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   LG Augsburg, 06.04.2017 - 051 T 258/17   

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https://dejure.org/2017,13782
LG Augsburg, 06.04.2017 - 051 T 258/17 (https://dejure.org/2017,13782)
LG Augsburg, Entscheidung vom 06.04.2017 - 051 T 258/17 (https://dejure.org/2017,13782)
LG Augsburg, Entscheidung vom 06. April 2017 - 051 T 258/17 (https://dejure.org/2017,13782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1836c Nr. 2, § 1908i, § 2216 Abs. 2; GNotKG § 36, § 81; KV-GNotKG Nr. 11101; KostO § 92 Abs. 1; BezRevRi 2014 Nr. 276; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8; ZPO § 850k
    Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts des Nacherben bei der Bewertung des Vermögens des unter Betreuung stehenden Vorerbens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts des Nacherben bei der Bewertung des Vermögens des unter Betreuung stehenden Vorerbens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1420
  • Rpfleger 2018, 172
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 28.12.2016 - 2 W 255/16

    Berücksichtigung tatsächlich nicht verfügbarer Vermögenswerte bei der Berechnung

    Auszug aus LG Augsburg, 06.04.2017 - 51 T 258/17
    Unberücksichtigt bleibt nach dem Gesetz ausdrücklich nur der in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII genannte Vermögenswert (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 28.12.2016, Az. 2 W 255/16).

    Die Frage, ob und inwieweit der Betreute als Kostenschuldner tatsächlich zur Bezahlung der festgesetzten Gebühr herangezogen werden kann, wird ins Vollstreckungsrecht verlagert, wobei nach Argumentation der Rechtsprechung durch die Anwendung der Vorschrift des § 850k ZPO der Einzelfallgerechtigkeit hinreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 28.12.2016, Az. 2 W 255/16).

  • LG Köln, 13.10.2014 - 1 T 363/14

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresgebühr einer Dauerbetreuung

    Auszug aus LG Augsburg, 06.04.2017 - 51 T 258/17
    d) Eine andere Beurteilung könnte sich dann ergeben, wenn der Betreute einen Anspruch gegen den Testamentsvollstrecker auf Vergütung der Kosten für eine gerichtlich angeordnete Betreuung hat (vgl. LG Köln, Beschluss v. 13.10.2014, Az. 1 T 363/14).
  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 299/15

    Vergütung des Betreuers: Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde für die

    Auszug aus LG Augsburg, 06.04.2017 - 51 T 258/17
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum so genannten Behindertentestament sind Verfügungen von Todes wegen, in denen Eltern eines behinderten Kindes die Nachlassverteilung durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie einer - - mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehenen - - Dauertestamentsvollstreckung so gestaltet, dass das Kind zwar Vorteile aus dem Nachlassvermögen erhält, der Sozialhilfeträger auf dieses jedoch nicht zugreifen kann, grundsätzlich nicht sittenwidrig, sondern vielmehr Ausdruck der sittlich anzuerkennenden Sorge für das Wohl des Kindes ü über den Tod der Eltern hinaus (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2017, Az. XII ZB 299/15).
  • OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts

    Nichts anderes gilt für den teils beschrittenen Weg eines Wertkorrektivs durch Berücksichtigung des Werts der Nacherbenanwartschaft als Passivposten bei der Ermittlung des Reinvermögens (vgl. LG Kempten, 43 T 783/17, juris; LG Augsburg BtPrax 2017, 249 m. zust. Anm. Hofer BtPrax 2017, 232 ff. sowie Rpfleger 2018, 582 ff. und abl. Anm. Bestelmeyer Rpfleger 2018, 173 f.).
  • OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19

    Erhebung der Jahresgebühr für die Betreuung bei einem Behindertentestament

    Insofern würde auch der teilweise beschrittene Weg eines Wertkorrektivs durch Berücksichtigung des Werts der Nacherbenanwartschaft als Passivposten bei der Ermittlung des Reinvermögens zu kurz greifen (so u.a. LG Augsburg, Beschluss v. 06.04.2017, 51 T 258/17).
  • OLG Rostock, 06.05.2021 - 7 W 33/21

    Festsetzung der Jahresgebühr für gerichtliche Betreuungsleistung

    Demgegenüber ist der Wert des Nacherbenanwartschaftsrechts nicht als Passivposten in Ansatz zu bringen (a. A. LG Augsburg, Beschluss vom 06.40.2017, 51 T 258/17, Rn. 31ff., juris; zustimmend Hofer, BtPrax 2017, 232-235, ablehnend Bestelmeyer, Rpfleger 2018, 173, 174).
  • OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Streit um Kostenansatz für Dauerbetreuung

    Nichts anderes gilt für den teils beschrittenen Weg eines Wertkorrektivs durch Berücksichtigung des Werts der Nacherbenanwartschaft als Passivposten bei der Ermittlung des Reinvermögens (vgl. LG Kempten, 43 T 783/17, juris; LG Augsburg BtPrax 2017, 249 m. zust. Anm. Hofer BtPrax 2017, 232 ff. sowie Rpfleger 2018, 582 ff. und abl. Anm. Bestelmeyer Rpfleger 2018, 173 f.).
  • OLG Nürnberg, 17.08.2021 - 8 W 1738/21

    Berücksichtigung des im Wege eines sog. Behindertentestaments erlangten Vermögens

    Das Betreuungsgericht hat in der hier vorliegenden Konstellation insbesondere zu prüfen, ob die gegenüber der Testamentsvollstreckerin bestehenden Kontrollrechte ordnungsgemäß wahrgenommen werden (vgl. auch LG Augsburg, ZEV 2017, 525 Rn. 21).
  • OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22

    Gegenstandswert eines Betreuungsverfahrens

    Insofern würde auch der teilweise beschrittene Weg eines Wertkorrektivs durch Berücksichtigung des Werts der Nacherbenanwartschaft als Passivposten bei der Ermittlung des Reinvermögens zu kurz greifen (so u.a. LG Augsburg, Beschluss v. 06.04.2017, 51 T 258/17).
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