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   BGH, 27.07.2016 - XII ZB 53/16   

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https://dejure.org/2016,24110
BGH, 27.07.2016 - XII ZB 53/16 (https://dejure.org/2016,24110)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2016 - XII ZB 53/16 (https://dejure.org/2016,24110)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 (https://dejure.org/2016,24110)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 Abs 1 FamFG, § 68 Abs 2 FamFG, § 1379 BGB
    Zugewinnausgleichsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung über das eigene Vermögen

  • IWW

    §§ 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 68 Abs. 2 Satz 2, 61 Abs. 1 FamFG, § 139 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung über das eigene Vermögen

  • rewis.io

    Zugewinnausgleichsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung über das eigene Vermögen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 61 Abs. 1, 68 Abs. 2; BGB § 1379
    Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung über das eigene Vermögen

  • rechtsportal.de

    Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung über das eigene Vermögen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunftserteilung über das eigene Vermögen: Beschwerdewert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung über das eigene Vermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1106
  • FamRZ 2016, 1681
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 278/13

    Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen über seine Einkünfte: Bemessung des

    Auszug aus BGH, 27.07.2016 - XII ZB 53/16
    Abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 278/13 - FamRZ 2014, 644 Rn. 6 mwN).

    Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei seiner Schätzung eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 278/13 - FamRZ 2014, 644 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung durch anwaltliche

    Auszug aus BGH, 27.07.2016 - XII ZB 53/16
    Macht der Beschwerdeführer nämlich geltend, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei durch gerichtliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der richterlichen Hinweispflicht verletzt worden, hat er darzulegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre (vgl. BGH Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02 - FamRZ 2003, 1005 mwN; Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07 - NJW 2009, 148 Rn. 10; Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10 - juris Rn. 12 und vom 26. April 2016 - VI ZB 4/16 - juris Rn. 12 ff.).
  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 253/07

    Zulässigkeit einer Wider-Widerklage

    Auszug aus BGH, 27.07.2016 - XII ZB 53/16
    Macht der Beschwerdeführer nämlich geltend, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei durch gerichtliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der richterlichen Hinweispflicht verletzt worden, hat er darzulegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre (vgl. BGH Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02 - FamRZ 2003, 1005 mwN; Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07 - NJW 2009, 148 Rn. 10; Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10 - juris Rn. 12 und vom 26. April 2016 - VI ZB 4/16 - juris Rn. 12 ff.).
  • BGH, 28.03.2012 - XII ZB 323/11

    Familiensache: Anforderungen an die Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus BGH, 27.07.2016 - XII ZB 53/16
    Daran fehlt es aber, wenn aus dem angefochtenen Beschluss nicht zu erkennen ist, dass das erstinstanzliche Gericht ein Rechtsmittel für statthaft gehalten hat (Senatsbeschluss vom 28. März 2012 - XII ZB 323/11 - FamRZ 2012, 961 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02

    Zulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus BGH, 27.07.2016 - XII ZB 53/16
    Macht der Beschwerdeführer nämlich geltend, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei durch gerichtliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der richterlichen Hinweispflicht verletzt worden, hat er darzulegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre (vgl. BGH Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02 - FamRZ 2003, 1005 mwN; Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07 - NJW 2009, 148 Rn. 10; Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10 - juris Rn. 12 und vom 26. April 2016 - VI ZB 4/16 - juris Rn. 12 ff.).
  • BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11

    Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Auszug aus BGH, 27.07.2016 - XII ZB 53/16
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11 - FamRZ 2011, 1929 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZB 4/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 27.07.2016 - XII ZB 53/16
    Macht der Beschwerdeführer nämlich geltend, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei durch gerichtliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der richterlichen Hinweispflicht verletzt worden, hat er darzulegen, wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere was er im Einzelnen vorgetragen hätte und wie er weiter vorgegangen wäre (vgl. BGH Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02 - FamRZ 2003, 1005 mwN; Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07 - NJW 2009, 148 Rn. 10; Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10 - juris Rn. 12 und vom 26. April 2016 - VI ZB 4/16 - juris Rn. 12 ff.).
  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 275/15

    Beginn und Lauf der Berufungsfrist im Fall der Urteilsberichtigung

    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11 - FamRZ 2011, 1929 Rn. 8 und vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 - FamRZ 2016, 1681 Rn. 3).
  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 116/19

    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Bemessung der Beschwer nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 - FamRZ 2016, 1681 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 16.11.2016 - XII ZB 550/15

    Wert der Beschwer bei der Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zur

    Abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist dafür auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 - FamRZ 2016, 1681 Rn. 6; vom 22. Januar 2014 - XII ZB 278/13 - FamRZ 2014, 644 Rn. 6 und vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 6 jeweils mwN).

    Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei der Bemessung der Beschwer eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 - FamRZ 2016, 1681 Rn. 7 mwN).

  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 4 UF 193/19

    Ansatz von Übersetzungskosten bei Beschwer eines zur Auskunft verurteilten

    Maßgeblich für die mit dem angefochtenen Beschluss für den Antragsteller verbundene Beschwer ist sein Abwehrinteresse, welches in erster Linie durch den voraussichtlichen Aufwand an Zeit und an Kosten für die ihm aufgegebene Auskunftserteilung und Belegvorlage bestimmt wird (vgl. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, FamRZ 1995, 349; BGH, FamRZ 2014, 644; FamRZ 2014, 1542; FamRZ 2016, 1681; FamRZ 2019, 464).

    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob die Antragstellerin einen Anspruch auf die Vorlage von Übersetzungen der vorzulegenden fremdsprachigen Belege hat, woran im Hinblick darauf, dass ihre gesetzliche Vertreterin der englischen Sprache mächtig ist und ausdrücklich auf eine Übersetzung verzichtet hat, erhebliche Zweifel bestehen (vgl. Winter in BeckOGK-BGB, Stand 1.8.2019, § 1605, Rdnr. 156 unter Verweis auf BGH FamRZ 2016, 1681).

    Eine entsprechende Verpflichtung des Antragsgegners lässt sich im Hinblick auf das vollstreckungsrechtliche Bestimmtheitsgebot auch nicht im Wege der Auslegung in die dem Antragsgegner aufgegebene Belegvorlage hineinlesen (so im Ergebnis auch BGH, FamRZ 2016, 1681; a.A. ohne Auseinandersetzung mit dem Bestimmtheitsgebot OLG Koblenz, FamRZ 1990, 79; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 1085).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 66/17

    Rechtsmittel gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Wertes

    Grundsätzlich ist dafür auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. BGHZ-GSZ 128, 85, 87 f.; Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 - FamRZ 2016, 1681 Rn. 6; vom 22. Januar 2014 - XII ZB 278/13 - FamRZ 2014, 644 Rn. 6 mwN und vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 6 mwN).

    Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei der Bemessung der Beschwer eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 - FamRZ 2016, 1681 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 567/15

    Familiensache: Angabe eines falschen erstinstanzlichen Aktenzeichens in einer

    Danach darf der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 -FamRZ 2016, 1681 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 471/16

    Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Werts

    Grundsätzlich ist dafür auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 - FamRZ 2016, 1681 Rn. 6; vom 22. Januar 2014 - XII ZB 278/13 - FamRZ 2014, 644 Rn. 6 mwN und vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 6 mwN).

    Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei der Bemessung der Beschwer eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 - FamRZ 2016, 1681 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17

    Wert der Beschwer für die Beschwerde gegen einen zur Auskunft und Belegvorlage

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Bemessung der Beschwer nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 - FamRZ 2016, 1681 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 26.10.2016 - XII ZB 560/15

    Zugewinnausgleichsverfahren: Wert der Beschwer bei einer Verpflichtung zur Abgabe

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Bemessung der Beschwer nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 - FamRZ 2016, 1681 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 16.11.2016 - XII ZB 551/15

    Anspruch auf Auskunftserteilung über das Vermögen durch Vorlage eines

    Abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist dafür auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 - FamRZ 2016, 1681 Rn. 6; vom 22. Januar 2014 - XII ZB 278/13 - FamRZ 2014, 644 Rn. 6 und vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 6 jeweils mwN).

    Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei der Bemessung der Beschwer eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 53/16 - FamRZ 2016, 1681 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 11.03.2020 - XII ZB 578/19

    Berücksichtigung von Übersetzungskosten i.R.d. Beschwer eines zur

  • KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Notwendige Angabe des Trennungszeitpunkts für

  • OLG Frankfurt, 30.12.2019 - 3 UF 213/19

    Beschwerdewert bei Auskunftsverpflichtung - Bewertung des notwendigen

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