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   BGH, 10.06.2020 - XII ZB 215/20   

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https://dejure.org/2020,19231
BGH, 10.06.2020 - XII ZB 215/20 (https://dejure.org/2020,19231)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2020 - XII ZB 215/20 (https://dejure.org/2020,19231)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - XII ZB 215/20 (https://dejure.org/2020,19231)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer ernstlichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen als Voraussetzung für eine (weitere) zivilrechtliche Unterbringung auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung (hier: Selbstgefährdung); Verhältnismäßigkeit der ...

  • rewis.io

    Voraussetzungen für eine länger andauernde Unterbringung; Begründungstiefe der gerichtlichen Entscheidung zur Selbstgefährdung

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen für eine länger andauernde Unterbringung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen einer ernstlichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen als Voraussetzung für eine (weitere) zivilrechtliche Unterbringung auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung (hier: Selbstgefährdung); Verhältnismäßigkeit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für eine länger andauernde Unterbringung; Begründungstiefe der gerichtlichen Entscheidung zur Selbstgefährdung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Verlängerung einer bereits mehrere Jahre andauernden Unterbringung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung bei Selbstgefährdung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine zivilrechtliche Unterbringungsgenehmigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Prüfpflicht bei Fortsetzung von Zwangsunterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1251
  • FamRZ 2020, 1406
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 629/17

    Gefährdungsbegriff auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung i.R.e.

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - XII ZB 215/20
    Auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung setzt die gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB erfolgende (weitere) zivilrechtliche Unterbringung eine - nach wie vor bestehende - ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen voraus (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. März 2018, XII ZB 629/17, BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950).

    Besonderheiten können sich bei einer bereits mehrere Jahre währenden Unterbringung allerdings mit Blick auf die Feststellung der von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorausgesetzten Gefährdung von Leib oder Leben des Betroffenen und die hierfür gebotene Begründungstiefe der gerichtlichen Entscheidung sowie für die Frage der Verhältnismäßigkeit der Freiheitsentziehung ergeben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. März 2018, XII ZB 629/17, BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950).

    Die Prognose einer nicht anders abwendbaren Suizidgefahr oder einer Gefahr erheblicher gesundheitlicher Schäden ist im Wesentlichen Sache des Tatrichters (Senatsbeschluss BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 13 f. mwN).

    Damit soll vermieden werden, dass eine Unterbringung über einen Zeitraum von vier Jahren hinaus aufrechterhalten wird, ohne dass ihr das Gutachten eines außenstehenden Sachverständigen zugrunde liegt (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 15 f. mwN).

    Die tatrichterliche Entscheidung muss im Einzelnen offenlegen, dass der erkennende Richter diese Einflussmöglichkeiten der bereits verstrichenen Unterbringungsdauer auf die Frage des Fortbestehens der Unterbringungsvoraussetzungen erkannt und wie er sie in deren Prüfung hat einfließen lassen (Senatsbeschluss BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 17 ff. mwN).

    Bei Vorliegen der Unterbringungsvoraussetzungen hat das Landgericht sich zudem unter Beachtung der rechtlichen Maßgaben mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die nur bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit mögliche Überschreitung der von § 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG vorgegebenen einjährigen Höchstfrist gegeben sind (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 34 mwN).

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 72/18

    Unterbringungssache: Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - XII ZB 215/20
    Dieses wird unter Anlegung der zutreffenden rechtlichen Maßstäbe nun die erforderlichen Feststellungen zu treffen und dabei auch die nach Einholung des ergänzenden Sachverständigengutachtens bislang rechtsfehlerhaft unterbliebene (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 12 ff. mwN) persönliche Anhörung der Betroffenen durch die gesamte Kammer (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 72/18 - FamRZ 2018, 1594 Rn. 2 ff. mwN) durchzuführen haben.
  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19

    Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - XII ZB 215/20
    Dieses wird unter Anlegung der zutreffenden rechtlichen Maßstäbe nun die erforderlichen Feststellungen zu treffen und dabei auch die nach Einholung des ergänzenden Sachverständigengutachtens bislang rechtsfehlerhaft unterbliebene (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 12 ff. mwN) persönliche Anhörung der Betroffenen durch die gesamte Kammer (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 72/18 - FamRZ 2018, 1594 Rn. 2 ff. mwN) durchzuführen haben.
  • BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20

    Dauer und Verlängerung einer Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen

    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht auch Gelegenheit, die rechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich bei einer langjährigen Unterbringung mit Blick auf die Feststellung der von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorausgesetzten Gefährdung von Leib und Leben der Betroffenen und die hierfür gebotene Begründungstiefe der gerichtlichen Entscheidung sowie für die Frage der Verhältnismäßigkeit der Freiheitsentziehung ergeben (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 17 ff. mwN und vom 10. Juni 2020 - XII ZB 215/20 - FamRZ 2020, 1406 Rn. 11).
  • LG Dortmund, 02.12.2020 - 9 T 559/20
    Notwendig, aber auch ausreichend ist eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betreuten ( BGH FamRZ 2020, 1406; BGH NJW 2018, 1548 ).

    Die Gefahr für Leib oder Leben setzt kein zielgerichtetes Verhalten voraus ( BGH FamRZ 2020, 1406; BGH FamRZ 2019, 552; BGH NJW 2018, 1548 ).

    Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung erfordert weiterhin, dass der Betreute aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann ( BGH FamRZ 2020, 1406; BGH NJW-RR 2016, 705; BGH NJW-RR 2015, 770 ).

  • BGH, 16.11.2022 - XII ZB 184/22

    Anforderungen an gerichtliche Genehmigung einer weiteren Unterbringung in

    Die tatrichterliche Entscheidung muss im Einzelnen offenlegen, dass der erkennende Richter diese Einflussmöglichkeiten der bereits verstrichenen Unterbringungsdauer auf die Frage des Fortbestehens der Unterbringungsvoraussetzungen erkannt und wie er sie in deren Prüfung hat einfließen lassen (Senatsbeschlüsse BGHZ 218, 111 = FamRZ 2018, 950 Rn. 17 ff. mwN und vom 10. Juni 2020 - XII ZB 215/20 - FamRZ 2020, 1406 Rn. 11).
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