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   BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16   

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https://dejure.org/2016,15533
BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16 (https://dejure.org/2016,15533)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2016 - XII ZB 23/16 (https://dejure.org/2016,15533)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - XII ZB 23/16 (https://dejure.org/2016,15533)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 70 Abs 3 FamFG, § 70 Abs 4 FamFG, § 319 Abs 1 FamFG, § 319 Abs 4 FamFG
    Rechtsbeschwerde bei Unterbringung einer Betreuten zum Zweck der zwangsweisen Heilbehandlung: Statthaftigkeit bei irrtümlicher Bezeichnung der zugestellten Ausfertigung einer amtsgerichtlichen Entscheidung als einstweilige Anordnung; notwendige erneute Anhörung der ...

  • IWW

    § 312 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 70 Abs. 4 FamFG, § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 329 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 333 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 319 Abs. 4 FamFG, § 319 Abs. 1 FamFG, § 331 Satz 2 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 62 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines Betreuten gegen die durch Zeitablauf erledigte Genehmigung der zwangsweisen Heilbehandlung; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei versehentlicher Ausfertigung der amtsgerichtlichen Entscheidung als einstweilige Anordnung in einer Unterbringungssache; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringungsverfahren, Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde, Erneute Anhörung der Betroffenen

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde bei Unterbringung einer Betreuten zum Zweck der zwangsweisen Heilbehandlung: Statthaftigkeit bei irrtümlicher Bezeichnung der zugestellten Ausfertigung einer amtsgerichtlichen Entscheidung als einstweilige Anordnung; notwendige erneute Anhörung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde eines Betreuten gegen die durch Zeitablauf erledigte Genehmigung der zwangsweisen Heilbehandlung; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei versehentlicher Ausfertigung der amtsgerichtlichen Entscheidung als einstweilige Anordnung in einer Unterbringungssache; ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde eines Betreuten gegen die durch Zeitablauf erledigte Genehmigung der zwangsweisen Heilbehandlung; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei versehentlicher Ausfertigung der amtsgerichtlichen Entscheidung als einstweilige Anordnung in einer Unterbringungssache; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Amtsgerichtsentscheidung falsch bezeichnet: Rechtsbeschwerde trotzdem statthaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung - keine erneute Anhörung durch Beschwerdegericht?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Unterbringung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsbeschwerde auch bei falscher Bezeichnung einer Entscheidung statthaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2743
  • MDR 2016, 1222
  • FGPrax 2016, 222
  • FamRZ 2016, 1354
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15

    Betreuungssache: Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16
    Wegen der zentralen Bedeutung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 25 mwN), ist eine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe jedoch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 12 f.).

    Macht das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch, die nach § 319 Abs. 1 FamFG notwendigen Verfahrenshandlungen im Wege der Rechtshilfe vornehmen zu lassen, muss es zudem in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 14).

    Allein eine geringere Reisezeit des ersuchten Richters zu der Unterbringungseinrichtung würde für ein Absehen von der persönlichen Anhörung durch den zur Entscheidung berufenen Richter nicht genügen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 15 f.).

  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16
    aa) Die in § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG enthaltene Verpflichtung des Gerichts, vor der Entscheidung über eine Unterbringungsmaßnahme den Betroffenen persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen, besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 11 mwN).

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen oder das gesamte Verfahren wiederholen (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2016 - XII ZB 478/15 - FamRZ 2016, 802 Rn. 10; vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 18 und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 14).

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16
    Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht zur Genehmigung der Einwilligung der Betreuerin in die ärztliche Zwangsbehandlung haben die Betroffene in ihren Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN) festzustellen ist.

    Wegen der zentralen Bedeutung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 25 mwN), ist eine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe jedoch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 258/15 - FamRZ 2016, 804 Rn. 12 f.).

  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16
    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen oder das gesamte Verfahren wiederholen (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2016 - XII ZB 478/15 - FamRZ 2016, 802 Rn. 10; vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 18 und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 14).

    Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 27 mwN).

  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 600/14

    Unterbringungssache: Genehmigung der Zwangsmedikation eines untergebrachten

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16
    Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinn des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 600/14 - FamRZ 2015, 1706 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15

    Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16
    Da das Beschwerdegericht damit für seine Entscheidung mit dem Sachverständigengutachten eine Tatsachengrundlage herangezogen hat, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, war eine erneute Anhörung der Betroffenen auch aus diesem Grund geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 13).
  • BGH, 04.06.2014 - XII ZB 121/14

    Betreuung: Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16
    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der hier aufgrund Zeitablaufs eingetretenen Erledigung aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschluss BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 10.02.2016 - XII ZB 478/15

    Unterbringungssache: Erfordernis der Anhörung des Betroffenen bei Verlängerung

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16
    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen oder das gesamte Verfahren wiederholen (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2016 - XII ZB 478/15 - FamRZ 2016, 802 Rn. 10; vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 18 und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 14).
  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 586/14

    Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine in der

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16
    Wegen dieser Wirkungen können Fehler bei der anschließenden Erstellung der zur Bekanntgabe an die Verfahrensbeteiligten dienenden Ausfertigung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die Rechtsnatur der gerichtlichen Entscheidung nicht verändern (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14 - FamRZ 2015, 1877 Rn. 5).
  • BGH, 20.11.2019 - XII ZB 501/18

    Bestellung eines Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuers bei einer vorläufigen

    Der ausdrückliche gerichtliche Entscheidungswille war nämlich beim Beschluss vom 3. April 2018 auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14 - FamRZ 2015, 1877 Rn. 6 und BGH Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 96/13 - FGPrax 2014, 87 Rn. 6; vgl. auch Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 9), so dass die Beteiligte zu 2 weiterhin lediglich zur vorläufigen Betreuerin bestellt war.

    Denn die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels richtet sich allein nach der Rechtsnatur der vom Gericht erlassenen Entscheidung (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 8 und vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14 - FamRZ 2015, 1877 Rn. 5).

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 269/16

    Betreuung: Verzicht auf die persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Vielmehr hätte es die Anhörung nachholen müssen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 14 und vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 17).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 119/16

    Unterbringungssache: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Zu den Voraussetzungen, unter denen im Beschwerdeverfahren in einer Unterbringungssache von der persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen werden kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016, XII ZB 23/16, FamRZ 2016, 1354).

    Macht das Beschwerdegericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 17 mwN).

    Auf Grundlage dieser ergänzenden Ermittlungen hätte das Landgericht die Unterbringung nicht entgegen der im Abhilfeverfahren ergangenen Entscheidung anordnen dürfen, ohne die Betroffene selbst persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihr zu verschaffen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 541/19

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer

    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der hier aufgrund Zeitablaufs teilweise eingetretenen Erledigung aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschlüsse BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 4 mwN und vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 7).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 313/16

    Unterbringungsverfahren: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen

    Zur Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016, XII ZB 23/16, FamRZ 2016, 1354).

    Zwar räumt § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG auch in einem Unterbringungsverfahren dem Beschwerdegericht die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen, etwa wenn die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen nur kurze Zeit zurückliegt, sich nach dem Akteninhalt keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder rechtlichen Gesichtspunkte ergeben, das Beschwerdegericht das in den Akten dokumentierte Ergebnis der erstinstanzlichen Anhörung nicht abweichend werten will und es auf den persönlichen Eindruck des Gerichts von dem Betroffenen nicht ankommt (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 16 f. mwN).

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung hingegen eine neue Tatsachengrundlage heran, gebietet dies eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 329/16

    Betreuungssache: Vorraussetzungen für das Absehen von einer erneuten persönlichen

    Dies setzt aber voraus, dass der Betroffene vor dem Amtsgericht verfahrensfehlerfrei angehört worden ist (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 17).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 489/17

    Unterbringungssache: Notwendigkeit persönlicher Anhörung des Betroffenen;

    Macht das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch, die nach § 319 Abs. 1 FamFG notwendigen Verfahrenshandlungen im Wege der Rechtshilfe vornehmen zu lassen, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 12 f. mwN).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2019 - 10 WF 111/18

    Verteilung der Kosten nach billigem Ermessen bei Unbilligkeit einer

    Bezüglich der Entscheidung über den Ausgleich eines geringfügigen Anrechts nach § 18 VersAusglG hat der BGH nunmehr eine eigenständige Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts sogar ausdrücklich verlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.10.2016 - XII ZB 23/16, NJW-RR 2016, 1478).
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