Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.02.2018

Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2018 - XII ZB 507/17   

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https://dejure.org/2018,5457
BGH, 14.02.2018 - XII ZB 507/17 (https://dejure.org/2018,5457)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2018 - XII ZB 507/17 (https://dejure.org/2018,5457)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - XII ZB 507/17 (https://dejure.org/2018,5457)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 1908 b BGB, § 1908 b Abs. 1 BGB, § 1897 BGB, § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 1897 Abs. 4 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 1899 Abs. 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Befinden im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel; Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB

  • rabüro.de

    Zur Auswahl der Person des Betreuers bei Betreuerwechsel im Zusammenhang mit der Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerwechsel, Verlängerung einer Betreuung, Betreuerauswahl

  • rewis.io

    Betreuungssache: Auswahl der Person des Betreuers bei Betreuerwechsel im Zusammenhang mit der Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befinden im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel; Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuerwechsel bei Verlängerung der Betreuung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betreuerwechsel bei Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuerwechsel und Verlängerung der Betreuung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entscheidung über einen Betreuerwechsel bei Verlängerung einer Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 513
  • MDR 2018, 527
  • FGPrax 2018, 172
  • FamRZ 2018, 707
  • Rpfleger 2018, 378
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - XII ZB 507/17
    Ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nicht nach § 1908b Abs. 3 BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. September 2010, XII ZB 166/10, FamRZ 2010, 1897).

    Dies folgt aus dem Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige Einheitsentscheidung über die Betreuung und ergibt sich aus § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, nach dem für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers die Verfahrensvorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahme entsprechend gelten (Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 14 mwN und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 -FamRZ 2010, 1897 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - XII ZB 507/17
    Dies folgt aus dem Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige Einheitsentscheidung über die Betreuung und ergibt sich aus § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, nach dem für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers die Verfahrensvorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahme entsprechend gelten (Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 14 mwN und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 -FamRZ 2010, 1897 Rn. 17 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01

    Gemeinschaftliche Betreuung durch die Eltern

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - XII ZB 507/17
    Sofern die Betroffene keinen dahingehenden Vorschlag äußern sollte, wird sich das Beschwerdegericht unter verständiger Würdigung der Interessen und des Wohls der Betroffenen wie bei einer Erstentscheidung auch damit auseinanderzusetzen haben, ob die Angelegenheiten der Betroffenen bei einer gemeinsamen Betreuung durch ihre Eltern im Sinne des § 1899 Abs. 1 BGB besser besorgt werden können, was einerseits dem Leitbild einer an die gemeinsame elterliche Sorge anschließenden gemeinsamen Betreuung eines volljährig gewordenen geistig behinderten Kindes durch beide Eltern entspricht (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 130), andererseits aber bei erheblichen persönlichen Spannungen zwischen den Eltern nicht ohne weiteres der Fall ist (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 292, 293).
  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 547/17

    Richten der Auswahl des zu bestellenden Betreuers im Zusammenhang mit der

    Im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung richtet sich die Auswahl des hierfür zu bestellenden Betreuers nicht nach § 1908b BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 14. Februar 2018, XII ZB 507/17, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Wie der Senat im Zusammenhang mit der Verlängerung einer Betreuung bereits mehrfach entschieden hat, ist die Frage der Auswahl des Betreuers dann nicht am Maßstab des § 1908 b BGB zu beantworten, sondern in Anwendung des § 1897 BGB (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 507/17 - zur Veröffentlichung bestimmt mwN).

  • BGH, 08.01.2020 - XII ZB 410/19

    Dienen des Rechtsmittels dem objektiven Interesse des Betroffenen als maßgeblich

    Ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nicht nach § 1908 b Abs. 3 BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 507/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 503/17

    Verpflichtung des in einem Betreuungsverfahren zuständigen Beschwerdegerichts zur

    Bei der Frage der Auswahl des Betreuers, die nach § 1897 BGB und nicht, wie vom Landgericht angenommen, nach § 1908 b BGB zu beurteilen ist (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 507/17 - zur Veröffentlichung bestimmt), wird das Landgericht die nach der Rechtsprechung des Senats zu stellenden Anforderungen zu beachten haben (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 390/16 - FamRZ 2017, 1779 Rn. 11 ff. mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20

    Wenden eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens gegen die den

    Die von § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG genannten nahen Angehörigen des Betroffenen sowie eine Vertrauensperson im Sinne des § 303 Abs. 2 Nr. 2 FamFG können in diesem Fall - sofern sie in erster Instanz beteiligt waren - im Interesse des Betroffenen eine Rechtsbeschwerde im eigenen Namen führen, ohne dass sie eine Erstbeschwerde eingelegt hatten und durch die Beschwerdeentscheidung formell beschwert sind (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 2019 - XII ZB 373/18 - MDR 2019, 1210 Rn. 2 f.; vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 4 f.; vom 14. Februar 2018 - XII ZB 507/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 2 ff.; vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 336/17 - FamRZ 2018, 134 Rn. 3 ff. mwN; vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 5 ff.; BGHZ 211, 67 = FamRZ 2016, 1671 Rn. 7 f.; vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 3 ff. und vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 333/13 - FamRZ 2014, 470 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 08.01.2020 - XII ZB 411/19

    Erstrecken der Beschwerdebefugnis naher Angehöriger auch auf eine

    Ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nicht nach § 1908 b Abs. 3 BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 507/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 7 mwN).
  • LG Regensburg, 20.08.2020 - 52 T 76/20

    Zur Auswahl der Person des Betreuers bei einer Verlängerung der Betreuung

    Dies folgt aus dem Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige Einheitsentscheidung über die Betreuung, letztlich auch aus § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, nach dem für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers die Vorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahme entsprechend gelten (BGH MDR 2018, 527).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5282
BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17 (https://dejure.org/2018,5282)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2018 - XII ZB 334/17 (https://dejure.org/2018,5282)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - XII ZB 334/17 (https://dejure.org/2018,5282)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der persönlichen Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren; Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen persönlich

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit der persönlichen Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren; Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen persönlich

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Erforderliche Bekanntgabe des SV-Gutachtens an Betroffenen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder Betreuer ersetzt in einem Unterbringungsverfahren nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 515
  • MDR 2018, 484
  • FGPrax 2018, 171
  • FamRZ 2018, 707
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 516/16

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Gutachtens an den

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17
    In einem Unterbringungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. März 2017, XII ZB 516/16, FamRZ 2017, 911).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 5 mwN).

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts ersetzt die Bekanntgabe des Gutachtens an die Verfahrenspflegerin eine Bekanntgabe an den Betroffenen nicht, denn der Verfahrenspfleger ist - anders als ein Verfahrensbevollmächtigter - nicht Vertreter des Betroffenen im Verfahren (Senatsbeschlüsse vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 und vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 - FamRZ 2015, 918 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 183/17

    Unterbringungsverfahren: Anspruch des Betroffenen auf persönliche Überlassung

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17
    Selbst wenn die Betreuerin mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wie das Beschwerdegericht ohne entsprechende Feststellungen unterstellt, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 183/17 - FamRZ 2017, 1715 Rn. 6).
  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16

    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 11.02.2015 - XII ZB 48/14

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde im Namen des Betroffenen durch den von dem

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts ersetzt die Bekanntgabe des Gutachtens an die Verfahrenspflegerin eine Bekanntgabe an den Betroffenen nicht, denn der Verfahrenspfleger ist - anders als ein Verfahrensbevollmächtigter - nicht Vertreter des Betroffenen im Verfahren (Senatsbeschlüsse vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 und vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 - FamRZ 2015, 918 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 43/11

    Betreuungsverfahren: Notwendige Verfahrenspflegerbestellung zur Bekanntgabe eines

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17
    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 325 Abs. 1 FamFG (vgl. auch § 288 Abs. 1 FamFG) absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - FamRZ 2011, 1289 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Vielmehr kommt es dann im Rahmen der vom Rechtsbeschwerdegericht in formeller und materieller Hinsicht zu prüfenden Beschwer des Beschwerdeführers allein auf dessen materielle Beschwer an (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 7 und vom 28. September 2016 - XII ZB 275/16 - FamRZ 2016, 2088 Rn. 2; vgl. auch zu Unterbringungssachen Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 3 f.; vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 3 f.; vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16 - FamRZ 2016, 1068; Rn. 3 f. und vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15 - FamRZ 2015, 2156 Rn. 3 f.).
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 2/19

    Ersetzung der notwendigen persönlichen Bekanntgabe an den Betroffenen in einem

    In einem Unterbringungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17, FamRZ 2018, 707).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 9 und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 5 mwN).

    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 12 mwN und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 mwN).

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in

    a) In einem Betreuungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer grundsätzlich nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707).

    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 12 mwN und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 mwN).

    Selbst wenn der Betreuer mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wofür jedoch Feststellungen fehlen, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 183/17 - FamRZ 2017, 1715 Rn. 6).

  • BGH, 28.03.2018 - XII ZB 168/17

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge;

    Wird ein Betroffener in einem Betreuungsverfahren von einem Verfahrensbevollmächtigten vertreten, der Akteneinsicht erhalten hat, muss ihm zur Wahrung rechtlichen Gehörs ein eingeholtes Sachverständigengutachten nicht mehr persönlich ausgehändigt werden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018, XII ZB 334/17, juris; vom 22. März 2017, XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996 und vom 6. Juli 2016, ­ XII ZB 131/16, FamRZ 2016, 1668).

    Denn anders als ein nach § 276 FamFG bestellter Verfahrenspfleger (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 mwN) ist der Verfahrensbevollmächtigte rechtsgeschäftlicher Vertreter des Betroffenen (Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - juris Rn. 12 mwN).

  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18

    Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - FamRZ 2017, 1610 Rn. 9 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 zur Unterbringung).

    Selbst wenn die Betreuerin mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, genügte dies allein indessen nicht, um dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 13) und damit die Voraussetzungen für eine verfahrensordnungsgemäße Anhörung durch das Amtsgericht zu schaffen.

  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17

    Feststellung des Tatrichters der "erheblichen Beeinträchtigung" der freien

    Dabei hat es sich auf die Aussage im - vom Amtsgericht dem Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen in Abschrift übersandten und daher entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ohne weiteres verwertbaren (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - juris Rn. 12) - Gutachten gestützt, dass die "freie Willensbildung (...) als erheblich eingeschränkt anzusehen" sei.
  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20

    Zum Umfang der Anhörungspflicht, wenn sich der Betroffene im Rahmen seiner

    Allerdings darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug rechtmäßig vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 146/20

    Unterbringung - ohne Anhörung des Betroffenen

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 9 mwN).

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 291/20

    Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einer durch

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 mwN).
  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Liegen die Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG nicht vor, so genügt allein die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer nicht, da diese - anders als ein Verfahrensbevollmächtigter - nicht Vertreter des Betroffenen sind (s.o.) und daher die gesetzlich notwendige Bekanntgabe an der Betroffenen nicht ersetzen kann (BGH, Beschluss vom 08. März 2017 - XII ZB 516/16; Beschluss vom 07. Februar 2018 - XII ZB 334/17; Beschluss vom 08. Mai 2019 - XII ZB 2/19); dies gilt selbst dann, wenn der Verfahrenspfleger oder Betreuer das Gutachten tatsächlich erhalten und mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hat (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2018 - XII ZB 334/17; Beschluss vom 08. Mai 2019 - XII ZB 2/19 jew. m.w.N.).
  • LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20

    Anhörungspflichten des Gerichts in Unterbringungsverfahren bei gebotenem

  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 352/20

    Verlängerung der geschlossenen Unterbringung eines Betroffenen; Bekanntgabe des

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