Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 10 WF 120/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 59 FamFG
- IWW
FamFG § 59
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Beschwerde des Testamentsvollstreckers gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft für minderjährige Erben und die Auswahl des Pflegers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 59
Zulässigkeit der Beschwerde des Testamentsvollstreckers gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft für minderjährige Erben und die Auswahl des Pflegers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Rechtsbeeinträchtigung des Testamentsvollstreckers durch Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für minderjährige Erben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Rechtsbeeinträchtigung des Testamentsvollstreckers durch Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für minderjährige Erben
Verfahrensgang
- AG Bernau, 26.06.2015 - 6 F 269/15
- OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 10 WF 120/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1799
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 22.01.2008 - 16 UF 1666/07
Kind als Alleinerbe: Beschwerderecht des Testamentsvollstreckers gegen die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 10 WF 120/15
Der Testamentsvollstrecker wird auch durch die Auswahl des Pflegers, wie sich aus den dargestellten Aufgaben des Testamentsvollstreckers und seiner Stellung gegenüber den Erben ergibt, in seinen Rechten nicht beeinträchtigt (vgl. OLG München, FamRZ 2008, 1549). - BGH, 02.10.1957 - IV ZR 217/57
Testamentsvollstreckeramt
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 10 WF 120/15
In seinem Rechtskreis bleibt der Testamentsvollstrecker gegenüber den Erben weisungsunabhängig (vgl. BGHZ 25, 275).
- OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 2 WF 247/17
Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses
Zwar wurde in einem ähnlich gelagerten Fall vom 4. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Entscheidung vom 08.12.2015, FamRZ 2016, 1799 ff) eine Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde wegen behaupteter Verletzung des Anspruchs der Beschwerdeführerin auf rechtliches Gehör bejaht, die sofortige Beschwerde nachfolgend allerdings als unbegründet zurückgewiesen, da sich im Abhilfeverfahren das Amtsgericht mit den Bedenken der Beschwerdeführerin auseinandergesetzt und damit die Gewährung rechtlichen Gehörs nachgeholt hatte. - BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21
Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses; …
Ob eine Verletzung tatsächlich vorliegt, ist im Rahmen der Begründetheit des Rechtsmittels zu prüfen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 4 WF 244/15, FamRZ 2016, 1799, juris Rn. 10; vgl. auch BGH…, Urteil vom 25. März 2015 - VIII ZR 125/14 Rn. 25, NJW 2015, 2584 zu den sogenannten doppelrelevanten Tatsachen). - BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 1240/18
Subsidiaritätsgrundsatz gebietet die Einlegung auch solcher Rechtsbehelfe, deren …
b) In Rechtsprechung und Lehre wird seit geraumer Zeit die - wenn auch nicht unumstrittene - Ansicht vertreten, dass eine Beschwerdemöglichkeit gegen an sich gemäß § 58 Abs. 1 FamFG isoliert nicht anfechtbare Zwischenentscheidungen dann eröffnet sein soll, wenn diese Zwischenentscheidung bereits zu einem solchen Eingriff in die Grundrechte eines Beteiligten führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (etwa OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 26 W 19/12 -, FGPrax 2013, S. 89; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 16. August 2013 - 11 WF 1071/13 -, NJOZ 2014, S. 333; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 4 WF 244/15 -, FamRZ 2016, S. 1799, 1800).