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   OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 2 UF 190/12   

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https://dejure.org/2012,41330
OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 2 UF 190/12 (https://dejure.org/2012,41330)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.2012 - 2 UF 190/12 (https://dejure.org/2012,41330)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 2 UF 190/12 (https://dejure.org/2012,41330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kindeswohlprüfung bei Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung des ausländischen Adoptionsverfahrens i.R.d. Anerkennung einer Adoption in Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AdWirkG § 2 Abs. 1
    Überprüfung des ausländischen Adoptionsverfahrens im Rahmen der Anerkennung der Adoption in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindeswohlprüfung bei der Anerkennung einer Auslandsadoption

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kosovarische Adoption ist trotz fehlender Festsetzung einer nach ausländischem Recht erforderlichen "Erprobungszeit" anzuerkennen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 715
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Karlsruhe, 28.06.2012 - 2 F 71/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 2 UF 190/12
    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der am 09.07.2012 durch Übergabe an die Geschäftsstelle erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 28.06.2012 (2 F 71/11) unter Ziffer 1 wie folgt abgeändert:.

    in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe vom 28.06.2012 (2 F 71/11) die Adoptionsentscheidung des Amtsgerichts ... /Kosovo Nd. Nr. 86/2009 vom 20.10.2010 gemäß § 2 AdWirkG anzuerkennen.

  • OLG Frankfurt, 19.01.2012 - 20 W 93/11

    Keine Anerkennung einer im Ausland erfogten Adoptionsentscheidung, wenn das Kind

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 2 UF 190/12
    Soweit das Bundesamt für Justiz ausführt, dass die Angenommene als "Mussbeteiligte" bislang am Verfahren nicht beteiligt worden sei, ist festzustellen, dass keine Bedenken gegen die ordnungsgemäße Vertretung der noch minderjährigen Beteiligten zu 3 durch die Annehmenden bestehen (so auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2012, 1229).
  • OLG Bamberg, 20.02.2014 - 2 UF 10/12
    So zieht das OLG Karlsruhe (FamRZ 2013, 715) auch in Betracht, ergänzende Ermittlungen und Bewertungen im Rahmen der erforderlichen Kindeswohlprüfung im Anerkennungsverfahren nachzuholen.

    Während der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 6.12.2012 (FamRZ 2013, 715) ausführliche Ermittlungen des dort betroffenen kosovarischen Gerichts unter Einschaltung des kosovarischen Zentrums für Sozialarbeit, das auch eine schriftliche Stellungnahme im Adoptionsverfahren abgegeben hatte, zugrunde lagen, die aufgrund der Verfahrensunterlagen ausführliche Beurteilungen der Lebensumstände und des Lebensumfeldes der an der Adoption Beteiligten wiedergaben, fehlt es hier an entsprechenden Ermittlungen und Bewertungen.

  • OLG Nürnberg, 28.11.2014 - 7 UF 1084/14

    Anerkennung, Adoption, Kindeswohlprüfung, Anerkennung, Adoption, Türkei, ordre

    Da Sinn des Anerkennungsverfahrens nicht ist, das Adoptionsverfahren nachzuholen, kann dieser Verstoß nicht im Anerkennungsverfahren behoben werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 715 ff.; JAmt 2011, 40 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 02.09.2013 - 2 UF 23/13
    Für die Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Adoptionsentscheidung ist daher erforderlich, dass sie sich mit der Frage auseinandersetzt, ob die konkrete Adoption dem Kindeswohl entspricht, ob also ein Adoptionsbedürfnis vorliegt, ob die Elterneignung des Annehmenden gegeben ist und ob eine Eltern-Kind-Beziehung bereits entstanden ist oder ihre Entstehung zu erwarten ist (vgl. Senat, FamRZ 2013, 715; OLG Köln, FamRZ 2013, 484; KG Berlin, FamRZ 2012, 1234).
  • LG Köln, 31.01.2013 - 1 T 188/12

    Anerkennung eines vom Woidwodschaftsgericht in Tarnowitz/ Polen ausgesprochenen

    Für eine am ordre public gemessene angemessene Kindeswohlprüfung ist es nicht erforderlich, dass eine Überprüfung der Lebensumstände der Adoptionswilligen durch eine Fachstelle in Deutschland oder im Herkunftsland stattgefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2012, Az.2 UF 190/12; OLG Köln, Beschluss vom 23.04.2012, Az.: 4 UF 185/10; LG Frankfurt, Beschluss vom14.06.2007, Az.: 2/09 T 54/07).
  • OLG Celle, 03.02.2020 - 17 UF 188/19
    Republik Kosovo das Erlöschen des zuvor bestehenden Eltern-Kind-Verhältnisses zur Folge (OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 715 ff.).
  • AG Bremen, 22.04.2014 - 63 F 582/12
    Hierbei kann dahinstehen, ob im Anerkennungsverfahren ausnahmsweise tatsächliche Feststellungen nachgeholt werden können, wenn dadurch nur Lücken hinsichtlich der Kindeswohlprüfung geschlossen werden sollen (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2012, 2 UF 190/12, Rn. 43 - zit. nach juris - m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 08.10.2014 - 13 UF 463/14
    Allenfalls können einzelne Ermittlungslücken geschlossen werden, wobei unterschiedliche Auffassungen bestehen, wie weit dies gehen darf (vgl. OLG Köln FamRZ 2012, 1815, OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 715).
  • OLG München, 10.10.2017 - 33 UF 298/17
    Zwar geht das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer allerdings sehr umstrittenen Entscheidung (FamRZ 2013, 715) davon aus, dass in Einzelfällen noch im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ergänzende Ermittlungen durchgeführt werden können, wenn dadurch nur Lücken hinsichtlich der Kindeswohlprüfung geschlossen werden.
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2020 - 2 UF 164/19
    Das schließt es zwar nicht aus, dass in anderen Fällen weitere tatsächliche Feststellungen im Anerkennungsverfahren getroffen werden, wenn dadurch nur Lücken hinsichtlich der Kindeswohlprüfung geschlossen werden (Senat FamRZ 2013, 715 ff.).
  • AG Frankfurt/Main, 05.08.2014 - 470 F 16149/13
    Selbst wenn dies der Fall sein sollte, genügt dies nicht einmal ansatzweise, um eine nach den deutschen Vorstellungen für eine Adoption erforderliche Elterneignungsprüfung vorzunehmen (OLG Celle FamRZ 2012, 1226; OLG Frankfurt FamRZ 2009, 1605; OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 715).
  • AG Karlsruhe, 31.07.2019 - 2 F 2101/17

    Familiensache: Anerkennung einer nach nigerianischem Recht erfolgten Adoption

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