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   BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12   

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https://dejure.org/2013,2631
BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12 (https://dejure.org/2013,2631)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2013 - XII ZB 582/12 (https://dejure.org/2013,2631)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - XII ZB 582/12 (https://dejure.org/2013,2631)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1836c BGB, § 1836d BGB, § 1908i Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 VBVG, § 5 VBVG
    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten: Vergütungsschuldner und Umfang des zu vergütenden Zeitaufwands; Einsatz eines Hausgrundstücks als verwertbares Vermögen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines Betreuers gegen die Staatskasse bei Mittelllosigkeit des Betreuten im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung; Verpflichtung zum Einsatz eines Hausgrundstücks gem. § 1836c BGB i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

  • rewis.io

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten: Vergütungsschuldner und Umfang des zu vergütenden Zeitaufwands; Einsatz eines Hausgrundstücks als verwertbares Vermögen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsanspruch eines Betreuers gegen die Staatskasse bei Mittelllosigkeit des Betreuten im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung; Verpflichtung zum Einsatz eines Hausgrundstücks gem. § 1836c BGB i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

  • datenbank.nwb.de

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten: Vergütungsschuldner und Umfang des zu vergütenden Zeitaufwands; Einsatz eines Hausgrundstücks als verwertbares Vermögen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Vergütungsanspruch des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vergütungsanspruch des Betreuers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mittellosigkeit des Betreuten und die Vergütung des Betreuers

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zum Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schonvermögensschutz eines Hauses ist nicht von nach dem Tod des Betreuten potentiell dort wohnenden Angehörigen abhängig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Betreuungsrecht - Wer muss einen gerichtlich bestellten Berufsbetreuer bezahlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 513
  • MDR 2013, 1136
  • FGPrax 2013, 117
  • FamRZ 2013, 620
  • Rpfleger 2013, 330
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03

    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12
    bb) Bei der dem Betroffenen zustehenden Lebensversicherung bzw. deren Rückkaufswert handelt es sich, wie das Beschwerdegericht zutreffend angenommen hat, um verwertbares Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII (vgl. BVerwG NJW 1998, 1879, 1880 und NJW 2004, 3647 f. und Senatsbeschluss vom 9. Juni 2010 - XII ZB 120/08 - FamRZ 2010, 1643 Rn. 10 ff.).
  • LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04

    Rückforderung der aus der Staatskasse verauslagten Vergütung für einen Betreuer;

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12
    Hierfür bedarf es zumindest einer Konkretisierung der Rückforderung durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige (BayObLG BtPrax 2002, 262; LG Koblenz FamRZ 2004, 1899, 1900; aA OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 32).
  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02

    Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12
    Hierfür bedarf es zumindest einer Konkretisierung der Rückforderung durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige (BayObLG BtPrax 2002, 262; LG Koblenz FamRZ 2004, 1899, 1900; aA OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 32).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12
    bb) Bei der dem Betroffenen zustehenden Lebensversicherung bzw. deren Rückkaufswert handelt es sich, wie das Beschwerdegericht zutreffend angenommen hat, um verwertbares Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII (vgl. BVerwG NJW 1998, 1879, 1880 und NJW 2004, 3647 f. und Senatsbeschluss vom 9. Juni 2010 - XII ZB 120/08 - FamRZ 2010, 1643 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12
    Der Betreute soll durch die Kosten der Betreuung nicht in seinen vorhandenen Lebensgrundlagen wesentlich beeinträchtigt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2013 - XII ZB 478/11 - juris Rn. 10 und vom 25. Januar 2012 - XII ZB 461/11 - FamRZ 2012, 627 Rn. 17).
  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 478/11

    Betreuervergütung: Übergang des Vergütungsanspruchs auf die Staatskasse bei

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12
    Der Betreute soll durch die Kosten der Betreuung nicht in seinen vorhandenen Lebensgrundlagen wesentlich beeinträchtigt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2013 - XII ZB 478/11 - juris Rn. 10 und vom 25. Januar 2012 - XII ZB 461/11 - FamRZ 2012, 627 Rn. 17).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12
    Überdies soll verhindert werden, dass die Sozialhilfe, die im Idealfall lediglich eine vorübergehende Hilfe ist, zu einem "wirtschaftlichen Ausverkauf" führt, damit den Willen zur Selbsthilfe lähmt und zu einer nachhaltigen sozialen Herabstufung führt (BVerwGE 23, 149, 159).
  • BVerwG, 21.04.1988 - 5 B 2.88

    Schuldentilgung regelmäßig nicht Aufgabe der Sozialhilfe

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12
    Dabei ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, ob den Vermögenswerten Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (BVerwG Beschluss vom 21. April 1988 - 5 B 2/88 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12
    bb) Bei der dem Betroffenen zustehenden Lebensversicherung bzw. deren Rückkaufswert handelt es sich, wie das Beschwerdegericht zutreffend angenommen hat, um verwertbares Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII (vgl. BVerwG NJW 1998, 1879, 1880 und NJW 2004, 3647 f. und Senatsbeschluss vom 9. Juni 2010 - XII ZB 120/08 - FamRZ 2010, 1643 Rn. 10 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12
    Hierfür bedarf es zumindest einer Konkretisierung der Rückforderung durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige (BayObLG BtPrax 2002, 262; LG Koblenz FamRZ 2004, 1899, 1900; aA OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 32).
  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs-

    Der Schutz der Wohnstatt ist nicht für Hilfesuchende ohne Angehörige ausgeschlossen (ebenso BGH, Beschluss vom 6.2.2013 - XII ZB 582/12 -, FamRZ 2013, 620 ff).
  • BGH, 13.03.2013 - XII ZB 26/12

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Beginn der Ausschlussfrist zur

    Dabei ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, ob den vorhandenen Vermögenswerten Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - juris Rn. 13; BVerwG Beschluss vom 21. April 1988 - 5 B 2/88 - juris Rn. 2).

    Hierfür bedarf es zumindest einer Konkretisierung der Rückforderung durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - juris Rn. 15 mwN).

    Da die Betroffene im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung mittellos war, richtet sich der Anspruch gegen die Staatskasse (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - juris Rn. 18).

  • BGH, 07.07.2021 - XII ZB 106/18

    Vergütung des Berufsbetreuers: Zeitpunkt für die Feststellung der Mittellosigkeit

    Für die Feststellung, ob der Betreute mittellos oder vermögend ist, ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 19. August 2015 - XII ZB 314/13, FamRZ 2015, 1880 und vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12, FamRZ 2013, 620).

    Für den Umfang des dem Betreuer zu vergütenden Zeitaufwands ist hingegen darauf abzustellen, ob der Betreute im Vergütungszeitraum mittellos war (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12, FamRZ 2013, 620).

    Bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, ob den Vermögenswerten Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12, FamRZ 2013, 620).

    Deshalb ist für die Feststellung, ob der Betreute mittellos oder vermögend ist, auf den Zeitpunkt der Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. August 2015 - XII ZB 314/13 - FamRZ 2015, 1880 Rn. 10 und vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 18 mwN).

    Für den Umfang des dem Betreuer zu vergütenden Zeitaufwands ist danach darauf abzustellen, ob der Betreute im Vergütungszeitraum mittellos war (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 11).

    Dabei ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, ob den Vermögenswerten Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 12 f. mwN).

    Sie ist zwar für den gesamten Abrechnungszeitraum bereits entstanden (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 170/08 - FamRZ 2011, 368 Rn. 11 mwN), aber der Höhe nach noch nicht konkretisiert (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Verfahrenserstreckung sowohl auf

    In dem hier vorliegenden Fall hat sich in dem zunächst gegen das Vermögen des Betreuten gerichteten Festsetzungsverfahren herausgestellt, dass die Staatskasse der richtige Anspruchsgegner ist, weil der Betroffene im Zeitpunkt der Entscheidung über die Betreuervergütung in der letzten Tatsacheninstanz mittellos war (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 18).

    Dem zutreffenden Hinweis des Beschwerdegerichts, dass für den Umfang des dem Betreuer zu vergütenden Zeitaufwands auf die Vermögensverhältnisse des Betreuten im Vergütungszeitraum abzustellen und deshalb weiterhin der Stundenansatz des § 5 Abs. 1 VBVG maßgeblich ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 16), hat die Betreuerin in ihrer Stellungnahme nicht widersprochen.

  • BGH, 29.01.2020 - XII ZB 500/19

    Zur Frage, ob der Einsatz von angespartem Pflegegeld bei der Bemessung der

    Dabei ist für die Feststellung, ob der Betreute mittellos oder vermögend ist, auf den Zeitpunkt der Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 18).

    Dabei ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, ob den Vermögenswerten Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14

    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten

    Unabhängig davon, ob die Vergütung im Nachhinein oder durch einen Dauervergütungsantrag verlangt wird, hat das Gericht nach §§ 292 Abs. 1, 168, 26 FamFG hierfür das Bestehen der Berufsbetreuung, die Höhe des Stundensatzes nach § 4 Abs. 1 VBVG und die Mittellosigkeit des Betreuten im Vergütungszeitraum (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 11 ff.) festzustellen.

    bb) Wird die Vergütung des Berufsbetreuers - wie hier - bei Mittellosigkeit des Betreuten gegen die Staatskasse geltend gemacht (§§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB, 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG, 1836 d BGB), hat das Gericht zudem die Mittellosigkeit des Betreuten im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung festzustellen (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 18 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2017 - L 8 SO 282/13

    Ersatz von Kosten der Sozialhilfe; Vermögensschutz für ein angemessenes

    Der Schutzzweck des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erstreckt sich zudem in zeitlicher Hinsicht auch auf die Zeit nach dem Tod des Ehemannes der Klägerin, denn erfasst sind ausdrücklich auch Angehörige, die das Hausgrundstück nach dem Tod der nachfragenden Person bewohnen sollen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - juris Rn. 24; Mecke in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 90 Rn. 76).
  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 355/20

    Vergütung des Berufsbetreuers: Berücksichtigung von Schulden oder Verpflichtungen

    Für die Höhe der dem Betreuer zu vergütenden Fallpauschale ist somit darauf abzustellen, ob der Betreute im Vergütungszeitraum mittellos war (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 11 f. zu § 5 VBVG aF).

    Dabei ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, ob den Vermögenswerten Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2021 - XII ZB 106/18 - FamRZ 2021, 1743 Rn. 13 und vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 12 f. mwN).

  • LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18

    Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§

    Einzusetzen ist das Aktivvermögen ohne Abzug der Verbindlichkeiten (BGH BtPrax 2013, 65; 2013, 109).

    Für die Frage der Mittellosigkeit ist im Regelfall auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (BGH, Beschluss vom 06. Februar 2013 - XII ZB 582/12 -, Rz. 18, juris).

  • LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13

    Geldbetrag aus Erbteilsübertragung kein Schonvermögen

    Einzusetzen ist das Aktivvermögen ohne Abzug der Verbindlichkeiten (vgl. Palandt, BGB, 72. Aufl.,§ 1836cRn. 9; BGH BtPrax 2013, 65; 2013, 109).
  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 245/20

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ermittlung des für die Vergütung einzusetzenden

  • LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 254/19

    Betreuervergütung: Berücksichtigung der Nachzahlung einer

  • SG Berlin, 15.12.2017 - S 195 SO 851/16

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vorliegen einer besonderen Härte -

  • LG Siegen, 25.02.2014 - 4 T 13/14

    Betreuervergütung, Vermögenslosigkeit

  • LG Bielefeld, 05.08.2022 - 23 T 251/22 T 256/22 23 T 261/22
  • LG Landshut, 31.05.2021 - 65 T 1243/21

    Landespflegegeld ist nicht für die Betreuervergütung einzusetzen

  • SG Dessau-Roßlau, 12.01.2015 - S 8 AS 2850/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Verpflichtung zur Beantragung vorzeitiger

  • LG Münster, 24.08.2020 - 5 T 339/20
  • LG Köln, 18.09.2019 - 1 T 200/19
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