Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 10 W 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6960
OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 10 W 2/11 (https://dejure.org/2011,6960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.04.2011 - 10 W 2/11 (https://dejure.org/2011,6960)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. April 2011 - 10 W 2/11 (https://dejure.org/2011,6960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vor Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag ist bei gleichzeitiger Stellung des Hauptantrags zuerst über die Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs zu entscheiden; Eröffnung des Rechtswegs für die Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag des Klägers

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 17 a; GVG § 17; ZPO § 114 ff.
    Anwendbarkeit des § 17 a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; GVG § 17a Abs. 2 S. 1
    Rechtsweg für die Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfeantrag und der zulässige Rechtsweg

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1502
  • MDR 2011, 1200
  • FamRZ 2011, 1237
  • VersR 2011, 1587
  • NZA-RR 2011, 490
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Nürnberg, 02.06.2010 - 4 Ta 131/09

    Prozesskostenhilfe - Aufhebung - unzuständiges Gericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 10 W 2/11
    Ob § 17a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren - entsprechend - anwendbar ist, ist streitig (ablehnend: OLG München, Beschluss vom 26.11.2010, AZ. 1 W 2523/10, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1390; befürwortend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.12.2009, AZ 3 O 133/09, zitiert nach juris; ähnlich LAG Nürnberg, Beschluss vom 2.6.2010, AZ. 4 TA 131/09 (Vorabentscheidung über den Gerichtsweg); vgl. auch Zöller-Lückemann, ZPO 28. Aufl., vor §§ 17 bis 17b GVG RN 12 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerde gegen eine Rechtswegverweisung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 10 W 2/11
    Ob § 17a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren - entsprechend - anwendbar ist, ist streitig (ablehnend: OLG München, Beschluss vom 26.11.2010, AZ. 1 W 2523/10, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1390; befürwortend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.12.2009, AZ 3 O 133/09, zitiert nach juris; ähnlich LAG Nürnberg, Beschluss vom 2.6.2010, AZ. 4 TA 131/09 (Vorabentscheidung über den Gerichtsweg); vgl. auch Zöller-Lückemann, ZPO 28. Aufl., vor §§ 17 bis 17b GVG RN 12 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.12.2009 - 3 O 133/09

    Verweisung auch im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 10 W 2/11
    Ob § 17a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren - entsprechend - anwendbar ist, ist streitig (ablehnend: OLG München, Beschluss vom 26.11.2010, AZ. 1 W 2523/10, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1390; befürwortend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.12.2009, AZ 3 O 133/09, zitiert nach juris; ähnlich LAG Nürnberg, Beschluss vom 2.6.2010, AZ. 4 TA 131/09 (Vorabentscheidung über den Gerichtsweg); vgl. auch Zöller-Lückemann, ZPO 28. Aufl., vor §§ 17 bis 17b GVG RN 12 m.w.N.).
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09

    Erneute Verneinung der Rechtswegzuständigkeit durch das verwiesene Gericht;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 10 W 2/11
    Er hätte keine zumutbare Möglichkeit, eine sachliche Entscheidung über sein Prozesskostenhilfegesuch zu erreichen (vgl. BGH MDR 2009, 1295, juris RN 11).
  • OLG München, 26.11.2010 - 1 W 2523/10

    Prozesskostenhilfeverfahren: Versagung wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 10 W 2/11
    Ob § 17a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren - entsprechend - anwendbar ist, ist streitig (ablehnend: OLG München, Beschluss vom 26.11.2010, AZ. 1 W 2523/10, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1390; befürwortend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.12.2009, AZ 3 O 133/09, zitiert nach juris; ähnlich LAG Nürnberg, Beschluss vom 2.6.2010, AZ. 4 TA 131/09 (Vorabentscheidung über den Gerichtsweg); vgl. auch Zöller-Lückemann, ZPO 28. Aufl., vor §§ 17 bis 17b GVG RN 12 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20

    Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs

    Weitgehend Einigkeit besteht zunächst darin, dass, wenn der Rechtsstreit in erster Instanz bereits in der Hauptsache anhängig ist und nach Ablehnung der beantragten Prozesskostenhilfe lediglich die Beschwerde hiergegen in der Rechtsmittelinstanz anfällt, das Beschwerdegericht nicht dazu befugt ist, das Prozesskostenhilfeverfahren isoliert an das Gericht eines anderen Rechtswegs zu verweisen, während der Rechtsstreit selbst noch in erster Instanz des ursprünglich beschrittenen Rechtswegs anhängig ist (OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 1502, 1503; OVG Münster NJW 1993, 2766; VGH Mannheim NJW 1992, 707, 708 und Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 S 60/20 - juris Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 14.07.2015 - 9 W 29/15

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzanfechtung: Versagung wegen fehlender

    Letztendlich sprechen nach Auffassung des Senats die besseren Gründe für eine analoge Anwendung von § 17a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren (im Ergebnis ebenso z. B. MüKo/Zimmermann, ZPO, 4. Auflage 2013, § 17 a GVG Rn. 3, der meint, dass die sog. h.M. zu einer Verkürzung des Rechtsschutzes und untragbaren Ergebnissen führe; OVG Bautzen, Beschluss vom 05.02.1998 - 1 S 730/97 unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2010 - 31 AR 37/10; "jedenfalls" für den Fall unbedingt erhobener Klage auch LAG Berlin, Beschluss vom 31.03.2011 - 12 Ta 574/11 und OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 10 W 2/11).
  • OVG Sachsen, 27.11.2020 - 5 D 59/20

    Prozesskostenhilfe; Rechtsweg; Dienstaufsichtsbeschwerde; Petition; Bescheidung;

    7 Zuständig für die Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist allein das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs (VGH BW, Beschl. v. 20. Mai 2020 - 2 S 60/20 -, juris m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 19. April 2005 - 5 C 05.900 -, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 8. April 2011 - 10 W 2/11 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 26. Mai 2010 - 6 A 5/09 -, juris Rn. 23).
  • LAG Hamburg, 03.06.2016 - 2 Ta 17/15

    Rechtswegentscheidung vor der Entscheidung zur Prozesskostenhilfe

    Allein dieses Gericht, das auch eine Entscheidung in der Hauptsache selbst zu treffen hat, ist berufen, die erforderlichen Erfolgsaussichten des Klagebegehrens und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu prüfen und einer Entscheidung zuzuführen ( Zöller/Lückemann , ZPO, 31. Aufl., Vor §§ 17-17b GVG, Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. April 2011 - 10 W 2/11 -, Rn. 7, 11, juris).
  • OLG Stuttgart, 05.01.2015 - 4 W 69/14

    Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren: Pflicht des angerufenen Gerichts zur

    Während dann, wenn PKH-Antrag und Klage (unbedingt) gemeinsam eingereicht werden, das angerufene Gericht vor seiner Entscheidung über das PKH-Gesuch von Amts wegen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs befinden und ggf. den Rechtsstreit an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs gem. § 17a Abs. 2 GVG verweisen muss, weil allein dieses Gericht, das auch eine Entscheidung in der Hauptsache selbst zu treffen hat, berufen ist, die erforderliche Erfolgsaussicht des Klagebegehrens für die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu prüfen (OLG Stuttgart - 10. Zivilsenat - NJW-RR 2011, 1502, 1503 = MDR 2011, 1200; VGH Baden-Württemberg NJW 1992, 707, 708; Zöller-Lückemann, a.a.O., vor §§ 17-17b GVG Rn. 12), ist für den Fall des hier gegebenen isolierten ("reinen") PKH-Antrags streitig, ob § 17a GVG anwendbar ist.
  • LG Hagen, 15.08.2022 - 4 T 1/22
    Dies schließt eine Verweisung durch das Beschwerdegericht, dem ausschließlich die Beschwerde im PKH-Verfahren angefallen ist, aus und zwingt das Beschwerdegericht zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, mit dem Prozesskostenhilfe versagt wurde, sowie ferner dazu, die weitergehenden Anordnungen in der Sache gem. § 572 Abs. 3 ZPO dem Amtsgericht zu übertragen (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.04.2011 - 10 W 2/11 -, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2011 - 6 Ta 160/11

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Rechtsweg

    Etwas anderes mag für den - hier nicht zu entscheidenden ­ Fall gelten, dass Prozesskostenhilfe im Rahmen eines anhängigen Rechtsstreits beantragt wird (vgl. dazu OLG Stuttgart 08.04.2011 ­ 10 W 2/11 ­ NZA RR 2011, 490).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2020 - L 10 SF 33/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Entschädigungsklage wegen überlanger

    Aber jedenfalls dann, wenn Klage und PKH-Antrag zusammen eingereicht werden, muss das angegangene Gericht vor der Entscheidung über die PKH von Amts wegen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs befinden und ggf. den Rechtsstreit an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs verweisen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. April 2011 - 10 W 2/11 -, juris Rn. 6 ff.; Lückemann, in: Zöller, a.a.O.; Wittschier, in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Auflage 2020, § 17a GVG Rn. 5; vgl. auch Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg, Beschluss vom 3. Juni 2016 - 2 Ta 17/15 -, juris Rn. 22; Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juni 2019 - 1 S 1915/18 -, juris; Flint, in: jurisPK-SGG, § 51 Rn. 334.4 (Stand: 30. Juli 2020)).
  • LSG Hessen, 16.01.2014 - L 5 R 202/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Antragsablehnung durch

    Diese Entscheidung hat vor einer erneuten Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe zu erfolgen (vgl. OLG Stuttgart, MDR 2011, 1200 = NJW-RR 2011, 1502; Lückemann , in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Aufl. 2014, GVG, Vorbemerkung zu §§ 17-17b, Rn. 12; Wittschier , in: Musielak, ZPO, 10. Aufl. 2013, Rn. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2018 - L 8 SF 2/18
    Die Kostenentscheidung für das Verfahren selber bleibt der Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten, ebenso wie die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von PKH für das dann dort anhängige Verfahren (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. April 2011 - 10 W 2/11 - juris Rn. 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 8 SF 2/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 8 SF 1/17
  • FG Hamburg, 31.10.2016 - 4 K 154/16

    Staatsvertrag zwischen den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - II-1 UF 110/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13135
OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - II-1 UF 110/10 (https://dejure.org/2011,13135)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.2011 - II-1 UF 110/10 (https://dejure.org/2011,13135)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - II-1 UF 110/10 (https://dejure.org/2011,13135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückführung von Kindern nach Deutschlandbesuch

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2006 - 2 UF 139/06

    Internationale Kindesentführung: Nachträgliche konkludente Genehmigung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 1 UF 110/10
    Für das Vorliegen und den Inhalt einer Genehmigungserklärung kommt es auf den objektiven Empfängerhorizont an (OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240 ff; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1699 ff).
  • OLG Nürnberg, 01.09.2008 - 7 UF 835/08

    Internationale Kindesentführung: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 1 UF 110/10
    Für das Vorliegen und den Inhalt einer Genehmigungserklärung kommt es auf den objektiven Empfängerhorizont an (OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240 ff; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1699 ff).
  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 1 UF 110/10
    Die strikte Regel, dass allein das ursprünglich international zuständige Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls über die elterliche Sorge zu entscheiden hat, soll verhindern, dass durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen (Bundesverfassungsgericht, NJW 1996, 1402, 1403).
  • OLG Frankfurt, 02.02.1994 - 2 UF 6/94

    Gemeinsames Sorgerecht; Verbringen in anderes Land; Anordnung der Rückführung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 1 UF 110/10
    Zugleich soll hierdurch die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sichergestellt werden (OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 185, 186; OLG München, FamRZ 1994, 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1339, 1340).
  • OLG Hamm, 07.12.2005 - 11 UF 219/05

    Antrag auf Herausgabe von Kindern; Ablehnung der Rückgabe von Kindern wegen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 1 UF 110/10
    Werden sie dann dem verlassenen Elternteil zum Zwecke der Rückführung übergeben, bricht ihre Welt (erneut) zusammen, was zwangsläufig mit psychischen und gegebenenfalls auch körperlichen Belastungen verbunden ist (OLG Hamm, 11 UF 219/05, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.1993 - 5 UF 79/93

    Sofortige Rückgabe eines Kindes ist gem. Art. 12 Haager Übereinkommen über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 1 UF 110/10
    Zugleich soll hierdurch die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sichergestellt werden (OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 185, 186; OLG München, FamRZ 1994, 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1339, 1340).
  • OLG München, 29.12.1993 - 2 UF 1392/93

    Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 1 UF 110/10
    Zugleich soll hierdurch die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sichergestellt werden (OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 185, 186; OLG München, FamRZ 1994, 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1339, 1340).
  • OLG Bremen, 19.12.2022 - 4 UF 69/22

    Vorliegen der Ablehnungsgründe gem. Art. 13 Abs. 1b) und Abs. 2 HKÜ - HKÜ;

    Werden sie dann dem verlassenen Elternteil zum Zwecke der Rückführung übergeben, bricht ihre Welt (erneut) zusammen, was zwangsläufig mit psychischen und gegebenenfalls auch körperlichen Belastungen verbunden ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.2.2011, 1 UF 110/10, juris Rn. 15).

    Im Falle einer aus der Türkei stammenden Kindesmutter wurde von dieser verlangt, sich vor drohenden Gewalttaten des Kindesvaters ihr gegenüber durch Aufnahme in einem Frauenhaus in der Türkei zu schützen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.2.2011,1 UF 110/10, juris).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2017 - 1 UF 105/17

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes

    Für das Vorliegen und den Inhalt einer Genehmigungserklärung kommt es auf den objektiven Empfängerhorizont an (OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 1237; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1699).
  • OLG Hamm, 15.12.2011 - 11 UF 240/11

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ

    Eine nachträgliche Genehmigung muss stets klar, eindeutig und unbedingt sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.02.2011, 1 UF 110/10).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2011 - 17 UF 150/11

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kindes nach Australien

    Eine nachträgliche Genehmigung, die auch konkludent erfolgen kann (OLG Stuttgart aaO) muss klar, eindeutig und unbedingt sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.2.2011, Az. 1 UF 110/10 - juris RN 13).
  • AG Hamm, 13.06.2016 - 3 F 89/16

    Schwerwiegende Gefahren im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention

    Die mit der Trennung des Kindes von dem entführenden Elternteil verbundenen Beeinträchtigungen des Kindeswohls können meist dadurch vermieden werden, dass der entführende Elternteil gemeinsam mit dem Kind zurückkehrt (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1999, 641, OLG Koblenz FamRZ 1993, 97, OLG Hamm vom 21.08.1998, 5 UF 300/98 - juris, OLG Düsseldorf vom 02.02.2011, 1 UF 110/10 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 09.08.2021 - 6 UF 105/21

    1. An den Rechtsbindungswillen einer Genehmigungserklärung nach Art. 13 Abs. 1

    Die Zustimmung muss klar, eindeutig und unbedingt zum Ausdruck kommen und darf sich nicht nur auf einen für eine bestimmte Zeit beschränkten Aufenthaltswechsel beziehen (9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 5. November 2010 - 9 UF 112/10 -, FamRZ 2011, 1235; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 11 UF 240/11 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 UF 110/10 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 17 UF 150/11 -, juris; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl., § 11, Rz. 111).
  • OLG Saarbrücken, 12.08.2021 - 6 UF 105/21

    Anspruch Rückführung eines Kindes nach Frankreich mangels Zustimmung des

    Die Zustimmung muss klar, eindeutig und unbedingt zum Ausdruck kommen und darf sich nicht nur auf einen für eine bestimmte Zeit beschränkten Aufenthaltswechsel beziehen (9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 5. November 2010 - 9 UF 112/10 -, FamRZ 2011, 1235; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 11 UF 240/11 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 UF 110/10 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 17 UF 150/11 -, juris; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl., § 11, Rz. 111).
  • AG Hamm, 08.07.2020 - 3 F 26/20

    Gewöhnlicher Aufenthalt

    Die mit der Trennung des Kindes von dem entführenden Elternteil verbundenen Beeinträchtigungen des Kindeswohls können meist dadurch vermieden werden, dass der entführende Elternteil gemeinsam mit dem Kind zurückkehrt (BVerG FamRZ 1999, 641, OLG Koblenz FamRZ 1993, 97, OLG Hamm vom 21.08.1998, 5 UF 300/98 - juris, OLG Düsseldorf vom 02.02.2011, 1 UF 110/10 - juris).
  • OLG Köln, 13.02.2019 - 21 UF 1/19

    Rückführung eines rechtswidrig von der Mutter nach Deutschland verbrachten Kindes

    Für das Vorliegen und den Inhalt einer Genehmigungserklärung kommt es auf den objektiven Empfängerhorizont an (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Februar 2011 - II-1 UF 110/10, IPRspr 2011, Nr. 112, 241-244, juris: Tz. 13).
  • OLG Dresden, 11.06.2018 - 21 UF 409/18
    Sie muss klar, eindeutig und unbedingt sein (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.02.2011 - 1 UF 110/10 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2023 - 1 UF 77/23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.12.2010 - II-2 Sdb (FamS) Zust. 34/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23944
OLG Hamm, 30.12.2010 - II-2 Sdb (FamS) Zust. 34/10 (https://dejure.org/2010,23944)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.12.2010 - II-2 Sdb (FamS) Zust. 34/10 (https://dejure.org/2010,23944)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - II-2 Sdb (FamS) Zust. 34/10 (https://dejure.org/2010,23944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands in angekündigten noch nicht anhängigen Unterhaltsverfahren

  • rechtsportal.de

    FamFG § 113 Abs. 1 S. 2; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts für die Inanspruchnahme in verschiedenen Gerichtsbezirken ansässiger Streitgenossen auf Elternunterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des

    Auszug aus OLG Hamm, 30.12.2010 - 2 Sdb (FamS) Zust 34/10
    Ist das angekündigte Unterhaltsverfahren noch nicht anhängig, erfolgt die Gerichtsstandbestimmung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durch dasjenige Oberlandesgericht, welches im Bestimmungsverfahren zuerst mit der Sache befasst worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21.08.2008, Az: X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789, Juris, Rdnr. 10).

    Dass zumindest einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand im hiesigen Gerichtsbezirk haben müsste, wird in diesem Zusammenhang aus Gründen der Prozessökonomie nicht vorausgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.08.2008, Az: X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789, Juris, Rdnr. 12; Zöller-Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, § 36, Rdnr. 4).

  • OLG Hamm, 11.12.2014 - 2 SAF 17/14

    Begriff des nächsthöheren Gerichts i.S.von § 36 Abs. 2 ZPO

    Ist - wie hier - das angekündigte Unterhaltsverfahren noch nicht anhängig, erfolgt die Gerichtsstandbestimmung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durch dasjenige Oberlandesgericht, welches im Bestimmungsverfahren zuerst mit der Sache befasst worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21.08.2008 - X ARZ 105/08 - NJW 2008, 3789; Senat, Beschluss vom 30.12.2010 - II-2 Sdb (FamS) Zust 34/10 - FamRZ 2011, 1237; OLG Köln, Vorlagebeschluss vom 05. Juni 2014 - I-8 AR 68/14 - zitiert nach juris; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. September 2013 - 1 (Z) Sa 53/13 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. August 2013 - 1 (Z) Sa 47/13 - zitiert nach juris zur nachträglichen Gerichtsstandverlegung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23002
AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10 (https://dejure.org/2010,23002)
AG Hamm, Entscheidung vom 04.11.2010 - 3 F 512/10 (https://dejure.org/2010,23002)
AG Hamm, Entscheidung vom 04. November 2010 - 3 F 512/10 (https://dejure.org/2010,23002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    HKÜ Art. 13 Abs. 2

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines polnischen Vaters auf Herausgabe seiner Tochter an ihn bei Unklarheit über sein Einverständnis mit ihrem Aufenthalt in Deutschland; Auslegung des Ausnahmetatbestandes i.S.d. Art. 13 Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ); Anforderungen an eine ...

  • rechtsportal.de

    HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 4
    Anspruch eines polnischen Vaters auf Herausgabe seiner Tochter an ihn bei Unklarheit über sein Einverständnis mit ihrem Aufenthalt in Deutschland; Auslegung des Ausnahmetatbestandes i.S.d. Art. 13 Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ); Anforderungen an eine ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

    Auszug aus AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10
    Nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohles, die über die mit einer Rückführung gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten hinausgehen, dürfen Berücksichtigung finden (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1996, 405).

    Die Unterbrechung der gegenwärtigen Lebenssituation ist typische Folge der von dem entführten Elternteil einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage und ist damit grundsätzlich als unvermeidbar hinzunehmen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1996, 405).

  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

    Auszug aus AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10
    Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht im konkreten Einzelfall doch mit dem Kindeswohl vereinbar ist, ist letztlich der Entscheidung der nach dem früheren gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes für das Sorgerecht zuständigen Gerichte vorbehalten (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1997, 1269).

    Die strikte Regel, dass alleine das ursprünglich international zuständige Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohles über die elterliche Sorge entscheidet, soll verhindern, dass durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht bekommen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1997, 1269).

  • OLG Düsseldorf, 17.06.1998 - 4 UF 280/97
    Auszug aus AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10
    Der Ausnahmetatbestand des Artikel 13 HKÜ ist deswegen restriktiv auszulegen (Bundesverfassungsgericht, FamRZ 1999, 885).
  • OLG Brandenburg, 17.09.1996 - 10 UF 114/96

    Absehen von Rückgabeanordnung nach Haager Übereinkommen

    Auszug aus AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10
    Voraussetzung ist, dass das Kind aus freien T und nicht erkennbar maßgeblich durch den entführenden Elternteil beeinflusst mit Nachdruck die Rückkehr in den Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes ablehnt, sich dagegen in ungewöhnlich starkem Maße sträubt und das Kind angesichts seines Alters und seiner Reife dies aufgrund seiner verantwortungsbewussten Entscheidung tut, wobei hinsichtlich des Alters keine absolute Grenze existiert (OLG C, NJW-RR 1997, 902).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10
    Denn die Hinnahme eines Rechtsbruches durch den zurückhaltenden Elternteil ist nur bei ungewöhnlich schwerwiegender Beeinträchtigung des Kindeswohles gerechtfertigt (Bundesverfassungsgericht, FamRZ 1999, 85).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht