Rechtsprechung
BGH, 04.06.2014 - XII ZB 625/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 VBVG, § 4 VBVG, § 5 VBVG, § 6 VBVG, § 1795 BGB
Pauschale Vergütung für den Ergänzungsbetreuer - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Pauschalvergütung gegenüber einem Ergänzungsbetreuer
- rewis.io
Pauschale Vergütung für den Ergänzungsbetreuer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1835; BGB § 1899 Abs. 2; VBVG § 1 Abs. 2
Zulässigkeit einer Pauschalvergütung gegenüber einem Ergänzungsbetreuer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ergänzungsbetreuer - und die Pauschalvergütung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Pauschalvergütung des Ergänzungsbetreuers?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine pauschale Vergütung eines Ergänzungsbetreuers bei rechtlicher Verhinderung des Betreuers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine pauschale Vergütung eines Ergänzungsbetreuers bei rechtlicher Verhinderung des Betreuers
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3035
- MDR 2014, 991
- FGPrax 2014, 210 (Ls.)
- FamRZ 2014, 1449
- Rpfleger 2014, 670
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.03.2013 - XII ZB 231/12
Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Vergütung nach dem konkreten …
Auszug aus BGH, 04.06.2014 - XII ZB 625/13
Dieser gesetzgeberische Wille würde missachtet, wenn über die Sonderfälle des § 6 VBVG in Verbindung mit § 1899 Abs. 2 und 4 BGB hinaus in den Fällen, in denen die Betreuung nur einen begrenzten Aufgabenbereich oder nur eine Angelegenheit umfasst, abweichend vom System der Pauschalvergütung stets nach konkretem Zeitaufwand abgerechnet werden könnte (Senatsbeschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 231/12 - FamRZ 2013, 873 Rn. 20;… siehe auch Senatsbeschluss vom 11. April 2012 - XII ZB 459/10 - FamRZ 2012, 1051 Rn. 14).Aus Rechtsgründen verhindert ist eine Person, die die Voraussetzungen der §§ 1908 i Abs. 1, 1795 BGB oder des § 181 BGB erfüllt, die also bereits von Gesetzes wegen zur Vertretung der betroffenen Person nicht berechtigt ist oder der gemäß §§ 1908 i Abs. 1, 1796 BGB wegen Interessenkollision die Vertretungsbefugnis entzogen worden ist oder nicht übertragen werden kann (Senatsbeschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 231/12 - FamRZ 2013, 873 Rn. 14).
- BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10
Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung …
Auszug aus BGH, 04.06.2014 - XII ZB 625/13
Dieser gesetzgeberische Wille würde missachtet, wenn über die Sonderfälle des § 6 VBVG in Verbindung mit § 1899 Abs. 2 und 4 BGB hinaus in den Fällen, in denen die Betreuung nur einen begrenzten Aufgabenbereich oder nur eine Angelegenheit umfasst, abweichend vom System der Pauschalvergütung stets nach konkretem Zeitaufwand abgerechnet werden könnte (…Senatsbeschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 231/12 - FamRZ 2013, 873 Rn. 20; siehe auch Senatsbeschluss vom 11. April 2012 - XII ZB 459/10 - FamRZ 2012, 1051 Rn. 14). - OLG München, 15.09.2010 - 33 Wx 60/10
Betreuung: Bemessung der Vergütung eines neben einem Generalbevollmächtigten …
Auszug aus BGH, 04.06.2014 - XII ZB 625/13
Demgemäß lehnt auch die überwiegende Auffassung eine Pauschalvergütung des Ergänzungsbetreuers nach §§ 4, 5 VBVG ab (OLG Celle FamRZ 2008, 1213, 1214;… MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 6 VBVG Rn. 5 a; s. auch OLG München Beschluss vom 15. September 2010 - 33 Wx 60/10 - juris). - OLG Celle, 23.01.2008 - 17 W 100/07
Auszug aus BGH, 04.06.2014 - XII ZB 625/13
Demgemäß lehnt auch die überwiegende Auffassung eine Pauschalvergütung des Ergänzungsbetreuers nach §§ 4, 5 VBVG ab (OLG Celle FamRZ 2008, 1213, 1214;… MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 6 VBVG Rn. 5 a; s. auch OLG München Beschluss vom 15. September 2010 - 33 Wx 60/10 - juris).
- BGH, 08.07.2015 - XII ZB 494/14
Vergütung des Berufsbetreuers bei Bestellung neben einem Vorsorgebevollmächtigten
Andererseits kann ein Ergänzungsbetreuer, der wegen einer rechtlichen Verhinderung des Betreuers bestellt worden ist, auch dann keine pauschale Vergütung nach §§ 4, 5 VBVG verlangen, wenn seine Tätigkeit auf einen längeren Zeitraum angelegt ist und sich nicht in einer konkreten, punktuellen Maßnahme erschöpft (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 625/13 - FamRZ 2014, 1449 Rn. 13 ff.).Dieser gesetzgeberische Wille würde missachtet, wenn über die Sonderfälle des § 6 VBVG i.V.m. § 1899 Abs. 2 und 4 BGB hinaus in den Fällen, in denen die Betreuung nur einen begrenzten Aufgabenbereich oder nur eine Angelegenheit umfasst, abweichend vom System der Pauschalvergütung stets nach konkretem Zeitaufwand abgerechnet werden könnte (Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2014 - XII ZB 625/13 - FamRZ 2014, 1449 Rn. 16 …und vom 20. März 2013 - XII ZB 231/12 - FamRZ 2013, 873 Rn. 19 f. jeweils mwN).