Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.11.2013

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36906
BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10 (https://dejure.org/2013,36906)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10 (https://dejure.org/2013,36906)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 1 BvR 1154/10 (https://dejure.org/2013,36906)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 1600 Abs 2 BGB, Art 8 MRK
    Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines mutmaßlichen biologischen Vaters zum Schutz der rechtlich-sozialen Familie von der Vaterschaftsanfechtung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2
    Ausschluss eines mutmaßlichen biologischen Vaters zum Schutz der rechtlich-sozialen Familie von der Vaterschaftsanfechtung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater sind verfassungsgemäß

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für biologischen Vater verfassungsgemäß

  • faz.net (Pressebericht, 20.12.2013)

    Biologische Väter haben das Nachsehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Familienschutz: Ausschluss der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anfechtung der Vaterschaft - Schutz der Familie geht vor

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater sind verfassungsgemäß

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater sind verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater sind verfassungsgemäß

  • spiegel.de (Pressemeldung, 20.12.2013)

    Klage von mutmaßlichem leiblichen Vater abgewiesen

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Keine Möglichkeit der Vaterschaftsanfechung für den biologischen Vater

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vaterschaftsanfechtung durch biologischen Vater

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Begrenzte Vaterschaftsanfechtung für biologischen Vater verfassungskonform

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung eines biologischen Vaters verfassungsgemäß - Ausschluss des biologischen Vaters von der Anfechtung zum Schutz der bestehenden rechtlich-sozialen Familie gerechtfertigt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Vaterschaftsanfechtung für biologischen Vater ist verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 191
  • FamRZ 2014, 277
  • DÖV 2014, 307
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 22.06.1909 - V 338/09

    1. Was gehört zum Nachweise des Tatbestandes der Stempelsteuerhinterziehung im

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10
    Der Gerichtshof hat insbesondere klargestellt, dass die Entscheidung darüber, ob dem biologischen Vater in dem Fall, dass die rechtliche Vaterschaft mit der Rolle als sozialer Vater übereinstimmt, die Anfechtung der Vaterschaft gestattet werden soll, innerhalb des Beurteilungsspielraums des Staats liegt (EGMR, Urteile vom 22. März 2012 - Beschwerde-Nr. 23.338/09, Kautzor/Deutschland - juris, Rn. 78 ff. und - Beschwerde-Nr. 45.071/09, Ahrends/Deutschland - juris, Rn. 74 ff.; Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - Beschwerde-Nr. 11858/10, Koppikar/Deutschland).
  • EGMR, 11.12.2012 - 11858/10

    KOPPIKAR v. GERMANY

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10
    Der Gerichtshof hat insbesondere klargestellt, dass die Entscheidung darüber, ob dem biologischen Vater in dem Fall, dass die rechtliche Vaterschaft mit der Rolle als sozialer Vater übereinstimmt, die Anfechtung der Vaterschaft gestattet werden soll, innerhalb des Beurteilungsspielraums des Staats liegt (EGMR, Urteile vom 22. März 2012 - Beschwerde-Nr. 23.338/09, Kautzor/Deutschland - juris, Rn. 78 ff. und - Beschwerde-Nr. 45.071/09, Ahrends/Deutschland - juris, Rn. 74 ff.; Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - Beschwerde-Nr. 11858/10, Koppikar/Deutschland).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass es mit Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar ist, den mutmaßlichen biologischen Vater zum Schutz der rechtlich-sozialen Familie von der Vaterschaftsanfechtung auszuschließen, auch wenn der biologische Vater vorträgt, vor und in den Monaten nach der Geburt eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut zu haben und hat für diesen Fall lediglich aus Art. 6 Abs. 1 GG ein Umgangsrecht abgeleitet (BVerfGE 108, 82 ).
  • BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21

    Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind

    Auch bei aktuell oder vormals bestehender sozial-familiärer Beziehung des leiblichen Vaters zu seinem Kind ist es aber verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten, dem leiblichen Vater die rechtliche Vaterschaft einzuräumen, wenn eine schutzwürdige sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen Vater besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2013 - 1 BvR 1154/10 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2018 - 1 BvR 2814/17 -, Rn. 20).

    Der Erfolg oder Misserfolg eines durch einen nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB Berechtigten gestellten Anfechtungsantrags ist häufig von Zufällen der zeitlichen Abfolge der Ereignisse, dem Willen der Mutter, den Einwirkungsmöglichkeiten des Jugendamts und der Auslastung der Familiengerichte abhängig und kann so zu einem "Wettlauf" um die rechtliche Vaterstellung führen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2018 - 1 BvR 2814/17 -, Rn. 21; siehe auch Aust, Das Kuckuckskind und seine drei Eltern, 2015, S. 105; Helms, FamRZ 2010, S. 1, und FamRZ 2014, S. 277).

  • BFH, 05.12.2019 - II R 5/17

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom

    Für diesen Fall hat das BVerfG aus Art. 6 Abs. 1 GG aber lediglich ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters abgeleitet (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 108, 82, unter C.II.1. und III.1.b; vom 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10, FamRZ 2014, 191, Rz 5, und in FamRZ 2015, 817, Rz 7).
  • BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 2814/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Das gilt auch in Fällen, in denen der leibliche Vater vor und in den Monaten nach der Geburt eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut hat (vgl. BVerfGE 108, 82 ;BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2013 - 1 BvR 1154/10 -, www.bverfg.de, Rn. 5).
  • OLG Hamm, 20.07.2016 - 12 UF 51/16

    Sozial-familiäre; Vaterschaft

    Es hat es auch mit Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar erklärt, den mutmaßlichen biologischen Vater von der Vaterschaftsanfechtung selbst in den Fällen auszuschließen, in denen der biologische Vater vorträgt, vor und in den Monaten nach der Geburt eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut zu haben, wenn dies zum Schutz der rechtlich-sozialen Familie notwendig ist (FamRZ 2014, 191).
  • OLG Hamm, 06.11.2020 - 12 WF 221/20

    Familiäre Beziehungen können dem Interesse eines leiblichen Vaters an der

    Die damit verbundene Begrenzung des Anfechtungsrechts des leiblichen Vaters wurde vom BGH (FamRZ 2018, 41) und insbesondere vom Bundesverfassungsgericht wiederholt ausdrücklich für verfassungsgemäß und insbesondere mit Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar erklärt (BVerfG, FamRZ 2014, 191; FamRZ 2015, 817; Nichtannahmebeschluss vom 29.01.2020 - 1 BvR 2715-18- juris).
  • BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 562/13

    Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung

    Es hat dies auch in Fällen für verfassungsgemäß gehalten, in denen der biologische Vater vor und in den Monaten nach der Geburt eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut hat und hat für diese Konstellation lediglich aus Art. 6 Abs. 1 GG ein Umgangsrecht abgeleitet (vgl. BVerfGE 108, 82 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2013 - 1 BvR 1154/10 -, juris, Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2016 - 10 UF 17/16

    Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsantrag des aus der Vaterrolle verdrängen

    Die Vorschrift des § 1600 Abs. 2 BGB ist, anders als die Vorschrift des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB - Behördenanfechtung - (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2014, 449), als verfassungsgemäß anzusehen (vgl. BVerfG, FamRZ 2014, 191; OLG Nürnberg, FamRZ 2013, 227; BGH, FamRZ 2007, 538, 540 f.; zur Verfassungswidrigkeit der Vorgängervorschrift vgl. BVerfG, FamRZ 2003, 816).

    Auch steht die Vorschrift mit der europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang (vgl. EGMR, NJW 2013, 1937; BVerfG, FamRZ 2014, 191; OLG Nürnberg, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 12.5.2015 - 10 UF 28/14, BeckRS 2015, 17575 Rn. 25).

  • OLG Frankfurt, 08.07.2019 - 1 UF 1/19

    Sozial-familiäre Beziehung gem. § 1600 Abs. 2 BGB

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG begegnet es keinen Bedenken, den biologischen Vater zum Schutz der rechtlich-sozialen Familie von der Vaterschaftsanfechtung auszuschließen (BVerfG, Beschluss v. 04.12.2013, Az. 1 BvR 1154/10; BVerfG, Beschluss v. 24.02.2015, Az. 1 BvR 562/13).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2015 - 10 UF 28/14

    Voraussetzungen des Vaterschaftsanfechtungsrechts des biologischen Vaters

    Die Vorschrift des § 1600 Abs. 2 BGB ist, anders als die Vorschrift des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB - Behördenanfechtung - (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2014, 449), als verfassungsgemäß anzusehen (vgl. BVerfG, FamRZ 2014, 191 ; OLG Nürnberg, FamRZ 2013, 227 ; BGH, FamRZ 2007, 538, 540 f.; zur Verfassungswidrigkeit der Vorgängervorschrift vgl. BVerfG, FamRZ 2003, 816 ).

    Auch steht die Vorschrift mit der europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang (vgl. EGMR , NJW 2013, 1937; BVerfG, FamRZ 2014, 191 ; OLG Nürnberg, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde bezüglich eines kombinierten

    Es ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber dem leiblichen Vater die Anfechtung der Vaterschaft â?? selbst wenn er eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind hat â?? nicht ermöglicht, um einen bestehenden familiären Zusammenhalt zwischen dem Kind und seinen rechtlichen Eltern zu wahren, weil durch den Wechsel in der Vaterstellung zum leiblichen Vater dieser Familienverband durch die Auflösung der Rechtsbeziehungen beeinträchtigt würde (vgl. BVerfGE 108, 82 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2013 - 1 BvR 1154/10 -, Rn. 5 und vom 24. Februar 2015 - 1 BvR 562/13 -, Rn. 7).
  • OLG Hamm, 30.11.2015 - 12 UF 105/15

    Hemmung der Frist für die Anfechtung der Vaterschaft durch Anfechtung in einem

  • EGMR, 10.03.2015 - 42719/14

    MARKGRAF v. GERMANY

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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2013 - XII ZB 612/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35196
BGH, 13.11.2013 - XII ZB 612/12 (https://dejure.org/2013,35196)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2013 - XII ZB 612/12 (https://dejure.org/2013,35196)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2013 - XII ZB 612/12 (https://dejure.org/2013,35196)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Fallpauschalen des Verfahrensbeistands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 157
  • MDR 2014, 117
  • FGPrax 2014, 27 (Ls.)
  • FamRZ 2014, 191
  • Rpfleger 2014, 139
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Abgeltung durch die gesetzlich vorgesehene

    Auszug aus BGH, 13.11.2013 - XII ZB 612/12
    Dies gilt auch bei im Einzelfall erheblichen Fahrtkosten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013, XII ZB 667/12, NJW 2013, 3724; Fortführung von Senatsbeschluss vom 15. September 2010, XII ZB 209/10, BGHZ 187, 40, 49 f. = FamRZ 2010, 1893 Rn. 32 f.).

    Die Abrechnung nach Fallpauschalen trifft in Anbetracht der Senatsrechtsprechung zur Auslegung von § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 auch nicht auf verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 667/12 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 209/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus BGH, 13.11.2013 - XII ZB 612/12
    Dies gilt auch bei im Einzelfall erheblichen Fahrtkosten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013, XII ZB 667/12, NJW 2013, 3724; Fortführung von Senatsbeschluss vom 15. September 2010, XII ZB 209/10, BGHZ 187, 40, 49 f. = FamRZ 2010, 1893 Rn. 32 f.).

    Denn diese sind vom Tatbestandsmerkmal der "Aufwendungen" in § 158 Abs. 7 Satz 4 FamFG umfasst (BGHZ 187, 40, 49 f. = FamRZ 2010, 1893 Rn. 32 f.).

  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 621/15

    Rechtspflegererinnerung gegen Festsetzung der Betreuervergütung: Zulassung der

    Ähnlich hat der Senat zur Vergütung des Verfahrensbeistands nach Fallpauschalen entschieden (Senatsbeschlüsse vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 667/12 - FamRZ 2013, 1967 und vom 13. November 2013 - XII ZB 612/12 - FamRZ 2014, 191; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 187, 40 = FamRZ 2010, 1893).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZB 420/16

    Verfahrensbeistand im Umgangsverfahren: Vergütung bei Zurückverweisung der Sache

    Dementsprechend hat der Senat eine Analogie zur Rechtsanwaltsvergütung auch in anderen Zusammenhängen, namentlich bei der Tätigkeit des Verfahrensbeistands für mehrere Kinder und für Aufwendungen des Verfahrensbeistands, abgelehnt (Senatsbeschlüsse BGHZ 187, 40 = FamRZ 2010, 1893 Rn. 20, 32 f. und vom 13. November 2013 - XII ZB 612/12 - FamRZ 2014, 191 Rn. 8 f.).
  • OLG München, 28.10.2015 - 11 WF 1365/15

    Vergütung des Verfahrensbeistandes - Dolmetscherkosten sind mit

    aa) Vom Tatbestandsmerkmal der "Aufwendungen" in § 158 Abs. 7 Satz 4 FamFG werden nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa die dem Verfahrensbeistand entstandenen Fahrtkosten erfasst, auch wenn diese im Einzelfall sehr erheblich sein können (BGH, Beschlüsse vom 15.09.2010 - XII ZB 209/10 = NJW 2010, 3446 = FamRZ 2010, 1893 - und vom 13.11.2013 - XII ZB 612/12 = NJW 2014, 157 = FamRZ 2014, 191).
  • OLG Braunschweig, 20.06.2023 - 1 WF 61/23

    Dolmetscherkosten; Hinzuziehung; Verfahrensbeistand; Benachteiligung;

    Dies gilt unabhängig von der Höhe der angefallenen Aufwendungen und kann - etwa bei außergewöhnlich hohen Fahrtkosten - dazu führen, dass in Einzelfällen keine bzw. keine angemessene Vergütung für den tatsächlich geleisteten Aufwand mehr verbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 612/12 , juris Rn. 8 f.; OLG München, Beschluss vom 28.10.205 - 11 WF 1365/15, juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 03.04.2014 - 6 WF 241/13

    Erstattung von Dolmetscherkosten des Verfahrensbeistandes

    Das ist jedoch nach der ausdrücklichen Wertung des Gesetzgebers gegen ein aufwandsbezogenes Vergütungssystem und die dieser zugrunde liegenden Zielvorstellung hinzunehmen (so BGH FamRZ 2014, 191 bei erheblichen Fahrtkosten des Verfahrensbeistandes).
  • AG Augsburg, 25.08.2015 - 454 F 2304/15

    Kostenfestsetzung nach § 158 FamFG - Dolmetscherkosten durch Pauschalvergütung

    Für Dolmetscherkosten hat dies das OLG Hamm mit Beschluss vom 03.04.2014 unter Verweis auf die entsprechende BGH-Rechtsprechung (insbesondere BGH vom 13.11.2013, Az. XII ZB 612/12) ausdrücklich bestätigt.
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