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   OLG Hamburg, 14.03.1991 - 15 UF 157/89   

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https://dejure.org/1991,3547
OLG Hamburg, 14.03.1991 - 15 UF 157/89 (https://dejure.org/1991,3547)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.03.1991 - 15 UF 157/89 (https://dejure.org/1991,3547)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. März 1991 - 15 UF 157/89 (https://dejure.org/1991,3547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Scheidungsfolgesachen; Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs durch notarielle Vereinbarung; Entscheidung über die elterliche Sorge nach dem Grundsatz der Erziehungskontinuität; Wirksamer Unterhaltsverzicht durch notariellen Vertrag; Verstoß gegen Treu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 1408 Abs. 2 § 1585c; HausratsVO § 5
    Geltendmachung des ehevertraglichen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hamburg - 278 F 64/88
  • OLG Hamburg, 14.03.1991 - 15 UF 157/89

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1317
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94

    Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts

    Die Klägerin hat davon abgesehen, sich während der Trennung oder in Zusammenhang mit der Scheidung wegen einer Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung an den Hausratsrichter zu wenden, um gegebenenfalls die Zubilligung einer Nutzungsentschädigung durchzusetzen, sofern sie die Wohnung dem Beklagten zur alleinigen Nutzung hatte überlassen müssen (vgl. § 1361b Abs. 2 BGB, MünchKomm/Müller-Gindullis 3. Aufl. § 4 6. DVO EheG Rdn. 8, OLG Hamburg FamRZ 1991, 1317, 1319).
  • BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich

    Nach den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts ist die Ehefrau in der Lage, nach dem Scheitern der Ehe, die nicht von langer Dauer war, noch in erheblichem Umfang Versorgungsanwartschaften zu ihren bereits vorhandenen hinzuzuerwerben (s.a. OLG Hamburg FamRZ 1991, 1317).
  • OLG Stuttgart, 21.10.1997 - 17 UF 96/97

    Wirksamkeit einer Vereinbarungen über den Ausschluß des Versorgungsausgleichs und

    Überdies ist die Prognose, in welcher wirtschaftlichen Lage sich die Antragsgegnerin im Alter befinden wird, derzeit mit so viel Unsicherheiten belastet, dass hieraus die Treuwidrigkeit einer Berufung auf den Ausschluss des Versorgungsausgleichs nicht hergeleitet werden kann (BGH, aaO.; OLG Hamburg, FamRZ 1991, 1317 ).
  • OLG Hamburg, 21.11.1995 - 2 UF 31/94

    Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs trotz Unterhaltsverzichts

    Doch wurde immer wieder ausgeführt, dass "insbesondere" solche Fälle von dem Grundsatz erfasst würden (BGH, FamRZ 1987, 46 ; 1991, 306; 1992, 1403; OLG Hamburg - 15. ZS -, FamRZ 1991, 1317 ; vgl. aber auch BGH, FamRZ 1995, 291 ).
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