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   BGH, 25.02.2015 - XII ZB 364/14   

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https://dejure.org/2015,6610
BGH, 25.02.2015 - XII ZB 364/14 (https://dejure.org/2015,6610)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2015 - XII ZB 364/14 (https://dejure.org/2015,6610)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14 (https://dejure.org/2015,6610)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 2 Nr 3 VersAusglG, § 220 Abs 4 FamFG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Gerichtliche Prüfung einer angemessenen Kompensation der Risikobeschränkung bei der internen Teilung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung anhand der vom Versorgungsträger darzulegenden Berechnungskriterien

  • IWW

    § 3 Abs. 1 VersAusglG, § ... 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Halbsatz 2 VersAusglG, § 11 Abs. 2 VersAusglG, § 10 Abs. 1 VersAusglG, § 10 Abs. 3 VersAusglG, § 11 Abs. 1 VersAusglG, § 11 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG, § 220 Abs. 4 Satz 1 FamFG, § 5 VersAusglG, § 220 Abs. 4 FamFG, § 2 BetrAVG

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 220 Abs. 4; VersAusglG § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Beschränkung des Risikoschutzes auf Altersvorsorge durch Versorgungsträger und Darlegung des Ausgleichs im Versorgungsausgleichsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Risikoschutzes für das zu begründende Anrecht auf eine Altersversorgung durch den Versorgungsträger

  • rewis.io

    Versorgungsausgleichsverfahren: Gerichtliche Prüfung einer angemessenen Kompensation der Risikobeschränkung bei der internen Teilung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung anhand der vom Versorgungsträger darzulegenden Berechnungskriterien

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Risikoschutzes für das zu begründende Anrecht auf eine Altersversorgung durch den Versorgungsträger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsausgleich und Invaliditätsversorgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschränkter Risikoschutz - und der Versorgungsausgleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung: Zur Frage eines angemessenen Ausgleichs als Kompensation für den entfallenden Risikoschutz für Invalidität

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung und angemessener Ausgleich als Kompensation für entfallenden Risikoschutz für Invalidität

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kompensation im Versorgungsausgleich erleichtert

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung und angemessener Ausgleich als Kompensation für entfallenden Risikoschutz für Invalidität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 577
  • MDR 2015, 712
  • FamRZ 2015, 911
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - XII ZB 364/14
    Wenn die Voraussetzungen einer gleichmäßigen Teilhabe nicht vorliegen, darf das Gericht das Anrecht nicht nach Maßgabe der Versorgungsregelung des Versorgungsträgers ausgleichen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10

    Betriebliche Anwartschaften im Versorgungsausgleich: Beschlussfassung bei

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - XII ZB 364/14
    Rechnet der Versorgungsträger den das Gesamtrisiko repräsentierenden Ausgleichswert im Anschluss an die Teilung nach den für eine reine Altersrente geltenden Formeln versicherungsmathematisch für die ausgleichsberechtigte Person um, ist der entfallende Risikoschutz automatisch kompensiert (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - FamRZ 2014, 1534 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 4 UF 205/10

    Interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - XII ZB 364/14
    Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob bereits die Teilungsordnung selbst Bestimmungen darüber enthalten muss, wie sich der zusätzliche Ausgleich errechnet (so OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1308, 1310; OLG Koblenz FamRZ 2012, 301, 302; Wick FuR 2011, 555, 556) oder ob es genügt, wenn die Umrechnungsgrundlagen außerhalb der Teilungsordnung liegen und erst durch die konkrete Durchführung der Berechnung in Erscheinung treten (so Schulze/Dörner/Ebert/Kemper BGB 5. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 10 a; 670; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 5. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 13; MünchKommBGB/Gräper 6. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 14; Borth Versorgungsausgleich 7. Aufl. Rn. 631; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2013, 380).
  • OLG Koblenz, 11.05.2011 - 13 UF 221/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anforderungen an die Teilungsordnung bei

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - XII ZB 364/14
    Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob bereits die Teilungsordnung selbst Bestimmungen darüber enthalten muss, wie sich der zusätzliche Ausgleich errechnet (so OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1308, 1310; OLG Koblenz FamRZ 2012, 301, 302; Wick FuR 2011, 555, 556) oder ob es genügt, wenn die Umrechnungsgrundlagen außerhalb der Teilungsordnung liegen und erst durch die konkrete Durchführung der Berechnung in Erscheinung treten (so Schulze/Dörner/Ebert/Kemper BGB 5. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 10 a; 670; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 5. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 13; MünchKommBGB/Gräper 6. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 14; Borth Versorgungsausgleich 7. Aufl. Rn. 631; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2013, 380).
  • OLG Hamm, 21.05.2012 - 4 UF 328/11

    Anforderungen an die Auskunft des Versorgungsträgers hinsichtlich der Berechnung

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - XII ZB 364/14
    Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob bereits die Teilungsordnung selbst Bestimmungen darüber enthalten muss, wie sich der zusätzliche Ausgleich errechnet (so OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1308, 1310; OLG Koblenz FamRZ 2012, 301, 302; Wick FuR 2011, 555, 556) oder ob es genügt, wenn die Umrechnungsgrundlagen außerhalb der Teilungsordnung liegen und erst durch die konkrete Durchführung der Berechnung in Erscheinung treten (so Schulze/Dörner/Ebert/Kemper BGB 5. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 10 a; 670; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 5. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 13; MünchKommBGB/Gräper 6. Aufl. § 11 VersAusglG Rn. 14; Borth Versorgungsausgleich 7. Aufl. Rn. 631; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2013, 380).
  • OLG Bamberg, 28.05.2014 - 2 UF 300/13
    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - XII ZB 364/14
    Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2014, 1701 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet: Durch die Teilungsordnung sei der Risikoschutz nicht wirksam auf die Altersversorgung beschränkt worden, da kein Ausgleich für das nicht abgesicherte Risiko geschaffen worden sei.
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 443/14

    Versorgungsausgleich: Teilhabe an der Wertentwicklung bei interner Teilung eines

    Wenn die Voraussetzungen einer gleichmäßigen Teilhabe nicht vorliegen, darf das Gericht das Anrecht nicht nach Maßgabe der Versorgungsregelung des Versorgungsträgers ausgleichen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14 - FamRZ 2015, 911 Rn. 11 mwN).

    Nachdem der Versorgungsträger von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, den Risikoschutz für die ausgleichsberechtigte Person auf eine Altersversorgung zu beschränken, ist die in Gliederungsnummer 8.2 getroffene Anordnung anhand des Maßstabs zu überprüfen, ob ein zusätzlicher Ausgleich geschaffen worden ist, der die gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den während der Ehezeit erworbenen Anrechten gewährleistet (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VersAusglG; Senatsbeschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14 - FamRZ 2015, 911 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 408/14

    Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden

    Wegen der rechtsgestaltenden Wirkung der gerichtlich ausgesprochenen internen Teilung fällt dem Familiengericht die Aufgabe zu, die rechtliche Vereinbarkeit der Versorgungs- und Teilungsregelungen des Versorgungsträgers mit höherrangigem Recht zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14 - FamRZ 2015, 911 Rn. 11), insbesondere ob diese Regelungen am Maßstab des § 11 Abs. 1 VersAusglG eine gleichwertige Teilhabe der ausgleichsberechtigten Person gewährleisten.
  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14

    Altersversorgung - Versorgungsausgleich - Bindung

    Entgegen der Rechtsauffassung der Revision fällt den Familiengerichten im Versorgungsausgleichsverfahren wegen der rechtsgestaltenden Wirkung der gerichtlich ausgesprochenen internen Teilung jedoch die Aufgabe zu, die rechtliche Vereinbarkeit der nach § 10 Abs. 3 VersAusglG heranzuziehenden untergesetzlichen Versorgungs- und Teilungsordnung mit höherrangigem Recht und damit auch mit Unionsrecht zu überprüfen (vgl. BGH 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14 - Rn. 11; 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - Rn. 25 mwN; BT-Drs. 16/10144 S. 55) .
  • BGH, 22.01.2020 - IV ZR 54/19

    Beschränkung des Risikoschutzes auf eine Altersversorgung unter Ausschluss der

    Wegen der rechtsgestaltenden Wirkung der gerichtlich ausgesprochenen internen Teilung fällt den Gerichten die Aufgabe zu, die rechtliche Vereinbarkeit der nach § 10 Abs. 3 VersAusglG heranzuziehenden untergesetzlichen Versorgungs- und Teilungsordnung mit höherrangigem Recht zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14, FamRZ 2015, 911 Rn. 11), insbesondere ob diese Regelungen am Maßstab des § 11 Abs. 1 VersAusglG gemessen eine gleichwertige Teilhabe der ausgleichsberechtigten Person gewährleisten (BGH, Beschluss vom 7. März 2018 - XII ZB 408/14, BGHZ 218, 44 Rn. 39).

    Wenn die Voraussetzungen einer gleichmäßigen Teilhabe nicht vorliegen, darf das Gericht das Anrecht nicht nach Maßgabe der Versorgungsregelung des Versorgungsträgers ausgleichen (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015, aaO).

  • OLG Nürnberg, 19.11.2015 - 11 UF 1032/15

    Interne Teilung von Rentenanrechten im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Rechnet der Versorgungsträger den das Gesamtrisiko repräsentierenden Ausgleichswert im Anschluss an die Teilung nach den für eine reine Altersrente geltenden Formeln versicherungsmathematisch für die ausgleichsberechtigte Person um, ist der entfallende Risikoschutz automatisch kompensiert (BGH FamRZ 2015, 911 Rn. 22).

    Wenn die Voraussetzungen einer gleichmäßigen Teilhabe nach § 11 VersAusglG nicht vorliegen, darf das Gericht das Anrecht nicht nach Maßgabe der Versorgungsregelung des Versorgungsträgers ausgleichen (BGH FamRZ 2015, 911 Rn. 11).

  • BGH, 29.04.2020 - IV ZR 75/19

    Bestehen eines Anspruchs auf Ausstellung geänderter Versicherungsscheine im

    Wegen der rechtsgestaltenden Wirkung der gerichtlich ausgesprochenen internen Teilung fällt den Gerichten die Aufgabe zu, die rechtliche Vereinbarkeit der nach § 10 Abs. 3 VersAusglG heranzuziehenden untergesetzlichen Versorgungs- und Teilungsordnung mit höherrangigem Recht zu überprüfen (Senatsurteil vom 22. Januar 2020 - IV ZR 54/19, VersR 2020, 380 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14, FamRZ 2015, 911 Rn. 11), insbesondere ob diese Regelungen am Maßstab des § 11 Abs. 1 VersAusglG gemessen eine gleichwertige Teilhabe der ausgleichsberechtigten Person gewährleisten (BGH, Beschluss vom 7. März 2018 - XII ZB 408/14, BGHZ 218, 44 Rn. 39).

    Wenn die Voraussetzungen einer gleichmäßigen Teilhabe nicht vorliegen, darf das Gericht das Anrecht nicht nach Maßgabe der Versorgungsregelung des Versorgungsträgers ausgleichen (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 24 U 21/18

    Anforderungen an die Durchführung der internen Teilung von Anrechten in der

    Wenn nämlich die Voraussetzungen einer gleichmäßigen Teilhabe nicht vorliegen, darf das Gericht das Anrecht nicht nach Maßgabe der Versorgungsregelung des Versorgungsträgers ausgleichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10; vom 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14, Rz. 10f.).

    Hierbei war auch nicht erforderlich, dass die Rechtsvorgängerin der Beklagten, was aus der Teilungsordnung vom 19. November 2009 in der geänderten Fassung vom 13. Januar 2012 auch nicht hervorgeht, die Umrechnungsgrundlage bereits in der Teilungsordnung nennt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14, Rz. 14ff. mit weiteren Nachweisen zum Streitstand).

  • BGH, 31.05.2023 - XII ZB 250/20

    Auswirkungen der sogenannten Test-Achats-Entscheidung des Europäischen

    Wenn die Voraussetzungen einer gleichmäßigen Teilhabe nicht vorliegen, darf das Gericht das Anrecht nicht nach Maßgabe dieser Regelungen des Versorgungsträgers ausgleichen (Senatsbeschlüsse vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 - FamRZ 2015, 1869 Rn. 15 und vom 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14 - FamRZ 2015, 911 Rn. 11 mwN).
  • OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 815/18

    Beschwerdeverfahren im Streit um Ausgleich von zwei Anrechten der privaten

    Wenn die Voraussetzungen einer gleichwertigen Teilhabe nach § 11 VersAusglG nicht vorliegen, darf das Gericht das Anrecht nicht nach Maßgabe der Versorgungsregelung des Versorgungsträgers ausgleichen (BGH FamRZ 2015, 911 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 6 UF 115/16

    Versorgungsausgleich: Umrechnung des Ausgleichswerts des entfallenden

    Gewährleisten die dort enthaltenen Bedingungen eine gleichmäßige Teilhabe nicht, darf das Anrecht allerdings nicht nach Maßgabe der Versorgungsregelung des Versorgungsträgers ausgeglichen werden (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14, Rn. 15 = FamRZ 2015, 1869; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14, Rn. 11 = FamRZ 2015, 911).

    Insoweit bedarf es im Hinblick auf die hälftige Teilung des seitens des Antragstellers unter Berücksichtigung aller in der Zusage vorgesehenen Leistungsarten insgesamt erwirtschafteten Kapitals keines zusätzlichen Ausgleichs im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14, Rn. 22 = FamRZ 2015, 911).

  • OLG Hamm, 03.09.2015 - 6 UF 80/15

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Kapitallebensversicherungen

  • OLG Zweibrücken, 28.07.2016 - 6 UF 49/15

    Familiensache: Zulässigkeit eines Teilbeschlusses bei teils unzulässiger und

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2020 - 20 UF 178/19

    Interne Teilung mit konventioneller Rentenversicherung aus einer fondsgebundenen

  • OLG Hamm, 29.08.2018 - 13 UF 31/17

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

  • OLG Frankfurt, 25.05.2022 - 4 UF 43/19

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten der betrieblichen

  • OLG Hamm, 28.02.2023 - 4 UF 9/22

    Versorgungsausgleich; Teilungsanordnung; Halbteilungsgrundsatz

  • OLG Hamm, 17.04.2020 - 2 UF 32/20

    Unzulässigkeit vorsorglicher Maßgabenanordnungen bei der internen Teilung von

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