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   OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13   

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https://dejure.org/2013,38674
OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13 (https://dejure.org/2013,38674)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.11.2013 - 6 UF 181/13 (https://dejure.org/2013,38674)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. November 2013 - 6 UF 181/13 (https://dejure.org/2013,38674)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Familiengerichts in einem Sorgerechtsverfahren betreffend in Familienpflege lebende Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 161 Abs. 2; FamFG § 161 Abs. 1
    Verfahren des Familiengerichts in einem Sorgerechtsverfahren betreffend in Familienpflege lebende Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 96
  • FamRZ 2014, 598
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13
    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BverfG, FamRZ 2010, 1622; BVerfGE 31, 194).

    Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (BVerfG, FamRZ 2010, 1622, m.w.N.; EGMR, FamRZ 2004, 1456).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13
    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BverfG, FamRZ 2010, 1622; BVerfGE 31, 194).
  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 8 UF 133/10

    Umgangsrecht der Mutter eines kurz nach der Geburt vom Jugendamt in Obhut

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13
    Dabei geht das Familiengericht im Grundsatz auch zutreffend davon aus, dass für die Ausgestaltung des Umgangs grundsätzlich nicht automatisch die Kriterien herangezogen werden können, wie sie bei Trennungs- und Scheidungskindern gelten (vgl. dazu auch OLG Hamm, FamRZ 2011, 826 und 1668).
  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 6 UF 181/13
    Denn in der Regel entspricht es dem Kindeswohl, die familiären Beziehungen aufrechtzuerhalten und das Kind nicht vollständig von seinen Wurzeln zu trennen (BVerfG, FamRZ 2010, 1622, m.w.N.; EGMR, FamRZ 2004, 1456).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 6 UF 36/19

    Familiensache: Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Anders kann die Lage in diesem Zusammenhang lediglich sein, wenn der schließlich festgestellte Vater vor Verfahrenseinleitung auf ein Angebot zur außergerichtlichen Einholung eines Abstammungsgutachtens nicht eingegangen ist (siehe dazu Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2013 - 6 UF 181/13 -).
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