Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 28.06.2012

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.08.2012 - I-15 W 266/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30212
OLG Hamm, 01.08.2012 - I-15 W 266/12 (https://dejure.org/2012,30212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.08.2012 - I-15 W 266/12 (https://dejure.org/2012,30212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. August 2012 - I-15 W 266/12 (https://dejure.org/2012,30212)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Rückgabe eines privatschriftlichen Ehegattentestaments aus der amtlichen Verwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Rückgabe eines privatschriftlichen Ehegattentestaments aus der amtlichen Verwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rückgabe eines privatschriftlichen Ehegattentestaments aus der amtlichen Verwahrung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rückgabe eines privatschriftlichen Ehegattentestaments aus der amtlichen Verwahrung

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Rücknahme eines eigenhändigen gemeinschaftlichen Testaments aus amtlicher Verwahrung setzt Geschäftsfähigkeit beider Partner voraus

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 15 IV 211/11
  • OLG Hamm, 01.08.2012 - I-15 W 266/12

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1349
  • FGPrax 2012, 261
  • FamRZ 2013, 582
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 108/04

    Rücknahme notariellen Testaments aus amtlicher Verwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2012 - 15 W 266/12
    Da durch die Regelung des § 2256 Abs. 1 bei Rücknahme eines notariellen Testaments oder eines nach § 2249 BGB errichteten Nottestaments vor dem Bürgermeister einen Widerruf des Testaments zur Folge hat, ist jedenfalls in diesen Fällen die Testierfähigkeit der Erblasser Voraussetzung für die Rückgabe (vgl. u.a. BayObLG NJW-RR 2005, 957; Weidlich in: Palandt, 71. Auflage § 2256 Rn. 4; Reymann in: jurisPK-BGB 5. Auflage § 2272 Rn. 3 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 28.06.2012 - L 2 P 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19393
LSG Bayern, 28.06.2012 - L 2 P 1/12 (https://dejure.org/2012,19393)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.06.2012 - L 2 P 1/12 (https://dejure.org/2012,19393)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - L 2 P 1/12 (https://dejure.org/2012,19393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de

    1. Zur fehlenden Aktivlegimitation der Pflegeperson für die Geltendmachung des Anspruchs auf Pflegegeld in eigenem Namen.2. Aus einer Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung kann eine Sonderrechtsnachfolge nicht abgeleitet werden.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 30
  • FamRZ 2013, 582
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.10.2022 - IX ZB 12/22

    Insolvenzverfahren: Pfändbarkeit des an die Pflegeperson weitergeleiteten

    Diese hat weder gegen den Pflegebedürftigen noch gegen die Pflegekasse (vgl. dazu LSG München, FamRZ 2013, 582, 583) einen Anspruch auf Zahlung oder Weiterleitung von Pflegegeld.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 1 UF 127/17

    Anspruch eines getrennt lebenden Elternteils gegen den anderen auf Herauszahlung

    (1)Bei dem verfahrensgegenständlichen Anspruch auf Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen gemäß § 37 SGB XI handelt es sich allein um einen Anspruch des pflegebedürftigen Versicherten, nicht der Pflegeperson (LSG Bayern, FamRZ 2013, 582, juris Rn. 20; LSG Hamburg, Beschl. v. 08.09.2016, L 4 AS 565/15, juris Rn. 28; jurisPK-SGB XI/Wiegand, Stand: 15.04.2017, § 37 Rn. 20, 76).

    Denn maßgebliche Gesichtspunkte der gesetzgeberischen Wertentscheidung sind die Würde des Pflegebedürftigen gemäß Art. 1 GG und dessen nach Art. 1 und 2 GG geschütztes Selbstbestimmungsrecht (vgl. LSG Bayern, FamRZ 2013, 582, juris Rn. 26).

  • OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 U 1243/19

    Kein Anspruch eines pflegenden Angehörigen auf Beteiligung an dem dem

    Bei dem Anspruch auf Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen gemäß § 37 SGB XI handelt es sich allein um einen Anspruch des pflegebedürftigen Versicherten, nicht der Pflegeperson (LSG Bayern, FamRZ 2013, 582, juris Rn. 20; LSG Hamburg, Beschl. v. 08.09.2016, L 4 AS 565/15, juris Rn. 28; jurisPK-SGB XI/Wiegand, Stand: 15.04.2017, § 37 Rn. 20, 76).

    Denn maßgebliche Gesichtspunkte der gesetzgeberischen Wertentscheidung sind die Würde des Pflegebedürftigen gemäß Art. 1 GG und dessen nach Art. 1 und 2 GG geschütztes Selbstbestimmungsrecht (vgl. LSG Bayern, FamRZ 2013, 582, juris Rn. 26).

  • SG Nürnberg, 05.06.2019 - S 18 P 37/19

    Kein Anspruch auf Pflegegeld bei Aufenthalt in stationären Einrichtungen

    Der Anspruch auf Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen und nicht etwa der Pflegeperson zu (vgl. BayLSG, Beschluss vom 28.6.2012, L 2 P 1/12, NZS 2013, 30).
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