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   BGH, 10.04.2013 - XII ZB 349/12   

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BGH, 10.04.2013 - XII ZB 349/12 (https://dejure.org/2013,9090)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2013 - XII ZB 349/12 (https://dejure.org/2013,9090)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 (https://dejure.org/2013,9090)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1836 BGB, § 1908i BGB, § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 VBVG
    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung zum Diplomjuristen in der ehemaligen DDR und eines anschließenden postgradualen Studiums "Unternehmensführung/Management" mit einer Hochschulausbildung i.S.d. Vergütungsrechts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergleichbarkeit der Ausbildung eines Betreuers mit einer Hochschulausbildung nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG

  • rewis.io

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung zum Diplomjuristen in der ehemaligen DDR und eines anschließenden postgradualen Studiums "Unternehmensführung/Management" mit einer Hochschulausbildung i.S.d. Vergütungsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Vergleichbarkeit der Ausbildung eines Betreuers mit einer Hochschulausbildung nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung für einen Diplomjuristen aus Potsdam-Eiche

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergleichbarkeit einer Ausbildung des Betreuers mit einer Hochschulausbildung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hochschulausbildung eines Betreuers kann erhöhten Stundensatz rechtfertigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hochschulausbildung eines Betreuers kann erhöhten Stundensatz rechtfertigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 835
  • MDR 2013, 744 (Ls.)
  • FGPrax 2013, 168
  • FamRZ 2013, 1029
  • Rpfleger 2013, 519
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - XII ZB 349/12
    (1) Besondere für die Betreuung nutzbare Kenntnisse sind über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehende Kenntnisse, die den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 10; vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 14 f.).

    Als Kriterien können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes und die Zulassungsvoraussetzungen herangezogen werden (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11).

    b) Zu Recht ist das Beschwerdegericht demgegenüber davon ausgegangen, dass weder das Umschulungsstudium noch die Fortbildungsmaßnahmen nach Art und Umfang einem Hochschulstudium vergleichbar sind und dass auch eine Gesamtbetrachtung der verschiedenen Ausbildungen ausscheidet (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11, 18).

  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - XII ZB 349/12
    Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 NJW-RR 2012, 774 Rn. 16).
  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 319/11

    Erhöhte Berufsbetreuervergütung: Vorliegen besonderer, für die Betreuung nutzbare

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - XII ZB 349/12
    Solche Kenntnisse sind im Hinblick darauf, dass es sich bei der Betreuung um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 Abs. 1 BGB), regelmäßig Rechtskenntnisse (Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 17).
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZB 452/17

    Zur Frage, ob die im Rahmen eines Studiums erworbenen Kenntnisse einer

    Sprachkenntnisse sind keine besonderen Kenntnisse im Sinne des § 4 VBVG, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 2016, XII ZB 346/15, FamRZ 2017, 479 und vom 10. April 2013, XII ZB 349/12, FamRZ 2013, 1029).

    aa) Dass aus den juristischen Inhalten des mit der Fachrichtung Völkerrecht abgeschlossenen Hochschulstudiums keine besonderen für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abgeleitet werden können, wird von der Beteiligten zu 1 nicht mehr in Frage gestellt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 15 ff.).

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 23/13

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit einer berufsbegleitend abgeschlossenen

    Bei dieser Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschlüsse vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 15; vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16 und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 f.).
  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 685/13

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhter Stundensatz nach Ausbildung zum Diplomjuristen

    Einer solchen Überprüfung hält die tatrichterliche Würdigung des Beschwerdegerichts stand, wonach - unter Berücksichtigung der Ausführungen des Senats, der eine frühere Beschwerdeentscheidung in dieser Sache aufgehoben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückverwiesen hat (Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 12 ff.) - die Ausbildung des Betreuers zum Diplomjurist der DDR zwar ein Hochschulstudium darstellt, der Betreuer hierdurch jedoch keine für die Betreuung nutzbaren Fachkenntnisse erworben hat, und das Umschulungsstudium sowie die Fortbildungsmaßnahmen des Betreuers einem Hochschulstudium nicht vergleichbar sind.

    Das Umschulungsstudium stellt eine Zusatzausbildung zum abgeschlossenen Hochschulstudium dar, die gesondert zu betrachten ist; eine Gesamtschau aller Ausbildungen ist gerade nicht vorzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 19 mwN).

    Ebenfalls ohne Rechtsfehler stellt das Beschwerdegericht - wie vom Senat schon bei der Überprüfung der ersten Beschwerdeentscheidung gebilligt (Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 19) - fest, dass weder das Umschulungsstudium noch die übrigen Fortbildungen des Betreuers für sich genommen nach Art und Umfang einem Hochschulstudium entsprechen.

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/15

    Betreuervergütung: Erwerb besonderer Kenntnisse durch eine in der Sowjetunion

    Solche Kenntnisse sind im Hinblick darauf, dass es sich bei der Betreuung um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 Abs. 1 BGB), regelmäßig Rechtskenntnisse (Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 13 f. mwN).

    Dafür spricht schon, dass die dadurch nachgewiesenen Rechtskenntnisse für die Betreuung regelmäßig hilfreich sind (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 21.05.2014 - XII ZB 98/14

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des

    Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16 und vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 15).
  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 252/13

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für einen DDR-Diplomlehrer

    Dieses wird sich bei der rechtlichen Einzelfallbewertung an der inzwischen umfangreichen Senatsrechtsprechung orientieren können, mit der die auch vorliegend entscheidungserheblichen grundlegenden Rechtsfragen geklärt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 [staatlich anerkannte Sozialwirtin] - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629; vom 8. Februar 2012 [Studium der Versorgungstechnik] - XII ZB 230/11, XII ZB 232/11 - juris; vom 4. April 2012 [Sparkassenbetriebswirtin] - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774; vom 2. Mai 2012 - XII ZB 393/11 - juris; vom 22. August 2012 [Diplombetriebswirt aus der ehemaligen DDR] - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475; vom 10. April 2013 [Diplomjurist] - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029; vom 23. Oktober 2013 [Diplomlehrerin für Russisch und Geschichte] - XII ZB 429/13 - juris; vom 30. Oktober 2013 [Oberstleutnant der Reserve] - XII ZB 139/13 - juris; vom 30. Oktober 2013 [Wirtschaftsdiplom an der Sächsischen Verwaltungsakademie] - XII ZB 23/13 - juris und vom 6. November 2013 [Studiengang Chemie] - XII ZB 86/13 - juris).
  • BGH, 29.03.2017 - XII ZB 570/15

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Vermittlung besonderer

    Dies sieht § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG nicht vor (Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 19).
  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 139/13

    Betreuervergütung: Erforderliche tatrichterliche Feststellungen für die

    Bei dieser Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschlüsse vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 15; vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16 und vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 f.).
  • LG Kassel, 22.08.2017 - 3 T 617/15
    Besondere für die Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG sind - wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont - über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehende Kenntnisse, die den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 -, Rz. 10 f., juris; BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 -, Rz. 13, juris; BGH, Beschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 -, Rz. 10, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2013 - XII ZR 8/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9249
BGH, 13.03.2013 - XII ZR 8/13 (https://dejure.org/2013,9249)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2013 - XII ZR 8/13 (https://dejure.org/2013,9249)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2013 - XII ZR 8/13 (https://dejure.org/2013,9249)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs 1 S 1 ZPO, § 544 Abs 1 S 2 ZPO, § 26 Nr 8 ZPOEG
    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts über die Höhe der Beschwer; Wiedereinsetzung in die versäumte Einlegungs- und Begründungsfrist bei nachträglicher Streitwerterhöhung durch das Berufungsgericht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung des Bundesgerichtshofs an eine möglicherweise verfehlte Wertfestsetzung durch das Berufungsgericht; Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Überschreitung der Notfrist von einem Monat

  • rewis.io

    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts über die Höhe der Beschwer; Wiedereinsetzung in die versäumte Einlegungs- und Begründungsfrist bei nachträglicher Streitwerterhöhung durch das Berufungsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 233
    Bindung des Bundesgerichtshofs an eine möglicherweise verfehlte Wertfestsetzung durch das Berufungsgericht; Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Überschreitung der Notfrist von einem Monat

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Nichtzulassungsbeschwerde: BGH bestimmt Höhe der Beschwer!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Rechtsmittel und die Höhe der Beschwer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1401
  • MDR 2013, 740
  • FamRZ 2013, 1029
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.10.2004 - XII ZR 110/02

    Festsetzung der Beschwer im Berufungsurteil

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - XII ZR 8/13
    An eine - möglicherweise verfehlte - Wertfestsetzung durch das Berufungsgericht ist der Bundesgerichtshof nicht gebunden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2004, XII ZR 110/02, NJW-RR 2005, 224).

    Vielmehr hat das Revisionsgericht über die Höhe der Beschwer selbst zu befinden (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2004 - XII ZR 110/02 - NJW-RR 2005, 224; siehe auch BGH Beschluss vom 6. Dezember 2010 - II ZR 99/09 - juris Rn. 3).

  • BGH, 06.12.2010 - II ZR 99/09

    Bestimmung der Höhe eines Interesses an der Bestellung eines Wahlvorstands zur

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - XII ZR 8/13
    Vielmehr hat das Revisionsgericht über die Höhe der Beschwer selbst zu befinden (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2004 - XII ZR 110/02 - NJW-RR 2005, 224; siehe auch BGH Beschluss vom 6. Dezember 2010 - II ZR 99/09 - juris Rn. 3).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 160/11

    Zulässigkeitsvoraussetzung der Nichtzulassungsbeschwerde: Einwände gegen die

    Auszug aus BGH, 13.03.2013 - XII ZR 8/13
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2012 (I ZR 160/11 - GRUR-RR 2012, 496 Rn. 4), wonach Einwände gegen die Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht erhoben werden können, sofern die Wertfestsetzung durch den Beschwerdeführer in der Instanz nicht beanstandet worden ist.
  • BGH, 15.04.2021 - I ZR 23/20

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde: Verbandsklage von

    Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer, über den das Revisionsgericht ohne Bindung an eine - möglicherweise fehlerhafte - Streitwertfestsetzung durch das Berufungsgericht selbst zu befinden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - XII ZR 8/13, NJW-RR 2013, 1401 Rn. 8; Beschluss vom 4. Mai 2017 - III ZR 615/16, juris Rn. 3; Beschluss vom 9. November 2018 - VI ZR 5/18, juris Rn. 3; Beschluss vom 19. Juni 2019 - IV ZR 224/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VIII ZR 161/19, juris Rn. 22), bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Berufungsentscheidung.
  • BGH, 28.02.2017 - I ZR 46/16

    Anspruch des Filmurhebers auf Fairnessausgleich: Wert der Beschwer des im Wege

    An diese allein das Unterbleiben von Schuldnerschutzanordnungen nach § 713 ZPO betreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts, aus denen sich ergibt, dass nach seiner Ansicht die Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsmittel (die Nichtzulassungsbeschwerde) gegen sein Urteil stattfindet, unzweifelhaft nicht vorliegen (weil der Wert der Beschwer 20.000 EUR nicht übersteigt), ist das Revisionsgericht bei der Bemessung des Wertes der Beschwer gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO in keiner Weise gebunden (zur Festsetzung des Wertes der Beschwer durch das Berufungsgericht vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZR 60/02, juris Rn. 6; Beschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011; Beschluss vom 13. März 2013 - XII ZR 8/13, NJW-RR 2013, 1401 Rn. 8).
  • BGH, 19.06.2019 - IV ZR 224/18

    Anforderungen an den Zurückweisungsbeschluss des Berufungsgerichts; Verletzung

    Über die Höhe der Beschwer hat das Revisionsgericht ohne Bindung an die - fehlerhafte - Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts selbst zu befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - XII ZR 8/13, MDR 2013, 740 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2020 - VIII ZR 290/19

    Eigener wirtschaftlicher Wert der Feststellung des Annahmeverzugs im Falle einer

    Ohnehin hat das Revisionsgericht, wie auch die Beschwerde nicht verkennt, über die Höhe der Beschwer selbst zu befinden (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2019 - IV ZR 224/18, juris Rn. 6; vom 9. November 2018 - VI ZR 5/18, juris Rn. 3; vom 4. Mai 2017 - III ZR 615/16, juris Rn. 3; vom 13. März 2013 - XII ZR 8/13, NJW-RR 2013, 1401 Rn. 8, vom 13. Oktober 2004 - XII ZR 110/02 - NJW-RR 2005, 224 unter 1).
  • BGH, 13.10.2020 - VIII ZR 161/19

    Streitwert in Verbandsprozessen: Verbandsklage gegen die Verwendung von

    Denn über die Höhe der Beschwer hat das Revisionsgericht ohne Bindung an die - fehlerhafte - Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts selbst zu befinden (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2019 - IV ZR 224/18, juris Rn. 6; vom 9. November 2018 - VI ZR 5/18, juris Rn. 3; vom 4. Mai 2017 - III ZR 615/16, juris Rn. 3; vom 13. März 2013 - XII ZR 8/13, NJW-RR 2013, 1401 Rn. 8, juris vom 13. Oktober 2004 - XII ZR 110/02 - NJW-RR 2005, 224 unter 1).
  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 23/20

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde: Verbandsklage von

    Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer, über den das Revisionsgericht ohne Bindung an eine - möglicherweise fehlerhafte - Streitwertfestsetzung durch das Berufungsgericht selbst zu befinden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - XII ZR 8/13, NJW-RR 2013, 1401 Rn. 8; Beschluss vom 4. Mai 2017 - III ZR 615/16, juris Rn. 3; Beschluss vom 9. November 2018 - VI ZR 5/18, juris Rn. 3; Beschluss vom 19. Juni 2019 - IV ZR 224/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VIII ZR 161/19, WRP 2021, 60 Rn. 22), bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Berufungsentscheidung.
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 219/13

    Stufenklage in einer vermögensrechtlichen Familienstreitsache: Zulassung der

    Denn die Entscheidung, ob die persönliche Beschwer des unterlegenen Beteiligten den Wert von 600 EUR übersteigt, hat das Beschwerdegericht in eigener Zuständigkeit von Amts wegen zu treffen, ohne dabei an die erstinstanzliche Wertfestsetzung gebunden zu sein(Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 61 Rn. 10; Prütting/Helms/Abramenko FamFG 3. Aufl. § 61 Rn. 4; vgl. auch Senatsbeschluss vom 13. März 2013 - XII ZR 8/13 - NJW-RR 2013, 1401 Rn. 8 zur Festsetzung der Beschwer im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde).
  • BGH, 09.04.2014 - XII ZB 565/13

    Beschwerde im Zugewinnausgleichsverfahren: Verwerfung wegen Nichterreichens der

    Denn die Bemessung der Beschwer durch das Ausgangsgericht ist für das Beschwerdegericht selbst dann nicht bindend, wenn jenes die Beschwer festgesetzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 13. März 2013 - XII ZR 8/13 - NJW-RR 2013, 1401 Rn. 8 zur Festsetzung der Beschwer im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde).
  • BGH, 24.08.2021 - VI ZR 1265/20

    Erreichen des Revisionswerts für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen einen

    Über die Höhe der Beschwer hat das Revisionsgericht selbst zu befinden; an eine Festsetzung durch das Berufungsgericht ist es nicht gebunden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - VI ZR 1191/20, VersR 2021, 668 Rn. 5; vom 15. Juli 2014 - VI ZR 145/14, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - XII ZR 8/13, NJW-RR 2013, 1401 Rn. 8).
  • BGH, 26.01.2021 - VIII ZR 369/19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Nichterreichung der

    Über die Höhe der Beschwer hat das Revisionsgericht selbst zu befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 2013 - XII ZR 8/13, NJW-RR 2013, 1401 Rn. 8; vom 9. November 2018 - VI ZR 5/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 26.01.2021 - VI ZR 281/20

    Bemessung des Werts einer mit der Revision geltend zu machenden Beschwer;

  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 145/14

    Kenntnisnahme und Berücksichtigung der Anträge der Prozessparteien i.R.d.

  • BGH, 09.11.2018 - VI ZR 5/18

    Anspruch auf Unterlassung einer Wortberichterstattung; Unzulässigkeit einer

  • BGH, 04.05.2017 - III ZR 615/16

    Bestimmung des festzusetzenden Werts der Beschwer; Verwerfung der Bechwerde als

  • BGH, 08.11.2016 - II ZR 8/16

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

  • BGH, 12.11.2019 - II ZR 262/18

    Erreichen der Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmung des

  • BGH, 26.03.2015 - III ZR 344/14

    Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig hinsichtlich Mindestbeschwer;

  • BGH, 27.02.2018 - II ZR 81/17

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf

  • BGH, 12.11.2019 - II ZR 261/18

    Erreichen der Mindestbeschwer für eine Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsstreit

  • BGH, 12.06.2018 - II ZR 84/17

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels Erreichen

  • BGH, 14.03.2023 - VI ZR 319/21

    Festsetzung des Gegenstandswerts des Beschwerdeverfahrens

  • OLG Köln, 13.08.2018 - 10 UF 91/18

    Berücksichtigung von Nebenforderungen bei der Berechnung der Rechtsmittelbeschwer

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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2013 - XII ZR 39/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5298
BGH, 27.02.2013 - XII ZR 39/10 (https://dejure.org/2013,5298)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2013 - XII ZR 39/10 (https://dejure.org/2013,5298)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - XII ZR 39/10 (https://dejure.org/2013,5298)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1578b Abs 1 BGB, § 321a ZPO
    Familiensache: Anhörungsrüge wegen widersprüchlicher Feststellungen zu möglichen Eigeneinkünften des Unterhalt begehrenden Ehegatten

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines abstrakten Rechtssatzes bei der Feststellung einer fehlenden Ehebdingtheit einer ungenügenden Verwertbarkeit einer im Ausland erworbenen Berufsausbildung auf dem deutschen Arbeitsmarkt

  • rewis.io

    Familiensache: Anhörungsrüge wegen widersprüchlicher Feststellungen zu möglichen Eigeneinkünften des Unterhalt begehrenden Ehegatten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1578b Abs. 1; ZPO § 559 Abs. 2
    Vorliegen eines abstrakten Rechtssatzes bei der Feststellung einer fehlenden Ehebdingtheit einer ungenügenden Verwertbarkeit einer im Ausland erworbenen Berufsausbildung auf dem deutschen Arbeitsmarkt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1029
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 14.02.2014 - 11 W 47/13

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Ebenso ist es ihr verwehrt, im Rahmen von § 321a ZPO ihre eigenen Rechtsansichten an die Stelle der Auffassung des Senats setzen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 27.02.2013 - XII ZR 39/10, Rdn. 4, juris = BeckRS 2013, 05743).

    Die gegenteilige Auffassung, die - ohne nähere Begründung - in den Entscheidungen des BPatG, Beschl. v. 14.03.2012 - 26 W (pat) 56 bis 58/11, dort jeweils Rdn. 6 (juris), vertreten wird, gibt dem Senat keine Veranlassung zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung, zumal der Bundesgerichtshof bei der Verwerfung oder Zurückweisung von Anhörungsrügen regelmäßig einen Kostenausspruch trifft (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 11.02.2013 - IX ZB 101/12, juris = BeckRS 2013, 03416; Beschl. v. 27.02.2013 - XII ZR 39/10, juris = BeckRS 2013, 05743; Beschl. v. 15.08.2013 - I ZR 91/12, juris = BeckRS 2013, 15061).

  • BGH, 25.06.2014 - XII ZR 104/13

    Anhörungsrüge bei Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Es stellt keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar, wenn das Gericht eine andere Rechtsauffassung einnimmt, als die Partei es wünscht (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2013 - XII ZR 39/10 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 4; vgl. auch BVerfGE 64, 1, 12).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2016 - 9 WF 291/14
    Soweit der Beschwerdeführer meint, im Rahmen der Anhörungsrüge nach $ 44 FamFG seine eigenen Rechtsansichten an die Stelle der Auffassung des Senats zu setzen, ist ihm das verwehrt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27.02.2013 - XII ZR 39/10).
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