Weitere Entscheidung unten: LG Bielefeld, 06.10.2011

Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11   

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https://dejure.org/2011,30355
LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11 (https://dejure.org/2011,30355)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 08.11.2011 - 1 T 179/11 (https://dejure.org/2011,30355)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 08. November 2011 - 1 T 179/11 (https://dejure.org/2011,30355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachträgliches Eintreten der Voraussetzungen einer Berufsbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1326
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01

    Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11
    Denn auch wenn die Feststellung berufsmäßiger Führung der Vormundschaft regelmäßig "bei der Bestellung des Vormundes" (Absatz 1 Satz 2) erfolgt, kann sie selbst dann, wenn die Voraussetzungen erst nach der Bestellung erfüllt sind, auch nachträglich erfolgen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001, 3Z BR 34/01; zitiert nach juris).

    Daraus folgt, dass der nach § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. jetzt auch § 1 Abs. 1 VBVG) vom Vormundschaftsgericht zu treffenden Feststellung, der bestellte Betreuer übe die Betreuung berufsmäßig aus, konstitutive Wirkung zukommt (BayObLG FamRZ 2000, 1450, FamRZ 2001, 867, 868; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 2003 F Rdn. 70).

  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11
    Allerdings hat der BGH in seiner Entscheidung vom 09.11.2005 (XII ZB 49/01; zitiert nach juris) ausgeführt: "(...) Zwar ist die Frage, ob ein Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, grundsätzlich bei dessen Bestellung zu klären (§ 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB).
  • OLG Dresden, 28.06.2002 - 10 WF 269/02

    Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Verfahrenspflegschaft; Vergütung für

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11
    Zwar hat das OLG Dresden in seiner Entscheidung vom 28.06.2002 (10 WF 269/02; zitiert nach juris) für die Verfahrenspflegschaft eine nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit durch das Beschwerdegericht ab dem Zeitpunkt der Bestellung für zulässig erachtet.
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11
    Daraus folgt, dass der nach § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. jetzt auch § 1 Abs. 1 VBVG) vom Vormundschaftsgericht zu treffenden Feststellung, der bestellte Betreuer übe die Betreuung berufsmäßig aus, konstitutive Wirkung zukommt (BayObLG FamRZ 2000, 1450, FamRZ 2001, 867, 868; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 2003 F Rdn. 70).
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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 06.10.2011 - 23 T 598/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,72213
LG Bielefeld, 06.10.2011 - 23 T 598/11 (https://dejure.org/2011,72213)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 06.10.2011 - 23 T 598/11 (https://dejure.org/2011,72213)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 23 T 598/11 (https://dejure.org/2011,72213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Bestellens eines Inhabers eines Pflegedienstleistungsunternehmens zum Betreuer bei Versorgung der zu betreuenden Person i.R.d. betreuten Wohnens durch diesen Dienstleister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 3; BGB § 1897 Abs. 4
    Rechtmäßigkeit des Bestellens eines Inhabers eines Pflegedienstleistungsunternehmens zum Betreuer bei Versorgung der zu betreuenden Person i.R.d. betreuten Wohnens durch diesen Dienstleister

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 2 XVII E 664
  • LG Bielefeld, 06.10.2011 - 23 T 598/11

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1326
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.01.2014 - XII ZB 354/13

    Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    c) Die nachträgliche Feststellung kann dabei ab dem Zeitpunkt des auf sie gerichteten Antrags (und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Feststellung) erfolgen, wenn der Betreuer ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine berufsmäßige Führung der Betreuung erfüllt (vgl. LG Dessau-Roßlau FamRZ 2012, 1326, 1327; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1 VBVG Rn. 8; jurisPK-BGB/Pammler-Klein/Pammler 6. Aufl. [Stand: 1. Oktober 2012] § 1836 Rn. 18).
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