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   OLG Oldenburg, 21.11.2012 - 4 WF 216/12   

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https://dejure.org/2012,39570
OLG Oldenburg, 21.11.2012 - 4 WF 216/12 (https://dejure.org/2012,39570)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.11.2012 - 4 WF 216/12 (https://dejure.org/2012,39570)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. November 2012 - 4 WF 216/12 (https://dejure.org/2012,39570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 117 ZPO; § 118 Abs. 1 S. 1 ZPO
    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Einsichtnahme in die gegnerischen Prozesskostenhilfeunterlagen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Einsichtnahme in die gegnerischen Prozesskostenhilfeunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117; ZPO § 118 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Einsichtnahme in die gegnerischen Verfahrenskostenhilfeunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 805
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Einsicht in die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.11.2012 - 4 WF 216/12
    Soweit sich das Gericht dafür entscheidet, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Beteiligung des Gegners der Entscheidung zugrunde zu legen, ist dieser dadurch nicht beschwert (OLG Bremen, 5 WF 100/11, juris Rn. 9).
  • OLG Schleswig, 15.12.2014 - 13 WF 189/14

    Familiensache: Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einsicht in die

    Der Gesetzgeber hat diese Befugnis dem Gericht jedoch allein im Interesse der Richtigkeitsgewähr der Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers im Verfahren auf Bewilligung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe eingeräumt, nicht aber einen (verfahrensrechtlichen) Anspruch des Antragsgegners begründen wollen (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2012, 649 f; OLG Oldenburg, FamRZ 2013, 805 f; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10. Oktober 2014, Az. 9 WF 1163/14, iuris; MüKo-ZPO/Motzer, 4. Aufl. 2013, § 117, Rdnr. 25; Zöller-Geimer, ZPO, Kommentar, 30. Aufl. 2014, § 117, Rdnr. 20; vgl. auch Viefhues, FuR 2013, 488, 493 : "kein Anspruch des Verfahrensgegners").
  • OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 9 WF 1163/14

    Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren in Familiensachen: Beschwerde des

    3 Das Beschwerdegericht folgt der hierzu herrschenden Auffassung, wonach im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren dem Antragsgegner gegen die ablehnende Entscheidung des Gerichts, ihm Einsicht in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen des Antragstellers zu gewähren, grundsätzlich kein Beschwerderecht zusteht, und zwar auch dann nicht, wenn der Antragsgegner entsprechend der Ausnahmeregelung des § 117 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbs. ZPO gegen den dortigen Antragssteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Antragstellers hat (vgl. bei Zöller, 30. Aufl., ZPO, § 117 Rn. 20; § 118 Rn 1; Schoreit/Groß, Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe, 11. Aufl., § 117 ZPO, Rn. 23 mN; OLG Bremen FamRZ 2012, 649 mwN; OLG Oldenburg FamRZ 2013, 805).
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