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   BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12   

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https://dejure.org/2012,39427
BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12 (https://dejure.org/2012,39427)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2012 - XII ZB 384/12 (https://dejure.org/2012,39427)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12 (https://dejure.org/2012,39427)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 278 Abs 1 FamFG, § 1897 Abs 4 S 2 BGB
    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren; Berücksichtigung des Willens des Betroffenen hinsichtlich der Auswahl des Betreuers

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 68 Abs. 3 S. 2, 278 Abs. 1; BGB § 1897 Abs. 4 S. 2
    Absehen von persönlicher Anhörung im Betreuungsverfahren nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG; Betreuerauswahl; Berücksichtigung des Willens des Betroffenen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren über eine Betreuerbestellung

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren; Berücksichtigung des Willens des Betroffenen hinsichtlich der Auswahl des Betreuers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 2; FamFG § 278 Abs. 1 S. 1
    Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren über eine Betreuerbestellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Beschwerdegericht in Betreuungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerauswahl und Wille des Betroffenen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei der Betreuerauswahl ist der Wille des Betreuten zu berücksichtigen, eine bestimmte Person nicht zu bestellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 643
  • MDR 2013, 284
  • FGPrax 2013, 66 (Ls.)
  • NJ 2013, 5
  • FamRZ 2013, 286
  • Rpfleger 2013, 142
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10

    Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12
    Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5).
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12
    Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen nur kurze Zeit zurückliegt, sich nach dem Akteninhalt keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte ergeben, das Beschwerdegericht das in den Akten dokumentierte Ergebnis der erstinstanzlichen Anhörung nicht abweichend werten will und es auf den persönlichen Eindruck des Gerichts von dem Betroffenen nicht ankommt (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12
    Von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren sind in der Regel jedoch dann neue Erkenntnisse zu erwarten, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält oder er im Beschwerdeverfahren erstmals den Wunsch äußert, ihm einen bestimmten Betreuer zu bestellen (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 16).
  • BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11

    Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12
    Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 24).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

    Darüber hinaus war die Anhörung des Betroffenen auch deshalb geboten, weil der Betroffene - worauf das Beschwerdegericht nicht eingegangen ist - erstmals im Zuge des Beschwerdeverfahrens den konkreten Wunsch geäußert hat, ihm für den Fall der Betreuungsanordnung einen von ihm ausgewählten Betreuer (nämlich Rechtsanwalt Dr. L.) zu bestellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12 - FamRZ 2013, 286 Rn. 9 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 16).
  • OLG Brandenburg, 03.08.2015 - 13 UF 190/14

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen der Übertragung der gemeinsamen elterlichen

    Wenn aus den seit der Anhörung in erster Instanz eingereichten Schriftsätzen kein Anhaltspunkt deutlich wird, der für eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse spricht, die weiterer Aufklärung bedarf, ist ein Erkenntnisgewinn durch eigene, weitere, wiederholende Ermittlungsbemühungen des Beschwerdegerichts nicht zu erwarten (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 643, Abs. 9; NJW 2014, 2788, Abs. 8 f.; Keidel- Sternal, § 68 Rdnr. 57 f.; - Engelhardt, § 159 Rdnr. 22; § 160 Rdnr. 17; Zöller- Feskorn, § 68 FamFG Rdnr. 7; - Lorenz, § 159 FamFG Rdnr. 1; MK-FamFG- Fischer, § 68 Rdnr. 35; - Schumann, § 159 Rdnr. 3; Schulte-Bunert/Weinreich- Unger, § 68 Rdnr. 40 f., - Ziegler, § 159 Rdnr. 10, § 160 Rdnr. 11), und sie sind deshalb im Interesse einer unverzüglichen Beendigung des Verfahrens zu unterlassen.
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 301/13

    Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

    Allerdings darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12 - FamRZ 2013, 286 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 30.06.2021 - XII ZB 133/21

    Gerichtliche Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei seiner

    Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12, FamRZ 2013, 286 und vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17, FamRZ 2018, 1602).

    Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12 - FamRZ 2013, 286 Rn. 13 mwN und vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17 - FamRZ 2018, 1602 Rn. 18 ff. mwN).

  • BGH, 27.06.2018 - XII ZB 601/17

    Nutzung von nonverbalen Kommunikationsmöglichkeiten durch das Betreuungsgericht

    Beschränkt sich die Ablehnung hingegen auf ganz bestimmte Personen, ohne dass die Betreuung als solche verhindert werden soll, ist die in der Ablehnung ausgedrückte Aversion ein starkes Indiz dafür, dass der Betroffene zu dieser Person kein Vertrauen hat und daher die persönlichen Voraussetzungen einer Betreuung nicht gegeben sind (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12 - FamRZ 2013, 286 Rn. 13; BeckOGK/Schmidt-Recla [Stand: 1. Februar 2018] BGB § 1897 Rn. 71).
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15

    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

    Dieses wird die erforderlichen Feststellungen zur Betreuerauswahl zu treffen und dabei unter anderem die Betroffene - auch zu ihrem Betreuerwunsch - persönlich anzuhören haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12 - FamRZ 2013, 286 Rn. 11 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 17).
  • BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug bei bereits

    Die Begründung des Gerichts, eine mündliche Anhörung der Beteiligten sei Ende Juni 2022 durch das Familiengericht erfolgt und neue Erkenntnisse seien nicht zu erwarten, ist an der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der genannten Vorschrift ausgerichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12 -, Rn. 9).
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