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   OLG Nürnberg, 10.05.2016 - 7 WF 550/16   

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https://dejure.org/2016,33024
OLG Nürnberg, 10.05.2016 - 7 WF 550/16 (https://dejure.org/2016,33024)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.05.2016 - 7 WF 550/16 (https://dejure.org/2016,33024)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 7 WF 550/16 (https://dejure.org/2016,33024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Keine Erfolgsaussicht eines Antrages auf Scheidung einer vor einem ausländischen Konsulat in Deutschlad geschiedenen Ehe, ohne vorherige Feststellung der Unwirksamkeit dieser Scheidung im Anerkennungsverfahren nach § 107 FamFG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine inzidente Prüfung einer im Inland vorgenommenen Privatscheidung einer Ausländerehe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 69
  • MDR 2016, 1389
  • FamRZ 2017, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80

    Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.05.2016 - 7 WF 550/16
    Zutreffend ist ebenso die Darlegung der Antragstellerin, dass eine Ehe im Inland gemäß Art. 17 Abs. 2 EGBGB nur durch ein Gericht geschieden werden kann; die Mitwirkung einer ausländischen Behörde, die nach dem ausländischen Scheidungsstatut zur Durchführung der Scheidung befugt wäre, genügt nicht (z. B. BGH IVb ZB 718/80 zu einer von der thailändischen Botschaft geschiedenen Ehe).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 14. Oktober 1981, Az. IVb ZB 718/80, seine Auffassung hinsichtlich der analogen Anwendung des damaligen Art. 7 FamRÄndG für im Inland vorgenommene Scheidungen unter Mitwirkung einer ausländischen Behörde damit begründet, dass auch in diesem Fall dieselben Erwägungen gälten, auf denen die Einführung des Anerkennungsverfahrens beruhe.

    Soweit ersichtlich, sind Entscheidungen zu diesem Problemkreis nach Inkrafttreten des FamFG noch nicht ergangen; die Literatur beruft sich weitgehend auf die Entscheidung BGH IVb ZB 718/80 (z. B. Winkler von Mohrenfels in Münchener Kommentar zum BGB, Rdnr. 13 zu Art. 17 EGBGB sowie Rdnr 92 f zu Art. 17a EGBGB; von Milczewski in Bahrenfuss, FamFG, 2. Auflage 2013, Rdnr. 20 zu § 107 FamFG; Palandt-Thorn, BGB, 75. Auflage, Rdnr. 7 zu Art. 17 EGBGB), ohne auf die Problematik der zwischenzeitlichen Gesetzesänderung einzugehen.

  • BGH, 28.11.2018 - XII ZB 217/17

    Inzidente Prüfung der sich in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren

    Vereinzelt wird in Rechtsprechung und Literatur angenommen, dass das Anerkennungsverfahren im Fall von Privatscheidungen auch bei Auslandsscheidungen gemäß § 107 Abs. 1 Satz 2 FamFG vorrangig durchgeführt werden müsse und sich eine Inzidentfeststellung der Wirksamkeit der Scheidung verbiete (OLG Nürnberg FamRZ 2017, 360; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 989; Zöller/Geimer ZPO 32. Aufl. § 107 FamFG Rn. 7).
  • KG, 04.04.2017 - 1 W 447/16

    Geburtsregistereintragung eines in Ägypten geborenes Kindes:

    Liegt eine solche Entscheidung vor, hat die damit befasste deutsche Verwaltungsbehörde oder das deutsche Gericht über ihre Anerkennung inzident selbst zu befinden (OLG Stuttgart, OLGreport 2005, 103, 104; Spellenberg, in: Staudinger, BGB, 2016, § 107 FamFG, Rdn. 85; Zöller/Geimer, a.a.O., Rdn. 37; Borth/Grandel, in: Musielak/Borth FamFG, 5. Aufl., § 107 Rdn. 8; Rauscher, in: Münchener Kommentar, FamFG, 2. Aufl., § 107, Rdn. 33; Hau, in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 107, Rdn. 31; a.A. OLG Nürnberg, NJW-RR 2017, 69, 70).
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