Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.11.2011

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10   

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BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10 (https://dejure.org/2011,4985)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10 (https://dejure.org/2011,4985)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 (https://dejure.org/2011,4985)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 27 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004
    Nichtannahmebeschluss: Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks Familiennachzugs <§ 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004> mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Es liegt kein Verstoß gegen Grundrechte vor durch die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderliche Verpflichtung des Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers zur Verständigungsmöglichkeit in deutscher Sprache; Kein Verstoß gegen Grundrechte durch ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
    Familiennachzug, Deutschkenntnisse, Visumsverfahren, Verhältnismäßigkeit, Schutz von Ehe und Familie

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks Familiennachzugs <§ 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004> mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks Familiennachzugs <§ 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004> mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers zur Verständigungsmöglichkeit in deutscher Sprache für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutsche Sprachkenntnisse für den Familiennachzug

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    BVerfG erklärt Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug für verfassungsgemäß

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    BVerfG erklärt Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug für verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Forderung von Sprachkenntnissen verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Forderung von Sprachkenntnissen verstößt nicht gegen das Grundgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 870
  • FamRZ 2012, 189
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 1; 80, 81; BVerfGK 13, 26).

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere betont, dass die zuständigen staatlichen Organe bei dem Erlass allgemeiner Regelungen über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen dem sich aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Gebot gerecht werden müssen, die ehelichen und familiären Bindungen der einen Aufenthaltstitel begehrenden Ausländer an ihre im Bundesgebiet lebenden Angehörigen angemessen zu berücksichtigen, und dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 76, 1 ).

    Allerdings hat es auch hervorgehoben, dass dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Ausländerrechts ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 76, 1 ).

  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 1; 80, 81; BVerfGK 13, 26).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10
    Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine grundsätzliche Bedeutung hat und ihre Annahme auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Grundrechte der Beschwerdeführer angezeigt ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 1; 80, 81; BVerfGK 13, 26).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10
    Das Verwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 136, 231) haben die behördliche Entscheidung bestätigt.
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10
    Ein vom Gesetzgeber gewähltes Mittel ist im verfassungsrechtlichen Sinn jedoch bereits dann geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (stRspr; vgl. BVerfGE 125, 260 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtliche Wertung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderliche Verpflichtung des Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers, sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, nicht gegen Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt (Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 - NVwZ 2011, 870).

    Hinzu komme, dass dem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Ehepartner grundsätzlich Anstrengungen zumutbar seien, die familiäre Einheit durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (Beschluss vom 25. März 2011 a.a.O. Rn. 5 ff.).

  • VG Karlsruhe, 10.10.2012 - 4 K 2777/11

    Zumutbarkeit der Teilnahme an Integrationskurs für 62-jährige Analphabetin

    Das gesetzliche Instrumentarium zur Erreichung dieses Ziels ist nicht evident ungeeignet (s. BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - 1 C 8/09 -, zu § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, nachfolgend BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10 -, ).

    Dieses Differenzierungsverbot setzt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Bevorzugung oder der Benachteiligung und den in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmalen voraus; die Bevorzugung oder Benachteiligung muss mithin gerade wegen eines dieser Merkmale erfolgen (s. BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - 1 C 8/09 -, zu § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, nachfolgend BVerfG, Nichtannahmeb. v. 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10 -, ).

  • VGH Hessen, 16.11.2016 - 9 A 242/15

    AUFENTHALTSERLAUBNIS; AUSNAHME; DISKRIMINIERUNG; DRITTSTAATSANGEHÖRIGE; EHEGATTE;

    Das Spracherfordernis für nachziehende Ehegatten Deutscher begegnet auch keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Bedenken (zur grundsätzlichen Vereinbarkeit von § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit Art. 6 GG vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2011, - 2 BvR 1413/10 -, juris; speziell zur Verfassungskonformität hinsichtlich Art. 6 GG und Art. 8 EMRK bei deutschen Stammberechtigten BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 -, juris Rn. 19 ff.; zur Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 u. 3 GGBVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 8/09 -, juris Rn. 53 ff. im Hinblick auf türkische Eheleute, BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 -, juris Rn. 32 ff. und Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2009 - OVG 2 B 6.08 -, juris Rn. 52 ff. zu deutschem Stammberechtigten; a. A. Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., § 30 AufenthG Rn. 78 ff.; Oberhäuser in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 28 AufenthG Rn. 13; Müller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 30 AufenthG Rn. 17).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1043
BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11 (https://dejure.org/2011,1043)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2011 - XII ZB 79/11 (https://dejure.org/2011,1043)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 (https://dejure.org/2011,1043)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 VersAusglG, § 14 Abs 2 Nr 2 VersAusglG, § 17 VersAusglG, § 18 Abs 2 VersAusglG, § 18 Abs 3 VersAusglG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung bei der Volkswagen AG; Vorrang des Halbteilungsgrundsatzes trotz Geringfügigkeit auszugleichender Anwartschaften

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VersAusglG §§ 1, 14 Abs. 2 Nr. 2, 17, 18 Abs. 2, 3
    Bei betrieblicher Altersversorgung aus verschiedenen Bausteinen ist im Versorgungsausgleich jeder Baustein gesondert auszugleichen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Behandlung aller Bausteine wie einzelner Anrechte bei Zusammensetzung einer betrieblichen Altersversorgung aus verschiedenen Bausteinen mit unterschiedlichen wertbildenden Faktoren

  • rewis.io

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung bei der Volkswagen AG; Vorrang des Halbteilungsgrundsatzes trotz Geringfügigkeit auszugleichender Anwartschaften

  • rewis.io

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung bei der Volkswagen AG; Vorrang des Halbteilungsgrundsatzes trotz Geringfügigkeit auszugleichender Anwartschaften

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de

    VersAusglG § 18 Abs. 2
    Gesonderte Behandlung aller Bausteine wie einzelner Anrechte bei Zusammensetzung einer betrieblichen Altersversorgung aus verschiedenen Bausteinen mit unterschiedlichen wertbildenden Faktoren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 193
  • MDR 2012, 226
  • NZA 2012, 461
  • FamRZ 2012, 189
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 186/87

    Bemessung des Grenzwerts

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11
    Nach dem Gesetzeszweck sind daher - ähnlich wie bei der Ermessensprüfung nach dem früheren § 3 c VAHRG aF - die Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten des Versorgungsträgers gegen das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Erlangung auch geringfügiger Anrechte abzuwägen (vgl. zu § 3 c VAHRG: Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 1990 - XII ZB 117/89 - FamRZ 1990, 1097, 1098 und vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 186/87 - FamRZ 1989, 37, 39).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89

    Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11
    Nach dem Gesetzeszweck sind daher - ähnlich wie bei der Ermessensprüfung nach dem früheren § 3 c VAHRG aF - die Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten des Versorgungsträgers gegen das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Erlangung auch geringfügiger Anrechte abzuwägen (vgl. zu § 3 c VAHRG: Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 1990 - XII ZB 117/89 - FamRZ 1990, 1097, 1098 und vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 186/87 - FamRZ 1989, 37, 39).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 2 UF 358/10

    Keine Einwendung des Versorgungsträgers bei Versorgungsausgleich geringfügiger

    Auszug aus BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11
    Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2011, 980 (LS) veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11

    Betreuung: Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes

    Sie kann - ähnlich einer Ermessensentscheidung - vom Rechtsbeschwerdegericht nur darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter die gesetzlichen Grenzen seines Beurteilungsspielraums überschritten oder einen unsachgemäßen, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch von seiner Entscheidungsbefugnis gemacht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - juris Rn. 21; Keidel/Meyer-Holz FamFG 17. Aufl. § 72 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13

    Versorgungsausgleich: Ausübungskriterien für das richterliche Ermessen

    Auch wenn die freiwillige Versicherung "VBLextra" in Anlehnung an das Punktemodell der Pflichtversicherung "VBLklassik" durchgeführt wird, folgt aus den Unterschieden in den Rechtsgrundlagen, den Finanzierungsverfahren und den anderen wertbildenden Faktoren, dass die Anrechte "VBLklassik" und "VBLextra" im Versorgungsausgleich wie einzelne Anrechte zu behandeln sind (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 Rn. 13 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 31 zur Behandlung der aus mehreren Bausteinen zusammengesetzten Altersversorgung der Volkswagen AG).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Neben weiteren Unterschieden bei den wertbildenden Faktoren der einzelnen Bausteine spricht auch das völlig unterschiedliche Finanzierungsverfahren dafür, jeden Baustein wie ein einzelnes Anrecht im Versorgungsausgleich zu behandeln und gesondert auszugleichen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 mit Anm. Borth).

    Wenn einzelne geringfügige Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung mit mehreren Teilen oder Bausteinen, wie hier bei der Volkswagen AG, intern geteilt werden (vgl. zur Anwendung des § 18 VersAusglG bei externer Teilung Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 mit Anm. Borth), hat das Gericht bei seiner Entscheidung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG auch eine Gesamtbetrachtung aller Bausteine vorzunehmen und den Gesamtwert dieser Anrechte in seine Ermessensentscheidung einzubeziehen.

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