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OLG Nürnberg, 26.11.1985 - 10 WF 3436/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auskunftspflicht über Anfangsvermögen; Analoge Anwendung; Abschließende Regelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1379
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 272
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80
Umfang der Auskunftspflicht
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.1985 - 10 WF 3436/85
Der Antragsgegner ist nicht verpflichtet, der Antragstellerin über den Bestand seines Anfangsvermögens Auskunft zu erteilen: Nach § 1379 BGB besteht nämlich nur eine Auskunftspflicht hinsichtlich des Endvermögens (BGH FamRZ 1982, 27, 28 = BGHF 2, 903). - OLG Karlsruhe, 12.02.1981 - 16 UF 218/80
Auskunftspflicht; Auskunftserteilung; Anfangsvermögen
- OLG Schleswig, 17.12.1982 - 8 WF 323/81
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.11.1985 - 10 WF 3436/85
Es kann dahingestellt bleiben, ob sich in Ausnahmefällen eine Auskunftspflicht hinsichtlich des Anfangsvermögens nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ergibt (vgl. dazu OLG Schleswig FamRZ 1983, 1126, 1127); ein Ausnahmefall liegt nämlich nicht vor.
- OLG Karlsruhe, 29.08.1986 - 2 WF 124/86
Zugewinnausgleich; Anfangsvermögen; Auskunft
Ebenso OLG Nürnberg (Beschluß - 10 WF 3436/85 v 26.11.85, in FamRZ 1986 Heft 3 S. 272), das auch eine analoge Anwendung des § 1379 BGB zur Begründung einer Auskunftspflicht hinsichtlich des Anfangsvermögens ablehnt.