Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2014 - XII ZB 220/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31782
BGH, 17.09.2014 - XII ZB 220/14 (https://dejure.org/2014,31782)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2014 - XII ZB 220/14 (https://dejure.org/2014,31782)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 (https://dejure.org/2014,31782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,31782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1897 Abs 4 S 1 BGB, § 1908b Abs 3 BGB, § 16 Abs 2 FamFG, § 63 FamFG, § 222 Abs 2 ZPO
    Betreuungsanordnung: Auslegung des Antrags eines Betroffenen gegen die Betreuerauswahl innerhalb der Beschwerdefrist

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Antrags eines Betroffenen nach der Anordnung der Betreuung innerhalb der Beschwerdefrist gegen die Betreuerauswahl als Beschwerde gegen den Ausgangsbeschluss

  • rewis.io

    Betreuungsanordnung: Auslegung des Antrags eines Betroffenen gegen die Betreuerauswahl innerhalb der Beschwerdefrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Antrags eines Betroffenen nach der Anordnung der Betreuung innerhalb der Beschwerdefrist gegen die Betreuerauswahl als Beschwerde gegen den Ausgangsbeschluss

  • rechtsportal.de

    Auslegung des Antrags eines Betroffenen nach der Anordnung der Betreuung innerhalb der Beschwerdefrist gegen die Betreuerauswahl als Beschwerde gegen den Ausgangsbeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuerauswahl - und die Beschwerde des Betreuten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerde des Betreuten bei Betreuerauswahl

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung des Antrags eines Betroffenen nach Anordnung der Betreuung als Beschwerde gegen den Ausgangsbeschluss

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung des Antrags eines Betroffenen nach Anordnung der Betreuung als Beschwerde gegen den Ausgangsbeschluss

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Betroffener sich gegen die Auswahl des Betreuers wendet bzw. einen anderen Betreuer möchte

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anordnung der Betreuung und Beschwerde des Betreuten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3730
  • MDR 2015, 99
  • FGPrax 2014, 257
  • FamRZ 2014, 1998
  • Rpfleger 2015, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Auszug aus BGH, 17.09.2014 - XII ZB 220/14
    Ist dagegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung - bzw. wie hier - im Rahmen der Erstentscheidung über die Anordnung einer Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 17).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will, etwa weil die vorgeschlagene Person die Übernahme der Betreuung ablehnt oder durch die Übernahme des Amtes in die konkrete Gefahr eines schwerwiegenden Interessenkonflikts gerät (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 20).

  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 364/10

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Betreuerentlassung

    Auszug aus BGH, 17.09.2014 - XII ZB 220/14
    bb) Damit ist die vom Amtsgericht vorgenommene Bestellung eines Betreuers nach den §§ 1896 ff. BGB als Einheitsentscheidung (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8) insgesamt zu überprüfen.
  • LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09

    Treuwidrige Ausübung des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts bezüglich nicht

    Es muss im Einzelfall geklärt werden, wie hoch die ersatzfähigen Kosten der Parkrauminhaber unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitspostulats sind (BGH NJW 2014, S. 3730).

    Lassen sie sich anhand eines Angebotsvergleichs nicht bestimmen, müssen sie von einem Sachverständigen ermittelt werden (BGH NJW 2014, S. 3730.).

  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 510/16

    Betreuungssache: Betreuungsbedarf und Betreuerauswahl; inhaltliche Anforderungen

    Für die Betreuerauswahl bei einer Neubestellung ist dagegen - ebenso wie bei der Frage eines Betreuerwechsels im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung - die Vorschrift des § 1897 BGB maßgeblich (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 17 und vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 - FamRZ 2014, 1998 Rn. 20).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will, etwa weil die vorgeschlagene Person die Übernahme der Betreuung ablehnt oder durch die Übernahme des Amtes in die konkrete Gefahr eines schwerwiegenden Interessenkonflikts gerät (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 20 mwN und vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 - FamRZ 2014, 1998 Rn. 21).

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des

    Die Vorschrift des § 1908 b Abs. 1 BGB, die die Voraussetzungen regelt, unter denen ein Betreuer entlassen werden kann, ist in diesen Fällen nicht einschlägig, sondern nur anwendbar, wenn bei fortbestehender Betreuung eine isolierte Entscheidung über die Beendigung des Amtes des bisherigen Betreuers getroffen werden soll (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 17 mwN und vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 - FamRZ 2014, 1998 Rn. 20).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 20, vom 14. August 2013 - XII ZB 206/13 - NJW-RR 2013, 1473 Rn. 8 und vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 - FamRZ 2014, 1998 Rn. 21).

  • BGH, 23.08.2017 - XII ZB 187/17

    Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts: Anforderungen an das

    Wie das Landgericht zutreffend erkannt hat, richtet sich, wenn im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden ist, die Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (vgl. Senatsbeschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 - FamRZ 2014, 1998 Rn. 20 mwN).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (Senatsbeschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 220/14 - FamRZ 2014, 1998 Rn. 21 mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht