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   BGH, 28.03.2018 - XII ZB 558/17   

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https://dejure.org/2018,10030
BGH, 28.03.2018 - XII ZB 558/17 (https://dejure.org/2018,10030)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2018 - XII ZB 558/17 (https://dejure.org/2018,10030)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2018 - XII ZB 558/17 (https://dejure.org/2018,10030)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 295 FamFG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 1897 BGB, § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1839, 1840 Abs. 1 BGB, § 1897 Abs. 1 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers; Geschäftsfähigkeit oder natürliche Einsichtsfähigkeit des zu Betreuenden als Voraussetzung für einen Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB

  • rewis.io

    Betreuungssache: Relevanz des Vorschlags eines Betreuers durch den Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers; Geschäftsfähigkeit oder natürliche Einsichtsfähigkeit des zu Betreuenden als Voraussetzung für einen Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Relevanz des Vorschlags eines Betreuers durch den Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Relevanz des Vorschlags eines Betreuers durch den Betroffenen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Bindung an Betreuervorschlag des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 705
  • MDR 2018, 800
  • FGPrax 2018, 220
  • FamRZ 2018, 947
  • Rpfleger 2018, 450
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - XII ZB 558/17
    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017, XII ZB 57/17, FamRZ 2017, 1612).

    Denn hierauf war bereits die mit der Beschwerde vorgenommene Anfechtung der die Verlängerung der Betreuung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung - wie das Landgericht richtig erkannt hat - in zulässiger Weise beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 8 mwN).

    Dies folgt aus dem Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige Einheitsentscheidung über die Betreuung und ergibt sich aus § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, nach dem für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers die Verfahrensvorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahme entsprechend gelten (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 14 mwN).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 15 mwN und vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird vielmehr hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN und vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17

    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers;

    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - XII ZB 558/17
    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 15 mwN und vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird vielmehr hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN und vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 390/16

    Betreuerauswahl: Ausschluss eines nahen Verwandten des Betroffenen zugunsten

    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - XII ZB 558/17
    Auch wenn die Beschränkung im Verfahren über die Verlängerung einer bestehenden Betreuung nach § 295 FamFG erfolgt, ist gegen die Beschwerdeentscheidung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statthaft (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 390/16 - FamRZ 2017, 1779 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 642/17

    Gesetzgeberischer Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung vor der beruflich

    Das kann der Fall sein, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2018 - XII ZB 558/17 - FamRZ 2018, 947 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 27.06.2018 - XII ZB 601/17

    Nutzung von nonverbalen Kommunikationsmöglichkeiten durch das Betreuungsgericht

    Denn hierauf war bereits die mit der Beschwerde vorgenommene Anfechtung der die Einrichtung der Betreuung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung in zulässiger Weise beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2018 - XII ZB 558/17 - FamRZ 2018, 947 Rn. 5 mwN).

    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird vielmehr hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (Senatsbeschluss vom 28. März 2018 - XII ZB 558/17 - FamRZ 2018, 947 Rn. 10 mwN).

  • LG Essen, 11.03.2020 - 7 T 84/18

    Betreuung, Vorsorgevollmacht

    Allgemeine Vermutungen nachteiliger Handlungen reichen nicht (BGH FamRZ 2018/947), ebenso wenig, dass ein anderer als Betreuer geeigneter ist als die vorgeschlagene Person ist (OLG Köln, FamRZ 1999/53; Palandt/Götz, aaO, § § 1896 Rdnr. 16)).
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