Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 13.08.2015

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.09.2015 - 10 WF 144/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36753
OLG Schleswig, 21.09.2015 - 10 WF 144/15 (https://dejure.org/2015,36753)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.09.2015 - 10 WF 144/15 (https://dejure.org/2015,36753)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. September 2015 - 10 WF 144/15 (https://dejure.org/2015,36753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung; Anforderungen an die gerichtliche Androhung der Verhängung von Ordnungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 89 Abs. 2 FamFG; § 1684 BGB
    Voraussetzungen der Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 845
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 09.07.2014 - 8 WF 120/14

    Vollstreckung aus einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich: Fehlende

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2015 - 10 WF 144/15
    Der nach § 89 Abs. 2 FamFG zu erteilende Hinweis kann auch durch das Beschwerdegericht im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (Anschluss OLG Naumburg FamRZ 2015, 777).

    Der Hinweis muss so formuliert sein, dass er auch für einen Laien verständlich ist; notwendig ist ein ausdrücklicher und verständlicher Hinweis, auf die möglichen vom Gesetz vorgeschriebenen Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung (OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693; OLG Naumburg, NZFam 2015, 182).

  • OLG Brandenburg, 29.07.2014 - 13 WF 259/13

    Aufnahme eines Hinweises auf die Folgen einer Zuwiderhandlung in einen

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2015 - 10 WF 144/15
    Der bloße Hinweis auf die Vorschrift des § 89 Abs. 2 FamFG genügt nicht (Anschluss OLG Brandenburg FamRZ 2015, 693).

    Der Hinweis muss so formuliert sein, dass er auch für einen Laien verständlich ist; notwendig ist ein ausdrücklicher und verständlicher Hinweis, auf die möglichen vom Gesetz vorgeschriebenen Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung (OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693; OLG Naumburg, NZFam 2015, 182).

  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2015 - 10 WF 144/15
    Mit der schon in den Tenor der vollstreckbaren Entscheidung aufzunehmenden Belehrung soll dem Verpflichteten deutlich gemacht werden, dass ein Verstoß gegen den erlassenden Titel die Festsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen und welche konkreten Rechtsfolgen ein Verstoß haben kann (BGH FamRZ 2011, 1729 ).
  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 207/15

    Anforderungen an die Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer

    Mit der schon in den Tenor der vollstreckbaren Entscheidung aufzunehmenden Belehrung soll dem Verpflichteten deutlich gemacht werden, dass ein Verstoß gegen den erlassenden Titel die Festsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen und welche konkreten Rechtsfolgen ein Verstoß haben kann (vgl. zum Vorstehenden: BGH FamRZ 2011, 1729, 1730 Rn 8; OLG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2015, AZ: 10 WF 144/15, bei juris Langtext Rn 24; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.08.2015, 11 WF 159/15, bei juris Langtext Rn 6).

    Der Hinweis muss so formuliert sein, dass er auch für einen Laien verständlich ist; notwendig ist ein ausdrücklicher und verständlicher Hinweis, auf die möglichen vom Gesetz vorgeschriebenen Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die Festsetzungen des Beschlusses (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2015, AZ: 10 WF 144/15, bei juris Langtext Rn 24; OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693, bei juris Langtext Rn 3; OLG Naumburg, NZFam 2015, 182).

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.08.2015 - 11 WF 159/15   

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https://dejure.org/2015,31163
OLG Oldenburg, 13.08.2015 - 11 WF 159/15 (https://dejure.org/2015,31163)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.08.2015 - 11 WF 159/15 (https://dejure.org/2015,31163)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. August 2015 - 11 WF 159/15 (https://dejure.org/2015,31163)
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  • FamRZ 2016, 845
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bamberg, 20.07.1999 - 7 WF 112/99

    Antrag auf Erlass eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen ein

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.08.2015 - 11 WF 159/15
    Maßgeblich ist dabei die Höhe des festgesetzten Ordnungs- bzw. Zwangsgeldes (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1698 ff.; OLGR Zweibrücken 2000, 332 f.; s. auch OLG Bamberg FamRZ 1999, 108 f. und FamRZ 2000, 489 f.; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn 16, Stichwort "Ordnungs- und Zwangsmittelfestsetzung").
  • OLG Stuttgart, 07.01.1998 - 15 WF 554/97

    Abänderung von Unterhaltsvereinbarungen aufgrund veränderter Einkommenssituation;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.08.2015 - 11 WF 159/15
    Maßgeblich ist dabei die Höhe des festgesetzten Ordnungs- bzw. Zwangsgeldes (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1698 ff.; OLGR Zweibrücken 2000, 332 f.; s. auch OLG Bamberg FamRZ 1999, 108 f. und FamRZ 2000, 489 f.; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn 16, Stichwort "Ordnungs- und Zwangsmittelfestsetzung").
  • OLG Nürnberg, 12.07.2010 - 11 WF 522/10

    Elterliche Sorge: Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.08.2015 - 11 WF 159/15
    Die Festsetzung des Wertes für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 40 Abs. 1 FamGKG in Verbindung mit einer entsprechenden Anwendung des § 35 FamGKG (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.07.2010 - 11 WF 522/10; 11 WF 523/10 - zitiert nach "juris").
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.08.2015 - 11 WF 159/15
    Den nach § 89 Abs. 2 FamFG deutlich sichtbar zu erteilenden Hinweis kann der Senat - wie hier geschehen - im Beschlusswege nachholen (vgl. Zöller/Feskorn aaO; sowie BGH FamRZ 2011, 1729), so dass bei zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlungen ein Ordnungsmittel festgesetzt werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04

    Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.08.2015 - 11 WF 159/15
    Maßgeblich ist dabei die Höhe des festgesetzten Ordnungs- bzw. Zwangsgeldes (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1698 ff.; OLGR Zweibrücken 2000, 332 f.; s. auch OLG Bamberg FamRZ 1999, 108 f. und FamRZ 2000, 489 f.; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn 16, Stichwort "Ordnungs- und Zwangsmittelfestsetzung").
  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 207/15

    Anforderungen an die Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer

    Mit der schon in den Tenor der vollstreckbaren Entscheidung aufzunehmenden Belehrung soll dem Verpflichteten deutlich gemacht werden, dass ein Verstoß gegen den erlassenden Titel die Festsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen und welche konkreten Rechtsfolgen ein Verstoß haben kann (vgl. zum Vorstehenden: BGH FamRZ 2011, 1729, 1730 Rn 8; OLG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2015, AZ: 10 WF 144/15, bei juris Langtext Rn 24; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.08.2015, 11 WF 159/15, bei juris Langtext Rn 6).
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