Weitere Entscheidung unten: KG, 11.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 13 WF 20/10   

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https://dejure.org/2010,20065
OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 13 WF 20/10 (https://dejure.org/2010,20065)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.05.2010 - 13 WF 20/10 (https://dejure.org/2010,20065)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 13 WF 20/10 (https://dejure.org/2010,20065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 755
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 29.07.2005 - 20 WF 99/05

    Streitwert in Ehesachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 13 WF 20/10
    Da für Streitwertbeschwerden das Verbot der Schlechterstellung nicht gilt (OLG Dresden, 20 WF 99/05, zitiert nach Juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, NVwZ-RR 2008, 431; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2007, 2000) hatte der Senat die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung insgesamt zu überprüfen und den Streitwert wie aus dem Beschlusstenor ersichtlich festzusetzen.
  • OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 WF 860/02

    Bemessung des Streitwerts für familienrechtliche Streitigkeiten; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 13 WF 20/10
    Demgegenüber wird vertreten, es sei - wie bei anderen Vermögensobjekten auch - auf den Verkehrswert der Immobilie abzustellen, von dem allerdings, nach Abzug von Freibeträgen, nur ein (niedriger) prozentualer Anteil in Ansatz zu bringen sei; die dabei in Erwägung gezogenen Fallbeträge liegen je Ehegatten zwischen 15.000 EUR und - in Anlehnung an die zuletzt geltenden vermögenssteuerlichen Freibeträge - rund 60.000 EUR (OLG Koblenz, JurBüro 2003, 474, 475).
  • OLG Köln, 02.06.2008 - 12 WF 51/08

    Streitwert eines Ehescheidungsverfahrens; Ermittlung des monatlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 13 WF 20/10
    Das Kindergeld ist insoweit als Einkommen zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 2051), wobei für jedes der Kinder aber ein pauschaler Betrag von 300 EUR von dem insgesamt zu errechnenden Monatseinkommen abzuziehen ist (Brandenburg MDR 2007, 1321).
  • OLG München, 15.02.2007 - 11 W 676/07

    Festsetzung einer Einigungsgebühr im Verfahren gemäß § 11

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 13 WF 20/10
    Da für Streitwertbeschwerden das Verbot der Schlechterstellung nicht gilt (OLG Dresden, 20 WF 99/05, zitiert nach Juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, NVwZ-RR 2008, 431; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2007, 2000) hatte der Senat die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung insgesamt zu überprüfen und den Streitwert wie aus dem Beschlusstenor ersichtlich festzusetzen.
  • OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 10 WF 7/07

    Streitwertbemessung in Ehesachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 13 WF 20/10
    Das Kindergeld ist insoweit als Einkommen zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 2051), wobei für jedes der Kinder aber ein pauschaler Betrag von 300 EUR von dem insgesamt zu errechnenden Monatseinkommen abzuziehen ist (Brandenburg MDR 2007, 1321).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2008 - 5 OA 185/07

    Anwendbarkeit des Grundsatzes des Verschlechterungsverbots (Verbot der reformatio

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 13 WF 20/10
    Da für Streitwertbeschwerden das Verbot der Schlechterstellung nicht gilt (OLG Dresden, 20 WF 99/05, zitiert nach Juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, NVwZ-RR 2008, 431; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2007, 2000) hatte der Senat die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung insgesamt zu überprüfen und den Streitwert wie aus dem Beschlusstenor ersichtlich festzusetzen.
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Rechtsprechung
   KG, 11.03.2010 - 18 WF 29/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28901
KG, 11.03.2010 - 18 WF 29/10 (https://dejure.org/2010,28901)
KG, Entscheidung vom 11.03.2010 - 18 WF 29/10 (https://dejure.org/2010,28901)
KG, Entscheidung vom 11. März 2010 - 18 WF 29/10 (https://dejure.org/2010,28901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Der Streitwert einer Klage auf Zahlung von Trennungsunterhalt bemisst sich grds. nach dem Betrag des einjährigen Unterhalts; Grundlagen zur Festsetzung des Streitwerts einer Klage auf Trennungsunterhalt

  • rechtsportal.de

    GKG § 42 Abs. 1 S. 1
    Streitwert einer Klage auf Trennungsunterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 755
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 01.10.2002 - 10 WF 251/02

    Streitwert bei Unterhaltsrückständen; Berechnung eines Streitwertes aus den

    Auszug aus KG, 11.03.2010 - 18 WF 29/10
    Denn ein Titulierungsinteresse der Klägerin bestand nicht nur an dem Spitzenbetrag über die freiwilligen Zahlungen des Beklagten hinaus, sondern an dem insgesamt geltend gemachten Unterhalt einschließlich freiwilliger Zahlungen, sodass die gesamte Forderung der Streitwertberechnung zugrunde zu legen ist (vgl. OLG Celle, FamRZ 2003, 465 ; Zöller - Herget, ZPO , 28. Auflage, § 3 ZPO Anhang, Stichwort Unterhalt, m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 24.09.2001 - 12 WF 129/01

    Streitwert in Unterhaltssachen - Rechtskraft der Scheidung während Verfahren über

    Auszug aus KG, 11.03.2010 - 18 WF 29/10
    Der gegenteiligen Auffassung, wonach der Streitwert ohne weiteres entsprechend geringer festzusetzen ist, wenn im Verfahren auf Trennungsunterhalt vor Ablauf eines Jahres die Rechtskraft der Ehescheidung eintrete, weil mit der Geltendmachung von Trennungsunterhalt stets die immanente Erklärung verbunden sei, der Zeitraum, für den Unterhalt begehrt wird, werde von der Rechtskraft der Scheidung begrenzt (Hanseatisches OLG Hamburg, FamRZ 2002, 1136 ; OLG München, JurBüro 1985, 742), folgt der Senat nicht.
  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 6 WF 175/06

    Streitwert einer Klage auf Trennungsunterhalt

    Auszug aus KG, 11.03.2010 - 18 WF 29/10
    Ist bei Eingang der Trennungsunterhaltsklage hingegen nicht eindeutig absehbar, wann die rechtskräftige Ehescheidung erfolgen wird, bleibt es bei dem Betrag des einjährigen Unterhaltes, auch wenn die Ehescheidung anschließend - wie vorliegend - vor Ablauf des Jahres rechtskräftig werden sollte (OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 749 ; OLG München, FamRZ 1998, 573 ; OLG Hamm, FamRZ 1996, 502 ; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflg., § 42 GKG , Rdn. 12).
  • OLG Hamm, 29.08.1995 - 7 WF 345/95
    Auszug aus KG, 11.03.2010 - 18 WF 29/10
    Ist bei Eingang der Trennungsunterhaltsklage hingegen nicht eindeutig absehbar, wann die rechtskräftige Ehescheidung erfolgen wird, bleibt es bei dem Betrag des einjährigen Unterhaltes, auch wenn die Ehescheidung anschließend - wie vorliegend - vor Ablauf des Jahres rechtskräftig werden sollte (OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 749 ; OLG München, FamRZ 1998, 573 ; OLG Hamm, FamRZ 1996, 502 ; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflg., § 42 GKG , Rdn. 12).
  • OLG München, 01.12.1997 - 12 WF 1310/97
    Auszug aus KG, 11.03.2010 - 18 WF 29/10
    Ist bei Eingang der Trennungsunterhaltsklage hingegen nicht eindeutig absehbar, wann die rechtskräftige Ehescheidung erfolgen wird, bleibt es bei dem Betrag des einjährigen Unterhaltes, auch wenn die Ehescheidung anschließend - wie vorliegend - vor Ablauf des Jahres rechtskräftig werden sollte (OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 749 ; OLG München, FamRZ 1998, 573 ; OLG Hamm, FamRZ 1996, 502 ; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflg., § 42 GKG , Rdn. 12).
  • OLG München, 14.03.1985 - 26 WF 687/85
    Auszug aus KG, 11.03.2010 - 18 WF 29/10
    Der gegenteiligen Auffassung, wonach der Streitwert ohne weiteres entsprechend geringer festzusetzen ist, wenn im Verfahren auf Trennungsunterhalt vor Ablauf eines Jahres die Rechtskraft der Ehescheidung eintrete, weil mit der Geltendmachung von Trennungsunterhalt stets die immanente Erklärung verbunden sei, der Zeitraum, für den Unterhalt begehrt wird, werde von der Rechtskraft der Scheidung begrenzt (Hanseatisches OLG Hamburg, FamRZ 2002, 1136 ; OLG München, JurBüro 1985, 742), folgt der Senat nicht.
  • OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 5 UF 195/14

    Ausbildungsunterhaltsanspruch während Absolvierung freiwiligen sozialen Jahres

    Auch soweit sich das Verfahren vor Beendigung des 12-Monatszeitraums von § 51 Abs. 1 FamGKG erledigt hat, ist eine Reduzierung des Verfahrenswerts nicht vorzunehmen, da hinsichtlich des für die Bewertung maßgeblichen Zeitpunkts gemäß § 34 S. 1 FamGKG auf den Zeitpunkt des Eingangs der Beschwerde abzustellen ist (OLG Schleswig AGS 2012, 298; KG FamRZ 2011, 755; OLG Frankfurt a. M. FamRZ 2007, 749; Brahms FuR 2014, 503).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2021 - 13 WF 23/21

    Sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung nach

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Antragstellerin sich darauf beschränkt hätte, lediglich den über den freiwillig gezahlten Unterhalt hinausgehenden Betrag geltend zu machen (KG Beschl. FamRZ 2011, 755).
  • OLG Schleswig, 27.02.2012 - 15 WF 78/12

    Verfahrenswert des Trennungsunterhaltsantrags: Eintritt der Rechtskraft der

    Das ist nicht schon deshalb so, weil die Ehe letztlich doch binnen eines Jahres rechtskräftig geschieden wurde (KG Berlin, FamRZ 2011, 755; OLG Frankfurt, FamRZ 2007 je mit zahlreichen w. N. zum Streitstand, 749; OLG Hamm FamRZ 1996, 502; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012 § 51 FamGKG Rn 12; aA OLG Schleswig, Beschluss des 4. Senats für Familiensachen vom 3.07.2006 - 13 WF 106/06 - FamRZ 2006, 1560; OLG Hamburg, OLGR 2001, 27).
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