Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.04.2011 - II-8 WF 105/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13679
OLG Hamm, 13.04.2011 - II-8 WF 105/11 (https://dejure.org/2011,13679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.04.2011 - II-8 WF 105/11 (https://dejure.org/2011,13679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. April 2011 - II-8 WF 105/11 (https://dejure.org/2011,13679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Ehegatten zur Übertragung des tatsächlich erzielten Schadensfreiheitsrabatts einer Kraftfahrzeugversicherung im Falle der Trennung auf den anderen Ehegatten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    KFZ-Schadensfreiheitsrabatt - Übertragung bei Trennung von Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Darauf muss man erstmal kommen: Scheidung und Schadensfreiheitsrabatt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kfz-Versicherung: Schadensfreiheitsrabatt und die Trennung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts anlässlich Ehescheidung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kann eine Ehefrau nach der Trennung verlangen dass der Mann ihr seinen Schadensfreiheitsrabatt bei der Kfz-Versicherung überträgt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Trennung Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensfreiheitsrabatt vom Ehepartner bei Scheidung verlangen?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts

Verfahrensgang

  • AG Steinfurt - 10 F 57/11
  • OLG Hamm, 13.04.2011 - II-8 WF 105/11

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1227
  • FamRZ 2011, 1795
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Flensburg, 07.06.2006 - 1 T 30/06

    Getrenntleben der Ehegatten: Pflicht zur Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2011 - 8 WF 105/11
    Zwar kann gem. § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB die Rechtspflicht der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft und zur Verantwortung füreinander dazu führen, dass ein Ehegatte dem anderen aus der ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sein kann, dem vom anderen tatsächlich erzielten Schadensfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung im Falle der Trennung rechtlich zu übertragen (LG Freiburg, FamRZ 2007, 146; LG Flensburg, FamRZ 2007, 146; LG Freiburg, FamRZ 1991; 1447).
  • OLG Celle, 23.12.2016 - 19 UF 97/16

    Übertragung des auf der Nutzung eines Fahrzeugs durch den anderen Ehegatten

    Hieraus wird der Anspruch abgeleitet, dass ein Ehegatte verpflichtet sein kann, den auf der Nutzung eines Fahrzeugs durch den anderen Ehegatten beruhenden Schadensfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung im Fall der Trennung zu übertragen, soweit dieser nur formal aufgrund der Gestaltung der Versicherungsverträge im Vermögen des einen Ehegatten entstanden ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 1227 = FamRZ 2011, 1795 [Leitsatz]; LG Flensburg, FamRZ 2007, 146 ; LG Freiburg FamRZ 2007, 146 f. ; LG Hildesheim FamRZ 2009, 608 f. ; Palandt/Brudermüller, BGB, 76. Aufl., § 1353 Rn. 16; FAKommFamR-Weinreich, 5. Aufl., § 1353 Rn. 30; Klein/Roßmann, Handbuch Familienvermögensrecht, 2. Aufl., Kap. 2, Rn. 949 ff. jeweils m.w.Nw.).

    Grundsätzlich wird für einen Anspruch auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts vorausgesetzt, dass die unfallfreien Versicherungsjahre nahezu ausschließlich auf der Nutzung des Pkw durch einen Ehegatten beruhen (enger wohl OLG Hamm NJW-RR 2011, 1227 [OLG Hamm 13.04.2011 - II-8 WF 105/11] ), wovon auch das Amtsgericht im angefochtenen Beschluss ausgegangen ist.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.05.2011 - II-25 UF 175/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28598
OLG Köln, 12.05.2011 - II-25 UF 175/10 (https://dejure.org/2011,28598)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.05.2011 - II-25 UF 175/10 (https://dejure.org/2011,28598)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - II-25 UF 175/10 (https://dejure.org/2011,28598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1795
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bremen, 11.03.2011 - 4 UF 1/11

    Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde gem. § 66 FamFG

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2011 - 25 UF 175/10
    Das OLG Bremen (Beschl. v. 12.12.2010 - 4 UF 103/10 und vom 11.03.2011 - 4 UF 1/11 [beide in juris]) geht von einem Betrag von 240 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV als Vergleichsmaßstab für die Prüfung nach § 13 VersAusglG aus.
  • AG Köln, 06.10.2010 - 315 F 359/09

    Versorgungsausgleich nach der Scheidung einer Ehe im Hinblick auf die gesetzliche

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2011 - 25 UF 175/10
    Die Beschwerde der E. vom 05. November 2010 gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich betreffend die Anrechte bei der E. in dem Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 06. Oktober 2010 (315 F 359/09) wird zurückgewiesen.
  • OLG Stuttgart, 25.06.2010 - 15 UF 120/10

    Versorgungsausgleich: Angemessene Teilungskosten des Versorgungsträgers

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2011 - 25 UF 175/10
    Zum Teil werden Teilungskosten von mehr als 200 EUR (juris-PK-BGB/ Breuers , 5. Aufl. 2010, § 13 VersAusglG Rn. 11) bzw. 250 EUR (OLG Nürnberg, Beschl. v. 03.11.2010 - 11 UF 500/10 = BeckRS 2010, 28453; Hauß/Eulering , Versorgungsausgleich und Verfahren in der Praxis, 2009, Rn. 205) und zum Teil von mehr als 500 EUR (OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.06.2010 - 15 UF 120/10, FamRZ 2010, 1906) als unangemessen angesehen.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2011 - 25 UF 175/10
    Während in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/10144, S. 57) noch generell darauf verwiesen wird, dass die Rechtsprechung im Rahmen der Realteilung nach dem früheren § 1 Abs. 2 VAHRG eine Pauschalierung solcher Kosten in Höhe von 2-3 % gebilligt habe (vgl. dazu OLG Braunschweig OLGR Braunschweig 1999, 238; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 626; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 291; MünchKommBGB/ Gräper , 4. Auflage 2000, § 1 VAHRG Rn. 59), findet sich im Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Versorgungsausgleichsgesetzes (BT-Drcks. 16/11903 S. 53) der zusätzliche Hinweis, der Rechtsausschuss gehe davon aus, dass die Gerichte bei der Anerkennung angemessener Teilungskosten des Versorgungsträgers sich nicht in jedem Fall schematisch an einem bestimmten Prozentsatz des auszugleichenden Werts orientieren, sondern bei einem hohen Wert keinen Abzug zulassen, der das Anrecht empfindlich schmälern würde und außer Verhältnis zu dem Aufwand der Versorgungsträger stünde.
  • OLG Bremen, 13.12.2010 - 4 UF 103/10

    Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs durch interne Teilung

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2011 - 25 UF 175/10
    Das OLG Bremen (Beschl. v. 12.12.2010 - 4 UF 103/10 und vom 11.03.2011 - 4 UF 1/11 [beide in juris]) geht von einem Betrag von 240 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV als Vergleichsmaßstab für die Prüfung nach § 13 VersAusglG aus.
  • OLG Frankfurt, 21.09.1995 - 3 UF 61/95

    Versorgungsausgleich: Eingeschränkte Realteilung bei Pensionskasse des ZDF

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2011 - 25 UF 175/10
    Während in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/10144, S. 57) noch generell darauf verwiesen wird, dass die Rechtsprechung im Rahmen der Realteilung nach dem früheren § 1 Abs. 2 VAHRG eine Pauschalierung solcher Kosten in Höhe von 2-3 % gebilligt habe (vgl. dazu OLG Braunschweig OLGR Braunschweig 1999, 238; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 626; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 291; MünchKommBGB/ Gräper , 4. Auflage 2000, § 1 VAHRG Rn. 59), findet sich im Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Versorgungsausgleichsgesetzes (BT-Drcks. 16/11903 S. 53) der zusätzliche Hinweis, der Rechtsausschuss gehe davon aus, dass die Gerichte bei der Anerkennung angemessener Teilungskosten des Versorgungsträgers sich nicht in jedem Fall schematisch an einem bestimmten Prozentsatz des auszugleichenden Werts orientieren, sondern bei einem hohen Wert keinen Abzug zulassen, der das Anrecht empfindlich schmälern würde und außer Verhältnis zu dem Aufwand der Versorgungsträger stünde.
  • OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 11 UF 500/10

    Durchführung des Versorgungsausgleichs: Zulässigkeit der Berechnung von

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2011 - 25 UF 175/10
    Zum Teil werden Teilungskosten von mehr als 200 EUR (juris-PK-BGB/ Breuers , 5. Aufl. 2010, § 13 VersAusglG Rn. 11) bzw. 250 EUR (OLG Nürnberg, Beschl. v. 03.11.2010 - 11 UF 500/10 = BeckRS 2010, 28453; Hauß/Eulering , Versorgungsausgleich und Verfahren in der Praxis, 2009, Rn. 205) und zum Teil von mehr als 500 EUR (OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.06.2010 - 15 UF 120/10, FamRZ 2010, 1906) als unangemessen angesehen.
  • OLG Nürnberg, 15.04.2014 - 7 UF 1115/13

    Zur Wertermittlung und Teilung eines Anrechts der betrieblichen Altersvorsorge,

    Da der Versorgungsträger die Teilungskosten nicht durch eine genaue, nachvollziehbare Kalkulation darlegte (vgl. hierzu BGH FamRZ 2012, 610 Rn. 46; OLG Köln FamRZ 2011, 1795, 1796), sich vielmehr auf die oben dargestellten allgemein gehaltenen Hinweise beschränkte, hat der Senat die Teilungskosten anhand allgemeiner Kriterien zu überprüfen.
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 2 UF 260/11

    Versorgungsausgleich: Angemessenheit von Teilungskosten für die interne Teilung

    Es ist mithin nicht notwendig, eine ins Einzelne gehende Darlegung und Kalkulierung der Kosten vorzunehmen (OLG Köln FamRZ 2011, 1795 Tz. 16).
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Rechtsprechung
   KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08   

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https://dejure.org/2011,16629
KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08 (https://dejure.org/2011,16629)
KG, Entscheidung vom 14.04.2011 - 13 UF 167/08 (https://dejure.org/2011,16629)
KG, Entscheidung vom 14. April 2011 - 13 UF 167/08 (https://dejure.org/2011,16629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 76 Abs 4 S 3 SGB 6, § 14 Abs 2 Nr 2 VersAusglG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Verzinsung des Ausgleichswertes bei externer Teilung

  • Wolters Kluwer

    Unzutreffende Berechnung der Rentenanwartschaft eines Versorgungsleistenden i.R.d. Versorgungsausgleiches; Umfang der Ausgleichspflicht eines Versorgungsträgers nach Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de

    Umfang der Ausgleichspflicht eines Versorgungsträgers nach Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1795
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Da die Leistungen der Ehegatten, die sie im Rahmen der von ihnen in gemeinsamer Entscheidung getroffenen Arbeits- und Aufgabenzuweisung erbringen, als gleichwertig anzusehen sind (vgl. BVerfGE 105, 1, 11), haben beide Ehegatten grundsätzlich auch Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten, das ihnen zu gleichen Teilen zuzuordnen ist.

    Dem müssen die gesetzlichen Regelungen über den Versorgungsausgleich entsprechen (vgl. BVerfGE 105, 1, 12).

  • OLG Stuttgart, 09.07.2010 - 15 WF 131/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bestimmung des Verfahrenswerts

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Es sind fünf Anrecht der Parteien vorhanden, es ist dabei unerheblich, ob die Anrechte letztlich ausgeglichen werden (vgl. OLG Stuttgart FPR 2010, 359).
  • OLG Bamberg, 08.02.2011 - 2 UF 175/10

    Versorgungsausgleich: Pflicht zur Verzinsung des Ausgleichswertes bei externer

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Gesetzgeber eine Verzinsung des Kapitalbetrages gesetzlich nicht geregelt hat (so aber OLG Bamberg, Bs. v. 08.02.2011 - 2 UF 175/10: es liege keine Gesetzlücke mangels planwidriger Unvollständigkeit des Gesetzes vor; zweifelnd auch Kirchmaier a.a.O S. 1588).
  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 17/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 10a Abs. 2 Satz 2 erste Alternative VAHRG

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Nur wenn der Versorgungsausgleich wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen führt, ist der Halbteilungsgrundsatz gewahrt (vgl. BVerfGE 87, 348, 356 sowie zuletzt BVerfG FamRZ 2006, 1002).
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Dies entspricht der grundgesetzlichen Gewährleistung des Art. 6 Abs. 1 GG, nach der zum Wesen der Ehe die grundsätzlich gleiche Berechtigung beider Partner gehört, die sich auch auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute nach Auflösung der Ehe auswirkt (vgl. BVerfGE 71, 364, 386).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versorgungsausgleich unter Anwendung der

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Nur wenn der Versorgungsausgleich wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen führt, ist der Halbteilungsgrundsatz gewahrt (vgl. BVerfGE 87, 348, 356 sowie zuletzt BVerfG FamRZ 2006, 1002).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Demgemäß hat eine gerichtliche Entscheidung über den Versorgungsausgleich die ehezeitbezogenen Versorgungswerte so gleichmäßig zwischen den Eheleuten aufzuteilen, dass jeder Ehegatte die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte erhält (vgl. BVerfGE 66, 324, 330).
  • OLG Celle, 04.03.2010 - 10 UF 282/08

    Behandlung von Entgeltpunkten und Entgeltpunkten (Ost) in der gesetzlichen

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Da diese Möglichkeit aber nicht ausgeschlossen werden kann, sondern es wahrscheinlich erscheint, dass die Antragsgegnerin allenfalls ein geringwertiges Anrecht erworben hat, besteht auch keine Veranlassung weitere Anrechte der Beteiligte vom Ausgleich auszunehmen, um ein unbilliges Ergebnis zu vermeiden, § 19 Abs. 3 VersAusglG (vgl. hierzu auch OLG Celle, FamRZ 2010, 979).
  • OLG München, 14.10.2010 - 12 UF 605/10

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung des fondsgebundenen Anteils am

    Auszug aus KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08
    Auch die Teilung der vom Gesetzgeber nunmehr dem Versorgungsausgleich unterworfenen Anrechte gem. § 2 Abs. 2 N. 3 VersAusglG führen in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten (vgl. hierzu OLG München FamRZ 2011, 377 zur fondsgebunden Versicherung).
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Die gesetzliche Regelung sei insoweit nicht eindeutig und lasse eine verfassungskonforme Auslegung zu (OLG Celle FamFR 2011, 278 [für die Zeit bis zur Zahlung des Ausgleichsbetrages]; KG Berlin Beschluss vom 14. April 2011 - 13 UF 167/08 - veröffentlicht bei juris [für die Zeit der Verfahrensaussetzung]; Ruland Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 649; Borth Versorgungsausgleich 5. Aufl. Rn. 569; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 5. Aufl. § 14 VersAusglG Rn. 26 f.; Schwab/Hahne/Holzwarth Handbuch des Scheidungsrechts 6. Aufl. Teil VI Rn. 332 f.; Wick BetrAV 2011, 131, 138 f.; Borth FamRZ 2011, 337, 339; Holzwarth FamRZ 2011, 933, 935 f.; Höfer DB 2010, 1010, 1013; Budinger/Krazeisen BetrAV 2010, 612, 616 [für ein weit zurückliegendes Ehezeitende]).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 310/11

    Versorgungsausgleich im Wege der internen Teilung: Pauschalierung der dem

    Das Oberlandesgericht hat seine Entscheidung, die in FamRZ 2011, 1795 veröffentlicht ist, wie folgt begründet:.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.02.2012 - 162A F 20295/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Wertänderungen des Anrechts zwischen Ehezeitende

    Arbeitet der Versorgungsträger mit einer festen (Garantie-) Verzinsung des eingesetzten Versorgungskapitals, hat er den Ausgleichswert bis zur Durchführung des Versorgungsausgleichs, d. h. der tatsächlichen Teilung des Anrechts und internen bzw. externen Übertragung auf den Ausgleichsberechtigten, entsprechend weiter zu verzinsen (vgl. hierzu ausdrücklich BGH, Beschl. v. 07.09.2011 - XII ZB 546/10; OLG Celle, Beschl. v. 04.05.2011 - 10 UF 147/10; KG, Beschl. v. 14.04.2011 - 13 UF 167/08, Rn. 27-33).

    Arbeitet der Versorgungsträger hingegen mit einer anderen Investitionsform, beispielsweise mit einer Anlage in Aktien oder Fonds, hat er deren Wertänderungen bis zu dem Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu berücksichtigen und einen den Wertänderungen entsprechend modifizierten Betrag an den Ausgleichsberechtigten zu übertragen (teilweise anders wohl KG, Beschl. v. 14.04.2011 - 13 UF 167/08, Rn. 27-33, das auch in einem solchen Fall eine Verzinsung für maßgeblich hält, und zwar entsprechend dem Zinssatz des Zielversorgungsträgers, begrenzt durch den Zinssatz des Ausgangsversorgungsträgers).

    Die ausdrückliche Anordnung in § 222 Abs. 3 FamFG, wonach das Gericht den zu übertragenden Kapitalbetrag (konkret) festzusetzen hat, ist entsprechend verfassungskonform durch eine dynamisierende Tenorierung auszulegen (vgl. KG, Beschl. v. 14.04.2011 - 13 UF 167/08, Rn. 31; BGH, Beschl. v. 07.09.2011 - XII ZB 546/10, Rn. 19-21), zumal der Gesetzgeber die Problematik der zwischenzeitlichen Wertänderung zu übertragender Renten- bzw. Kapitalbeträge offenbar übersehen hat.

  • KG, 14.06.2019 - 19 UF 25/19

    Versorgungsausgleich: Ausschluss des Ausgleichs von Anrechten in der allgemeinen

    Da die Korrektur der Auskünfte nicht durch den Versorgungsträger verschuldet wurde, sondern auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen ist, wurde gemäß § 150 Abs. 4 FamFG aus Billigkeitsgründen von der Erhebung von Gerichtskosten abgesehen (vgl. KG v. 14.4.2011, 13 UF 167/08, Rn. 35).
  • KG, 12.06.2019 - 19 UF 25/19

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

    Da die Korrektur der Auskünfte nicht durch den Versorgungsträger verschuldet wurde, sondern auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen ist, wurde gemäß § 150 Abs. 4 FamFG aus Billigkeitsgründen von der Erhebung von Gerichtskosten abgesehen (vgl. KG v. 14.4.2011, 13 UF 167/08, Rn. 35).
  • OLG Hamburg, 05.04.2013 - 13 UF 22/12

    Versorgungsausgleich: Beschwerde des Versorgungsträgers; einvernehmliche externe

    Die Frage der Verzinsung des Kapitalbetrages im Wege der externen Teilung war lange Zeit in Literatur und Rechtsprechung umstritten (gegen eine Verzinsung z.B. OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1229, dafür z.B. OLG Celle, FamRZ 2011, 1797; KG, FamRZ 2011, 1795).
  • AG Bayreuth, 12.01.2012 - 3 F 1296/08

    Versorgungsausgleich: Betriebsrente im Versorgungsausgleich; Festsetzung eines

    Das Gericht hat auch eine Verzinsung des auszugleichenden Betrages ab dem Ehezeitende entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 2011, 1785 ff., so auch KG, FamRZ 2011, 1795 (LS); Johannsen/Henrich/Holzwarth, Familienrecht, 5. Aufl., § 14 VersAusglG, Rz. 27; Borth, FamRZ 2011, 1773 ff.; FA-FamR (8. Aufl.)-Wagner/Gutdeutsch, Kap. 7 Rz. 165; für einen Ausgleich der Dynamik mit anderer Umsetzung auch Bergner, KomRefVA; § 14, Ziff. 5; a. A. OLG Bamberg v. 08.02.2011, Az. 2 UF 175/10) angeordnet, um den Halbteilungsgrundsatz zu verwirklichen.
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Rechtsprechung
   AG Nordenham, 13.04.2011 - 4 F 336/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,64005
AG Nordenham, 13.04.2011 - 4 F 336/10 (https://dejure.org/2011,64005)
AG Nordenham, Entscheidung vom 13.04.2011 - 4 F 336/10 (https://dejure.org/2011,64005)
AG Nordenham, Entscheidung vom 13. April 2011 - 4 F 336/10 (https://dejure.org/2011,64005)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1795
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