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   BGH, 26.11.2014 - XII ZB 405/14   

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https://dejure.org/2014,43702
BGH, 26.11.2014 - XII ZB 405/14 (https://dejure.org/2014,43702)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2014 - XII ZB 405/14 (https://dejure.org/2014,43702)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2014 - XII ZB 405/14 (https://dejure.org/2014,43702)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 3 S 1 FamFG, § 278 Abs 5 FamFG
    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne persönlichen Eindruck von dem Betroffenen

  • IWW

    § 278 Abs. 1 Satz 1 und 2 FamFG, § ... 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 34 Abs. 3 FamFG, § 278 FamFG, § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 3 FamFG, § 34 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 62 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Absehen von einer gerichtlichen Anhörung vor der Bestellung eines Betreuers

  • rewis.io

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne persönlichen Eindruck von dem Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 34 Abs. 3 S. 1
    Absehen von einer gerichtlichen Anhörung vor der Bestellung eines Betreuers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf Anhörung des Betroffenen vor Betreuerbestellung kann verzichtet werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beendigung des Betreuungsverfahrens ohne persönliche Anhörung des Betroffenen kann verfahrensfehlerhaft sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beendigung des Betreuungsverfahrens ohne persönliche Anhörung des Betroffenen kann verfahrensfehlerhaft sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Anhörungspflicht eines Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 693
  • MDR 2015, 159
  • FGPrax 2015, 74
  • FamRZ 2015, 485
  • Rpfleger 2015, 276
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

    Auszug aus BGH, 26.11.2014 - XII ZB 405/14
    Vor der Bestellung eines Betreuers darf das Gericht unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 3 Satz 1 FamFG nur dann von der Anhörung des Betroffenen absehen, wenn eine Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist und das Gericht zuvor sämtliche nicht mit Zwang verbundenen Versuche unternommen hat, um den Betroffenen zu befragen oder sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Juli 2014, XII ZB 120/14, FamRZ 2014, 1543).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Anwendung dieser Vorschrift auch im Anwendungsbereich von § 278 FamFG nicht ausgeschlossen (Senatsbeschluss vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 11 ff.).

    Da die Anhörung in Betreuungssachen aber nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern auch der Sachverhaltsaufklärung dient, darf das Betreuungsgericht nach § 34 Abs. 3 FamFG grundsätzlich nur verfahren, wenn und soweit die gemäß § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist und zudem alle zwanglosen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, den Betroffenen anzuhören bzw. sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (Senatsbeschluss vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 16 ff.).

  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 246/16

    Betreuungssache: Unverhältnismäßigkeit der Vorführung des Betroffenen zur

    Bei der Frage, ob vor der (erstmaligen) Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Vorführung des Betroffenen und deren zwangsweise Vollziehung ausnahmsweise unverhältnismäßig ist, ist insbesondere die Bedeutung des Verfahrensgegenstands in den Blick zu nehmen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. November 2014, XII ZB 405/14, FamRZ 2015, 485 und vom 2. Juli 2014, XII ZB 120/14, FamRZ 2014, 1543).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Anwendung dieser Vorschrift auch im Anwendungsbereich von § 278 FamFG nicht ausgeschlossen (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2014 - XII ZB 405/14 - FamRZ 2015, 485 Rn. 5 und vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 11 ff.).

    Da die Anhörung in Betreuungssachen aber nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern auch der Sachverhaltsaufklärung dient, darf das Betreuungsgericht grundsätzlich nur nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn und soweit die gemäß § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG zu Gebote stehende Vorführung des Betroffenen unverhältnismäßig ist und zudem alle zwanglosen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, den Betroffenen anzuhören bzw. sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2014 - XII ZB 405/14 - FamRZ 2015, 485 Rn. 5 und vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 16 ff.).

  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19

    Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der

    c) Einer der von der Senatsrechtsprechung anerkannten Ausnahmefälle, in denen das Betreuungsgericht das Verfahren nach § 34 Abs. 3 FamFG auch ohne persönliche Anhörung des Betroffenen beenden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2014 - XII ZB 405/14 - FamRZ 2015, 485 Rn. 5 und vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 11 ff.), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren;

    Einer der von der Senatsrechtsprechung anerkannten Ausnahmefälle, in denen das Betreuungsgericht das Verfahren nach § 34 Abs. 3 FamFG auch ohne persönliche Anhörung des Betroffenen beenden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2014 - XII ZB 405/14 - FamRZ 2015, 485 Rn. 5 und vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 11 ff.), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 24.06.2015 - XII ZB 98/15

    Betreuungssache: Notwendigkeit erneuter Anhörung des Betroffenen im

    Die durch § 278 Abs. 1 FamFG angeordnete persönliche Anhörung des Betroffenen in Betreuungssachen dient sowohl der Gewährung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 GG als auch der nach § 26 FamFG gebotenen Sachaufklärung von Amts wegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 11 ff. und vom 26. November 2014 - XII ZB 405/14 - FamRZ 2015, 485 Rn. 5).
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