendmachung der fehlenden Zustellung des

    Aufgrund § 19 Absatz 2 Nr. 2 RVG wird das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO zum Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 RVG gerechnet, so dass keine eigene Gebühr nach Nr. 3500 zu RVG anfällt (so Zöller 28. Auflage, § 766 ZPO RdNr. 39 und BGH 28.01.2010, FamRZ 2010, 809-819 sowie 04.20.2010, RVGreport 2010, 144-145).
  • AG Augsburg, 13.01.2012 - 1 M 10227/12

    Zwangsvollstreckung: Folge falscher bzw. ungenauer Angaben in einer

    Aufgrund § 19 Absatz 2 Nr. 2 RVG wird das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO zum Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 RVG gerechnet, so dass keine eigene Gebühr nach Nr. 3500 zu RVG anfällt (so Zöller 28. Auflage, § 766 ZPO RdNr. 39 und BGH 28.01.2010, FamRZ 2010, 809-819 sowie 04.20.2010, RVGreport 2010, 144-145).
  • LG Wuppertal, 30.04.2021 - 16 T 29/21

    Anwaltliche Vergütung einer Erinnerung eines Gläubigers gegen eine einstweilige

    Völlig zu Recht weist die Gläubigerin darauf hin, dass die hier in Rede stehende Erinnerung nicht eine solche nach § 766 ZPO ist, so dass auch der Beschluss des BGH vom 28.01.2010, VII ZB 74/09, nicht unmittelbar weiter hilft.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2010 - XI ZR 228/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4539
BGH, 04.03.2010 - XI ZR 228/09 (https://dejure.org/2010,4539)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2010 - XI ZR 228/09 (https://dejure.org/2010,4539)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2010 - XI ZR 228/09 (https://dejure.org/2010,4539)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 ZPO, § 544 ZPO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Anwendbarkeit der Vorschriften über das gerichtliche Anerkenntnis

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 307 Zivilprozessordnung (ZPO) im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anwendbarkeit der Vorschriften über das gerichtliche Anerkenntnis

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anwendbarkeit der Vorschriften über das gerichtliche Anerkenntnis

  • rechtsportal.de

    ZPO § 307
    Entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 307 Zivilprozessordnung ( ZPO ) im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Anerkenntnis im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 783
  • MDR 2010, 708
  • FamRZ 2010, 809
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 388/04

    Korrektur einer fehlerhaften Kostenentscheidung des Berufungsgerichts bei

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - XI ZR 228/09
    Zwar geht es in diesem Verfahren nicht um die Korrektur der Entscheidung zur Hauptsache, sondern allein um die Frage, ob die Revision zuzulassen ist, so dass der Beschwerde hinsichtlich der Hauptsache der Devolutiveffekt fehlt (BGH, Beschluss vom 28. März 2006 - XI ZR 388/04, NJW-RR 2006, 1508).
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12

    Berufungsentscheidung bei Anerkenntnis des beklagten Berufungsklägers innerhalb

    Das Anerkenntnis des mit der Hauptsache verfolgten Anspruchs kann in zeitlicher Hinsicht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens noch in der Revisionsinstanz erklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2), mithin auch in der Berufungsinstanz.

    Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, der zur Verfahrensbeschleunigung und -erleichterung die Voraussetzungen zum Erlass eines Anerkenntnisurteils durch Abschaffung des Antragserfordernisses (BT-Drucks. 14/3750 S. 58 f) und den generellen Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (BR-Drucks. 378/03 S. 8 f; BT-Drucks. 15/3482 S. 17) zunehmend erleichtert hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof ein Anerkenntnisurteil erlassen, obwohl der Kläger und Rechtsmittelführer in dem dortigen Verfahren die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr begründet hat, nachdem der Beklagte als Beschwerdegegner den mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfolgten Anspruch des Klägers vor Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der für den Kläger noch laufenden Begründungsfrist anerkannt hat (BGH, Urteil vom 4. März 2010, aaO).

  • BGH, 14.12.2021 - X ZR 147/17

    Verzichtsurteil - Klageverzicht im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde;

    Würde die Möglichkeit des Anerkenntnisses erst nach Zulassung der Revision eröffnet, liefe dies dem Gesetzeszweck des § 307 BGB zuwider (BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2).
  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14

    Anerkenntnis in der Revisionsinstanz durch den zweitinstanzlichen

    Das Anerkenntnis kann, was die Form angeht, auch durch Schriftsatz und in zeitlicher Hinsicht ab Rechtshängigkeit bis zum rechtskräftigen Abschluss in jeder Lage des Verfahrens und damit insbesondere auch während laufender Rechtsmittelbegründungsfrist erklärt werden (BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2; Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, NJW-RR 2013, 1827 Rn. 8).
  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 287/13

    Anerkenntnisurteil trotz Nichtdurchführung eines obligatorischen

    Trotz des fehlenden Devolutiveffekts hinsichtlich der Hauptsache kann ein Anerkenntnisurteil ergehen (BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2).
  • OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18

    Bewertung in einem Ärztebewertungsportal; Prüfungsumfang bei Beanstandungen

    In zeitlicher Hinsicht kann ein Anerkenntnis zwar grundsätzlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens erklärt werden (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 04.03.2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783).
  • OLG München, 14.07.2023 - 19 U 1370/23

    Wirksamkeit des Anerkenntnisses des Rechtsmittelantrags eines Beklagten durch den

    Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, der zur Verfahrensbeschleunigung und -erleichterung die Voraussetzungen zum Erlass eines Anerkenntnisurteils durch Abschaffung des Antragserfordernisses (vgl. BT-Drucks. 14/3750, S. 58 f) und den generellen Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (vgl. BR-Drucks. 378/03, S. 8 f; BT-Drucks. 15/3482, S. 17) zunehmend erleichtert hat (BGH, Urteil v. 04.03.2010, Az. XI ZR 228/09, Rz. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2011 - 1 C 10216/11

    Normenkontrollverfahren; Anerkenntnisurteil; Beachtung einer Veränderungssperre

    Zum einen ist ein Anerkenntnis - wenn man die vorstehend aufgeführten Gründe außer Betracht ließe - nur möglich, soweit die Dispositionsbefugnis der Beteiligten reicht (BVerwGE 104, 27 f; BGH, NJW-RR 2010, 783f).
  • OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis der Klageforderung durch den Berufungskläger

    Das Anerkenntnis des mit der Hauptsache verfolgten Anspruchs kann in zeitlicher Hinsicht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, mithin auch in der Berufungsinstanz erklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09 - juris).
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