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   BGH, 26.07.2017 - XII ZB 143/17   

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https://dejure.org/2017,30304
BGH, 26.07.2017 - XII ZB 143/17 (https://dejure.org/2017,30304)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2017 - XII ZB 143/17 (https://dejure.org/2017,30304)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 (https://dejure.org/2017,30304)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 3 BGB
    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

  • IWW

    § 303 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FamFG, § ... 303 Abs. 4 FamFG, § 2330 BGB, § 1896 Abs. 3 BGB, § 281 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 666 BGB, § 1901 Abs. 3 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 3
    Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei Interessenkonflikt des Bevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten; Belastung der Vorsorgebevollmächtigten als Erbin mit einem zugunsten des Betroffenen ausgesetzten Vermächtnis; Rechtfertigung der Einrichtung einer ...

  • rabüro.de

    Zur Bestellung eines Kontrollbetreuers bei bestehender Vorsorgevollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsorgebevollmächtigte als Erbin, Interessenkonflikt, Kontrollbetreuung, Vorsorgevollmacht

  • rewis.io

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 3
    Bestellung eines Betreuers zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten; Belastung der Vorsorgebevollmächtigten als Erbin mit einem zugunsten des Betroffenen ausgesetzten Vermächtnis; Rechtfertigung der Einrichtung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vorsorgebevollmächtigte als Erbin - und die Kontrollbetreuung wegen eines Vermächtnisses

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kontrollbetreuung bei Interessenkonflikt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einrichtung einer Kontrollbetreuung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1217
  • MDR 2017, 1126
  • DNotZ 2018, 141
  • FGPrax 2017, 264
  • FamRZ 2017, 1714
  • Rpfleger 2017, 621
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 142/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - XII ZB 143/17
    Ist die Vorsorgebevollmächtigte als Erbin mit einem zugunsten des Betroffenen ausgesetzten Vermächtnis belastet, können die daraus entstehenden Interessenkonflikte die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014, XII ZB 142/14, FamRZ 2014, 1693).

    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19

    Einrichtung einer sog. Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen;

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 f.).
  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 527/17

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung bei Bevollmächtigung mehrerer

    Dabei wird es in den Blick zu nehmen haben, ab welchem Zeitpunkt die Betroffene nach medizinischen Erkenntnissen nicht mehr selbst zur Kontrolle der bevollmächtigten Person in der Lage war, und zu erwägen haben, inwieweit die aktenkundigen finanziellen Verfügungen den Verdacht begründen, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. mwN).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17

    Feststellung des Tatrichters der "erheblichen Beeinträchtigung" der freien

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 f.).
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