Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.07.2013 - 2 WF 203/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wegfall der in einem Vergleich vorgenommenen Einkommensfiktion nicht durch Zeitablauf
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Wegfall der in einem Vergleich vorgenommenen Einkommensfiktion nicht durch Zeitablauf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 239 FamFG
Wegfall der in einem Vergleich vorgenommenen Einkommensfiktion nicht durch Zeitablauf
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fiktives Einkommen kann dem Unterhaltspflichtigen nicht mehr zuzurechnen sein, wenn er sich ernsthaft ohne Erfolg beworben hat
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Im Vergleich vorgenommene Einkommensfiktion entfällt nicht durch Zeitablauf
Verfahrensgang
- AG Marl, 03.09.2012 - 12 F 267/12
- AG Marl, 18.10.2012 - 12 F 267/12
- OLG Hamm, 02.07.2013 - 2 WF 203/12
- OLG Hamm, 04.07.2013 - 2 WF 203/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3044
- FamRZ 2014, 333
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
Abänderung eines auf der Annahme eines fiktiven Einkommens beruhenden …
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2013 - 2 WF 203/12
Allein der Zeitablauf von mehr als fünf Jahren seit Abschluss eines Vergleichs führt nicht ohne weiteres zum Wegfall einer in diesem Vergleich vorgenommenen Einkommensfiktion (vgl. BGH FamRZ 2008, 872).Die in diesem Verfahren vorgelegten Bewerbungsschreiben betreffen nur den Monat September 2012 und belegen ein nachhaltiges Bemühen nicht.2.Allein der Zeitablauf seit Abschluss des Vergleiches von mittlerweile mehr als fünf Jahren führt ohne weiteres nicht zu einem Wegfall der Fiktion (BGH, FamRZ 2008, 872).
- OLG Karlsruhe, 09.12.1982 - 16 UF 120/82
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2013 - 2 WF 203/12
Erst dann, wenn er sich ernsthaft und intensiv um eine Arbeitsstelle bemüht hat, kann er gegebenenfalls im Wege eines Abänderungsantrags geltend machen, dass die Bemühungen erfolglos waren (OLG Karlsruhe, FamRZ 1983, 931).3.Die Beurteilung ändert sich auch nicht für die Zeit ab dem 1.11.2012, dem Beginn der Arbeitslosigkeit des Antragstellers. - OLG Hamm, 07.02.2003 - 9 UF 314/01
Anforderungen an die Bemühungen eines arbeitslosen Unterhaltsschuldners um Arbeit
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2013 - 2 WF 203/12
Die Bewerbungsbemühungen müssen jedenfalls nachhaltig sein, was sich auch in der Vielzahl von Bewerbungen ausdrücken muss (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2004, 298).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 07.03.2013 - 8 UF 180/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 237 FamFG, § 240 FamFG, § 653 ZPO vom 21.12.2007, § 654 ZPO vom 05.12.2005
Unterhaltstitel aus dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Anzuwendendes Verfahrensrecht auf die nach Gesetzesänderung erhobene Korrekturklage - Wolters Kluwer
Maßgebliches Recht für einen Korrekturantrag bzgl. eines vor dem 01.09.2009 im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ergangenen Unterhaltstitels
- ra.de
- rechtsportal.de
FamFG § 240
Maßgebliches Recht für einen Korrekturantrag hinsichtlich eines vor dem 01.09.2009 im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ergangenen Unterhaltstitels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Merseburg, 13.06.2012 - 2 F 438/11
- OLG Naumburg, 07.03.2013 - 8 UF 180/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 333
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.10.2002 - XII ZR 346/00
Abgrenzung von Abänderungs- und Korrekturklage in Fällen des übergangsrechtlichen …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2013 - 8 UF 180/12
Die Bestimmung zu § 240 FamFG, die ein Korrekturverfahren zulässt, ist aber nach allgemeiner Meinung - ihrem Regelungszweck entsprechend - auch auf Alttitel nach altem Verfahrensrecht (ZPO) anzuwenden (Musielak/Borth, FamFG, 3. Auflage, § 240 Rn 2 unter Bezugnahme auf BGH, FamRZ 2003, 304 ff., wonach § 240 FamFG sogar auf Alttitel Abwendung findet, die bereits vor dem 01. Juli 1998 datieren [die zitierte Entscheidung BGH, FamRZ 2003, 304 ff. betrifft die Korrektur einer nach Art. 5 § 3 KidUG vorgenommenen Dynamisierung eines vormals statischen Alttitels und besagt, dass die Dynamisierung im Korrekturverfahren überprüft werden kann]). - BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03
Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2013 - 8 UF 180/12
Der Alttitel (rechtskräftiges Urteil des Familiengerichts vom 07. Februar 2007), dessen Abänderung (Herabsetzung) der Antragsteller erstrebt, ist abänderungsfähig, weil der Alttitel - trotz der missverständlichen abstrakten Kindergeldanrechnung für die Zeit ab Juli 2007 - vollstreckungsfähigen Inhalt hat, so dass der Antragsteller nicht auf einen Vollstreckungsgegenantrag nach § 120 FamFG in Verbindung mit § 767 ZPO analog (vgl. BGH, FamRZ 2006, 261 ff.) verwiesen zu werden braucht:.